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   LAG Hamm, 05.12.1975 - 9 Sa 1149/75   

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LAG Hamm, 05.12.1975 - 9 Sa 1149/75 (https://dejure.org/1975,9368)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.12.1975 - 9 Sa 1149/75 (https://dejure.org/1975,9368)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 1975 - 9 Sa 1149/75 (https://dejure.org/1975,9368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1976, 680
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Dieselbe Ansicht hat insbesondere das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in mehreren Entscheidungen vertreten (DB 1974, 928: Entwendung von 1, 00 DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; DB 1976, 680: Entnahme von 20, 00 DM durch eine Kassiererin auch bei glaubhafter Absicht, den Betrag demnächst zurückzuerstatten; Urteil vom 23. Februar 1981 - 20 Sa 1539/80 - n.v.: Entwendung von zwei kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM durch einen Auslieferungsfahrer der Beklagten trotz glaubhafter Einlassung des Arbeitnehmers, er habe die Flaschen für Werbeartikel mit einem Wert von etwa 2, 00 DM gehalten; ebenso LAG Hamm, Urteil vom 21. Januar 1981 - 14 Sa 1066/80 -, n.v.: Der "mehr als dringende" Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin der Beklagten, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4, 00 DM entwendet zu haben).
  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

    Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis ("vgl.") auf KR/Ernst Fischermeier, § 626 BGB Rn. 445, und LAG Düsseldorf 13.1.1976 - 11 Sa 845/75 - [DB 1976, 680 - Leitsatz], wo es heißt: "Eine Kassenverwalterin kann wegen Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist".S. Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis ("vgl.") auf KR/Ernst Fischermeier, § 626 BGB Rn. 445, und LAG Düsseldorf 13.1.1976 - 11 Sa 845/75 - [DB 1976, 680 - Leitsatz], wo es heißt: "Eine Kassenverwalterin kann wegen Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist".

    LAG Düsseldorf 13.1.1976 (Fn. 41) DB 1976, 680: "Wer so etwas mit kleinen Beträgen beginnt und dabei nicht entdeckt wird, bei dem ist die Versuchung groß, auch einmal einen größeren Betrag zu entnehmen.

    Die Gefahr, dass der Arbeitnehmer nicht mehr dazu kommt, einen solchen Betrag auch wieder zurückzugeben, ist - auch wenn er das ursprünglich vorgehabt hatte - zu groß, wie sich gerade im Fall der Klägerin gezeigt hat".S. LAG Düsseldorf 13.1.1976 (Fn. 41) DB 1976, 680: "Wer so etwas mit kleinen Beträgen beginnt und dabei nicht entdeckt wird, bei dem ist die Versuchung groß, auch einmal einen größeren Betrag zu entnehmen.

    41) S. Klageerwiderungsschrift a.a.O. unter Hinweis ("vgl.") auf KR/Ernst Fischermeier, § 626 BGB Rn. 445, und LAG Düsseldorf 13.1.1976 - 11 Sa 845/75 - [DB 1976, 680 - Leitsatz], wo es heißt: "Eine Kassenverwalterin kann wegen Entnahme von 20 DM aus der Geschäftskasse fristlos entlassen werden, auch wenn ihre Absicht, den Betrag später zurückzulegen, glaubhaft ist".

    133) S. LAG Düsseldorf 13.1.1976 (Fn. 41) DB 1976, 680: "Wer so etwas mit kleinen Beträgen beginnt und dabei nicht entdeckt wird, bei dem ist die Versuchung groß, auch einmal einen größeren Betrag zu entnehmen.

  • LAG Berlin, 15.02.1988 - 9 Sa 114/87

    Beweismittel; Zivilprozess; Tonbandaufnahme; Augenscheinsbeweis

    Daß während der Arbeitszeit vom Arbeitnehmer begangene strafbare Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers, insbesondere Diebstahl und/oder Unterschlagung, eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen können, entspricht zu Recht allgemeiner Auffassung (vgl. etwa Stahlhack S. 152 Rn. 427; Schaub. S. 872; BAG vom 17.05.1984, DB 1984, 2702; BAG vom 13.12.1984, DB 1985, 1244; LAG Düsseldorf vom 06.11.1973, DB 1974, 928; LAG Düsseldorf vom 13.01.1976, DB 1976, 680).
  • BAG, 29.05.1984 - 2 AZN 297/84
    Mit ihrem Vortrag, das anzufechtende Urteil weiche von Rechtsgrundsätzen ab, auf denen das Urteil einer anderen Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13 Januar 1976 - 11 Sa 815/75 - (DB 1976, 680) und das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. November 1977 - 1 Sa 630/77 - (AFStW 1978, 117 Nr. 110) beruhten, enthält sachlich nur den Vorwurf vermeintlich unrichtiger Rechtsanwendung.
  • LAG Köln, 04.09.1998 - 12 Sa 16/98

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines ICE-Stewards; Kündigungsausspruch vor

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  • BAG, 17.05.1984 - AZR 3/83
    Dieselbe Ansicht hat insbesondere das LAG Düsseldorf in mehreren Entscheidungen vertreten (DB 1974, 928; Entwendung von 1,- DM aus einem Kunden-Kfz durch einen Auszubildenden; DB 1976, 680; Entnahme von 20,- DM durch eine Kassiererin auch bei glaubhafter Absicht, den Betrag demnächst zurückzuerstatten; Urteil vom 23.2.1981 - 20 Sa 1539/80 - nicht veröffentlich: Entwendung von zwei kleinen Sektflaschen zum Preis von je 4, 98 DM durch einen Auslieferungsfahrer trotz glaubhafter Einlassung des ArbNehmers, er habe die Flaschen für Werbeartikel mit einem Wert von etwa 2,- DM gehalten; ebenso LAG Hamm, Urteil vom 21.1.981 - 14 Sa 1066/80 - nicht veröffentlicht: "mehr als dringender" Verdacht gegenüber einer Ersten Verkäuferin, nach Eintippen eines geringeren als des tatsächlichen Verkaufspreises 4,- DM entwendet zu haben).
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