Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 15.12.1972

Rechtsprechung
   BAG, 10.05.1973 - 2 AZR 328/72   

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BAG, 10.05.1973 - 2 AZR 328/72 (https://dejure.org/1973,1106)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1973 - 2 AZR 328/72 (https://dejure.org/1973,1106)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 (https://dejure.org/1973,1106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsausbildungsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zweckbestimmung des Vertrages - Berufsabschluß - Verhältnis - Ausbildungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBiG § 9 § 15

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1078
  • DB 1973, 1512
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Zuzustimmen ist dem Landesarbeitsgericht allerdings darin, beiden Hauptvorwürfen lägen Vertragsverstöße zugrunde, die jeweils objektiv geeignet seien, den besonderen Voraussetzungen (Senatsurteil vom 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 - AP Nr. 3 zu § 15 BBiG; LAG Köln Urteil vom 11. August 1995 - 12 Sa 426/95 - NZA-RR 1996, 128, 129, zu I 1 der Gründe) des wichtigen Grundes i.S. des § 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG und des inhaltsgleichen § 23 Abs. 3 Buchstabe a des Manteltarifvertrags für Auszubildende vom 6. Dezember 1974 in der Fassung vom 17. Juli 1996 (MTV) zu genügen.
  • ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Auszubildenden; Anforderungen

    Vielmehr muss der Zweck des Berufsausbildungsverhältnisses, nämlich zu einem Berufsabschluss für den Auszubildenden zu führen, ebenso berücksichtigt werden wie die zum Zeitpunkt der Kündigung bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung (vgl. BAG vom 10. Mai 1973 2 AZR 328/72 AP Nr. 3 zu § 15 BBiG = EzA § 15 BBiG Nr. 2 = DB 1973, 1512; LAG Düsseldorf vom 24. November 1966 7 Sa 766/65 BB 1966, 822; LAG Berlin vom 09. Juni 1986 9 Sa 27/86 LAGE § 15 BBiG Nr. 2; Hessisches LAG vom 03. November 1997 16 Sa 657/97 LAGE § 15 BBiG Nr. 12; KR-Weigand, 7. Aufl. 2004, §§ 14, 15 BBiG Rz. 45; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl. 1982, S. 280).

    Von besonderer Bedeutung ist bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung (vgl. BAG vom 10. Mai 1973 2 AZR 328/72 a.a.O.).

  • LAG Hessen, 03.11.1997 - 16 Sa 657/97

    Ausbildungsverhältnis: außerordentliche Kündigung -Nichtvorlage von

    Zudem beschreibt § 3 Satz 1 BBiG den Zweck des Berufsausbildungsvertrages deutlich dahingehend, daß er "zur Berufsausbildung" eines anderen und damit nicht zum Zwecke der Erbringung abhängiger Arbeit geschlossen wird (vgl. BAG, 10.05.1973, AP Nr. 3 zu § 15 BBiG ).
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 61/85

    Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Lernunwilligkeit - Androhung der

    Hierbei ist die Zweckbestimmung des Berufsausbildungsvertrages zu berücksichtigen, die darauf gerichtet ist, den Auszubildenden zu einem Berufsabschluß zu führen, und deshalb nur unter erschwerten Voraussetzungen die vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses zuläßt (BAG Urteil vom 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 - AP Nr. 3 zu § 15 BBiG).
  • LAG Köln, 22.01.2013 - 11 Sa 783/12

    Unentschuldigtes Fehlen einer Auszubildenden - Kündigung kurz vor

    In die Interessenabwägung ist stets die im Zeitpunkt der Kündigung bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung einzubeziehen (BAG, Urt. v. 10.05.1973 - 2 AZR 328/72; BAG Beschl. v. 14.12.1983 - 2 AZN 547/83 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17

    Berufsausbildungsverhältnis - außerordentliche Kündigung - Beleidigung -

    Wird ein Berufsausbildungsverhältnis durch den Ausbildenden aus Gründen im Verhalten des Auszubildenden fristlos gekündigt, so ist bei der Prüfung des wichtigen Grundes nicht nur die Zweckbestimmung des Vertrages, nämlich zu einem Berufsabschluss für den Auszubildenden zu führen, sondern auch die im Zeitpunkt der Kündigung bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung zu berücksichtigen ( BAG 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 - juris ).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
    W ar schließlich nach einer vernünftigen Prognose im Zeitpunkt der Kündigung nicht damit zu rechnen, der Kläger wrde innerhalb des bis 31. August 1996 befristeten Ausbildungsverhältnisses das Ausbildungsziel erreichen, könnte bei der Interessenabwägung jedenfalls nicht darauf abgestellt werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Mai 1 9 7 3 - 2 AZR 328/72 - AP Nr. 3 zu § 15 BBiG), das Vertragsverhältnis bestehe ohnehin nur bis zum 31. August 1996.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - 10 Sa 1300/15

    Weisung, Berufsausbildung

    Damit ist der Prüfungsmaßstab im Vergleich zur außerordentlichen Kündigung im Arbeitsverhältnis verschärft (BAG, Urteil vom 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72).
  • LAG Köln, 11.08.1995 - 12 Sa 426/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Wegen der Zweckbestimmung des Berufsausbildungsverhältnisses entspricht es allgemeiner Auffassung, dass dieses nur unter erschwerten Voraussetzungen vorzeitig einseitig beendet werden darf (vgl. BAG, Urteil vom 10.05.1973 - 2 AZR 328/72 -, AP Nr. 3 zu § 15 Berufsbildungsgesetz ; LAG Berlin Urteil vom 09.06.1986 - 9 SA 27/86 -, LAGE § 15 Berufsbildungsgesetz Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 SaGa 2/17

    Berufsausbildungsverhältnis - außerordentliche Kündigung

    Wird ein Berufsausbildungsverhältnis durch den Ausbildenden aus Gründen im Verhalten des Auszubildenden fristlos gekündigt, so ist bei der Prüfung des wichtigen Grundes nicht nur die Zweckbestimmung des Vertrages, nämlich zu einem Berufsabschluss für den Auszubildenden zu führen, sondern auch die im Zeitpunkt der Kündigung bereits zurückgelegte Ausbildungszeit im Verhältnis zur Gesamtdauer der Ausbildung zu berücksichtigen ( BAG 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 - juris ).
  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

  • LAG Berlin, 22.10.1997 - 13 Sa 110/97

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 74/84
  • BAG, 14.12.1983 - 2 AZN 547/83
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.12.1972 - 5 TaBV 30/72   

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https://dejure.org/1972,8977
LAG Hessen, 15.12.1972 - 5 TaBV 30/72 (https://dejure.org/1972,8977)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.12.1972 - 5 TaBV 30/72 (https://dejure.org/1972,8977)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - 5 TaBV 30/72 (https://dejure.org/1972,8977)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1973, 1512
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09

    Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet

    Dies ist der Fall bei der Wahl eines Betriebsrates für das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens ohne einen Tarifvertrag nach § 117 Abs. 2 BetrVG (HessLAG, Beschluss vom 15.12.1972 - 5 TaBV 30/82 - DB 1973, 1512).
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