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   BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79   

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https://dejure.org/1981,325
BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79 (https://dejure.org/1981,325)
BAG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 7 AZR 12/79 (https://dejure.org/1981,325)
BAG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 (https://dejure.org/1981,325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 1024
  • DB 1981, 2233
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79
    Zwar steht und fällt die Anwendbarkeit des § 628 Abs. 2 BGB nicht mit der Wirksamkeit der ausgesprochenen außer ordentlichen Kündigung überhaupt, denn entscheidend für das Eingreifen dieser Vorschrift ist nicht die Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern deren Veranlassung durch eine schuldhafte Vertragsverletzung der Beklagten (BAG vom 29.9.1938, BAG 6, 280 [287] = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953 [zu II 2 b der Gründe]; BAG vom 10.5.1971, AP Nr. 6 zu § 628 BGB [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79
    Denn diese Vorschrift greift nur ein, wenn die Entscheidungsgründe überhaupt bzw. zu wesentlichen Streitpunkten entweder ganz fehlen oder so inhaltslos, unverständlich oder lückenhaft sind, daß aus ihnen nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich gewesen sind (vgl. z.B. BAG 7, 36 [49] = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG [zu IV 3 a der Gründe]; BAG AP Nr. 9 zu § 551 ZPO).
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79
    schulden vom Gewicht eines wichtigen Grundes, sondern lediglich auf die schuldhafte Vertragsverletzung abzustellen wäre, die auch im Ausspruch einer unwirksamen Kündigung liegen kann (vgl. BAG vom 15.2.1973 - 2 AZR 16/72 - AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]; BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 488/73 - AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung).
  • BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 488/73

    Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vertragsverletzung - Kenntnis

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79
    schulden vom Gewicht eines wichtigen Grundes, sondern lediglich auf die schuldhafte Vertragsverletzung abzustellen wäre, die auch im Ausspruch einer unwirksamen Kündigung liegen kann (vgl. BAG vom 15.2.1973 - 2 AZR 16/72 - AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969 [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]; BAG vom 24.10.1974 - 3 AZR 488/73 - AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung).
  • BAG, 04.09.1972 - 2 AZR 467/71

    Absoluter Revisionsgrund - Urteilsgründe - Unvollständige Begründung

    Auszug aus BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79
    Denn diese Vorschrift greift nur ein, wenn die Entscheidungsgründe überhaupt bzw. zu wesentlichen Streitpunkten entweder ganz fehlen oder so inhaltslos, unverständlich oder lückenhaft sind, daß aus ihnen nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung maßgeblich gewesen sind (vgl. z.B. BAG 7, 36 [49] = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG [zu IV 3 a der Gründe]; BAG AP Nr. 9 zu § 551 ZPO).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Da § 628 Abs. 2 BGB für durch selbstgewollte Vertragsbeendigung entgangene Erfüllungsansprüche als ein spezialgesetzlich geregelter Fall der positiven Vertragsverletzung angesehen werden kann (BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8, unter C I 3 der Gründe mit zustimmender Anm. Wolf; KR-Weigand 5. Aufl. BGB § 628 Rn. 19), ist ein Anspruch aus positiver Vertragsverletzung daneben nicht zu prüfen.

    Die Schadensersatzpflicht nach § 628 Abs. 2 BGB kann bei jeder Vertragsbeendigung, für die der andere Vertragsteil durch ein vertragswidriges schuldhaftes Verhalten den Anlass gegeben hat, entstehen (BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8).

    Nur derjenige kann Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB fordern, der auch wirksam hätte fristlos kündigen können, denn aus dem Zusammenhang der Absätze 1 und 2 ergibt sich die gesetzliche Wertung, dass nicht jede geringfügige schuldhafte Vertragsverletzung, die Anlass für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewesen ist, die schwerwiegende Folge des § 628 Abs. 2 BGB nach sich zieht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - aaO, zu C I 2 der Gründe).

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Dieses ergibt sich bereits aus der Notwendigkeit, Klage zu erheben, um die Heilung nach § 7 KSchG zu verhindern (vgl. BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - zu B II 2 der Gründe; 4. Februar 1993 - 2 AZR 463/92 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Insbesondere hat der Senat die Frage, ob die im Kündigungsschutzprozess rechtskräftig getroffene Feststellung, das Arbeitsverhältnis sei durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden, präjudizielle Wirkung in dem Sinne entfaltet, dass eine Kündigungsschutzklage, mit der der Arbeitnehmer eine weitere, zum selben Termin ausgesprochene Kündigung angreift, ohne Weiteres Erfolg haben muss, ausdrücklich offen gelassen (vgl. 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 4; bejahend insoweit KR/Friedrich 9. Aufl. § 4 KSchG Rn. 265; zweifelnd jedenfalls für spätere Kündigung zum selben Termin: KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 393; zum Fehlen des Interesses des Arbeitnehmers an der Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung im Hinblick auf einen vor oder gleichzeitig mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam werdenden Beendigungstatbestand, soweit die Wirksamkeit der anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist: BAG 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 8 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 20).
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