Weitere Entscheidungen unten: BAG, 23.04.1980 | BAG, 05.03.1980

Rechtsprechung
   BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,42
BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78 (https://dejure.org/1980,42)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78 (https://dejure.org/1980,42)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 (https://dejure.org/1980,42)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,42) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weisungsrecht - Direktionsrecht - Arbeitsvertrag - EinseitigeVerpflichtung - Leistungspflicht - Art der Beschäftigung - Arbeitsbereich - Kollektivarbeitsvertragsrecht - Versetzung - Einzelarbeitsvertragsrecht - Billigs Ermessen - Mitbestimmungsrecht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Weisungsrecht des AG, Anordnung eines Wechsels in der Art der Beschäftigung oder Verkleinerung des Arbeitsbereichs, Direktionsrecht, Grenzen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 71
  • ZIP 1980, 672
  • MDR 1980, 875
  • VersR 1980, 958
  • BB 1980, 1267
  • DB 1980, 1601
  • DB 1980, 1603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (131)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    c) Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in den gesetzlichen Regelungen, im Kollektiv- und im Einzelvertragsrecht findet, darf jedoch nach § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 -BAGE 33, 71; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Eine solche Veränderung kann sich auch dadurch ergeben, daß eine neue Teilfunktion übertragen oder ein Teil der bisher wahrgenommenen Funktionen entzogen wird (BAG Urteil vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 33/90 -, n.v.).

    Die Teilfunktion kann aber auch dann prägend sein, wenn sie einen zeitlich geringeren Anteil ausmacht (s. schon Senatsbeschluß vom 19. September 1991 - 1 ABR 33/90 -, n.v.; BAG Urteil vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; LAG Frankfurt Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 TaBV 88/82 -, DB 1983, 2143, 2144).

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und des Einzelarbeitsvertragsrechts findet, darf gemäß § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAGE 33, 71 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,777
BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78 (https://dejure.org/1980,777)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1980 - 5 AZR 49/78 (https://dejure.org/1980,777)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1980 - 5 AZR 49/78 (https://dejure.org/1980,777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber - Betriebsstillegung - Betriebsveräußerung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 94
  • NJW 1980, 2543
  • ZIP 1980, 669
  • DB 1980, 1601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.10.1954 - 2 AZR 36/53

    Kündigungsschutzklage: Erstreckung auf Folgekündigung; Kündigung: Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Wirksamkeit der Kündigung kraft Gesetzes vom Eintritt einer Bedingung abhängt (Rechtsbedingung, dazu z. B. Herschel, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 12 KSchG 1969 [zu I 31 m.w.N.; Staudinger-Neumann, BGB, 12. Aufl., RdNr. 58 vor § 620; zur vorsorglichen Kündigung für den Fall, daß eine vorausgegangene Kündigung unwirksam ist: BAG 1, 110 [112] = AP Nr. 5 zu § 3 KSchG 1951 [zu II der Gründel).
  • BAG, 06.11.1959 - 1 AZR 329/58

    Betriebsstillegung - Weiterverfolgung des Betriebszwecks - Räumliche Verlegung

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Maßgeblich ist vielmehr, wann die Produktions gemeinschaft aufgelöst worden und damit die Grundlage für das Amt des Betriebsrats weggefallen ist (BAG 8, 207 [212 f.] = AP Nr. 15 zu § 13 KSchG 1951 [zu II 3 der Gründe]).
  • BAG, 08.03.1962 - 2 AZR 497/61

    Befristung - Aushilfe - Erprobung - Aushilfsarbeitsvertrag - Probezeit

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Dem Widerspruch steht es gleich, wenn der Arbeitgeber nur den Abschluß eines befristeten Vertrages anträgt (BAG 12, 328 E335 f.] = AP Nr. 22 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Czu II 1 der Gründe] m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1964 - V C 94.63

    Keine Betriebseinstellung im Sinne des Schwerbeschädigtengesetzes bei Verpachtung

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Stillegung und Veräußerung des Betriebes schließen einander aus, weil der Erwerber eines Betriebes nach § 613 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt (vgl. BVerwG 20, 78 C80 ff.] = AP Nr. 5 zu § 18 SchwBeschG - heute: § 16 Abs. 1 SchwbG - [zu 5 der Gründe]).
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Der Beklagte konnte den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Firma G auch nicht durch Vertrag mit dieser ausschließen (BAG 27, 291 [297 f.] = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB [zu 1 b und c der Gründe]).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Falls der Betriebsrat nach diesem Termin im Zusammenhang mit der Abwicklung noch Amtspflichten zu erfüllen hat, ist er dazu aufgrund seines Restmandats befugt (BAG, Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - [demnächst] AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972 [zu B II 1 der Gründe]).
  • BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67

    Bedingte außerordentliche Kündigung - Kündigungsempfänger

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Zwar darf eine Kündigung im allgemeinen nur dann von einer Bedingung abhängig gemacht werden, wenn der Eintritt der Bedingung allein vom Kündigungsempfänger abhängt (BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78
    Sollte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers gekündigt haben, um einem Übergang auf die Firma G zuvorzukommen, wäre die se Kündigung wegen Verstoßes gegen § 613 a BGB unwirksam (BAG 26, 301 [308] = AP Ir. 1 zu § 613 a BGB [zu III 3 b der Gründe]).
  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Die Stillegung eines Betriebes und dessen Übergang nach § 613 a Abs. 1 BGB schließen einander aus, sie lösen unterschiedliche Schutzregelungen zugunsten der Arbeitnehmer aus (BAGE 33, 94, 101 = AP Nr. 8 zu § 15 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Ein beachtlicher Widerspruch iSv. § 625 BGB liegt ua. dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer deutlich macht, daß durch die Weiterbeschäftigung kein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet werden soll (vgl. BAG 8. März 1962 - 2 AZR 497/61 - BAGE 12, 328, 335 f. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 22, zu II 1 der Gründe; 23. April 1980 - 5 AZR 49/78 - BAGE 33, 41, 100 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 8, zu II 3 der Gründe; vgl. auch 30. November 1984 - 7 AZR 539/83 - AP MTV Ausbildung § 22 Nr. 1, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Betriebsstillegung und Betriebsübergang schließen einander aus (vgl. u.a. BAGE 33, 94, 101 = AP Nr. 8 zu § 15 KSchG 1969, zu A III 1 der Gründe; BAGE 54, 215, 231 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu IV 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 518/92 - n.v., zu B II 2 c bb der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 46/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1665
BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 46/78 (https://dejure.org/1980,1665)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1980 - 5 AZR 46/78 (https://dejure.org/1980,1665)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1980 - 5 AZR 46/78 (https://dejure.org/1980,1665)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger - Rentenversicherung - Verbandszulage - Spitzenverband - Zulage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 859
  • BB 1981, 1335
  • DB 1980, 1601
  • DB 1980, 1848
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.12.1957 - 2 AZR 474/55

    Gleichbehandlungsgrundsatz und Differenzierung im überbetrieblichen Raum

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 46/78
    Es kann deshalb offen bleiben, ob und in welchen Fällen es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (vgl. dazu BAG 5, 343 = AP Nr. 13 zu 41 § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 18, 2?8 [286] = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung [zu IV 2 der Gründe]).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 46/78
    Es kann deshalb offen bleiben, ob und in welchen Fällen es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (vgl. dazu BAG 5, 343 = AP Nr. 13 zu 41 § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 18, 2?8 [286] = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung [zu IV 2 der Gründe]).
  • BAG, 25.08.1976 - 5 AZR 788/75

    Gleichbehandlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 46/78
    Er muß die Voraussetzungen so ab grenzen, daß nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen aus geschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu I 1 a und b der Grün de] mit weiteren Nachweisen; BAG AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 2 b der Gründe]).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Das gilt jedenfalls so lange, wie der verfolgte Zweck typischerweise sich bei der begünstigten Gruppe verwirklichen kann, während er bei der benachteiligten Gruppe fehlt (im Anschluß an das Urteil vom 5.3.1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Wie der Senat schon in dem Urteil vom 5.3.1980 (BAG AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) ausgeführt hat, wird eine an sich sachgerechte Gruppenbildung nicht dadurch unzulässig, daß innerhalb der Gruppen nicht mehr differenziert wird.

  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 306/91

    Gleichbehandlung innerhalb eines Geschäftsbereiches

    Das Bundesarbeitsgericht hat bislang in seiner Rechtsprechung offen gelassen, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sich nur auf den einzelnen Betrieb bzw. die Dienststelle bezieht oder ob es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (vgl. BAGE 5, 343 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 168/84

    Streitigkeit über die Höhe des Weihnachtsgeldes - Anspruch auf ein höheres

    Die in der angefochtenen Entscheidung und von einigen Landesarbeitsgerichten (vgl. Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf/Köln vom 11. November 1981 - 22 Sa 421/81 - EzA § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 27) und von Zöllner (Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 17 IV 2, S. 182) erhobenen Bedenken gegen das Urteil vom 5. März 1980 (aaO) hat der Senat in den Entscheidungen vom 25. Januar 1984 (aaO) eingehend gewürdigt und zurückgewiesen.

    Wie der Senat schon in dem Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 3 c der Gründe, ausgeführt hat, wird eine an sich sachgerechte Gruppenbildung nicht dadurch unzulässig, daß innerhalb der Gruppen nicht mehr differenziert wird.

  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 304/91

    Anspruch eines Arbeiters auf Zahlung einer Zulage für Beamte der Bundeswehr und

    Das Bundesarbeitsgericht hat bislang in seiner Rechtsprechung offen gelassen, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sich nur auf den einzelnen Betrieb bzw. die Dienststelle bezieht oder ob es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (vgl. BAGE 5, 343 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 305/91

    Anspruch eines technischen Angestellten auf Zahlung einer Stellenzulage nach Nr.

    Das Bundesarbeitsgericht hat bislang in seiner Rechtsprechung offen gelassen, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sich nur auf den einzelnen Betrieb bzw. die Dienststelle bezieht oder ob es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (vgl. BAGE 5, 343 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslösung; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 291/91

    Gleichbehandlung innerhalb einer Dienststelle - Zulage an Arbeiter, bei

    Das Bundesarbeitsgericht hat bislang in seiner Rechtsprechung offen gelassen, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sich nur auf den einzelnen Betrieb bzw. die Dienststelle bezieht oder ob es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (vgl. BAGE 5, 343 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 113/83
    Wie der Senat schon in dem Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 3 c der Gründe, ausgeführt hat, wird eine an sich sachgerechte Gruppenbildung nicht dadurch unzulässig, daß innerhalb der Gruppen nicht mehr differenziert wird.
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 292/91

    Gleichbehandlung innerhalb einer Dienststelle - Zahlung einer Zulage an Arbeiter

    Das Bundesarbeitsgericht hat bislang in seiner Rechtsprechung offen gelassen, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sich nur auf den einzelnen Betrieb bzw. die Dienststelle bezieht oder ob es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (vgl. BAGE 5, 343 = AP Nr. 13 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 26. April 1966 - 1 AZR 242/65 - AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslösung; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 19.08.1987 - 5 AZR 222/86

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Konzern

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es bisher aber dahingestellt geblieben, ob und in welchen Fällen es einen überbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt (BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 28.03.1984 - 5 AZR 278/82
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 5. März 1980 - 5 AZR 46/78 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Gleichbehandlung dargelegt, daß es dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht widerspricht, wenn der Arbeitgeber auf die unterschiedlichen Aufgaben und Anforderungen der Mitarbeiter abstellt und danach differenziert.
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 216/82
  • BAG, 18.06.1980 - 5 AZR 185/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht