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   LAG Düsseldorf, 05.01.1976 - 9 Sa 1604/75   

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https://dejure.org/1976,10143
LAG Düsseldorf, 05.01.1976 - 9 Sa 1604/75 (https://dejure.org/1976,10143)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.01.1976 - 9 Sa 1604/75 (https://dejure.org/1976,10143)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 1976 - 9 Sa 1604/75 (https://dejure.org/1976,10143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1976, 1065
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Brandenburg, 15.12.1992 - 1 Sa/Ta 61/92
    Weisen nun die Gerichte für Arbeitssachen den Antrag auf Entbindung mit dem Hinweis auf die fehlende Beschäftigungspflicht ab (so LAG Berlin DB 74, 1629; LAG Niedersachsen DB 75, 1898; LAG Düsseldorf DB 76, 1065), hat der Arbeitgeber mit einem verlorenen Prozeß das erreicht, was er anstrebte: Er braucht den Mitarbeiter nicht weiter zu beschäftigen.

    Für die Ordnungsmäßigkeit eines auf § 102 Abs. 3 Ziff. 1 BetrVG gestützten Widerspruchs ist nicht erforderlich, daß der Betriebsrat seinerseits vergleichbare Arbeitnehmer mit ihren sozialen Daten namentlich benennt und darlegt, warum die vom Arbeitgeber getroffene soziale Auswahl nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen soll (LAG Niedersachsen DB 75, 1898; Dietz/Richardi BetrVG 6. Aufl. (1982) § 102 Rdn. 157; Galperin/Löwisch BetrVG 6. Aufl. (1982) § 102 Rdn. 82 a; anderer Ansicht LAG Düsseldorf DB 76, 1065).

    Für die Ordnungsmäßigkeit eines Widerspruchs nach § 102 Abs. 3 und 5 BetrVG reicht es aus, wenn er die dort genannten formalen Voraussetzungen erfüllt und erkennen läßt, daß der Arbeitgeber bei seiner Kündigungsentscheidung möglicherweise einen der in § 102 Abs. 3 Ziff. 1-5 BetrVG genannten Gesichtspunkte außer acht gelassen hat (LAG Düsseldorf DB 76, 1065; LAG Düsseldorf DB 78, 1282; GK-Kraft BetrVG 4. Aufl. (1990) § 102 Rdn. 122; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider BetrVG 3. Aufl. (1992) § 102 Rdn. 73).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    a) In der Literatur wird zu Recht angenommen, daß der Betriebsrat über die subjektiv determinierte Unterrichtung nach § 102 Abs. 1 BetrVG hinaus vom Arbeitgeber gem. § 80 Abs. 2 S 1 BetrVG die Mitteilung der Sozialdaten der objektiv vergleichbaren Arbeitnehmer verlangen kann (Hanau Anm. EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 37, zu 2 a; Moll Anm. EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 55, zu 2; KR-Etzel 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62 h; LAG Düsseldorf 5. Januar 1976 - 9 Sa 1604/75 - BB 1976, 1462).
  • LAG Köln, 30.05.2003 - 4 Sa 553/03

    einstweilige Verfügung; Weiterbeschäftigung

    Ebenso hat bereits das Landesarbeitsgericht München im Urteil vom 02. August 1983 (6 Sa 439/83) verlangt, dass der Betriebsrat die Arbeitnehmer namentlich bezeichnen müsse, die nach den angegebenen Sozialdaten anstelle des vom Arbeitgeber vorgesehenen Arbeitnehmers zu entlassen seien (vgl. auch schon LAG Düsseldorf DB 1976, 1065).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.1999 - 4 Sa 514/99

    Weiterbeschäftigungsanspruch i.S. von § 102 Abs. 5 BetrVG - Voraussetzungen

    Andererseits verlangt ein ordnungsgemäßer Widerspruch auch, daß der Betriebsrat schlüssig angibt, welche Arbeitnehmer aus welchen Gründen sozial bessergestellt und daher anstelle des vom Arbeitgeber zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers auszuwählen sind, damit der Arbeitgeber sich ggf. hiernach richten kann (so zutreffend: LAG München in ARSt 85, 125; LAG Düsseldorf in DB 1976, 1065).
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