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   BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75   

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BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75 (https://dejure.org/1976,517)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1976 - 5 AZR 510/75 (https://dejure.org/1976,517)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 (https://dejure.org/1976,517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellter Leiter eines Hotels - Zugang einer Willenserklärung - Buchhalter - Empfangsvollmacht - Hotelleiter - Vorübergehnder Krankenhausaufenthalt

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Angestellter Leiter eines Hotels, Zugang einer Willenserklärung, Mittelsperson, Buchhalter, Empfangsvollmacht, Hotelleiter, vorübergehender Krankenhausaufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 130 § 141 § 622; HGB § 59 § 67 § 68

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1977, 546
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75
    Pür eine solche Neuvornahme eines bis dahin nichtigen Rechtsgeschäftes genügt es, daß die Parteien in schlüssiger Porm ihren Willen zum Ausdruck bringen, das bisher nichtige Rechtsgeschäft solle nach Aufhebung des Verbotsgesetzes weiterhin gelten (BGHZ 11, 59 [60]).
  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

    Auszug aus BAG, 13.10.1976 - 5 AZR 510/75
    Nicht erforderlich ist es, daß dem Dritten, der die schriftliche Willenerklärung für den Empfänger entgegennimmt, eine besondere Vollmacht oder Ermächtigung erteilt worden ist (BAG, Urteil vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 130 BGB [zu 2 a der Gründe] mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 687/09

    Zugang einer Kündigung - Ehegatte als Empfangsbote

    Dennoch erkennt die Rechtsprechung (vgl. BGH 17. März 1994 - X ZR 80/92 - NJW 1994, 2613; BSG 7. Oktober 2004 - B 3 KR 14/04 R - NJW 2005, 1303; BAG 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - AP BGB § 130 Nr. 7 = EzA BGB § 130 Nr. 5; 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP BGB § 130 Nr. 8 = EzA BGB § 130 Nr. 7; 11. November 1992 - 2 AZR 328/92 - AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - AP TVG § 1 Nr. 43 = EzA ZPO 2002 § 259 Nr. 1; OLG Köln 18. Januar 2006 - 22 U 164/05 - MDR 2006, 866) und die im Schrifttum ganz herrschende Meinung (vgl. KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 106; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 4 KSchG Rn. 64a und Rn. 72; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler 8. Aufl. §§ 130 - 132 BGB Rn. 14 und Rn. 18; Thüsing/Laux/Lembke/Wiehe KSchG 2. Aufl. § 4 Rn. 164; HaKo/Fiebig 3. Aufl. Einleitung Rn. 48; Stahlhacke/Preis 10. Aufl. 2010 Rn. 130; Schwarze in Schwarze/Eylert/Schrader KSchG Einleitung Rn. 42; ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 620 BGB Rn. 55; DFL/Löwisch 3. Aufl. § 130 BGB Rn. 4; MünchKommBGB/Einsele 5. Aufl. § 130 Rn. 25; Palandt/Ellenberger 70. Aufl. § 130 Rn. 9; Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 9. Aufl. § 26 Rn. 41; Medicus Allgemeiner Teil des BGB 10. Aufl. § 22 Rn. 285 f.; Sandmann AcP 199 [1999] S. 455 ff.; Schwarz NJW 1994, 891; Joussen Jura 2003, 577; Herbert NZA 1994, 391; aA Staudinger/Singer/Benedict [2004] § 130 Rn. 58) neben Empfangsvertretern (§ 164 Abs. 3 BGB) nicht nur rechtsgeschäftlich bestellte Empfangsboten an, sondern im Wege der Rechtsfortbildung grundsätzlich auch Empfangsboten kraft Verkehrsanschauung.

    Soweit Rechtsprechung und Schrifttum dem Adressaten auf der Grundlage der Verkehrsanschauung Empfangsboten zuordnen, wird die Empfangsbotenstellung aus der gesetzlichen Wertung in § 130 BGB abgeleitet, aus der sich die Grundsätze für die Risikoverteilung beim Zugang von Willenserklärungen ergeben (BAG 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP BGB § 130 Nr. 8 = EzA BGB § 130 Nr. 7; Sandmann AcP 199 [1999] S. 455, 457; Schwarz NJW 1994, 891, 893).

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 587/87

    Wirksamer Zugang einer während der Urlaubsreise des Arbeitnehmers an die

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 3 f., 10; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 4 KSchG Rz 102).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2015 - 2 Sa 149/15

    Sonntags nie - grundsätzlich keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, am Sonntag in

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BAG vom 13.10.1976 ( 5 AZR 510/75 - DB 1977, 546 ) führt hier nicht weiter.
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Von einem Kaufmann mit der Bedienung seines Telefonanschlusses beauftragte Angestellte (vgl. dazu Soergel/Hefermehl, aaO, § 130 Rdn. 22 unter Hinweis auf RGZ 103, 95, 97) werden regelmäßig ebenso kraft Verkehrsanschauung als Empfangsboten anzusehen sein wie sonstige kaufmännische Angestellte des Empfängers (vgl. RGZ 61, 125, 127; 102, 295; BAG DB 1977, 546; Einsele in MünchKomm.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Bei einem Geschäftsinhaber wird der Zugang angenommen, wenn das Schreiben in den Geschäftsräumen einem Büroangestellten übergeben wird (BAG 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP BGB § 130 Nr. 8 = EzA BGB § 130 Nr. 7).
  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 337/82

    Zugang der Kündigung - Einwurf in Briefkasten

    Eine schriftliche Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn nach der Verkehrsanschauung in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (vgl. BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - zu 2 a der Gründe, vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - zu I 2 der Gründe und vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 b der Gründe, AP Nr. 7, 8 und 10 zu § 130 BGB, jeweils m.w.N.).

    Nach den Urteilen vom 16. Januar 1976 und 13. Oktober 1976 (aaO) ist es für den Zugang unerheblich, wann der Empfänger die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und ob er daran durch Krankheit oder sonstige besondere Umstände zunächst gehindert war.

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Eine schriftliche Willenserklärung ist nach § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (vgl. RGZ 60, 334, 336; 99, 20, 23; 142, 402, 407; RAG ARS 40, 181, 183; 41, 206, 210; BGHZ 67, 271, 275; BAG Urteile vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - und vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 7 und 8 zu § 130 BGB; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 102; MünchKomm-Förschler, BGB, 2. Aufl., § 130 Rz 10 ff.; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 8, 11; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 21).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

    Eine schriftliche Willenserklärung ist gemäß § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (Senatsurteil vom 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP Nr. 8 zu § 130 BGB, unter I 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 28.12.2004 - 11 Ta 285/04
    b) Die Parteien streiten auch nicht darüber, dass das Kündigungsschreiben im Zeitpunkt der Übermittlung an die Heimatanschrift der zu diesem Zeitpunkt abwesenden Klägerin wirksam zugegangen ist (vgl. zum Zugang bei ortsabwesenden Arbeitnehmern auch bei Kenntnis des Arbeitgebers BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - in NZA 2004, Seite 1330; Urteil vom 13.10.1976 - 5 AZR 510/75 - in DB 1977, Seite 546).

    Der diesbezügliche Hinweis der Beklagten im Rahmen der Begründung ihrer sofortigen Beschwerde vom 15.07.2004 auf das Urteil des BAG vom 13.10.1976 (5 AZR 510/75, AP Nr. 8 zu § 130 BGB), wonach die verspätete, falsche oder unterlassene Übermittlung einer Erklärung durch einen Empfangsboten oder einen Vertreter zu Lasten des Empfängers gehe, geht im Rahmen der nachträglichen Zulassung nach § 5 KSchG und der hierbei vorzunehmenden Verschuldensprüfung fehl.

    Diese Fragestellung betrifft die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BAG vom 13.10.1976 (aaO) nicht.

  • BAG, 23.01.2001 - 1 ABR 19/00

    Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei Änderung der Arbeitszeit

    Eine schriftliche Willenserklärung ist unter Abwesenden gemäß § 130 Abs. 1 BGB zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die Gewalt des Empfängers bzw. eines empfangsberechtigten Dritten gelangt ist und für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen (BAG 13. Oktober 1976 - 5 AZR 510/75 - AP BGB § 130 Nr. 8 = EzA BGB § 130 Nr. 7, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88

    Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der

  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2019 - 13 Sa 1170/18

    Scheinarbeitsverhältnis

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 11/88

    Zugang der Kündigung während des Urlaubs - Zeitpunkt der Kenntnisnahme der

  • LAG Hamburg, 03.11.2017 - 6 TaBV 5/17

    Zugang von Zustimmungsverweigerungen beim Arbeitgeber - Versäumung der

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 34/90

    Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung - Kündigungsschutzrechtliche

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 354/82
  • LAG Hessen, 22.01.1981 - 9 Ta 215/80

    Wahrung der Frist einer Kündigungsschutzklage; Zugang einer Kündigung

  • LAG Hessen, 14.12.1987 - 14 Ta 263/87

    Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Kündigungsschutzklage

  • LAG Hessen, 09.07.1984 - 11 Ta 68/84
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.1982 - 11 Sa 129/81
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1977 - IV OVG B 155/76   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1977 - IV OVG B 155/76 (https://dejure.org/1977,7098)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.01.1977 - IV OVG B 155/76 (https://dejure.org/1977,7098)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Januar 1977 - IV OVG B 155/76 (https://dejure.org/1977,7098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 161 Abs. 2 VwGO; § 18 Abs. 4 SchwerbehindertenG
    Erledigung des Rechtsstreits infolge der Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Entwendung betrieblichen Eigentums durch schwerbehinderte Arbeitnehmer als Kündigungsgrund; Zustimmungspflicht der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung auch bei Diebstahl nur geringwertiger Sachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung des Rechtsstreits infolge der Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Entwendung betrieblichen Eigentums durch schwerbehinderte Arbeitnehmer als Kündigungsgrund; Zustimmungspflicht der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung auch bei Diebstahl nur geringwertiger Sachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

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