Rechtsprechung
   ArbG Hannover, 14.11.1990 - 10 Ca 379/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9816
ArbG Hannover, 14.11.1990 - 10 Ca 379/90 (https://dejure.org/1990,9816)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 14.11.1990 - 10 Ca 379/90 (https://dejure.org/1990,9816)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 14. November 1990 - 10 Ca 379/90 (https://dejure.org/1990,9816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,9816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 565e; Gesetz zur Regelung der Miethöhe vom 18.12.1974; ZPO §§ 29a, 281
    Werkdienstwohnung: Änderung des Nutzungsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1991, 554
  • DB 1991, 1838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Wetzlar, 05.07.1988 - 1 Ca 129/88

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Werkswohnungen

    Auszug aus ArbG Hannover, 14.11.1990 - 10 Ca 379/90
    1 Für Streitigkeiten um Mieterhöhungsverlangen im Recht der Werkdienstwohnungen ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig (Anschluß an Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluß vom 5.7.1988 - 1 Ca 129/88, NZA 1989 S. 233 f., 234).
  • BAG, 02.11.1999 - 5 AZB 18/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen

    a) Unter Hinweis auf die Sachnähe der Amtsgerichte zu den mit der Überlassung von Wohnraum verbundenen Rechtsfragen und die regelmäßig örtlich größere Nähe der Amtsgerichte und im Hinblick auf die Wahrung der Einheitlichkeit des Mietrechts wird die Auffassung vertreten, auch für Werkdienstwohnungen sei der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben; teilweise wird dies dahin eingeschränkt, das gelte jedenfalls dann, wenn es sich um kündigungsgeschützten Werkdienstwohnraum im Sinne des § 565 e BGB handele (ArbG Wetzlar, NZA 1989, 233; ArbG Hannover, DB 1991, 1838; LG Kiel, AP BGB § 565 e Nr. 2; LG Detmold, ZMR 1968, 321; BGB-RGRK-Gelhaar, aaO, § 565 e Rz 4, 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 2 Rz 61; Matthes, BB 1968, 551; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rz 1398; Fischer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, Kap. VIII Rz 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht