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   BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82   

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https://dejure.org/1983,152
BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 (https://dejure.org/1983,152)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 (https://dejure.org/1983,152)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 (https://dejure.org/1983,152)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1984, 725
  • DB 1984, 884
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
    Auch bei der außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB trifft den Kündigenden die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Tatsachen, die einen vom Gekündigten behaupteten Rechtfertigungsgrund (z.B. Arbeitsbefreiung) ausschließen (im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969).

    Grundsätzlich trage nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitgeber zwar auch die Beweislast für solche Umstände, die Rechtfertigungsgründe für das Verhalten des Arbeitnehmers ausschließen sollten (BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969).

    auch die Tatsachen beweisen muß, die einen Rechtfertigungsgrund für das Verhalten des Arbeitnehmers ausschließen (BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
    1. Derjenige, der eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat, ist darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe geeignet sein können (BAG 2, 333 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB; Grunsky, ZfA 1977, 167, 174; KR-Hillebrecht § 626 BGB Rz 275 m.w.N.; MünchKomm-Schwerdtner, § 626 BGB Rz 70; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 335-336).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.1971 - 8 Sa 346/71

    Ausgleichsquittung; Gastarbeiter; Dolmetscher; Rechtswirkung; Erholungsurlaub;

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zu folgen, daß unentschuldigtes Fehlen ebenso wie unbefugtes vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes an sich geeignet sind, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers abzugeben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erfolglos abgemahnt hat (LAG Düsseldorf vom 2. November 1971 - 8 Sa 36/71 - DB 1971, 2319 und LAG Hamm vom 7. April 1972 - 2 Sa 102/72 - BB 1973, 111 sowie KR-Hiliebrecht, § 626 BGB Rz 336 i.V.m. Rz 96).
  • LAG Hamm, 07.04.1972 - 2 Sa 102/72
    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
    Dem Landesarbeitsgericht ist darin zu folgen, daß unentschuldigtes Fehlen ebenso wie unbefugtes vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes an sich geeignet sind, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers abzugeben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erfolglos abgemahnt hat (LAG Düsseldorf vom 2. November 1971 - 8 Sa 36/71 - DB 1971, 2319 und LAG Hamm vom 7. April 1972 - 2 Sa 102/72 - BB 1973, 111 sowie KR-Hiliebrecht, § 626 BGB Rz 336 i.V.m. Rz 96).
  • LAG Hamm, 26.05.1982 - 2 (11) Sa 1213/81
    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 1982 - 2 (11) Sa 1213/81 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
    In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber u n t e r s t ü t z e n d auch auf die früheren Ereignisse zurückgreifen (BAG Urteile vom 17. August 1972 und 10. April 1975 - 2 AZR 359/71 sowie 2 AZR 113/7 AP Nr. H und 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    (1) Bei Pflichtverletzungen, die zu einem Gesamtverhalten zusammengefasst werden können, beginnt die Ausschlussfrist erst mit Kenntnis des letzten Vorfalls, der ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bildet, die in ihrer Gesamtheit zum Anlass für eine Kündigung genommen werden (vgl. BAG 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - zu B V der Gründe mwN; 27. Juni 1980 - 7 AZR 445/78 - zu II der Gründe; KR/Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 343 mwN; BeckOK BGB/Fuchs Stand 1. Februar 2017 BGB § 626 Rn. 57; HaKo/Gieseler 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 124; MüKoBGB/Henssler 7. Aufl. § 626 Rn. 308; ErfK/Müller-Glöge/Niemann 17. Aufl. § 626 BGB Rn. 214; Stahlhacke/Preis 11. Aufl. Rn. 801; APS/Vossen 5. Aufl. BGB § 626 Rn. 134) .
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Es wäre vielmehr an der Beklagten, einen möglichen erheblichen Rechtfertigungseinwand substanziiert auszuräumen bzw. die zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung im Einzelnen konkretisiert darzulegen (s. BAG 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP BGB § 626 Nr. 76 = EzA BGB § 626 nF Nr. 88; 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP BGB § 626 Nr. 97 = EzA BGB § 626 nF Nr. 109).
  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 533/21

    Zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des EuGH vom 21. März

    Hat das KBA vor Erwerb des Fahrzeugs durch den Geschädigten wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Maßnahmen angeordnet, insbesondere vom Hersteller die Entwicklung eines Software-Updates zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung verlangt, und wurde darüber in den Medien berichtet, obliegt es dem Geschädigten, das Nichtvorliegen vom Schädiger behaupteter Umstände zu beweisen, welche die Beurteilung seines Verhaltens als nicht sittenwidrig wegen einer Verhaltensänderung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, 2396; BAG, Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75, NJW 1977, 167; Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82, DB 1984, 884, 885; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87, NJW 1988, 438).
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