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   BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78   

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https://dejure.org/1980,523
BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78 (https://dejure.org/1980,523)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1980 - VIII ZR 275/78 (https://dejure.org/1980,523)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 (https://dejure.org/1980,523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Zur Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Wandlung im Falle des Verkaufes eines nicht fabrikneuen Fahrzeuges und vorheriger Zusicherung dieser Eigenschaft durch den Verkäufer - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung eines, abgesehen von der Überführung, nicht benutzten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459
    Fabrikneuheit eines Kfz

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1097
  • MDR 1980, 484
  • DB 1980, 780
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1967 - VIII ZR 72/65

    Voraussetzungen für das Bestehen des Rechts auf Wandelung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
    Der erkennende Senat hat die Fabrikneuheit eines Kraftwagens verneint, weil er einige Monate auf Lager gestanden hatte und dabei Schäden (Flecken, Kratzer, angerostete Scheinwerfer) davongetragen hatte (BGH Urteil vom 27. September 1967 - VIII ZR 72/65 = BB 1967, 1268).

    Der erkennende Senat ist in Einklang mit seinem Urteil vom 27. September 1967 (aaO) und in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung der Ansicht, daß ein, abgesehen von der Überführung, nicht benutztes Kraftfahrzeug, das mithin noch nicht seinem bestimmungsmäßigen Gebrauch als Verkehrsmittel zugeführt worden war, grundsätzlich fabrikneu ist, wenn und solange das Modell des Kraftfahrzeuges unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind.

  • KG, 07.02.1969 - 5 U 1579/68
    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
    Wie sich aus diesen Ausführungen ergibt, beruft sich das Berufungsgericht zu Unrecht auf die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf (aaO) und des Landgerichts Berlin (aaO) sowie auf die Anmerkung von Weber (NJW 1970, 430).
  • LG Berlin, 30.09.1975 - 55 S 38/75
    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
    In der sonstigen Rechtsprechung und im Schrifttum ist herrschende Meinung, daß ein Kraftfahrzeug, das zehn bis zwölf Monate vor dem Verkauf hergestellt worden und das, abgesehen von der Überführungsfahrt, nicht benutzt worden war, jedenfalls dann als fabrikneu bezeichnet werden kann, wenn das Modell dieses Kraftfahrzeuges weiterhin hergestellt wird und wenn das Kraftfahrzeug keine Mängel aufweist (so insbesondere OLG München DAR 1965, 272 und NJW 1967, 158; Kammergericht Berlin NJW 1969, 2145; OLG Zweibrücken MDR 1970, 325 [OLG Zweibrücken 20.11.1969 - 5 U 25/69]; OLG Frankfurt OLGZ 70, 409 und NJW 1978, 273; OLG Düsseldorf NJW 1971, 622 [OLG Düsseldorf 13.04.1970 - 22 U 13/70]; OLG Celle BB 1970, 9 und OLGZ 71, 15; LG Berlin NJW 1976, 151 [LG Berlin 30.09.1975 - 55 S 38/75]; LG Aachen NJW 1978, 273 [LG Aachen 11.11.1977 - 5 S 327/77]; Mezger in RGRK, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 14; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 44; Putzo bei Palandt, BGB, 38. Aufl. § 459 Anm. 5 b; Thamm BB 1971, 1543).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1970 - 22 U 13/70

    Kraftfahrzeug; Technische Veränderungen; Fehlerhaftigkeit;

    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
    In der sonstigen Rechtsprechung und im Schrifttum ist herrschende Meinung, daß ein Kraftfahrzeug, das zehn bis zwölf Monate vor dem Verkauf hergestellt worden und das, abgesehen von der Überführungsfahrt, nicht benutzt worden war, jedenfalls dann als fabrikneu bezeichnet werden kann, wenn das Modell dieses Kraftfahrzeuges weiterhin hergestellt wird und wenn das Kraftfahrzeug keine Mängel aufweist (so insbesondere OLG München DAR 1965, 272 und NJW 1967, 158; Kammergericht Berlin NJW 1969, 2145; OLG Zweibrücken MDR 1970, 325 [OLG Zweibrücken 20.11.1969 - 5 U 25/69]; OLG Frankfurt OLGZ 70, 409 und NJW 1978, 273; OLG Düsseldorf NJW 1971, 622 [OLG Düsseldorf 13.04.1970 - 22 U 13/70]; OLG Celle BB 1970, 9 und OLGZ 71, 15; LG Berlin NJW 1976, 151 [LG Berlin 30.09.1975 - 55 S 38/75]; LG Aachen NJW 1978, 273 [LG Aachen 11.11.1977 - 5 S 327/77]; Mezger in RGRK, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 14; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 44; Putzo bei Palandt, BGB, 38. Aufl. § 459 Anm. 5 b; Thamm BB 1971, 1543).
  • LG Aachen, 11.11.1977 - 5 S 327/77
    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
    In der sonstigen Rechtsprechung und im Schrifttum ist herrschende Meinung, daß ein Kraftfahrzeug, das zehn bis zwölf Monate vor dem Verkauf hergestellt worden und das, abgesehen von der Überführungsfahrt, nicht benutzt worden war, jedenfalls dann als fabrikneu bezeichnet werden kann, wenn das Modell dieses Kraftfahrzeuges weiterhin hergestellt wird und wenn das Kraftfahrzeug keine Mängel aufweist (so insbesondere OLG München DAR 1965, 272 und NJW 1967, 158; Kammergericht Berlin NJW 1969, 2145; OLG Zweibrücken MDR 1970, 325 [OLG Zweibrücken 20.11.1969 - 5 U 25/69]; OLG Frankfurt OLGZ 70, 409 und NJW 1978, 273; OLG Düsseldorf NJW 1971, 622 [OLG Düsseldorf 13.04.1970 - 22 U 13/70]; OLG Celle BB 1970, 9 und OLGZ 71, 15; LG Berlin NJW 1976, 151 [LG Berlin 30.09.1975 - 55 S 38/75]; LG Aachen NJW 1978, 273 [LG Aachen 11.11.1977 - 5 S 327/77]; Mezger in RGRK, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 14; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 44; Putzo bei Palandt, BGB, 38. Aufl. § 459 Anm. 5 b; Thamm BB 1971, 1543).
  • OLG Frankfurt, 21.12.1977 - 13 U 204/75
    Auszug aus BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78
    In der sonstigen Rechtsprechung und im Schrifttum ist herrschende Meinung, daß ein Kraftfahrzeug, das zehn bis zwölf Monate vor dem Verkauf hergestellt worden und das, abgesehen von der Überführungsfahrt, nicht benutzt worden war, jedenfalls dann als fabrikneu bezeichnet werden kann, wenn das Modell dieses Kraftfahrzeuges weiterhin hergestellt wird und wenn das Kraftfahrzeug keine Mängel aufweist (so insbesondere OLG München DAR 1965, 272 und NJW 1967, 158; Kammergericht Berlin NJW 1969, 2145; OLG Zweibrücken MDR 1970, 325 [OLG Zweibrücken 20.11.1969 - 5 U 25/69]; OLG Frankfurt OLGZ 70, 409 und NJW 1978, 273; OLG Düsseldorf NJW 1971, 622 [OLG Düsseldorf 13.04.1970 - 22 U 13/70]; OLG Celle BB 1970, 9 und OLGZ 71, 15; LG Berlin NJW 1976, 151 [LG Berlin 30.09.1975 - 55 S 38/75]; LG Aachen NJW 1978, 273 [LG Aachen 11.11.1977 - 5 S 327/77]; Mezger in RGRK, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 14; Honsell bei Staudinger, BGB, 12. Aufl. § 459 Rdn. 44; Putzo bei Palandt, BGB, 38. Aufl. § 459 Anm. 5 b; Thamm BB 1971, 1543).
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird und wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist; das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird (Urteil vom 22. März 2000 aaO; Urteil vom 18. Juni 1980 aaO unter II 1; Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c).

    In der Entscheidung vom 6. Februar 1980 (aaO unter II 2 c) hat der Senat die damalige, nach der Rechtsprechung und im Schrifttum herrschende Meinung dahin wiedergegeben, daß ein Kraftfahrzeug, das zehn bis zwölf Monate vor dem Verkauf hergestellt und abgesehen von der Überführungsfahrt nicht benutzt worden sei, jedenfalls dann als fabrikneu bezeichnet werden könne, wenn das Modell dieses Kraftfahrzeugs weiterhin hergestellt werde und wenn das Kraftfahrzeug keine Mängel aufweise.

