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   BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79   

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BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79 (https://dejure.org/1980,177)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1980 - 3 AZR 82/79 (https://dejure.org/1980,177)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 (https://dejure.org/1980,177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs behandelt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftwagen - Kraftfahrzeug - Verschulden - Unfallschaden - Unfall - Schadensersatz - Betätigungsbereich - Unfallgefahr - Gefahrtragung - Schadensersatzanspruch - Mitverschulden - Analoge Anwendung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des AG für Unfallschäden am Privatwagen des AN, Arbeitgeberhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 670, 254

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 108
  • NJW 1981, 702
  • ZIP 1981, 80
  • MDR 1981, 170
  • VersR 1981, 363
  • BB 1981, 183
  • DB 1981, 115
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79
    Das entspricht der Begründung des Großen Senats und der herrschenden Lehre (vgl. statt aller: BAG (GS) 12, 15 (24 ff.) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe); Hauß bei Erman, BGB, 6. Aufl., 1975, § 670 Rdz. 1; jeweils mit Nachweisen).

    Die Entscheidung des Großen Senats (BAG 12, 15 ff. = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers) bedarf einer Verdeutlichung.

    Hierzu hat der Große Senat unter Hinweis auf § 110 HGB ausgeführt, daß danach zu unterscheiden sei, ob es sich um nicht vergütete Schäden aus dem Lebensbereich des Arbeitnehmers oder um nicht vergütete Schäden aus dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt; für letztere kann er Ersatz verlangen, für erstere nicht (BAG 12, 15 (24 ff.) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe)).

    Soweit der Große Senat am Schlusse seiner Entscheidung sich zu dieser Frage ähnlich wie das Landesarbeitsgericht geäußert hat, (vgl. BAG 12, 15 (28) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe a.E.)) ist das dort Gesagte zu unbestimmt und vieldeutig, um den Senat binden und zu einer anderen Beurteilung veranlassen zu können, zumal auch der Große Senat dort § 254 BGB und damit den hier vertretenen Standpunkt quasi zur Diskussion stellt.

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79
    Die Entscheidung des Großen Senats (BAG 12, 15 ff. = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers) bedarf einer Verdeutlichung.

    Hierzu hat der Große Senat unter Hinweis auf § 110 HGB ausgeführt, daß danach zu unterscheiden sei, ob es sich um nicht vergütete Schäden aus dem Lebensbereich des Arbeitnehmers oder um nicht vergütete Schäden aus dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt; für letztere kann er Ersatz verlangen, für erstere nicht (BAG 12, 15 (24 ff.) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe)).

    Soweit der Große Senat am Schlusse seiner Entscheidung sich zu dieser Frage ähnlich wie das Landesarbeitsgericht geäußert hat, (vgl. BAG 12, 15 (28) = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers (zu B VII der Gründe a.E.)) ist das dort Gesagte zu unbestimmt und vieldeutig, um den Senat binden und zu einer anderen Beurteilung veranlassen zu können, zumal auch der Große Senat dort § 254 BGB und damit den hier vertretenen Standpunkt quasi zur Diskussion stellt.

  • BAG, 16.11.1978 - 3 AZR 258/77

    Dienstfahrt - Verschulden - Unfall - Haftung - Sachschaden - Schadensersatz -

    Auszug aus BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79
    Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer die an dem Kraftwagen des Arbeitnehmers ohne Verschulden des Arbeitgebers entstandenen Unfallschäden dann ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers ohne besondere Vergütung im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingesetzt war; ein solcher Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers ist dann anzunehmen, wenn ohne Einsatz des Fahrzeuges des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müßte (Weiterführung der Entscheidung vom 16.11.1978 - 3 AZR 258/77 - = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 208/71

    Arbeiten in Kohlenkellern - Zuschlagspflicht - Arbeiten in Kohlenbunkern -

    Auszug aus BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79
    Für die Frage, wieweit zur Unfallzeit die Richtlinien über den Ersatz von Sachschäden für Beamte kraft betrieblicher Übung auch für die Angestellten der Beklagten und damit die Klägerin gegolten haben, wird das Landesarbeitsgericht beachten müssen, daß bei Nichtbeachtung der Schriftformvorschrift des § 4 Abs. 2 BAT Nebenabreden ungültig sind und der Bildung einer betrieblichen Übung regelmäßig entgegenstehen können (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 29 MTB II (a.E.)).
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79
    Das bedeutet, daß ein geringes Verschulden der Klägerin nicht zuzurechnen ist, normale Schuld zu quoteln ist und nur grobe Schuld dem Arbeitnehmer den Ersatzanspruch nehmen kann (BAG 7, 290 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings bisher unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist (vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, BAGE 5, 1 = AP, aaO.; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 -, 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 -, 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Voraussetzung der Ersatzfähigkeit des Eigenschadens ist, dass dieser nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muss, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 2 = EzA BGB § 670 Nr. 2; BAG 8. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6 = EzA BGB § 670 Nr. 14) .
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6) ist es ständige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.

    Der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 670 BGB ist durch ein Verschulden des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen; es ist allenfalls als Mitverschulden in entsprechender Anwendung des § 254 BGB zu berücksichtigen (BAG 8. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2014 - 12 Sa 617/14

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz eines Unfallschadens an seinem mit

    Eine solche Vereinbarung kann auch darin liegen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die dienstlichen Fahrten ein Kilometergeld zahlt (so ausdrücklich BAG 08.05.1980 - 3 AZR 82/79, DB 1981, 115 Rn. 11).

    Andererseits hat das Bundesarbeitsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass nach den Regeln der Erfahrung davon auszugehen ist, dass ein Kilometergeld von 0, 25 DM im Jahr 1976 das Unfallrisiko nicht deckte (BAG 08.05.1980 a.a.O. Rn. 13).

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91

    Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung

    Ein Sachschaden, für den der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen nach § 670 BGB aufzukommen hat (vgl. BAGE GS 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 31, 147 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), ist der Klägerin nicht entstanden.
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 875/94

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müßte (im Anschluß an das Urteil des Dritten Senats vom 8. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB-Gefährdungshaftung des Arbeitgebers) ist es ständige Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Pkw des Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden ersetzen muß, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.

  • BAG, 12.06.1992 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Das Bundesarbeitsgericht geht - allerdings unter der weiteren Voraussetzung des Vorliegens einer gefahrgeneigten Tätigkeit - in ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG GS Beschluß vom 25. September 1957, aaO; BAG Urteile vom 28. April 1970 - 1 AZR 146/69 - 7. Juli 1970 - 1 AZR 505/69 - 3. November 1970 - 1 AZR 228/70 - AP Nr. 55, 58 und 61 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAGE 33, 108 und 59, 203 = AP Nr. 6 und 7 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; zuletzt BAGE 57, 47 und 63, 127 = AP Nr. 92 und 97 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) davon aus, daß auf seiten des Arbeitgebers das Betriebsrisiko zu berücksichtigen ist.
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 721/85

    Zusage des Ausgleichs des Lohnausfalls eines Arbeitnehmers durch einen

    Voraussetzung ist, daß der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und der Arbeitnehmer ihn nicht selbst tragen muß, weil er dafür eine besondere Vergütung erhält (BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).

    Daß zu den zu ersetzenden Vermögensnachteilen nicht nur Sachschäden gehören (vgl. dazu BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers), sondern auch sonstige Vermögensschäden, hat das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 28. Mai 1960 - 2 AZR 548/59 - (BAGE 9, 243 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) angenommen.

    Gegenüber der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ist in entsprechender Anwendung des § 254 BGB das Mitverschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wobei die Zurechnung unter Anwendung der Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu erfolgen hat (BAGE 33, 108, 112 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers, zu II 3 der Gründe).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    e) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anerkennung eines Aufwendungsersatzanspruches des Arbeitnehmers für Sachschäden gegen den Arbeitgeber nach § 670 BGB (vgl. u.a. BAGE 33, 108 ; BAG, Urteile vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - NJW 1996, 1301, vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - NJW 1998, 1170 f.).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers) ist es ständige Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muß, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
  • LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09

    Ersatz von Fahrzeugschäden

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10

    Sachschaden, Unfallschaden, Arbeitnehmer, Privat-PKW, Ersatz, Einstandspflicht,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

  • LAG Hessen, 13.11.1985 - 10 Sa 42/85

    Aufwendungsersatz bei der Verwendung des eigenen Kraftfahrzeugs für betriebliche

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 632/87

    Arbeitsentgelt: Rechtsnatur der Psychiatrie-Zulage - Ausschluss von

  • BFH, 30.11.1993 - VI R 21/92

    1. Arbeitgeberersatz eines Schadens auf einer Dienstreise aufgrund

  • BFH, 27.06.1991 - VI R 3/87

    Dienstreise-Kaskoversicherung - Kfz des Arbeitnehmers - Prämienzahlung als

  • BFH, 19.02.1993 - VI R 42/92

    Zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94

    Nutzungsausfallschaden des Arbeitnehmers

  • LAG Bremen, 20.08.1985 - 4 Sa 57/85

    Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers auch bei vom Arbeitgeber nicht

  • LAG Niedersachsen, 02.09.2004 - 7 Sa 2085/03

    Ersatz für Schäden wegen Steinschläge an einem als Dienstwagen anerkannten

  • LAG Baden-Württemberg, 04.05.1995 - 10 Sa 112/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schaden an einem vom Arbeitnehmer zur Verfügung

  • LAG Thüringen, 25.04.2006 - 8 Sa 40/05

    Aufwendungsersatz

  • LAG Köln, 17.03.2010 - 9 Sa 1346/09

    Haftungsbeschränkung bei Schäden am Privatfahrzeug eines zu betrieblichen Zwecken

  • BAG, 03.03.1983 - 6 ABR 4/80

    Ersatz des Unfallschadens an privatem Pkw eines Mitgliedes des Wahlvorstandes -

  • LAG Sachsen, 21.12.1994 - 6 Sa 235/94

    Verringerung der tarifvertraglichen Abfindung gemäß § 2 Abs. 6 des Tarifvertrages

  • BAG, 23.01.1992 - 8 AZR 282/91

    Gefährdungshaftung des Arbeitgebers wegen der Beschädigung des Pkw eines

  • LAG Berlin, 16.06.1998 - 5 Sa 167/97

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei einem selbstverschuldeten

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 213/79

    Fürsorgepflicht für eigene Sachen des Arbeitnehmers - Schadensersatz -

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 1127/79
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.1998 - 3 K 2919/95

    Möglichkeit der Gesamtpauschalierung des Vorsteuerabzuges bei Reisekosten der

  • VG Gießen, 13.06.1996 - 5 E 1841/94

    Schadensersatz auf Grund eines Unfalls ; Dienstliche Benutzung eines privaten

  • ArbG Gelsenkirchen, 04.10.1989 - 4 Ca 2026/89

    Kfz-Unfall; Dienstfahrt; Einstandspflicht des Arbeitgebers; Rückstufung;

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 608/79
  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.1982 - 11 Sa 116/81
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