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   LAG Hamm, 07.03.1989 - 6 Sa 270/88   

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https://dejure.org/1989,7828
LAG Hamm, 07.03.1989 - 6 Sa 270/88 (https://dejure.org/1989,7828)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.03.1989 - 6 Sa 270/88 (https://dejure.org/1989,7828)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. März 1989 - 6 Sa 270/88 (https://dejure.org/1989,7828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2 Abs. 6
    Betriebliche Altersversorgung: Zum Umfang einer nach § 2 Abs. 8 BetrAVG zu erteilenden Auskunft: Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit -- Bejahung eines entsprechenden Feststellungsinteresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung; Rente; Auskunft; Feststellung der Höhe einer Versorgungsanwartschaft

Papierfundstellen

  • ZIP 1989, 1215
  • BB 1989, 1412
  • DB 1989, 1141
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 806/78

    Versorgungsanwartschaft - Ratierliche Methode - Versorgungsplan für

    Auszug aus LAG Hamm, 07.03.1989 - 6 Sa 270/88
    In dem vom BAG am 21.6.1979 entschiedenen Fall (DB 1979 S. 2431 = AP Nr. 1 zu § 2 BetrAVG) hatte der ausgeschiedene Arbeitnehmer gleichfalls beanstandet, daß die ihm vom Arbeitgeber erteilte Auskunft rechnerisch nicht richtig sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

    Die Auskunft soll verhindern, dass der Zeitablauf bis zum Eintritt des Versorgungsfalles die notwendigen Ermittlungen behindert (BAG, 18.03.1986, NZA 1986, 715; LAG Hamm, 07.03.1989, DB 1989, 1141; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage 1997, § 2 Rn 489).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 868/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

    Die Auskunft soll verhindern, dass der Zeitablauf bis zum Eintritt des Versorgungsfalles die notwendigen Ermittlungen behindert (BAG, 18.03.1986, NZA 1986, 715; LAG Hamm, 07.03.1989, DB 1989, 1141; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage 1997, § 2 Rn 489).
  • LAG Hamm, 20.01.1998 - 6 Sa 992/97

    Bestandteile der Leistungen an Arbeitnehmer aus der Direktversicherung

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  • LAG Hamm, 08.02.1994 - 6 (10) Sa 895/92

    Versorgungsanwartschaft; Auskunft; Anrechnung; Berufsbild

    In Übereinstimmung mit der Auffassung der Kammer - vgl. insoweit auch Urteil vom 07.03.1989, LAGE § 2 BetrAVG Nr. 4 = DB 1989, Seite 1141 - wird ebenfalls im Schrifttum die Ansicht vertreten, daß der ausgeschiedene Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Versorgungsleistung bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze beanspruchen kann, sondern daß die Auskunft auch richtig sein muß - Gethmann, DB 1979, Seite 746; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 2 Rz. 458; Höfer/Reiner/Wüst, BetrAVG, 3. Aufl., Stand: 30.06.1993, § 2 Rzn. 2029, 2065 -.
  • ArbG Marburg, 21.09.1990 - 2 Ca 20/90
    auch LAG Hamm vom 7.3.1989, DB 1989 S. 1141.
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