Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 711/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1519
BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 (https://dejure.org/1977,1519)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 (https://dejure.org/1977,1519)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 (https://dejure.org/1977,1519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadenersatz - Erstattung außerprozessualer Anwaltskosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 426
  • MDR 1978, 606
  • DB 1978, 895
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 711/76
    Senat sich bereits umfassend mit den ablehnenden Stimmen zu seinen früheren gleichlautenden Urteilen BAG 10, 39 und 21, 1 - AP Nr. 3 und 10 zu § 61 ArbGG Kosten auseinandergesetzt; hierauf kann verwiesen werden.
  • BAG, 18.12.1972 - 5 AZR 248/72

    Drittschuldnererklärung bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses -

    Auszug aus BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 711/76
    Dies gilt auch für den - nach dem Vorbringen der Klägerin hier in Betracht kommenden - Pall, daß die unterliegende Partei schuldhaft Anlaß für das gerichtliche Verfahren gegeben hat (BAG 24, 486 [4893 = AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG Kosten [Bl,23. Im erstinstanzlichen Verfahren kann jede Partei das erstrebte prozessuale Ziel stets nur unter Übernahme eines bestimmten eigenen und von vorn herein erkennbaren Kostenrisikos erreichen. Die in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG als nicht erstattungsfähig bezeichneten Aufwendungen können auch nicht Gegenstand eines materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs sein und damit also auch nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Dies ist ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt AP Nr. 13 zu § 61 ArbGG Kosten mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Diese Bestimmung ist - ebenso wie die ihr vorangegangene Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, dass sie nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten ausschließt (vgl. etwa BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 22, BAGE 124, 175; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - zu B II 4 b der Gründe; 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 a aa und bb (2) der Gründe, BAGE 77, 273; 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - BAGE 70, 191; 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139; zur Vorgängerregelung: vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - zu 1 der Gründe, BAGE 29, 426; 18. Dezember 1972 - 5 AZR 248/72 - BAGE 24, 486; 30. April 1968 - 5 AZR 190/67 - BAGE 21, 1; 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - zu 3 b der Gründe, BAGE 10, 39) .

    Im Übrigen zeigt auch die Erfahrung, dass Vergleiche leichter zustande kommen, wenn die Frage der Erstattung der Anwaltskosten nicht erörtert werden muss (so zur Vorgängerfassung des § 12a Abs. 1 ArbGG, BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - BAGE 29, 426) .

  • ArbG Düsseldorf, 12.05.2016 - 2 Ca 5416/15

    Verzugspauschale; Verzug

    Ausgeschlossen sind auch die außergerichtlich entstandenen Ansprüche für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten (vgl. BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - Rn. 21; BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - AP ArbGG 1953 § 61 Kosten Nr. 14).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Ähnlich hat das Bundesarbeitsgericht den in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG a.F. (= § 12 a Abs. 1 Satz 2 ArbGG n.F.) vorgesehenen Ausschluß der Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten im Arbeitsgerichtsprozeß erster Instanz auf den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch erstreckt und dies mit dem besonderen sozialen Zweck dieser gesetzgeberischen Interessenbewertung begründet (BAGE 10, 39, 45 f. [BAG 23.09.1960 - 5 AZR 258/59]; 24, 486, 489 f.; BAG Urteil vom 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - AnwBl. 1978, 310).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17

    Erstattungsanspruch wegen vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

    So hat das Bundesarbeitsgericht bereits zur inhaltsgleichen Vorgängernorm des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 entschieden, dass der Ausschluss der Kostenerstattung auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken ist, selbst wenn es anschließend überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - Rn. 13).

    So ist kein Grund dafür ersichtlich, weswegen ein Arbeitnehmer nur dann von den Kosten der Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten durch den Arbeitgeber vollständig befreit sein soll, wenn dieser den Arbeitnehmer sofort verklagt, er jedoch einen Teil der Rechtsanwaltskosten tragen soll, wenn der Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich tätig ist (ähnlich bereits BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - Rn. 13: Die anwaltliche Tätigkeit hat einen gleich hohen Wert, ob sie außerprozessual ist oder auch das gerichtliche Verfahren mit umfasst).

    Bereits in einer frühen Entscheidung zu außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass Vergleiche im gerichtlichen Verfahren leichter zu erzielen sind, wenn die Frage der Erstattung von Anwaltskosten nicht erörtert werden braucht (BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - Rn. 13).

    Dabei kann davon ausgegangen werden, dass dem Gesetzgeber die Einbeziehung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten durch die Rechtsprechung (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 -) bewusst war und er in Kenntnis dessen auf eine Änderung verzichtet hat.

    So hat das Bundesarbeitsgericht auch außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für nicht erstattungsfähig gehalten, obwohl es anschließend nicht zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gekommen ist (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 -).

  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

    dazu statt vieler nur BAG 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 - AP § 61 ArbGG 1953 Kosten Nr. 14 [2.]: "Die Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist entgegen der Ansicht der Revision auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken, gilt also vor allem auch für den Fall, dass es überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (...).

    Es wäre sinnwidrig, § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nur für die prozessualen Kosten gelten zu lassen"; s. aus jüngerer Zeit auch LAG Berlin-Brandenburg 26.11.2009 - 2 Sa 890 u. 891/09 - n.v. [2.6.]: "Der sachliche Geltungsbereich von § 12 a ArbGG erstreckt sich auch auf die vor- oder außerprozessualen Aufwendungen".S. dazu statt vieler nur BAG 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 - AP § 61 ArbGG 1953 Kosten Nr. 14 [2.]: "Die Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist entgegen der Ansicht der Revision auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken, gilt also vor allem auch für den Fall, dass es überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (...).

    207) S. dazu statt vieler nur BAG 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 - AP § 61 ArbGG 1953 Kosten Nr. 14 [2.]: "Die Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist entgegen der Ansicht der Revision auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken, gilt also vor allem auch für den Fall, dass es überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (...).

  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16

    Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung,

    Der Gesetzgeber wollte im Bereich arbeitsrechtlicher Forderungen nicht, dass die außergerichtliche Tätigkeit von Anwälten erstattungsfähig ist (vgl. BAG 16.05.1990 - 4 AZR 56/90, BAGE 65, 139; 14.12.1977 - 5 AZR 711/76, AP Nr. 14 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf -

    dazu statt vieler nur BAG 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 - AP § 61 ArbGG 1953 Kosten Nr. 14 [2.]: "Die Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist entgegen der Ansicht der Revision auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken, gilt also vor allem auch für den Fall, dass es überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (...).

    Es wäre sinnwidrig, § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nur für die prozessualen Kosten gelten zu lassen"; s. aus jüngerer Zeit auch LAG Berlin-Brandenburg 26.11.2009 - 2 Sa 890 u. 891/09 - n.v. [2.6.]: "Der sachliche Geltungsbereich von § 12 a ArbGG erstreckt sich auch auf die vor- oder außerprozessualen Aufwendungen".S. dazu statt vieler nur BAG 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 - AP § 61 ArbGG 1953 Kosten Nr. 14 [2.]: "Die Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist entgegen der Ansicht der Revision auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken, gilt also vor allem auch für den Fall, dass es überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (...).

    138) S. dazu statt vieler nur BAG 14.12.1977 - 5 AZR 711/76 - AP § 61 ArbGG 1953 Kosten Nr. 14 [2.]: "Die Vorschrift des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist entgegen der Ansicht der Revision auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken, gilt also vor allem auch für den Fall, dass es überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (...).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 05.03.2019 - 6 Ca 6294/18

    Verzugskostenpauschale 40,00 EUR - Anwendbarkeit Arbeitsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erstreckt sich die Sondervorschrift auch auf außerprozessuale/vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten (BAG, Urteil vom 14.12.1977 - 5 AZR 711/76, AP ArbGG 1953 § 61 Kosten Nr. 14; a.A. Ostermeier, NJW 2008, 551 ff.; Witschen/Röleke, NJW 2017, 1702 ff.).

    Allein aus systematischen Erwägungen hat das Bundesarbeitsgericht die Vorgängervorschrift zu § 12a ArbGG auf außerprozessuale Anwaltskosten erstreckt (BAG, Urteil vom 14.12.1977 - 5 AZR 711/76, AP ArbGG 1953 § 61 Kosten Nr. 14).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 70/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

    Diese Bestimmung ist - ebenso wie die ihr vorangegangene Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, dass sie nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten ausschließt (vgl. etwa BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 22, BAGE 124, 175; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - zu B II 4 b der Gründe; 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 a aa und bb (2) der Gründe, BAGE 77, 273; 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - BAGE 70, 191; 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139; zur Vorgängerregelung: vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - zu 1 der Gründe, BAGE 29, 426; 18. Dezember 1972 - 5 AZR 248/72 - BAGE 24, 486; 30. April 1968 - 5 AZR 190/67 - BAGE 21, 1; 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - zu 3 b der Gründe, BAGE 10, 39) .

    Im Übrigen zeigt auch die Erfahrung, dass Vergleiche leichter zustande kommen, wenn die Frage der Erstattung der Anwaltskosten nicht erörtert werden muss (so zur Vorgängerfassung des § 12a Abs. 1 ArbGG, BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - BAGE 29, 426) .

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 27/18

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB

    Diese Bestimmung ist - ebenso wie die ihr vorangegangene Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, dass sie nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten ausschließt (vgl. etwa BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 22, BAGE 124, 175; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - zu B II 4 b der Gründe; 27. Juli 1994 - 7 ABR 10/93 - zu B II 2 a aa und bb (2) der Gründe, BAGE 77, 273; 30. Juni 1993 - 7 ABR 45/92 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 73, 314; 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - BAGE 70, 191; 16. Mai 1990 - 4 AZR 56/90 - BAGE 65, 139; zur Vorgängerregelung: vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - zu 1 der Gründe, BAGE 29, 426; 18. Dezember 1972 - 5 AZR 248/72 - BAGE 24, 486; 30. April 1968 - 5 AZR 190/67 - BAGE 21, 1; 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - zu 3 b der Gründe, BAGE 10, 39) .

    Im Übrigen zeigt auch die Erfahrung, dass Vergleiche leichter zustande kommen, wenn die Frage der Erstattung der Anwaltskosten nicht erörtert werden muss (so zur Vorgängerfassung des § 12a Abs. 1 ArbGG, BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - BAGE 29, 426) .

  • ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 17465/13

    Schadenersatz wegen Fehlleistung

  • LAG München, 26.07.2017 - 8 Sa 34/17

    Kostenerstattung, Schadensersatz

  • ArbG Nürnberg, 11.11.2016 - 12 Ca 6016/15

    Verzugsschaden - Rechtsverfolgungskosten - Verzugspauschale - Schadenspauschale -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 4 Sa 2152/11

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers - Missachtung des Direktionsrechts -

  • LAG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 Sa 108/07

    Umfang des Ausschlusses der Erstattungspflicht von Anwaltskosten in

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2004 - 2 Sa 76/03

    Anwendung der kurzen Verjährungsfrist des § 61 Abs 2 HGB auf technische

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2008 - 3 Sa 319/08

    Kündigung eines Fechttrainers

  • LAG Hessen, 03.01.2008 - 13 Ta 483/07

    Hypothetische Reisekosten - Kostenerstattung

  • ArbG Iserlohn, 20.03.2018 - 5 Ca 2033/17
  • LAG München, 10.10.2007 - 10 Sa 560/07
  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche

  • ArbG Heilbronn, 22.05.2001 - 1 Ca 198/01

    Zur Kostentragungspflicht - § 12a Abs 1 S 1 ArbGG

  • ArbG Berlin, 26.04.2005 - 84 Ca 27315/04

    Unbegründetheit eines Anspruchs auf Erstattung der Anwaltskosten beziehungsweise

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht