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   BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85   

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BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85 (https://dejure.org/1986,92)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1986 - 2 AZR 212/85 (https://dejure.org/1986,92)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 (https://dejure.org/1986,92)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 2729
  • NZA 1986, 822
  • NZA 1986, 823
  • BB 1986, 2129
  • DB 1986, 2236
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Nach dem Grundsatzurteil des erkennenden Senates vom 7.12.1978 (BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (= Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen oder Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAG AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung u. BAG AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG, Urteil vom 7.12.1978 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) .

    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG, Urteil vom 30.5. 1985 - 2 AZR 321/84 AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Entscheidend für die Einordnung sind die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (BAG, Urteil vom 26.1.1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten [zu I 1 der Gründe]; BAG, Urteil vom 23.9.1981 - 5 AZR 284/78 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 15.4.1982 - 2 AZR 1111/79 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht aus dem Senatsurteil vom 15.4.1982 (AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn das Dienstverhältnis durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn geprägt ist (BAG, Urteil vom 13.12.1962 - 2 AZR 128/62 - BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 16.3.1982 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 30.4.1975 - 5 AZR 170/74 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 14.1.1982 - 2 AZR 254/81 - AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn das Dienstverhältnis durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn geprägt ist (BAG, Urteil vom 13.12.1962 - 2 AZR 128/62 - BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 16.3.1982 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 30.4.1975 - 5 AZR 170/74 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 14.1.1982 - 2 AZR 254/81 - AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG, Urteil vom 30.5. 1985 - 2 AZR 321/84 AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 07.09.1976 - 8 Sa 750/75

    Betriebsbedingte Kündigung; Dringende betriebliche Gründe für den Abbau von

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Dennoch liegt klar zutage, daß im Sinne des KSchG die arbeitgeberseitige Kündigung selbst keine Unternehmerentscheidung ist, anderenfalls würde das KSchG keinen Bestandsschutz gewähren, vielmehr der Arbeitgeber stets die ausgesprochene Kündigung erfolgreich mit dem Hinweis verteidigen können, die Kündigung sei eine nicht zu überprüfende Unternehmerentscheidung (vgl. hierzu insbesondere Herschel, Anm. zum Urteil des LAG Düsseldorf vom 7.9.1976 - 8 Sa 750/75 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 3).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn das Dienstverhältnis durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn geprägt ist (BAG, Urteil vom 13.12.1962 - 2 AZR 128/62 - BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 16.3.1982 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 30.4.1975 - 5 AZR 170/74 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 14.1.1982 - 2 AZR 254/81 - AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Entscheidend für die Einordnung sind die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (BAG, Urteil vom 26.1.1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten [zu I 1 der Gründe]; BAG, Urteil vom 23.9.1981 - 5 AZR 284/78 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 15.4.1982 - 2 AZR 1111/79 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG, Urteil vom 30.5. 1985 - 2 AZR 321/84 AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

    Auszug aus BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
    Entscheidend für die Einordnung sind die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (BAG, Urteil vom 26.1.1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten [zu I 1 der Gründe]; BAG, Urteil vom 23.9.1981 - 5 AZR 284/78 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG, Urteil vom 15.4.1982 - 2 AZR 1111/79 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 30.04.1975 - 5 AZR 170/74

    Arbeitsentgelt: Vergütung für nebenberuflich tätige Lehrkräfte in Bayern

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Urteile vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6, aaO; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 und vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Vielmehr ist er jeweils im Zusammenhang mit dem Regelungsbereich zu sehen, in dem er verwendet wird (vgl. schon BAG 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37).
  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang entschieden (Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu B II 2 b der Gründe), das unternehmerische Ermessen sei ein normativer Begriff, der keinen für alle Fälle feststehenden Inhalt habe, sondern stets im Hinblick auf den Zusammenhang, in dem er jeweils stehe, zu bestimmen sei; es gehe insoweit um die "Bestimmung der der Geschäftsführung zugrundeliegenden Unternehmenspolitik".

    Außerdem darf die unternehmerische Maßnahme nicht allein in der Kündigung als solcher bestehen (Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969).

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