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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87   

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BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 (https://dejure.org/1989,530)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 (https://dejure.org/1989,530)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 (https://dejure.org/1989,530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 102
  • ZIP 1989, 1075
  • MDR 1989, 849
  • NZA 1989, 675
  • VersR 1990, 334
  • BB 1989, 1128
  • BB 1989, 1554
  • DB 1989, 1422
  • JR 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
    Die Belange der Versorgungsempfänger sind schon dann ausreichend berücksichtigt, wenn die Renten bis zur "reallohnbezogenen Obergrenze" angehoben werden (Bestätigung von BAGE 36, 39 = VersR 82, 178 = AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG).

    Hat die aktive Belegschaft keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, so müssen sich auch die Betriebsrentner mit einer entsprechend geringeren Anpassungsrate begnügen (vgl. im einzelnen Urteil des Senats vom 11. August 1981, BAGE 36, 39, 50 = AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG, zu III 3 der Gründe).

    a) Schon in seiner Entscheidung vom 11. August 1981 (aaO) hat der Senat darauf hingewiesen, daß es bei der Ermittlung der Nettolohnsteigerung der aktiven Belegschaft in der Regel nicht auf die Einkommensverhältnisse einzelner Arbeitnehmer ankommen kann, auch wenn diese vergleichbare Arbeit leisten.

    Deshalb kommt es für die Entwicklung der Nettolöhne nicht auf die individuellen Steuer- und Beitragssätze einzelner Arbeitnehmer an, sondern nur auf Durchschnittsbeträge, wie sie in der Fachpresse veröffentlicht werden (Urteil vom 11. August 1981, aaO, zu III 3 der Gründe, m. w. N.).

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 11. August 1981 (aaO) entgegen der Vermutung der Revision nicht übersehen, er hat vielmehr geglaubt, die rechnerische Differenz vernachlässigen zu können.

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
    Die Entscheidung des Arbeitgebers kann in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB überprüft werden (dazu näher Urteil des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 a der Gründe).

    Bei der Ausübung seines Ermessens muß der Arbeitgeber die Belange der Versorgungsberechtigten beachten, er darf jedoch auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens Rücksicht nehmen und eine Anpassung ablehnen, soweit dadurch eine übermäßige Belastung des Unternehmens entstünde (Urteil des Senats vom 23. April 1985, aaO).

    § 16 BetrAVG will eine Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung erreichen, legt aber der Wirtschaft keine schematische Indexierung auf, sondern verlangt eine Billigkeitsprüfung in einem dreijährigen Anpassungsturnus (BT-Drucks. 7/2843 S. 12 zu § 6 des Entwurfs sowie auch hierzu näher Urteil des Senats vom 23. April 1985, aaO, zu II 1 b und 2 der Gründe).

    Die Verteuerung läßt sich ablesen an der Veränderung des Preisindexes für die Lebenshaltung; der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den Preisindex angewendet, der vom Statistischen Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt wird (Urteil vom 23. April 1985, aaO, zu II 2 a der Gründe; BAGE 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe).

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse -

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
    Der Senat hat es wiederholt abgelehnt, den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner zu berücksichtigen (zuletzt für Anrechnungsklauseln Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 -, zu II 1 der Gründe, DB 1988, 1274, 1276, m. w. N.).
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
    Schon in seinem Urteil vom 15. September 1977 (BAGE 29, 294, 313 f. = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B II 3 b (1) der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß eine solche Begrenzung geboten ist, weil der Arbeitgeber sonst Unverständnis und Unzufriedenheit der aktiven Arbeitnehmer befürchten muß.
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
    Die Verteuerung läßt sich ablesen an der Veränderung des Preisindexes für die Lebenshaltung; der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den Preisindex angewendet, der vom Statistischen Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt wird (Urteil vom 23. April 1985, aaO, zu II 2 a der Gründe; BAGE 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
    Die Verteuerung läßt sich ablesen an der Veränderung des Preisindexes für die Lebenshaltung; der Senat hat in ständiger Rechtsprechung den Preisindex angewendet, der vom Statistischen Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt wird (Urteil vom 23. April 1985, aaO, zu II 2 a der Gründe; BAGE 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung; 28, 279, 291 = AP Nr. 4 zu § 16 BetrAVG, zu VI 1 der Gründe).
  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 202/74

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels wenn es offensichtlich nur darum geht, die

    Auszug aus BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 313/87
    Daß die Hauptsache in der Berufungsinstanz nur zum Teil angegriffen war, ist unerheblich (vgl. BGH Urteil vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 202/74 - NJW 1976, 1267).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Die Belastung der Betriebsrentner mit einkommensabhängigen Abgaben ist aber unerheblich, wenn sie sich bei einer Durchschnittsbetrachtung nur geringfügig auf die Steigerung der Nettobetriebsrenten auswirkt (vgl. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105 ff.).

    Eine individualisierende Berechnung wäre praktisch kaum oder nur schwer durchführbar und führte zu keinen gerechteren Ergebnissen (BAG 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105 f.; insoweit zustimmend auch Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 16 Rn. 152; Höfer BetrAVG 4. Aufl. Stand: 1999 Rn. 3479).

    In seinen bisherigen Entscheidungen (Urteil vom 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 -, aaO; Urteil vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 106) hat der Senat nicht beanstandet, daß zur Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze bei den Arbeitseinkommen der Umfang der Abgabenbelastung vorab ermittelt wurde, während bei den Renten erst der so ermittelte Steigerungsbetrag nachträglich mit Abgaben belastet wurde.

    Die geringere Belastung der Rentner mit Steuern hatte "trotz der Beitragspflicht der Rentner zur Krankenversicherung (in der bisherigen Höhe)" dazu geführt, daß die Betriebsrenten vielfach nahezu brutto = netto ausgezahlt wurden (BAG 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - aaO).

    (2) Falls der Nettolohnanstieg durch eine pauschale Kürzung der Bruttoerhöhungen um 30 % ermittelt wurde, handelt es sich angesichts der Steuerprogression und der verhältnismäßig hohen Einkommen der außertariflichen Angestellten um eine sehr günstige Schätzung (BAG 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 -, aaO, zu II 4 b der Gründe).

  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Danach hat der (frühere) Arbeitnehmer einen Anspruch auf Anpassung seiner Rente, die sich der Höhe nach am Lebenshaltungskostenindex bzw. Kaufkraftschwund richtet, aber durch die Einkommenssteigerungen, die vergleichbare Arbeitnehmer während des Betrachtungszeitraums erzielen, begrenzt ist (vgl. BAG-Urteile vom 16. Dezember 1976 3 AZR 795/75, BAGE 28, 279, DB 1976, 1435; vom 14. Februar 1989 3 AZR 313/87, BAGE 61, 102, DB 1989, 1422; weitere Nachweise bei Höfer/Reiners/Wüst, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 16 Fn. 118).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Hat die aktive Belegschaft keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, so müssen sich auch die Betriebsrentner mit einer entsprechend geringeren Anpassungsrate begnügen (vgl. BAGE 29, 294, 313 f. = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B II 3 b (1) der Gründe; BAGE 36, 39, 50 f. = AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG, zu III 3 der Gründe; BAG Urteil vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 der Gründe).

    Auch bei einem pauschalen Abzug von 30 % (vgl. hierzu BAG Urteil vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG, zu II 4 b der Gründe) entspricht dies einer Bruttosteigerung von knapp 10 % und damit dem vom Zeugen Dr. R angegebenen Gehaltsanstieg von "etwa 9 % brutto ... bei den Bergbauunternehmen".

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordern die Belange der Versorgungsempfänger dann keinen vollen Ausgleich der Teuerungsrate, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste innerhalb des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft geringer gestiegen sind als der maßgebliche Preisindex (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 104, 105).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefaßt wurden, mußte es sich um "typische Teile der Belegschaft handeln" (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - aaO; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - aaO).

    Der Senat hat zwar bisher die auf Nettobasis errechnete Obergrenze auf die Bruttobetriebsrente angewandt und es wiederholt abgelehnt, den Krankenversicherungsbeitrag der Betriebsrentner zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 2. Februar 1988 - 3 AZR 115/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 26 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 17, zu II 1 der Gründe; 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 - BAGE 61, 102, 106 f.).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 20 Sa 13/03

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ermittlung der reallohnbezogenen

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG, Urteil v. o.a., BAG, Urteil v. 10.09.2002 - 3 AZR 593/01 - a.a.O.; Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - AP Nr. 44 zu § 16 BetrAVG; Urteil v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - AP Nr. 23 zu § 16 BetrAVG; Urteil v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 AP Nr. 11 zu § 16 BetrAVG).

    bbb) Das BAG hat im Urteil vom 14.02.1989 (- 3 AZR 313/87 - a.a.O. unter II. 3 a) der Entscheidungsgründe) nach ausdrücklicher Wiederholung des bereits im Urteil vom 11.08.1981 (- 3 AZR 395/80 - a.a.O.) entwickelten Satzes:.

    eee) Daraus ist nach Auffassung der erkennenden Kammer zu folgern, dass es sich bei der Lohnsteuerklasse um einen für die Berechnung der reallohnbezogenen Obergrenze nicht zu berücksichtigten sogenannten arbeitnehmerspezifischen Umstand (BAG, Urteil v. 23.05.2000 - 3 AZR 103/99 - a.a.O.), oder anders ausgedrückt: um einen bloßen statistischen Wert (BAG, Urteil v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 a.a.O.) handelt.

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Dies galt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon vor der Einfügung von § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999-RRG 1999) zum 1. Januar 1999 (vgl. etwa BAG 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - zu II 2 der Gründe, BAGE 61, 102; 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - zu III 3 der Gründe, BAGE   36, 39) .
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    b) Die Belange der Versorgungsempfänger erfordern dann keinen vollen Ausgleich der Teuerungsrate, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste innerhalb des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft geringer gestiegen sind (vgl. ua. BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50 f.; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - BAGE 61, 102, 105).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1613/97

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Eingriffen in zugesagte Versorgungsrechte i.F.

    6; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 12; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 20).

    Das BAG (Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - a. a. O.) meint, daß die Belastung weil geringfügig, vernachlässigt werden dürfe (krit. Höfer/Reiners/Wüst, a. a. O., § 16 Rz. 3480).

  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

    Allerdings darf, sofern der Anstieg der Lebenshaltungskosten größer war als die Zunahme der Nettoeinkommen der aktiven Mitarbeiter, die Anpassungsrate entsprechend begrenzt werden (BAG v. 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 6; BAG v. 11.08.1981 - 3 AZR 395/80 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 12; BAG v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 20).

    Das BAG (Urt. v. 14.02.1989 - 3 AZR 313/87 - a. a. O.) meint, daß die Belastung weil geringfügig, vernachlässigt werden dürfe (krit. Höfer/Reiners/Wüst, a. a. O., § 16 Rz. 3480).

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2012 - 4 Sa 1001/11

    Betriebsrentenanpassung; Anpassung einer Betriebsrente; Abweichung vom

    Versorgungsempfänger können demnach keinen vollen Teuerungsausgleich verlangen, wenn die noch aktiven Arbeitnehmer keinen vollen Teuerungsausgleich erhalten, also eine Stagnation ihrer Einkünfte oder gar einen Realeinkommensverlust hinnehmen müssen (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - AP § 16 BetrAVG Nr. 11; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP § 16 BetrAVG Nr. 23; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43; 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP § 16 BetrAVG Nr. 44).

    Wenn Arbeitnehmer zu Gruppen zusammengefasst wurden, musste es sich um "typische Teile der Belegschaft" handeln (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - AP § 16 BetrAVG Nr. 11; 14. Februar 1989 - 3 AZR 313/87 - AP § 16 BetrAVG Nr. 23).

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

  • LAG Düsseldorf, 06.04.1995 - 12 Sa 1674/94

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91

    Krankenversicherungsbeitrag der Rentner

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 460/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes -

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 627/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 842/98

    Änderung der Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2012 - 5 Sa 371/11

    Betriebsrente, Anpassung, Prüfungszeitraum (dreijähriger), Obergrenze,

  • LAG Düsseldorf, 02.10.1998 - 10 Sa 819/98

    Inbezugnahme einer Versorgungsordnung kraft betrieblicher Übung;

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 19 Sa 61/98

    Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hamm, 21.05.2002 - 6 Sa 1308/00

    Anpassung der Betriebsrente bei stillgelegtem einzelkaufmännischen Unternehmen

  • LAG Hamm, 04.04.2001 - 6 Sa 584/97

    Nachträgliche Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG; Anpassungsprüfung;

  • LAG Hamm, 27.02.2001 - 6 Sa 584/97

    Kenntnisnahme im Termin vorgelegter Schriftsätze und Unterlagen

  • LAG Hamburg, 07.11.1990 - 5 Sa 28/90

    Anpassung; Rentenanspruch; Lebenshaltungskosten; Lebenshaltungskostenindex;

  • BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 494/88

    Anspruch auf einen Zuschuss zum Altersruhegeld - Maßgeblichkeit der Nettorente

  • KG, 25.11.2008 - 6 U 176/07

    Betriebsrentenanpassung: Ruhegehalt eines vormaligen Vorstandsmitglieds eines

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 706/92

    Ermittlung eines betrieblichen Altersruhegeldes - Berücksichtigung der im

  • LAG Hamm, 29.08.1989 - 6 Sa 294/89

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten; Betriebsrente;

  • BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/22

    Rechtmäßigkeit der Zugrundelegung der Rente aus der gesetzlichen

  • BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/92
  • ArbG Essen, 08.03.2006 - 6 Ca 4240/05
  • ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03

    Ruhegehalt ist durch Ersetzen des Anpassungsbescheides um die Teuerungsrate zu

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 11.01.1989 - 3 Sa 573/88   

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https://dejure.org/1989,5122
LAG Hamm, 11.01.1989 - 3 Sa 573/88 (https://dejure.org/1989,5122)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1989 - 3 Sa 573/88 (https://dejure.org/1989,5122)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 3 Sa 573/88 (https://dejure.org/1989,5122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Betriebsbedingte Festsetzung der Betriebsratssitzung während der Freizeit des Betriebsratsmitglieds: Anspruch auf Freizeitausgleich auch für Wegezeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freizeitausgleich; Wegezeit; Betriebsratsmitglied

Papierfundstellen

  • BB 1989, 700
  • DB 1989, 1422
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 04.02.2005 - 13 TaBV 126/04

    Beschluss; Beschlussfassung; Betriebsrat; ordnungsgemäß; Ladung; Ersatzmitglied;

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht konsequenterweise im Zusammenhang mit der Frage der Erstattung der dadurch entstandenen Aufwendungen entschieden, dass der Aspekt, keinen Dienst zu haben, nicht zu einem Verhinderungsfall im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG führt (BAG AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972; siehe auch LAG Hamm, DB 1989, 1422).
  • LAG Hamm, 28.11.2003 - 10 TaBV 162/03

    Zutrittsrecht eines Ersatzmitglieds zum Betriebzeitweilige Verhinderung eines

    Das Betriebsratsmitglied hat es nicht in der Hand, willkürlich einen Vertretungsfall herbeizuführen und sich durch ein Ersatzmitglied vertreten zu lassen; es kann sich nicht selbst für verhindert erklären, ohne dass eine Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG objektiv vorliegt (BAG, Urteil vom 05.09.1986 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 26; LAG Hamm, Urteil vom 11.01.1989 - DB 1989, 1422).
  • ArbG Siegen, 16.01.1998 - 1 Ca 278/97

    Vergütete Teilnahme eines Mitglied des Betriebsrates an einer

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  • BAG, 13.07.1990 - 7 AZR 207/89

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Wegezeiten - Erlöschen durch Erfüllung -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Januar 1989 - 3 Sa 573/88 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie der Klage stattgegeben worden ist.
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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 07.11.1988 - 27 Ca 252/88   

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https://dejure.org/1988,13856
ArbG Berlin, 07.11.1988 - 27 Ca 252/88 (https://dejure.org/1988,13856)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07.11.1988 - 27 Ca 252/88 (https://dejure.org/1988,13856)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 07. November 1988 - 27 Ca 252/88 (https://dejure.org/1988,13856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BetrAVG § 16
    Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Anpassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1989, 292
  • DB 1989, 1422
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