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Rechtsprechung
   BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84   

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BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84 (https://dejure.org/1986,499)
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BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 (https://dejure.org/1986,499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    KSchG §§ 1 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 197
  • NZA 1987, 241
  • BB 1987, 196
  • DB 1987 1099
  • DB 1987, 1099
  • JR 1987, 176
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 595/82

    Voraussetzungen für die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    In den Fällen der zuletzt genannten Art besteht ein verhältnismäßig großer Beurteilungsspielraum sowohl des Arbeitgebers als auch der Tatsacheninstanz (vgl. BAG Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, darf die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht rechtsmißbräuchlich sein (vgl. Urteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 595/82 - AP Nr. 8 zu § 24 BAT m. w. N.).

    Dabei ist im Streitfall zu beachten, daß in dem Abs. 4 Unterabs. 2 der Vorbemerkungen zum Lohngruppenverzeichnis zum TV Arb - ebenso wie in § 24 BAT - für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist und daher allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht auf ein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Arbeitgebers geschlossen werden kann (BAG Urteil vom 15. Februar 1984, aaO).

  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    Danach ist die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit dann rechtsmißbräuchlich, wenn für die vorübergehende Übertragung und ihre Dauer kein sachlicher Grund vorliegt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1985 - 4 AZR 540/83 - BAGE 49, 95, m. w. N.).

    Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985, aaO).

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    In dem Urteil vom 12. Dezember 1984 (- 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, unter II 3 der Gründe) hat der Senat bereits grundsätzlich entschieden, daß einzelvertragliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, den gesetzlichen Inhaltsschutz (§ 2 KSchG) objektiv zu umgehen, unwirksam sind.

    An den im Urteil vom 12. Dezember 1984 (aaO) aufgestellten Grundsätzen hält der Senat auch nach erneuter Prüfung fest.

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses kommen als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens nicht in Betracht (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332; BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A I der Gründe).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses kommen als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens nicht in Betracht (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332; BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A I der Gründe).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses kommen als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens nicht in Betracht (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332; BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A I der Gründe).
  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 66/81
    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    Die sachliche Rechtfertigung einer vorübergehenden Übertragung ist vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts auch anerkannt worden in den Fällen, in denen bestimmte Planungen des Arbeitgebers (z. B. geplante Übertragung der Lohnrechnertätigkeit auf zentrale Datenverarbeitung) vorliegen, die zu einem Fortfall der höherwertigen Tätigkeit führen können (vgl. BAG Urteil vom 31. August 1983 - 4 AZR 66/81 -, unveröff.).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    aa) Der Hinweis des Landesarbeitsgerichts, die vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten Grundsätze zur Befristungskontrolle dienten dem Zweck, eine objektive Umgehung der für den Bestandsschutz von Arbeitsverhältnissen bestehenden Vorschriften des Kündigungsschutzrechts zu verhindern, ist zutreffend.
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß ein befristeter Arbeitsvertrag auch hinsichtlich der Dauer der Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wobei die von den Parteien vereinbarte Dauer an den Sachgründen der Befristung zu orientieren ist (BAG Urteile vom 28. November 1963-2 AZR 140/63 -, vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, vom 2. August 1978 - 4 AZR 58/77 - BAGE 31, 40, vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 -, vom 10. Januar 1980 - 2 AZR 25/78 - BAGE 32, 274, vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - BAGE 39, 38 und vom 29. September 1982 - 7 AZR 147/80 - BAGE 40, 177 [BAG 29.09.1982 - 7 AZR 147/80] = AP Nr. 26, 40, 46, 52, 54, 56, 68 und 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

    Auszug aus BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84
    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß ein befristeter Arbeitsvertrag auch hinsichtlich der Dauer der Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wobei die von den Parteien vereinbarte Dauer an den Sachgründen der Befristung zu orientieren ist (BAG Urteile vom 28. November 1963-2 AZR 140/63 -, vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, vom 2. August 1978 - 4 AZR 58/77 - BAGE 31, 40, vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 -, vom 10. Januar 1980 - 2 AZR 25/78 - BAGE 32, 274, vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - BAGE 39, 38 und vom 29. September 1982 - 7 AZR 147/80 - BAGE 40, 177 [BAG 29.09.1982 - 7 AZR 147/80] = AP Nr. 26, 40, 46, 52, 54, 56, 68 und 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1037/78

    Vorübergehende Tätigkeit

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

  • BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78

    Abschluß befristeter Arbeitsverträge - Schulbehörde - Aushilfskräften ohne

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Soweit durch die Befristung einer Arbeitsbedingung der Inhaltsschutz objektiv umgangen werden konnte, bedurfte sie daher eines Sachgrunds (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 19 = EzA BGB § 620 Nr. 85, zu II 3 a aa der Gründe; 14. Januar 2004 - 7 AZR 213/03 - BAGE 109, 167 = AP TzBfG § 14 Nr. 10 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund

    Soweit durch die Befristung einer Vertragsbedingung der Inhaltsschutz objektiv umgangen werden konnte, bedurfte sie daher eines Sachgrunds (BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 19 = EzA BGB § 620 Nr. 85, zu II 3 a aa der Gründe).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auch für diese wird ein sachlicher Grund gefordert (BAGE 52, 197, 207 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92

    Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der

    In ausdrücklicher Anlehnung an dieses Urteil hat der Senat mit Urteil vom 13. Juni 1986 (BAGE 52, 197, 204 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969) die Befristung der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für den Fall des Fehlens eines sachlichen Grundes für die Befristung als objektive Umgehung des gesetzlichen Änderungskündigungsschutzes gewertet, weil auch hier durch die (sich ebenfalls unmittelbar auf die Vergütung auswirkende) Änderung der Arbeitsaufgabe das Arbeitsverhältnis seinem Gegenstand nach geändert und damit in dessen Kernbereich eingegriffen wurde.
  • LAG Köln, 08.11.1996 - 4 Sa 632/96

    Vorübergehende Übertragung eines Leitungstätigkeit: sachliche Rechtfertigung bei

    Auch für diese wird ein sachlicher Grund gefordert (BAG vom 13.06.1986 - 7 AZR 650/84 - AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969).

    Im Urteil vom 13.06.1986 (aaO), auf das das vorgenannte Urteil ausdrücklich verweist, ist als sachlicher Grund für eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ausdrücklich genannt worden, daß der Arbeitgeber eine frei werdende Stelle zunächst nur vorübergehend besetzt, um Zeit für Überlegungen zu gewinnen, mit welchem Arbeitnehmer die Stelle endgültig besetzt werden soll (unter Verweis auf BAG vom 25.03.1981, AP Nr. 5 zu § 27 BAT ).

    Die sachliche Rechtfertigung einer vorübergehenden Übertragung ist ferner anerkannt worden in Fällen, in denen bestimmte Planungen des Arbeitgebers vorliegen, die zum Fortfall der höherwertigen Tätigkeit führen können (Urteil vom 13.06.1986 aaO unter Verweisung auf Urteil vom 31.08.1938 - 4 AZR 66/81, unveröffentlicht).

    Wenn nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht eine nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten dann sachlich gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber eine frei gewordene Stelle nur vorübergehend besetzt, um Zeit für Überlegung zu gewinnen, mit welchem Arbeitnehmer diese Stelle endgültig besetzt werden soll, wenn ferner "Planungen des Arbeitgebers", die zum Fortfall einer höherwertigen Tätigkeit führen können, sachlich rechtfertigen und dabei dem Arbeitgeber ein großer Beurteilungsspielraum einzuräumen ist (zum ganzen vgl. BAG vom 13.06.1986 aaO), dann ist es auch sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber Leitungsposten bei einem konkret geplanten Umstrukturierungskonzept mit einer absehbaren Zeitperspektive nicht endgültig besetzt, weil er berechtigterweise annehmen darf, daß dieses Konzept zu einem Neuzuschnitt von Leitungsposten führen werde und er sich die konkrete Besetzung nach dem künftigen Anforderungsprofil solange offenhalten will.

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Ein etwa dafür erforderlicher sachlicher Grund (vgl. BAG 15. April 1999 - 7 AZR 734/97 - AP BAT § 2 SR 2 y Nr. 18 = EzA BGB § 620 Nr. 162; 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197, das dieses Erfordernis vor Inkrafttreten des TzBfG aus § 2 KSchG herleitete; für die Herleitung der Notwendigkeit des sachlichen Grundes aus § 14 TzBfG nunmehr Maschmann in Annuß/Thüsing § 14 TzBfG Rn. 15 f. mwN; für eine bloße Angemessenheitskontrolle nach allgemeinen Grundsätzen KR-Lipke 6. Aufl. TzBfG § 14 Rn. 18) ergibt sich aus der zugrunde liegenden Regelung.
  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 354/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Vertretungslehrer

    Dabei muß sich die gewählte Dauer der Befristung am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm im Einklang stehen (vgl. u.a. BAG Urteil vom 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 734/97

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Vertretung

    Damit ist eine objektive Umgehung des gesetzlichen Änderungskündigungsschutzes nur verbunden, soweit ein sachlicher Grund für die befristete Vertragsgestaltung fehlt (BAG Urteil vom 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 14.01.2003 - 7 AZR 213/03
    BAG v. 13.6.1986 - 7 AZR 650/84, BAGE 52 S. 197 = DB 1987 S. 1099 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 19 = EzA BGB § 620 Nr. 85.
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des

    Ein dafür etwa erforderlicher sachlicher Grund (vgl. BAG 15. April 1999 - 7 AZR 734/97 - AP BAT § 2 SR 2 y Nr. 18 = EzA BGB § 620 Nr. 162; 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197, das dieses Erfordernis vor Inkrafttreten des TzBfG aus § 2 KSchG herleitete; für die Herleitung der Notwendigkeit des sachlichen Grundes aus § 14 TzBfG nunmehr Maschmann in Annuß/Thüsing § 14 TzBfG Rn. 15 f., mwN; für eine bloße Angemessenheitskontrolle nach allgemeinen Grundsätzen KR-Lipke 6. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 18) ergibt sich aus der zugrunde liegenden Regelung.
  • LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95

    Arbeitsverhältnis: nachträgliche Befristung

  • LAG Köln, 20.08.2008 - 9 Sa 408/08

    Leitungsfunktion; befristete Übertragung; Sachgrund

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08

    Zur Eingruppierung einer Bürosachbearbeiterin bei der ARGE - vorübergehende

  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG

  • ArbG Bochum, 05.01.2006 - 3 Ca 2743/05

    Fortbestand einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit; Rechtswirksamkeit einer

  • BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 205/98

    Wirksamkeit einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit einer Lehrerin - Umgehung

  • LAG Berlin, 06.11.1997 - 10 Sa 79/97

    Antrag auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten

  • ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19

    Begründeter Anspruch einer Kirchenmusikerin auf eine wöchentliche Erhöhung der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 Sa 16/97

    Abgrenzung zwischen Vollzeitarbeitsverhältnis und Teilzeitarbeitsverhältnis

  • LAG Berlin, 26.10.2001 - 6 Sa 1125/01

    Beweiswürdigung ohne erneute Zeugenvernehmung; Zeugenbeweis und indizielle

  • LAG Hessen, 08.01.2001 - 13 Sa 1109/00

    Klage einer Arbeitnehmerin (Flugbegleiterin) gegen Befristung des

  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1437/97

    Eingruppierung der Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit; Eingruppierung in

  • LAG Saarland, 14.12.1994 - 2 Sa 162/94

    Arbeitszeit: befristete Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 542/85
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.02.1995 - 2 Sa 888/94

    Anspruch auf Vergütungsnachzahlung wegen Unwirksamkeit der Befristung eines Teils

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09

    Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.1987 - 6 Sa 690/87

    Teilbefristung von Arbeitsbedingungen; Befristete Höhergruppierung; Sachlicher

  • ArbG Stuttgart, 13.12.2001 - 25 Ca 7274/01

    Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 8 U 239/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5176
OLG Düsseldorf, 15.01.1987 - 8 U 239/85 (https://dejure.org/1987,5176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.1987 - 8 U 239/85 (https://dejure.org/1987,5176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 8 U 239/85 (https://dejure.org/1987,5176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1987, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    so kann die außerordentliche Kündigung ausnahmsweise bei bereits einmaligem fahrlässigen Versagen ohne vorausgegangene Abmahnung z.B. zulässig sein, wenn das Versehen eines gehobenen Angestellten, der eine besondere Verantwortung übernommen hat, geeignet war, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und der Arbeitgeber das Seine getan hat, die Möglichkeiten für ein solches Versehen und seine Folgen einzuschränken (BAG, Senatsurteil vom 14. Oktober 1965 - 2 AZR 466/64 -, AP Nr. 27 zu § 66 BetrVG : OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 1987 - 8 U 239/85 -, DB 1987, 1099: KR-Hillebrecht, aaO.; Stahlhacke/Preis, aaO.; Becker-Schaffner, aaO.).
  • OLG Köln, 27.11.1997 - 1 U 71/92

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers im Zusammenhang mit angeblichen

    Ein dem Kläger - im Zusammenhang mit den Maschinenverkäufen allenfalls vorzuwerfendes geschäftliches Versagen rechtfertigt jedoch grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung (vgl. OLG Düsseldorf BB 1987, 567; Scholz/Schneider a.a.O. Rnr. 85; Fleck WM 1981, Sonderbeilage 3 S. 12).
  • LAG Hamm, 03.02.2004 - 19 Sa 120/04

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung

    Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rechtsprechung (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 1987 = DB 1987, S. 1099; KR-Fischermeier, § 626 BGB Rdnr. 442; Stahlhacke/Preis/Vossen, Rdnr. 559) kommt in einem solchen Fall durchaus eine ordentliche Kündigung in Betracht, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf, wenn der leitende Angestellte, der für die Aquisition eines Auftrages von diesem Volumen verantwortlich zuständig ist, nicht die Voraussetzungen schafft, um in der entscheidenden Phase der Auftragsvergabe diesen auch hereinzuholen.
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Rechtsprechung
   LAG München, 31.07.1986 - 7 Sa 23/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5318
LAG München, 31.07.1986 - 7 Sa 23/86 (https://dejure.org/1986,5318)
LAG München, Entscheidung vom 31.07.1986 - 7 Sa 23/86 (https://dejure.org/1986,5318)
LAG München, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 7 Sa 23/86 (https://dejure.org/1986,5318)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderungskündigung ; Geänderte Arbeitsbedingungen; Kündigungsfrist; Weiterbeschäftigung

Papierfundstellen

  • BB 1987, 405
  • DB 1987, 1099
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Daraus ist in der arbeitsrechtlichen Literatur gefolgert worden, im Hinblick auf die geforderte Rechtskraft der Entscheidung zur Änderungskündigung sei ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Arbeitsbedingungen ausgeschlossen (so LAG München, Urteil vom 31. Juli 1986 - 7 Sa 23/86 - DB 19.07.1099; KR-Rost, aa0, § 2 KSchG Rz 158 a; Bauer, Rechtliche und taktische Konsequenzen des Weiterbeschäftigungsanspruchs, BB 1986, 799, 800; Schäfer, Konsequenzen der Weiterbeschäftigungsentscheidung des Großen Senats, NZA 1985, 691, 692; Färber/Kappes, Weiterbeschäftigungsanspruch während des Kündigungsschutzprozesses, NZA 1986, 215, 222; anderer Auffassung Ratajzak, Die Änderungskündigung des Arbeitgebers, 1984, S. 101).
  • LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09

    Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - verhaltensbedingte Kündigung

    Dies entspricht nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ( BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969; Hess. LAG 15.06.1977 - 10 SA 110/77 - NJW 1987, 445 f.; LAG München 31.07.1986 - 7 Sa 23/86 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; KR/Rost, 9. Auflage, § 2 KSchG Rz. 158 h; APS/ Künzl, 3. Auflage, § 2 KSchG Rz. 232; HaKo- KSchG/Pfeiffer, 3. Auflage § 2 KSchG Rz. 61 ).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 280/91

    Voraussetzungen eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Er hat sich dabei der in der arbeitsrechtlichen Literatur ganz überwiegend und von verschiedenen Landesarbeitsgerichten (u.a. LAG München, Urteil vom 31. Juli 1986 - 7 Sa 23/86 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht, Nr. 18, m.w.N.) vertretenen Auffassung angeschlossen, im Hinblick auf die geforderte Rechtskraft der Entscheidung zur Änderungskündigung sei ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu den bisherigen Arbeitsbedingungen ausgeschlossen.
  • LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 114/98

    Zulässigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Gerichtlicher

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