Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 21.09.1990

Rechtsprechung
   BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88   

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https://dejure.org/1989,1897
BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 (https://dejure.org/1989,1897)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 (https://dejure.org/1989,1897)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1989 - 7 ABR 72/88 (https://dejure.org/1989,1897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zur Durchsetzung der Honoraransprüche eines unternehmensfremden Einigungsstellenbeisitzers - Rechtsweg für eine Kostenforderung aus einem Beschlussverfahren - Auslegung des Begriffs "Angelegenheiten aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG §§ 2a, 80 Abs. 1; BetrVG § 76
    Beschlussverfahren: Kostenforderung - Rechtsweg

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2a, § 80 Abs. 1; BetrVG 1972 § 76
    Kostenforderung eines unternehmensfremden Einigungsstellenbeisitzers aus gerichtlicher Durchsetzung des Honoraranspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 580 (Ls.)
  • BB 1990, 1208
  • DB 1991, 184
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.02.1989 - 7 ABR 83/86

    Wirtschaftsausschuss: Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Sitzungen

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.).
  • BAG, 13.01.1981 - 6 ABR 106/78

    Einigungsstelle - Ermessen

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Nur durch diese, dem Betriebsverfassungsrecht zugehörende und ausschließlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Institution Einigungsstelle ist es überhaupt zu Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten gekommen; unmittelbar durch seine vom Betriebsrat vorgenommene Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle ist der Antragsteller in eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsbeziehung zum Unternehmer getreten (gefestigte Rechtsprechung; vgl. z.B. BAG Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 -, vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - und vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 8, 19 und 30 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Vielmehr wird allgemein auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses abgestellt, wobei der Tatsachenvortrag des Antragstellers zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. BGHZ 67, 81, 84; 71, 180, 181; 72, 56, 57 [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 13 GVG Anm. 3, m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Vielmehr wird allgemein auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses abgestellt, wobei der Tatsachenvortrag des Antragstellers zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. BGHZ 67, 81, 84; 71, 180, 181; 72, 56, 57 [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 13 GVG Anm. 3, m.w.N.).
  • BAG, 31.07.1986 - 6 ABR 79/83

    Honoraranspruch eines Anwalts für Tätigkeit als Arbeitnehmer-Beisitzer der

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Nur durch diese, dem Betriebsverfassungsrecht zugehörende und ausschließlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Institution Einigungsstelle ist es überhaupt zu Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten gekommen; unmittelbar durch seine vom Betriebsrat vorgenommene Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle ist der Antragsteller in eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsbeziehung zum Unternehmer getreten (gefestigte Rechtsprechung; vgl. z.B. BAG Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 -, vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - und vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 8, 19 und 30 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Überdies entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß der Rechtsstreit regelmäßig an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, wenn das Berufungsurteil die Klage als unzulässig abgewiesen hatte, das Revisionsgericht sie aber jedenfalls nicht aus diesem Grunde für unzulässig hält (vgl. z.B. BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 565 Anm. 3; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 565 Anm. 1; BAG Beschluß vom 8. Februar 1989 - 7 ABR 83/86 - n.v.).
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Im Entscheidungsfalle bedurfte die Antragsbefugnis bereits deshalb keiner gesonderten Prüfung, weil sich der Antragsteller eines eigenen Leistungsanspruchs berühmt und schon nicht ersichtlich ist, wem sonst als dem Antragsteller eine alleinige (d.h. das Antragsrecht des Antragstellers verdrängende) Befugnis zustehen sollte, die streitgegenständliche Forderung - ihr Bestehen unterstellt - vor Gericht geltend zu machen (zur teilweise anders gelagerten - weil auch das Feststellungsinteresse berührenden - Problematik bei Feststellungsanträgen vgl. BAGE 53, 279, 283 f. = AP Nr. 6 zu § 47 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Vielmehr wird allgemein auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses abgestellt, wobei der Tatsachenvortrag des Antragstellers zugrunde zu legen ist (vgl. z.B. BGHZ 67, 81, 84; 71, 180, 181; 72, 56, 57 [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 13 GVG Anm. 3, m.w.N.).
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben

    Auszug aus BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 72/88
    Nur durch diese, dem Betriebsverfassungsrecht zugehörende und ausschließlich im Betriebsverfassungsgesetz geregelte Institution Einigungsstelle ist es überhaupt zu Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten gekommen; unmittelbar durch seine vom Betriebsrat vorgenommene Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle ist der Antragsteller in eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsbeziehung zum Unternehmer getreten (gefestigte Rechtsprechung; vgl. z.B. BAG Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 6 ABR 106/78 -, vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 - und vom 14. Dezember 1988 - 7 ABR 73/87 - AP Nr. 8, 19 und 30 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Wenn unternehmensfremde Einigungsstellenmitglieder vom Arbeitgeber die Erstattung der Kosten verlangen, die bei der gerichtlichen Durchsetzung des ihnen nach § 76 a Abs. 3 BetrVG zustehenden Honoraranspruchs anfielen (sog. Honorardurchsetzungskosten), haben hierüber nach § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG die Gerichte für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu entscheiden (Bestätigung des Beschlusses des Senats vom 26. Juli 1989 - 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979, zu II 1 der Gründe).

    Bereits mit Beschluß vom 26. Juli 1989 (- 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979, zu II 1 der Gründe) hat der Senat entschieden, daß über den Anspruch eines unternehmensfremden Einigungsstellenbeisitzers auf Erstattung der Kosten, die bei der gerichtlichen Durchsetzung seines Honoraranspruchs gegenüber dem Arbeitgeber entstanden sind, die Gerichte für Arbeitssachen im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nach § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG zu entscheiden haben.

    b) Dem Beschluß vom 26. Juli 1989 (- 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979) läßt sich entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin nicht entnehmen, daß der Senat damals angenommen hat, für den Ersatz der Honorardurchsetzungskosten gebe es keine Anspruchsgrundlage.

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

    Hierzu gehören auch der Honoraranspruch der außerbetrieblichen Beisitzer sowie der Honorardurchsetzungsanspruch (BAG 06.04.1973 - 1 ABR 20/72 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 1; BAG 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 - AP ArbGG 1979 § 2 a Nr. 4; BAG 27.07.1994 - 7 ABR 10/93 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 4; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, aaO., § 2 a Rn. 44; ErfK/Koch, 12. Aufl., § 2 a ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 03.09.1992 - 12 TaBV 22/92

    Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren

    Unter diesem "Blickwinkel der Zuständigkeitsabgrenzung" sei für die Rechtswegzuweisung nicht auf eine unmittelbar anspruchsbegründende Norm, sondern - wie sonst allgemein - "auf die wahre Natur des die Beteiligten verbindenden Rechtsverhältnisses" abzustellen (BAG, Beschluss vom 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 -, AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG (zu II 1 der Gründe m.w.N. zur Rechtsprechung des BGH)).
  • LAG München, 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90

    Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten

    Das Beschlussverfahren ist die richtige Verfahrensart (BAG vom 26.7.1989 - 7 ABR 72/88 -).
  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 67/11

    Anwaltskosten für die gerichtliche Durchsetzung eines Honoraranspruchs des

    Hierzu gehört nicht nur der Honoraranspruch der außerbetrieblichen Beisitzer (BAG 06.04.1973 - 1 ABR 20/72 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 1), sondern auch der Anspruch auf Erstattung derjenigen Kosten, die dem Beisitzer bei der gerichtlichen Durchsetzung seines Honoraranspruchs gegenüber dem Arbeitgeber entstanden sind (BAG 26.07.1989 - 7 ABR 72/88 - AP ArbGG 1979 § 2 a Nr. 4; BAG 27.07.1994 - 7 ABR 10/93 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 4; Germelmann/ Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 2 a Rn. 50; ErfK/Koch, 12. Aufl., § 2 a ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 50/88

    Ausschliessliche Rechtswegeröffnung zu den Arbeitsgerichten bei Angelegenheiten

    Parallelsache zu 7 ABR 72/88.
  • LAG Hessen, 12.05.1997 - 12 Ta 35/97
    Maßgehend soll vielmehr als vorrangiger Gesetzeszweck sein, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen und insbesondere ihre ausschließliche Zuständigkeit im Verhältnis zur Zivilgerichtsbarkeit zu erweitern ( BAG, Beschl. v. 26.7.1989 - 7 ABR 72/88 - AP Nr. 4 zu § 2 a ArbGG 1979 (zu 1 d.Gr.)).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - 7 Ta 248/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3332
LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - 7 Ta 248/90 (https://dejure.org/1990,3332)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.1990 - 7 Ta 248/90 (https://dejure.org/1990,3332)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 1990 - 7 Ta 248/90 (https://dejure.org/1990,3332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    §§ 76 Abs. 2 BetrVG; 98 ArbGG
    Streitwert: Zuständigkeit und Besetzung der Einigungsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besetzung einer Einigungsstelle; Gegenstandswert; Vorsitzender ; Beisitzer ; Antrag; Einrichtung einer Einigungsstelle ; Offensichtliche Unzuständigkeit ; Erhöhung des Gegenstandswerts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

Papierfundstellen

  • DB 1991, 184
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Nach einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. September 1990 - 7 Ta 248/90 - (DB 1991, 184) ist der Gegenstandswert auf den damaligen Hilfswert von DM 6.000,00 gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO festzusetzen, wenn in dem Verfahren über die Besetzung einer Einigungsstelle der Streit über die Person des Vorsitzenden und die Zahl der Beisitzer geführt wird.

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 26. September 1985 - 3 TaBV 118/95 - (LAGE § 8 BRAGO Nr. 4) wie das LAG Düsseldorf in der zitierten Entscheidung vom 21. September 1990 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, solche Verfahren seien mit DM 4.000,00 entsprechend dem damals geltenden Hilfswert in § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO zu bewerten, sofern es nur um die Person des Vorsitzenden und die Zahl der Beisitzer geht und die Zuständigkeit der Einigungsstelle nicht umstritten ist (ebenso LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. Dezember 1979, BB 1990, 321).

  • LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (früher: § 8 Abs. 2 BRAGO) festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 09.06.2008 - 10 Ta 279/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - ; LAG Hamm, 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - ; LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - ; LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - ; LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 - m. w. N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgericht geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08

    Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2005 - 5 Ta 16/05 - n.v.; Beschluss vom 16.11.2005 - 3 TaBV 6/05 - LAGE § 23 RVG Nr. 4; Beschluss vom 09.03.2005 - 3 Ta 28/04 - n.v. Juris), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von EUR 4.000,00 zu bewerten.
  • LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 Ta 261/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 ,Ta 609/07 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.09.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52; LAG Sachsen, 16.07.2007 - 4 Ta 136/07), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Zahl

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (BAG, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Streit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Düsseldorf, 05.03.2001 - 7 Ta 61/01

    Wertfestsetzung Beschlussverfahren, Ablehnung, Einigungsstellenvorsitzender

    Die Beschwerdekammer bemisst in ständiger Rechtsprechung den Wert für ein solches Verfahren im Normalfall, d. h., wenn nicht die bei einer Festsetzung nach dem hier einschlägigen § 8 Abs. 2 BRAGO zu berücksichtigenden Umstände Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Sache zu einer abweichenden Bewertung führen, mit dem Hilfswert (von jetzt 8.000,-- DM) (vgl. Beschluss der Beschwerdekammer vom 21.09.1990 ­ 7 Ta 248/90 -, Leitsatz abgedruckt in DB 1991, 184).
  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren; Einrichtung einer Einigungsstelle;

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  • LAG Düsseldorf, 26.08.2005 - 17 Ta 392/05

    Streitwert im Einigungsstellenbesetzungsverfahren bei Streit über die Person des

    2.Seit dem von den Beschwerdeführern bereits angeführten Beschluss vom 21.09.1990 (7 Ta 348/90 - DB 1991, 184) bewertet die Beschwerdekammer das Einigungsstellenbesetzungsverfahren im Rahmen des § 23 Abs. 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 BRAGO) grundsätzlich mit dem einfachen Hilfs- bzw. Auffangwert von derzeitig 4.000,00 EUR - vgl. zuletzt LAG E., Beschluss vom 05.01.2004 - 17 Ta 699/03 - AE 2004, 208.
  • LAG Brandenburg, 20.11.1992 - 1 Ta 41/92

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren;

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