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13

    Artikelzustand: Neu - Irreführende Werbung mit als "neu"angebotenen, tatsächlich

    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

    Bei Kraftfahrzeugen ist anerkannt, dass es für die Beurteilung der Fabrikneuheit nicht auf das Baujahr ankommt, da dieses hierauf mangels Eintragung im Kraftfahrzeugbrief keinen Einfluss habe (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 -, NJW 1980, 1097, 1098).

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw, der nach Verlassen des Herstellerwerks nicht ganz unerhebliche Lackschäden erlitten hat, ist auch dann nicht mehr "fabrikneu", wenn diese Schäden vor der Übergabe an den Käufer durch Nachlackierung ausgebessert worden sind (Ergänzung zu BGH Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 = NJW 1980, 1097).

    MitUrteil vom 6. Februar 1980 (VIII ZR 275/78 = NJW 1980, 1097) hat der erkennende Senat entschieden, daß ein, abgesehen von der Überführung nicht benutztes Kraftfahrzeug als fabrikneu bezeichnet werden darf, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs weiterhin unverändert hergestellt wird und wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist.

    Anders ist es, wenn das Fahrzeug nach Verlassen des Herstellerwerks benutzt wird (vgl. das Senatsurteil vom 6. Februar 1980 aaO) oder Beschädigungen erleidet, die nicht ganz unerheblich sind.

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 und vom 18. Juni 1980 aaO).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der das Berufungsgericht ausgeht und die auch von der Revisionserwiderung nicht in Zweifel gezogen wird, ist ein - abgesehen von der Überführung - nicht benutztes Kraftfahrzeug, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist, und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind (Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c und vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1).

    Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird (Senatsurteil vom 6. Februar 1980 aaO).

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Zu Unrecht meint die Revisionserwiderung, der Vertragshändler könne seine gegenüber dem Kunden bestehende Verpflichtung zur Lieferung eines fabrikneuen Fahrzeugs nicht mehr erfüllen, wenn die Beklagte nach Annahme der Bestellung, aber vor Auslieferung des Kraftfahrzeugs eine Modelländerung vornehme, weil als "fabrikneu" nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78 = NJW 1980, 1097, 1098) nur ein Wagen der jeweils aktuellen Produktionsserie gelte.
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein als Neuwagen verkaufter Pkw entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c; Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1 und 3; Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, WM 2000, 1646 = NJW 2000, 2018 unter II 1 a und 2 a = BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 26, BGHR BGB § 463 Satz 1, Zusicherung 5).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bei Aufnahme des

    Die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verkauf von Fahrzeugen als fabrikneu (BGH NJW 1980, 1097, 1098; vgl. auch BGH NJW 2003, 2824, 2825).

    Bei längeren Zeiträumen ist darüber hinaus in zunehmendem Maße mit Standschäden zu rechnen, was einen Verkauf als fabrikneu in jedem Fall ausschließt (BGH NJW 1980, 1097, 1098).

  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 4 U 53/00

    Verlust der Neuwageneigenschaft durch Überführungsfahrt

    Dabei stellt die vom Händler veranlasste oder durchgeführte Überführungsfahrt, unter der man die Fahrt mit eigener Motorkraft vom Herstellungsort zum Verkaufsort mit rotem Kennzeichen versteht, keine Ingebrauchnahme zu Verkehrszwecken dar (BGH, BB 1967, 1268; BGH, DB 1980, 780; BGH, DB 1980, 1836; OLG Hamm, NZV 1993, 151; LG Aachen, NJW 1978, 273; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 459, Rn. 299; Münchner Kommentar zum BGB/Westermann, 3. Aufl., § 459, Rn. 39; Staudinger/Honsell, BGB, 13. Bearb., § 459, Rn. 90; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist nur "fabrikneu", wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert hergestellt wird (im Anschluss an BGH , Urt . v. 06.02.1980 - VIII ZR 275/78 , NJW 1980, 1097 f.).

    Fehler in der Produktion beeinträchtigen die Eigenschaft "fabrikneu" nicht (vgl. BGH , Urt . v. 06.02.1980 - VIII ZR 275/78 , NJW 1980, 1097 f.; Urt . v. 18.06.1980 - VIII ZR 185/79 , NJW 1980, 2127, 2128).

    v. 06.02.1980 - VIII ZR 275/78 , NJW 1980, 1097; Urt .

  • OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02

    PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen",

    a) Auch wenn der Kaufvertrag unter Verwendung eines vorgefertigen Formulars über die Bestellung eines BMW-Neufahrzeuges erfolgte, ist gleichwohl wegen der Besonderheiten des Sachverhaltes die gefestigte Rechtsprechung über den Begriff der "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft (vgl. etwa BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127) nicht einschlägig.

    Der erkennende Senat schließt sich der insoweit herrschenden Meinung in der Rechtsprechung an, wonach ein Lagerfahrzeug auch nach 18 Monaten noch ein Neufahrzeug ist, solange das Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist (BGH NJW 1980, 1097; OLG Schleswig a.a.O.: 2 1/2 Jahre/ OLG Zweibrücken a.a.O.: 3 Jahre; OLG Naumburg a.a.O.: 2 Jahre; a.M. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, 1213: 1 Jahr).

    Zum einen spielt das Baujahr bei der Bewertung eines PKW keine übergeordnete Rolle; vielmehr ist die Erstzulassung das entscheidende Kriterium beim Weiterverkauf als Gebrauchtwagen (so schon BGH NJW 1980, 1097).

  • OLG Köln, 19.10.1987 - 12 U 9/87

    Neufahrzeug bei einjähriger Standzeit, Roststellen usw.?

  • BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83

    Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem

  • OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02

    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

  • OLG Köln, 01.04.2004 - 8 U 89/03

    Unbegründeter Rücktritt bei Kauf eines Neuwagens aus abgelaufener Modellserie

  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 107/07

    Kaufrecht: Zur Definition eines fabrikneuen Kraftfahrzeuges - Unzulässiger

  • BGH, 26.03.1997 - VIII ZR 115/96

    Bezeichnung eines PKW als "Neufahrzeug"

  • BGH, 26.11.1981 - III ZR 123/80

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bediensteten der Kfz-Zulassungsstelle

  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

  • OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 24 U 158/98

    Kauf eines Neuwagens: Fabrikneuheit eines 16 Monate alten Fahrzeugs

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05

    Neuwagenhandel - Chance zur Nacherfüllung auch bei fehlender Fabrikneuheit

  • OLG Koblenz, 27.06.2002 - 5 U 1566/00

    Zusicherung der Asbestfreiheit von Nachtspeicheröfen

  • OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96

    Begriff des fabrikneuen Pkw

  • AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03

    Neuwagenhandel - Trotz ausländischer Tageszulassung "Neuwagen"

  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 5 U 104/98

    Fehlen eines Beifahrerairbags bei fabrikneuem/neuem Fahrzeug

  • OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95

    Grauimport; Kfz-Kauf; Neufahrzeug; Zugesicherte Eigenschaft; Zulassung

  • LG Köln, 15.05.2008 - 37 O 1054/07

    Ankauf eines Pkws vom Vertragshändler; Voraussetzung für ein Fernabsatzgeschäft;

  • OLG Köln, 14.07.1998 - 15 U 155/97

    Anspruch auf Wandelung des Kaufvertrags und auf Rückzahlung eines für einen PKW

  • OLG Köln, 30.06.1995 - 19 U 262/94

    Ausschluß der Gewährleistung bei vorbehaltloser Annahme der Mietsache in Kenntnis

  • OLG Düsseldorf, 08.05.1992 - 22 U 226/91
  • BGH, 23.11.1989 - III ZR 33/89

    Schadensersatz bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalls - Anforderungen

  • AG Witten, 21.05.2002 - 15 C 599/01

    Vorliegen eines arglistigen Verschweigens eines Mangels hinsichtlich gelagerter

  • AG Witten, 30.04.2002 - 15 C 599/01

    Qualität eines beim Händler gekauften Neufahrzeugs; Übertragbarkeit der

  • OLG Brandenburg, 11.10.1995 - 7 U 60/95

    Zur Fabrikneuheit als zugesicherte Eigenschaft eines Lkws

  • LG Freiburg, 16.07.1981 - 3 S 66/81

    Bestellung; Neufahrzeug; Rostschäden; Standzeit; Zugesicherte Eigenschaft;

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