Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 19.02.1974

Rechtsprechung
   BAG, 22.02.1974 - 2 AZR 289/73   

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BAG, 22.02.1974 - 2 AZR 289/73 (https://dejure.org/1974,2020)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1974 - 2 AZR 289/73 (https://dejure.org/1974,2020)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 (https://dejure.org/1974,2020)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Kündigung - Feststellung der Unwirksamkeit - Juristische Person - Organ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1974, 1243
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber sowohl im Falle der Fusion (BAG 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 19 = EzA ArbGG § 2 Nr. 3) als auch in sonstigen Fällen des Verlustes der Organstellung darauf hingewiesen, daß mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung auf einen anderen Dienstposten das Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt wird.
  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Wird mit der übernehmenden GmbH die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten vereinbart, so wird das Anstellungsverhältnis allerdings in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (BAG Urteil vom 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP Nr. 19 zu § 5 ArbGG 1953).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

    Ferner ist das KSchG anwendbar, wenn die juristische Person mit dem Organvertreter nach der Beendigung der Organstellung ausdrücklich oder konkludent durch Weiterbeschäftigung des bisherigen Organvertreters ein Arbeitsverhältnis begründet, dieses kündigt und der nunmehrige Arbeitnehmer diese Kündigung angreift (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP Nr. 19 zu § 5 ArbGG 1953).
  • BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07

    Steuerfreiheit einer Abfindung an Organmitglied einer Bank bei

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber sowohl im Falle der Fusion (BAG 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 19 = EzA ArbGG § 2 Nr. 3) als auch in sonstigen Fällen des Verlustes der Organstellung darauf hingewiesen, daß mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten das Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt wird." Sinngemäß übereinstimmend hiermit hat das FG ausgeführt (Seite 6 des Urteils): "Der Verlust der Organstellung infolge einer Verschmelzung führt ... grundsätzlich ... nicht zur Umwandlung des Dienst- in ein Arbeitsverhältnis.
  • LAG Hamburg, 15.10.1993 - 2 Ta 14/93

    Kündigungsschutzklage; Sofortige Beschwerde; Arbeitsverhältnis; Kündigung;

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 19.02.1974 - 4 Sa 94/73   

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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1974, 1535
  • DB 1974, 1243
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von

    Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte haben für den Fall des heimlichen Mithörenlassens ein Beweisverwertungsverbot teils bejaht und teils verneint (im ersteren Sinne LAG Berlin Urteil vom 19. Februar 1974 - 4 Sa 94/73 - BB 1974, 1535 = DB 1974, 1243; LAG Frankfurt Urteil vom 13. September 1979 - 9 Sa 82/79 - AR-Blattei, D, Arbeitsgerichtsbarkeit VII, Entsch.
  • LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91

    Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Nach der umfangreichen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm zur Bewertung von Betriebsratswahlanfechtungsverfahren sind bei durchschnittlicher Schwierigkeit und bei normalem Verfahrensaufwand folgende Werte festgesetzt worden: Bei einem Betrieb mit 70 Arbeitnehmern 10.000 DM; (BB 1974, 1535); bei 200 oder 285 Arbeitnehmern 15.000 DM; bei 1.032 Arbeitnehmern 30.000 DM (vgl. Wenzel in GK- ArbGG , § 12 Rdn. 278).
  • LAG Hamburg, 17.12.1996 - 3 Ta 27/96

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung einer Gruppe von Arbeitnehmern zu

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  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 3 Ta 79/95

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen

    Das LAG Hamm (BB 1974 S. 1535) hat einer Betriebsratswahlanfechtung in einem Betrieb von 70 Arbeitnehmern, bei einfachem Sachverhalt und einfachen Rechtsfragen den 2- bis 3fachen Hilfswert, bei 200 Arbeitnehmern (vgl. Beschluß vom 29.03.1976 - 8 TaBV 39/75 -, zitiert nach Wenzel Der Betrieb 1977 S. 723) einen Gegenstandswert in Höhe des etwa 3, 75- bis 5fachen Hilfswertes festgesetzt (bei Wenzel a.a.O. und Müller-Bauer a.a.O. übrigens weitere Beispiele).
  • ArbG Berlin, 23.11.1988 - 6 Ca 335/88

    Vernehmung eines unbemerkt einem Telefongespräch mithörenden Dritten als Zeuge

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  • LAG Hessen, 31.10.1979 - 8 Sa 111/79
    Der Gesprächspartner nimmt dann zumindest die Möglichkeit in Kauf, daß sein gesprochenes Wort nicht nur dem gewollten anderen Gesprächspartner zur Kenntnis kommt; er hat - vorbehaltlich der Täuschung oder Überlistung - die gegen heimliches Mithören geschützte persönlichkeitsrechtliche Eigensphäre verlassen (vgl BGH 1963-11-06 1 b ZR 41/62 und 40/63 = MDR 1964, 114; LAG Berlin 1974-02-19 4 Sa 94/73 = DB 1974, 1243; Schlund, BB 1976, 1491; Zeiss, ZZP 89, 371).
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