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   BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80   

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BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80 (https://dejure.org/1982,474)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1982 - 7 AZR 437/80 (https://dejure.org/1982,474)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 (https://dejure.org/1982,474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 42
  • NJW 1983, 2836
  • ZIP 1982, 1468
  • BB 1983, 251
  • DB 1983, 288
  • JR 1983, 484
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

    In diesem Falle müßte der Arbeitgeber das verbleibende Betriebsratsmitglied zwar in entsprechender Anwendung des § 22 BetrVG zur Kündigung hören, widersprechen könnte dieses aber der (ordentlichen) Kündigung nicht (BAG vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Mängel bei der Anhörung, die in den Zuständigkeitsbereich und Verantwortungsbereich des Betriebsrats fallen, berühren die Ordnungsmäßigkeit des Anhörungsverfahrens im Sinne von § 102 Abs. 1 BetrVG nicht und wirken sich daher auch nicht auf die Rechtswirksamkeit der Kündigung aus, selbst wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung weiß oder vermuten kann, daß die Behandlung der Angelegenheit durch den Betriebsrat nicht fehlerfrei gewesen ist (BAG 27, 209, 213 f. = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 c der Gründe).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    b) Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn in Wahrheit keine Stellungnahme des Gremiums "Betriebsrat", sondern erkennbar nur eine persönliche Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler des Betriebsrats durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlaßt hat (BAG 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42, 48; 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 28; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - aaO).

    Es wäre ein überflüssiger Formalismus, vom Arbeitgeber in diesen Fällen zu verlangen, den Ablauf der Anhörungsfrist abzuwarten (vgl. BAG 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - aaO; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - aaO; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - aaO).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03

    Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während

    Es wäre ein überflüssiger Formalismus, nach dieser Stellungnahme des Betriebsrats hier noch von ihr den Ablauf der Anhörungsfrist zu verlangen (BAG 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Mit dieser Mitteilung ist grundsätzlich das Anhörungsverfahren abgeschlossen (BAGE 40, 42 = AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972).

    Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn in Wahrheit keine Stellungnahme des Betriebsrats, sondern erkennbar nur eine persönliche Stellungnahme des Betriebsratsvorsitzenden erfolgt wäre oder wenn der Arbeitgeber den Fehler durch unsachgemäßes Verhaltens selbst veranlaßt hätte (vgl. BAGE 40, 42 = AP, aaO und Senatsurteil vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Dazu genügt der Kündigungsausspruch wenige Tage vor Fristablauf jedoch nicht; der Arbeitgeber ist frei, die gesamte Wartefrist auszuschöpfen (BAG 20. September 1957 - 1 AZR 136/56 - BAGE 4, 306, 308; 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 86 f.; 5. März 1987 - 2 AZR 187/86 - RzK I 4 d Nr. 7; 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42, 49 f.).

    Das Bestreben eines Arbeitgebers, durch den Kündigungsausspruch vor Ablauf der Wartezeit einen Rechtsstreit über die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu vermeiden, ist an sich ebenfalls nicht treuwidrig, sondern entspricht dem Zweck von § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG 28. September 1978 aaO zu I 1 der Gründe; BAG 18. August 1982 aaO zu II 1 der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 14. April 1998 - 3 Sa 541 a/97 - LAGE BGB § 242 Nr. 4 zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen.
  • LAG Hamm, 08.08.2017 - 7 TaBV 33/17

    Betriebsvereinbarung; Durchführungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Bestimmtheit

    In dieser Konstellation müsse bedacht werden, dass das Bundesarbeitsgericht im Falle eines beschlussunfähigen Betriebsrates in einer Entscheidung vom 18.08.1982 - 7 AZR 437/80 - ausdrücklich erkannt habe, dass Anhörungsrechte bei § 102 BetrVG vom Restbetriebsrat wahrgenommen werden müssten.

    Der Rechtsgedanke aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.08.1982 (7 AZR 437/80) ist auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Diesen Fall hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 18.08.1982 aaO nicht beschrieben.

  • LAG Berlin, 01.03.2005 - 7 TaBV 2220/04

    Betriebsrats-Verhinderung, Erziehungsurlaub, Beschlussfähigkeit

    In analoger Anwendung von § 22 BetrVG gilt dies auch in den Fällen, in denen infolge einer vorübergehenden Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern der Betriebsrat auch nach Einrücken der Ersatzmitglieder nicht mehr mit der vorgeschriebenen Zahl besetzt ist (BAG v. 18.08.1982 - 7 AZR 437/80 - DB 1983, 288 ff.; Fitting, 22. Aufl. § 33 Rn. 12).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Einer analogen Anwendung des § 22 BetrVG auf Fälle der vorliegenden Art steht nicht schon entgegen, daß es sich bei dieser Vorschrift um eine Ausnahmebestimmung handelt, denn in den Grenzen des Grundgedankens der Ausnahmevorschrift ist eine Analogie statthaft (Senatsurteil vom 18. August 1982, BAGE 40, 42, 47 = AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, unter I 3 b bb der Gründe).

    Sowohl die vom Senat im Urteil vom 18. August 1982 (aaO) entschiedene Fallkonstellation als auch die gesetzlichen Fallgruppen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BetrVG setzen zwingend den Fortbestand der Identität des Betriebes voraus.

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

  • LAG Hamm, 23.06.2017 - 13 Sa 18/17

    Rechtsfolgen der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 TaBV 164/05

    Einigungsstelle - Beisitzer - Honorar - Betriebsratsbeschluss

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06

    Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • BAG, 04.09.1985 - 5 AZR 655/84

    Betriebsbedingte Kündigung - Gratifikationen - Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Treu und Glauben - Tarifauslegung -

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86

    Wirksamkeit einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit ohne Angaben von Gründen -

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 973/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15c/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer,

  • LAG Düsseldorf, 21.11.1995 - 16 (15) Sa 428/95

    Teil-Betriebsübergang; Zuordnung von Arbeitsverhältnissen

  • LAG Nürnberg, 28.11.2019 - 1 TaBV 18/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung

  • LAG Hamm, 05.03.2008 - 17 Sa 1998/07

    Ordentliche; verhaltensbedingte; arbeitgeberseitige Kündigung wegen der Vorlage

  • ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09

    Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 C/01

    Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer,

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 TaBV 16/06

    Unterlassungsansprüche eines Betriebsrats hinsichtlich Taschenkontrollen und

  • ArbG Berlin, 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01

    Erfordernis der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats

  • ArbG Braunschweig, 21.04.2004 - 3 Ca 16/04
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 310/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anforderungen an den engen sachlichen Zusammenhang

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2001 - 2 Sa 508/00

    Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes unbeschadet der Berücksichtigung der

  • LAG Berlin, 04.04.1997 - 6 Sa 140/96

    Umfang der arbeitsgerichtlichen Überprüfbarkeit einer unternehmerischen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.1998 - 3 Sa 541a/97

    Missbrauchskontrolle bei Kündigungen innerhalb der 6-monatigen Wartefrist

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