Rechtsprechung
   BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,596
BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81 (https://dejure.org/1983,596)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1983 - 7 AZR 134/81 (https://dejure.org/1983,596)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 (https://dejure.org/1983,596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung des Aufhebungsvertrags im Arbeitsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2958
  • BB 1983, 1921
  • DB 1983, 1663
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.12.1955 - 2 AZR 13/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung während der Schwangerschaft, Anfechtung der

    Auszug aus BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81
    Dem Landesarbeitsgericht ist auch darin zu folgen, daß das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 MuSchG dem Abschluß eines Aufhebungsvertrags durch eine schwangere Arbeitnehmerin nicht entgegensteht, denn diese kündigungsrechtliche Schutznorm schränkt nicht die Vertragsfreiheit der Arbeitnehmerin, sondern allein die Kündigungsbefugnis des Arbeitgebers ein (vgl. BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; KR-Becker, § 9 MuSchG Rz 148; Bulla/Buchner, MuSchG, 5. Aufl. 1981, § 9 Rz 68 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

    Auszug aus BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81
    Der Auffassung von Gamillscheg (vgl. Festschrift Molitor, 1962, S. 57, 80), die in Unkenntnis ihrer Mutterschutzrechte eine Eigenkündigung aussprechende oder einen Aufhebungsvertrag abschließende schwangere Arbeitnehmerin habe ein Anfechtungsrecht wegen Irrtums über wesentliche Eigenschaften gemäß § 119 Abs. 2 BGB, kann nicht gefolgt werden, denn die mit der Schwangerschaft gesetzlich verbundenen Mutterschutzrechte bilden ebensowenig wie die Schwangerschaft selbst einen Dauerzustand und sind daher keine verkehrswesentlichen Eigenschaften in der Person der schwangeren Arbeitnehmerin (vgl. zu letzterem BAG 11, 270, 272 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB, unter VI 2 der Gründe).
  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

    Auszug aus BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81
    Eine gegenüber der abwesenden Arbeitsvertragspartei erklärte schriftliche Kündigung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Art in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers oder eines anderen, der ihn in der Empfangnahme von Briefen vertreten konnte, gelangt und ihm in dieser Weise die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft ist (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 - AP Nr. 7 zu § 130 BGB, unter 2 a der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird dagegen nicht allgemein gegen jede Art von Beeinträchtigung durch eine Zwangslage geschützt (BAG 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - zu I 5 der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 22 = EzA BGB § 123 Nr. 21; BGH 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - aaO).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

    Die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird nicht allgemein gegen jede Art von Beeinträchtigung durch eine Zwangslage geschützt, sondern nur gegen die rechtswidrige Beeinflussung durch arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird also nicht allgemein gegen jede Art von Beeinträchtigung durch eine Zwangslage geschützt, sondern nur gegen die rechtswidrige Beeinflussung durch arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (vgl. BAG DB 1983, 1663 ff).
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Insofern besteht aber Einigkeit darüber, dass in den Fällen, in denen eine Willenserklärung - wie die hier interessierende Kündigung ( Urteilsanlage II. ) - urkundlich verkörpert sein soll, die Anforderungen der zitierten Vorschrift an deren "Zugang" denen von Abwesenden entsprechen 76 S. dazu statt vieler schon BAG 16.2.1983 - 7 AZR 134/81 - AP § 123 BGB Nr. 22 = BB 1983, 1921 = EzA § 123 BGB Nr. 21 = DB 1983, 1663 [I.2.

    S. dazu statt vieler schon BAG 16.2.1983 - 7 AZR 134/81 - AP § 123 BGB Nr. 22 = BB 1983, 1921 = EzA § 123 BGB Nr. 21 = DB 1983, 1663 [I.2.

    76) S. dazu statt vieler schon BAG 16.2.1983 - 7 AZR 134/81 - AP § 123 BGB Nr. 22 = BB 1983, 1921 = EzA § 123 BGB Nr. 21 = DB 1983, 1663 [I.2.

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    a) Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB) hat bei einer ähnlichen Fallkonstellation, bei der der Arbeitgeber zunächst eine ordentliche Kündigung ausgesprochen und sich dann mit der Arbeitnehmerin auf eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt hatte, angenommen, die Arbeitnehmerin sei nicht unter Androhung einer fristlosen Kündigung bedrängt worden, den Aufhebungsvertrag unverzüglich abzuschließen.
  • BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 408/91

    Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Eigenkündigung

    Ein Inhaltsirrtum kann ausnahmsweise auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen einer Willenserklärung sein, wenn diese selbst Inhalt der Willenserklärung geworden sind und dem Erklärenden über diesen Inhalt ein Irrtum unterläuft (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB, zu I 4 der Gründe).

    Die ganz herrschende Auffassung verneint denn auch die Möglichkeit der Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Kündigung durch die Schwangere (so ausdrücklich das unveröffentlichte Senatsurteil vom 10. Mai 1984 - 2 AZR 112/83 -, zu II 4 der Gründe unter Berufung auf BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB, s. dort unter I 4 der Gründe; Bulla/Buchner, aaO, § 9 Rz 65; Gröninger/Thomas, aaO, § 9 Rz 85; Heilmann, aaO, § 9 Rz 136; KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 153; Meisel/Sowka, aaO, § 9 Rz 73; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 170 V 9; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 826; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, aaO, § 9 Rz 47; so auch aus der älteren Rechtsprechung LAG Düsseldorf, Urteile vom 20. Dezember 1954 - 3 Sa 102/54 - sowie vom 17. Mai 1956 - 3 Sa 5/56 -, DB 1955, 268 und DB 1956, 824; a.A. vor allem Gamillscheg, Festschrift für Erich Molitor, 1962, S. 57, 80; ders. RdA 1968, 117, 118).

  • LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91

    Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses - unzulässige

    Die Beklagte begründet ihre Berufung im wesentlichen damit, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 -, AP Nr. 22 zu § 123 BGB ) sei sie nicht gehalten gewesen, der Klägerin eine Bedenkzeit einzuräumen.

    Ein Anfechtungsrecht gemäß § 123 BGB für die Klägerin ergibt sich auch nicht daraus, daß die Klägerin durch die Beklagte bestimmt worden ist, den Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit abzuschließen, da dieser Umstand nicht eine Drohung, d.h. das in Aussichtstellen eines Übels, im Sinne des § 123 BGB darstellt (BAG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 -, AP Nr. 22 zu § 123 BGB zu I 5 der Gründe).

    Soweit ersichtlich ist bisher die Frage, ob die fehlende Einräumung einer Bedenkzeit bei Abschluß eines Auflösungsvertrages zu einem Widerrufsrecht des Arbeitnehmers führen kann, höchstrichterlich noch nicht entschieden (§ 72 Abs. 2 Hr. 1 Arbeitsgerichtsgesetz . Im übrigen beruht die Entscheidung zumindest im faktischen Ergebnis auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - (zu I 5 der Gründe), wonach sich ein Anfechtungsrecht für den Arbeitnehmer nicht daraus ergibt, daß er durch den Arbeitgeber bestimmt worden ist, den Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit abzuschließen (§ 72 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsgerichtsgesetz ).

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Diese Grundsätze sind für das Wirksamwerden einer Willenserklärung unter Anwesenden entsprechend anwendbar (BAG v. 16.02.1983 - 7 AZR 134/81, AP Nr. 22 zu § 123 BGB [Herschel]).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Ebensowenig, wie schon ein vom Anfechtungsgegner erzeugter Zeitdruck eine Drohung darstellt (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB), verliert eine die Willensbildung beeinflußende Ankündigung eines Übels den Charakter einer Drohung allein aufgrund fehlenden Zeitdrucks; entscheidend ist allein, daß die Drohung im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung hierfür noch (mit-)ursächlich war.
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

    Bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung ("deren Inhalt") kann ein Irrtum über die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung nur dann als Inhaltsirrtum zur Anfechtung der abgegebenen Willenserklärung berechtigen, wenn diese Rechtsfolgen selbst (ausdrücklich oder stillschweigend, BAG 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 -) Inhalt der rechtsgeschäftlichen Erklärung sind (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - Rn. 43 mwN, BAGE 109, 294) .
  • BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03

    Übergabe einer schriftlichen Kündigungserklärung an den Erklärungsempfänger als

  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 112/83
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • LAG München, 18.03.2009 - 11 Sa 912/08

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87

    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

  • ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07
  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2014 - 4 Sa 164/14

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers - Schuldanerkenntnis - Anfechtung -

  • LAG Sachsen, 11.02.2003 - 7 Sa 292/02

    Kündigung: Zugang der Kündigungserklärung

  • OLG Hamm, 13.06.1997 - 20 U 74/96

    Unbeachtlichkeit eines Rechtsfolgenirrtums bei Abschluß eines Vergleichs im

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 112/87

    Streitigkeit über die wirksame Befristung eines Beschäftigungsverhältnisses -

  • ArbG Dortmund, 17.04.2023 - 8 Ca 3068/22
  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 17 Sa 437/93

    Kündigung; Auflösungsvertrag; Anfechtung ; Drohung

  • LAG Berlin, 18.02.1985 - 9 Sa 2/85

    Klage auf Abgeltung von Erholungsurlaub; Urlaubsübertragung auf das nächste

  • LAG Hamburg, 04.11.2002 - 4 Sa 62/02

    Rechtswirksamkeit einer Eigenkündigung ; Vorliegen einer arglistigen Täuschung

  • SG Osnabrück, 01.03.2011 - S 16 AL 210/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht