Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 31.05.1990

Rechtsprechung
   BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 147/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2172
BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 147/89 (https://dejure.org/1990,2172)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1990 - 7 AZR 147/89 (https://dejure.org/1990,2172)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1990 - 7 AZR 147/89 (https://dejure.org/1990,2172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 46; BetrVG (1972) § 37; SchwbG § 26
    Kein Freizeitausgleich für Schulungsveranstaltung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG § 26; BetrVG 1972 § 37; BPersVG § 46
    Vertrauensleute der Schwerbehinderten: Kein Freizeitausgleich für Schulungsveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 250
  • NZA 1990, 698
  • BB 1990, 1207
  • BB 1990, 1413
  • DB 1990, 1623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 302/74

    Vergütungsanspruch für Reisezeiten bei Schulungen an arbeitsfreien Tagen

    Auszug aus BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 147/89
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb entschieden, daß Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nur Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 37 Abs. 2 BetrVG, nicht aber auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können (BAGE 25, 305, 307 f. = AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - AP Nr. 31 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 147/89
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb entschieden, daß Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nur Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 37 Abs. 2 BetrVG, nicht aber auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können (BAGE 25, 305, 307 f. = AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - AP Nr. 31 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78

    Umfang einer Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung -

    Auszug aus BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 147/89
    Die Gewährung von Freizeitausgleich gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG kommt dagegen nicht in Frage (Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand: August 1989, § 46 Rz 132; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 46 Rz 93; vgl. auch für Schulungen nach § 46 Abs. 7 BPersVG: BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 C 43.78 -, Buchholz, SNW, Gruppe 2, Folge 3, 232 § 72 BBG Nr. 18, S. 35).
  • LAG Hamm, 21.12.1988 - 3 Sa 1061/88

    Kein Freizeitausgleich für Vertrauensmann der Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 147/89
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Dezember 1988 - 3 Sa 1061/88 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 292/89

    Kein Freizeitausgleich bei Betriebsratsschulung

    Für die Zeit der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gilt § 37 Abs. 3 BetrVG schon deshalb nicht, weil § 37 Abs. 6 BetrVG nur auf den Abs. 2 des § 37, nicht aber auch auf Abs. 3 verweist (ganz herrschende Meinung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - AP Nr. 31 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2, 3 der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 14. März 1990 - 7 AZR 147/89 - zur Veröffentlichung bestimmt; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 37 Rz 49, 104; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 64).
  • ArbG Köln, 25.11.2008 - 14 Ca 6811/07

    Gutschrift von Arbeitszeit zum Ausgleich für die Teilnahme an einem Seminar;

    Die Argumentation des BAG in seiner Entscheidung vom 14. März 1990 (- 7 AZR 147/89 - AP SchwbG § 26 Nr. 2) zu § 26 SchwbG erscheint der Kammer nicht zwingend.

    Wie schon durch § 26 SchwbG soll auch durch diese Vorschrift die Rechtsstellung der Vertrauensleute der Schwerbehinderten derjenigen der Betriebs- und der Personalratsmitglieder angeglichen werden (vgl. BAG 14. März 1990 - 7 AZR 147/89 - a.a.O..).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92

    Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 31.05.1990 - 17 Sa 1908/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10465
LAG Hamm, 31.05.1990 - 17 Sa 1908/89 (https://dejure.org/1990,10465)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.05.1990 - 17 Sa 1908/89 (https://dejure.org/1990,10465)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 17 Sa 1908/89 (https://dejure.org/1990,10465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BAT §§ 35 Abs. 3, 17 Abs. 4 Satz 2
    Überstundenvergütung: Erfordernis der vorherigen schriftlichen Anordnung der Überstunden? - Ausschluß bei praxisfremdem Ergebnis der Tarifvertragsauslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überstundenvergütung; Mehrarbeit; Anordnung der Mehrarbeit; Krankenhausbetrieb

Papierfundstellen

  • DB 1990, 1623
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG München, 14.04.2005 - 4 Sa 1258/04

    Überstundenvergütung - "Anordnung"

    Hierauf kann sich der Arbeitgeber jedoch nicht berufen, wenn ihm die tatsächlich erfolgte Leistung der Überstunden bekannt ist und er hiergegen nicht einschreitet, sondern diese zumal über einen langen Zeitraum hinnimmt - dann kann er sich den Vergütungsansprüchen für geleistete zusätzliche Arbeitszeit nicht verschließen, indem er sich auf das Fehlen einer Einzelgenehmigung beruft (vgl. BAG, U. v. 06.05.1981, 5 AZR 73/79, nv (dokumentiert in Juris) - hinsichtlich dort sowohl im anwendbaren Tarifvertrag als auch im Arbeitsvertrag geregelter Erforderlichkeit zumindest nachträglicher Genehmigung von Überstunden und Pflicht zur unverzüglichen Gegenzeichnung geleisteter Mehrarbeit - ; vgl. auch LAG Hamm, U. v. 31.05.1990, DB 1990, S. 1623 (LS); ArbG Marburg, U. v. 26.04.1991, EzBAT Nr. 8 zu § 17 = NZA 1992, S. 424 (LS) ; s. a. LAG Frankfurt, U. v. 29.10.1992, DB 1994, S. 382/383 = ZTR 1993, S. 288; ArbG Limburg, U. v. 05.08.2002, DB 2003, S. 778 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht