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   BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79   

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BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79 (https://dejure.org/1982,622)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79 (https://dejure.org/1982,622)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 (https://dejure.org/1982,622)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 321
  • DB 1982, 2574
  • JR 1983, 352
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56

    Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung der Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch - 4 -.

    Mit seiner Tarifauslegung befindet sich das Landesarbeitsgericht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Rechtslehre für Fälle mit ähnlichem Tarifwortlaut (vgl. BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, aaO, S. 339; Nikisch, aaO, S. 622 sowie Staudinger/Nipperdey/Mohnen, aaO, § 616 Rz 67 ff-)- Demgemäß haben die Tarifvertragsparteien mit Nr. 47 MTV Holz 1976 § 616 Abs. 1 BGB rechtswirksam abbedungen mit der Folge, daß auch in den persönlichen Verhinderungsfällen des § 616 Abs. 1 BGB eine Entgeltzahlungspflicht des Ar- 6 beitgebers nur dann und insoweit bestehen soll, als der MTV Holz 1976 das seinerseits vorsieht.

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    Dabei ist von besonderer Bedeutung, daß bei der Tarifauslegung der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit Berücksichtigung finden kann, als er in den tariflichen Normen seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. die Urteile des Senats vom 9 November 1977 AZR 368/76 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiff fahrt und 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.10.1973 - 5 AZR 156/73

    Lohnfortzahlung bei Teilnahme des Arbeitnehmers an der Goldenen Hochzeit der

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    Als rechtserhebliches Leistungshindernis im Sinne dieser Gesetzesnorm ist auch die Goldene Hochzeit der Eltern des Arbeitnehmers anzusehen (vgl. das Urteil des BAG vom 25- Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 AP Nr. 4-3 zu § 616 BGB).
  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 392/78

    Schwere Erkrankung eines Kindes - Freistellung von Arbeit - Lohnfortzahlung -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung der Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch - 4 -.
  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung der Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch - 4 -.
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80

    Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    Zwar können Tarifnormen auch wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) nichtig sein (vgl. das Urteil des Senats vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 -, zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    Das wird schon daraus deutlich, daß der vorliegende Sachverhalt unstreitig ist, deswegen keine Beweise zu erheben waren und deswegen auch kein Raum insbesondere für auf § 286 ZPO gestützte Verfahrensrügen besteht (vgl. die Urteile des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - 'and 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 15/79

    Arbeitsvorgang - Bestimmung der tariflichen Mindestvergütung - Angestellte des

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    Das wird schon daraus deutlich, daß der vorliegende Sachverhalt unstreitig ist, deswegen keine Beweise zu erheben waren und deswegen auch kein Raum insbesondere für auf § 286 ZPO gestützte Verfahrensrügen besteht (vgl. die Urteile des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - 'and 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.01.1980 - 4 AZR 105/78

    Küchenmeister - Truppenküche eines Marinestützpunktkommandos - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    Daher liegt, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig ausführt, insoweit auch keine durch die Gerichte für Arbeitssachen auszufüllende Tariflücke vor (vgl. das Urteil des Senats BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975)- Vielmehr liegt es im Rahmen der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien, ob sie wie für die eigene Silberhochzeit des Arbeitnehmers auch für andere vergleichbare Tatbestände eine Entgeltzahlungs pflicht des Arbeitgebers normieren oder nicht.
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79
    Daher liegt, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig ausführt, insoweit auch keine durch die Gerichte für Arbeitssachen auszufüllende Tariflücke vor (vgl. das Urteil des Senats BAG 32, 364, 369 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975)- Vielmehr liegt es im Rahmen der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien, ob sie wie für die eigene Silberhochzeit des Arbeitnehmers auch für andere vergleichbare Tatbestände eine Entgeltzahlungs pflicht des Arbeitgebers normieren oder nicht.
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 8 . Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - so wie - 4 AZR 1147/79 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Ihre Geltung kann demgemäß tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden (vgl. die Urteile des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 und 4 AZR 1147/79 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Damit folgt der Senat seiner bisherigen Rechtsprechung in der Auslegung von Tarifnormen gleichen oder ähnlichen Inhalts (vgl. die beiden Urteile des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - und - 4 AZR 1147/79 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt etwa für Todesfälle in der Verwandtschaft, Erkrankungen von Familienangehörigen, sonstige familiäre Ereignisse, aber auch bei Vorladungen des Arbeitnehmers vor ein Gericht oder eine Behörde sowie (insoweit nicht unbestritten) seine Inanspruchnahme durch öffentliche Ehrenämter (vgl. das Urteil des BAG vom 25. Oktober 1973 - 5 AZR 156/73 - AP Nr. 43 zu § 616 BGB ; BAG 30, 240, 244 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB ; BAG 32, 32, 33 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB , auch das Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 44 III 1 a) bb, S. 330; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I, § 43 I 2, S. 611; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 3. Aufl., § 97 II 1, S. 459; Soergel/Siebert/ Wlotzke/Volze, BGB , 10. Aufl., § 616 Rz 8; Staudinger/ Nipperdey/Mohnen, BGB , 11. Aufl., § 616 Rz 10 - 11 sowie Münchener Kommentar-Schaub, § 616 Rz 7, 9 und 10).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 249/83

    Lohnfortzahlung - Amtliche Termine - Gerichtstermin - Staatsbürgerliche Pflichten

    Sie kann durch vertragliche Vereinbarung und damit auch durch Tarifvertrag abbedungen und modifiziert werden (BAG 39, 321, 323 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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