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   BGH, 26.11.1979 - II ZR 87/79   

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https://dejure.org/1979,1338
BGH, 26.11.1979 - II ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,1338)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1979 - II ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,1338)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1979 - II ZR 87/79 (https://dejure.org/1979,1338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Einlagen nach Auflösung der Gesellschaft - Erstattung der vom Mitgesellschafter für die Gesellschaft erbrachten Architektenleistungen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Arbeitsleistungen bei Auflösung der Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenleistungen als Einlage in BGB-Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1744
  • MDR 1980, 555
  • DB 1980, 731
  • BauR 1980, 280
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1965 - II ZR 189/63

    Klage eines stillen Gesellschafters auf Rechnungslegung und Beteiligung am Gewinn

    Auszug aus BGH, 26.11.1979 - II ZR 87/79
    § 733 Abs. 2 Satz 3 BGB beruht auf dem Gedanken, daß sich der Einsatz der physischen und geistigen Arbeitskraft des Gesellschafters regelmäßig im Gesellschaftsvermögen nicht als ein fest umrissener und meßbarer Vermögenswert niederschlägt oder zumindest die nachträgliche Bewertung der vermögenswirksamen Auswirkung solcher nach Art und Umfang höchst unterschiedlicher Individualleistungen bei der Auseinandersetzung auf kaum überwindbare Schwierigkeiten stoßen würde (BGH, Urt. v. 22.11.65 - II ZR 189/63 = LM HGB § 340 Nr. 4); qualitativ oder quantitativ unterschiedliche "Dienste" der Gesellschafter können - wie es daher in der Regel auch geschieht - angemessener bei der Vereinbarung des Gewinnverteilungsschlüssels oder von Geschäftsführervergütungen berücksichtigt werden, wenn die Gesellschafter das für erforderlich halten.
  • OLG Stuttgart, 01.03.2016 - 10 U 105/15

    Architektenleistungen als Einlage des stillen Gesellschafters: Abrechnung der

    Die Leistung eines Gesellschafterbeitrags kann grundsätzlich auch in der Erbringung von Architektenleistungen bestehen (BGH NJW 1980, 1744).

    Da die Architektenleistungen vorliegend als gesellschaftsvertragliche Beitragsverpflichtung zu erbringen waren, gilt für die Frage der Verjährung der hieraus resultierenden Gewährleistungsrechte die werkvertragliche Verjährungsvorschrift des § 634a BGB, nicht hingegen die Regelverjährung aus §§ 195, 199 BGB (Soergel/Hadding, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., 2007, § 706 Rn. 34; BGH NJW 1980, 1744).

  • OLG Köln, 15.12.2016 - 15 U 141/15

    Außerordentliche Kündigung einer BGB -Gesellschaft wegen eines Zerwürfnisses

    Sozialansprüche sind auch die Ansprüche der GbR auf Leistung der Beiträge gemäß §§ 705 bis 707 BGB (vgl. Palandt/Sprau a.a.O. § 705 Rdn. 29), wozu im vorliegenden Fall auch die vom Beklagten "einzubringende" ETW gehört (vgl. Palandt/Sprau, a.a.O. § 706 Rdn. 1; BGH, Urt. v. 26.11.1979 - II ZR 87/79, NJW 1980, 1744).
  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R

    Künstlersozialversicherung - diplomierte Modedesignerin - Mitinhaberin eines

    Der Beitrag eines Gesellschafters kann grundsätzlich jede Art von Leistung sein, die er zur Förderung des gemeinsamen Zweckes im Gesellschaftsvertrag versprochen hat, also insbesondere - auch wiederholte - Geld-, Dienst- oder Werkleistungen (BGH DB 1980, 731; BGH NJW 1987, 3124; Palandt/Sprau, aaO, § 706 RdNr 4 mwN) .
  • BFH, 30.07.2008 - II R 37/07

    Einbringung eines Grundstücks im noch zu schaffenden überplanten Zustand in eine

    Die Beitragsverpflichtung des Einbringenden sowie der anderen Gesellschafter kann neben beweglichen und unbeweglichen Sachen u.a. auch Werkleistungen betreffen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1979 II ZR 87/79, Der Betrieb 1980, 731).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2024 - 12 KLs 504 Js 1820/21

    Freistellungsbescheinigung, Ausscheiden eines Gesellschafters,

    Beiträge heißen die zur Förderung des Gesellschaftszwecks zu erbringenden Leistungen, Einlagen heißen diese Leistungen, wenn sie bewirkt worden sind (BGH, Urteil vom 26. November 1979 - II ZR 87/79, juris Rn. 4).
  • BGH, 24.06.1985 - II ZR 255/84

    Auseinandersetzung unter den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    § 733 Abs. 2 Satz 3 BGB steht der Berücksichtigung seiner Arbeitsleistungen nicht entgegen, soweit sich diese im Gesellschaftsvermögen als bleibender Wert niedergeschlagen haben; werk- oder dienstvertragsähnliche Leistungen sind grundsätzlich wie andere Gesellschafterbeiträge dem Werte nach zu erstatten (Sen.Urt. v. 26.11.1979 - II ZR 87/79 = LM BGB § 733 Nr. 3).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2001 - 20 W 33/00

    Eigentumserwerb durch Verarbeitung - künstlerisches Werk - Entwicklungsstufen

    Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage, ob und ggfs. welche Rechte im Zusammenhang mit dem Rundbild der Gesellschaft ggf. zum Zeitpunkt der Kündigung des Gesellschaftsvertrags zugestanden haben und wie diese - unter Berücksichtigung des seinerzeitigen Fertigungsstands des Bildes, der im Blick auf die von der Stadt L und dem Förderverein erbrachten Leistungen und deren Verwendung sowie unter Berücksichtigung der vom Antragsgegner erbrachten Beitragsleistungen (vgl. BGH DB 1980, 731) - im Zuge der Auseinandersetzung der Gesellschaft zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 312/87

    Fälligkeit eines Abfindungsanspruch nach Aufstellung einer Abfindungsbilanz -

    Derartige Leistungen, die als Sacheinlage zu erbringen sind, sind nach dem Wert, den sie zur Zeit der Einbringung hatten, grundsätzlich zu erstatten (vgl. Sen. Urt. v. 26. November 1979 - II ZR 87/79, WM 1980, 402, 403).
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