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   BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91   

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BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91 (https://dejure.org/1992,601)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 7 AZR 194/91 (https://dejure.org/1992,601)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 (https://dejure.org/1992,601)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglied auf Arbeitsvergütung - Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung - Prüfung der Sachdienlichkeit der Klageänderung durch Berufungsgericht - Beförderung des ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 37 Abs. 4, § 38 Abs. 3, § 78 Satz 2; ZPO § 256 Abs. 1 und 2, §§ 259, 263, 523; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1
    Entgeltschutz für Betriebsratsmitglieder - Vergleich mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 2151
  • DB 1993, 1379
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.04.1983 - 6 AZR 407/80

    Nichtgewährung der Lohndifferenz

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Vergleichbar i. S. des § 37 Abs. 4 BetrVG sind die Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben (Fortführung von BAG Urteil vom 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe).

    Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben (vgl. BAG Urteil vom 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 37 Rz 66; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 54; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 57; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 37 Rz 67; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 83 und 86; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 27 a).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 17. Mai 1977 (- 1 AZR 458/74 - AP Nr. 28 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) und vom 21. April 1983 (aaO) auf den Zeitpunkt der Wahl abgestellt hat, gilt dies nicht für Ersatzmitglieder.

    Da § 37 Abs. 4 BetrVG eine Ausprägung des Benachteiligungsverbotes des § 78 Satz 2 BetrVG ist, dürfen Tätigkeits- und Qualifikationsunterschiede, die ohne die Ausübung des Betriebsratsamtes oder ohne die Freistellung nicht vorlägen, bei der Prüfung der Tätigkeit nicht zuungunsten des Betriebsratsmitglieds berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO zu erheben, läßt nicht einmal das Feststellungsinteresse für eine selbständige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO entfallen (BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II der Gründe; Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; RGZ 113, 410, 412; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507).

    "Betriebsüblich" ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3a der Gründe).

    Steht nur eine Beförderungsstelle zur Verfügung, so wird ein Anspruch nach § 37 Abs. 4 BetrVG nur dann ausgelöst, wenn gerade das Betriebsratsmitglied nach den betriebsüblichen Auswahlkriterien auf die höher dotierte Stelle hätte befördert werden müssen (BAG Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu IV der Gründe).

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Die Zwischenfeststellungsklage ist nur dann unzulässig, wenn die Entscheidung über die gleichzeitig erhobene Leistungsklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend klärt (vgl. BAGE 18, 29, 36 f. = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO; Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - AP Nr. 39 zu § 63 HGB, zu II der Gründe; RGZ 144, 54, 59; RGZ 170, 328, 330; BGHZ 69, 37, 43).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 129/83

    Personalratsmitglied - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Bei dem Benachteilungsverbot des § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG handelt es sich nicht lediglich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, sondern um eine unmittelbar anspruchsbegründende Norm (BAGE 66, 85, 93 unter teilweiser Aufgabe der im Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - AP Nr. 5 zu § 46 BPersVG vertretenen Auffassung).
  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Soweit das Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 17. Mai 1977 (- 1 AZR 458/74 - AP Nr. 28 zu § 37 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) und vom 21. April 1983 (aaO) auf den Zeitpunkt der Wahl abgestellt hat, gilt dies nicht für Ersatzmitglieder.
  • BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 208/89

    Personalratsmitglied/Benachteiligung in der berufl. Entwicklung

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Bei dem Benachteilungsverbot des § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG handelt es sich nicht lediglich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, sondern um eine unmittelbar anspruchsbegründende Norm (BAGE 66, 85, 93 unter teilweiser Aufgabe der im Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - AP Nr. 5 zu § 46 BPersVG vertretenen Auffassung).
  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Hat das Berufungsgericht die Prüfung der Sachdienlichkeit unterlassen, so holt das Revisionsgericht diese Prüfung selbständig nach (vgl. BGH Urteil vom 14. März 1979 - IV ZR 80/78 - MDR 1979, 829).
  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht - Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO zu erheben, läßt nicht einmal das Feststellungsinteresse für eine selbständige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO entfallen (BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II der Gründe; Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; RGZ 113, 410, 412; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO zu erheben, läßt nicht einmal das Feststellungsinteresse für eine selbständige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO entfallen (BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II der Gründe; Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; RGZ 113, 410, 412; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507).
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65

    Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister -

    Auszug aus BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91
    Die Zwischenfeststellungsklage ist nur dann unzulässig, wenn die Entscheidung über die gleichzeitig erhobene Leistungsklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend klärt (vgl. BAGE 18, 29, 36 f. = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO; Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83 - AP Nr. 39 zu § 63 HGB, zu II der Gründe; RGZ 144, 54, 59; RGZ 170, 328, 330; BGHZ 69, 37, 43).
  • BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle

  • RG, 11.05.1926 - III 265/25

    Feststellungsklage

  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

  • RG, 20.10.1942 - VI 24/42

    1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines

  • LAG Hamburg, 03.08.1990 - 8 Sa 62/88

    Anpassung; Vergütung; Arbeitnehmer; Vergleichbarkeit; Berufliche Entwicklung;

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Vergleichbar iSv. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren (vgl. BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu II 1 der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu II 1 a der Gründe; 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    aa) Betriebsüblich iSv. § 37 Abs. 4 BetrVG ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 3 a der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 1 b bb der Gründe).

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO).

    Da § 37 Abs. 4 BetrVG das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG konkretisiert, darf die Anwendung der Vorschrift auch nicht zu einer Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gegenüber anderen Arbeitnehmern führen (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909, zu II 2 a der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    aa) Vergleichbar iSv. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren (vgl. BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 496/16 - Rn. 17; 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16; 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu II 1 der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu II 1 a der Gründe; 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Nach § 37 Abs. 4 BetrVG sind vergleichbar die Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben und dafür in ähnlicher Art und Weise wie das Betriebsratsmitglied fachlich und persönlich qualifiziert waren (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe; 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909, zu II der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 1 a der Gründe).

    Betriebsüblich iSv. § 37 Abs. 4 BetrVG ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 3 a der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 1 b bb der Gründe).

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO).

    Da § 37 Abs. 4 BetrVG das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG konkretisiert, darf die Anwendung der Vorschrift auch nicht zu einer Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gegenüber anderen Arbeitnehmern führen (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO).

    Steht lediglich eine derartige Stelle zur Verfügung, besteht ein Anspruch nach § 37 Abs. 4 BetrVG nur dann, wenn diese nach den betrieblichen Auswahlkriterien gerade dem Betriebsratsmitglied hätte übertragen werden müssen (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    wenigstens in der überwiegenden Mehrheit der vergleichbaren Fälle damit gerechnet werden kann (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 496/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

    b) Vergleichbar iSv. § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG sind Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Amtsübernahme ähnliche, im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt haben wie der Amtsträger und dafür in gleicher Weise wie dieser fachlich und persönlich qualifiziert waren (vgl. BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 16; 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - zu II 1 der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu II 1 a der Gründe; 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - zu II der Gründe) .

    Für Ersatzmitglieder ist dabei grundsätzlich der Zeitraum ab dem erstmaligen Nachrücken in den Betriebsrat maßgeblich (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu II 1 a der Gründe) .

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Soweit dem Arbeitnehmer eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten vorgeworfen wird, kommt es nicht darauf an, ob dieser Pflichtenverstoß dem Arbeitnehmer subjektiv vorwerfbar ist; es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen objektiven Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten rügt (BAG Urteile vom 7. September 1988 - 5 AZR 625/87 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung undvom 10. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Maßgebender Zeitpunkt für den Vergleich ist zunächst der Zeitpunkt der Wahl des Betriebsratsmitglieds, also der Zeitpunkt, in dem sich dieses noch ausschließlich seiner beruflichen Tätigkeit gewidmet hat (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 20 f. mwN; ebenso zB DKW/Wedde 18. Aufl. § 37 Rn. 88; Weber GK-BetrVG 12. Aufl. § 37 Rn. 144 und 146; Fitting 31. Aufl. § 37 Rn. 119; Richardi/Thüsing BetrVG 17. Aufl. § 37 Rn. 71) , sowie bei Ersatzmitgliedern des Betriebsrats der Zeitpunkt ihres Nachrückens in den Betriebsrat (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - zu II 1 a der Gründe) .
  • LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 817/10

    Wirtschaftliche Absicherung des Personalvertretungsmitglieds

    Vergleichbar sind die Arbeitnehmer, die im Zeitpunkt der Übernahme des Personalvertretungsamts eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Personalvertretungsmitglied ausgeübt haben (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909; BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84) .

    Unter betriebsüblicher beruflicher Entwicklung ist die Entwicklung zu verstehen, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO; BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) .

    Insoweit gilt, dass § 37 Abs. 4 BetrVG wie auch § 57 Abs. 6 TV PV gegenüber einem Anspruch nach § 78 BetrVG bzw. § 58 TV PV, bei dem das Personalvertretungsmitglied ggf. durch Hilfstatsachen nachzuweisen hätte, dass ihm eine bestimmte Aufgabe übertragen worden wäre (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO; BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) , eine Erleichterung darstellen sollen.

    Die Vorschriften sind zwar Ausprägung des Benachteiligungsverbots, sollen dem Amtsträger Beweisschwierigkeiten ersparen, ihn aber nicht begünstigen (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO) .

    Soweit das Bundesarbeitsgericht den Nachweis fordert, dass das Betriebsratsmitglied ohne seine Amtstätigkeit eine bestimmte berufliche Entwicklung tatsächlich genommen hätte, betrifft dies dementsprechend auch Sachverhalte, in denen diese Entwicklung gerade nicht bereits der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung entsprach (vgl. BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - aaO; BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 29.01.1997 - 12 Sa 1485/96

    Eingruppierung: Freigestelltes Personalratsvorsitzende - Benachteiligungsverbot

    Da der Wortlaut des § 42 Abs. 3 Satz 4 PersVG NRW ( Die Freistellung hat keine Minderung der Besoldung oder des Arbeitsentgelts zur Folge und darf nicht zur Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs führen ) und der des § 78 Satz 2 BetrVG keine unterschiedliche Beurteilung der Rechtsfolgen rechtfertigen, kann auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78 Satz 2 BetrVG und § 37 Abs. 4 BetrVG, der im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots durch einfach nachzuweisende Anspruchsvoraussetzungen erleichtert, zurückgegriffen werden (BAG, Urteil vom 15.01.1992, 7 AZR 194/91, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 a, b der Gründe).

    Vergleichbar sind die Bediensteten, die im Zeitpunkt der Übernahme des Personalratsamtes bzw. Freistellung eine im wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 15.01.1992, a.a.O., zu II 1 a).

    Die fiktive Laufbahnnachzeichnung hat sich grundsätzlich am Normalfall, nicht am Ausnahmefall zu orientieren (BAG, Urteil vom 15.01.1992, a.a.O., Urteil vom 13.11.1987, 7 AZR 550/86, AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 a).

    Soweit für - auch nach den Dienstalter vergleichbare - Mitarbeiter nur eine Beförderungsstelle zur Verfügung gestanden hat bzw. steht, wird ein Anspruch auf die sich aus der Übertragung dieser Stelle ergebene Vergütung nur dann ausgelöst, wenn gerade das Personalratsmitglied nach den üblichen dienstlichen Gepflogenheiten und Auswahlkriterien auf die höherdotierte Stelle hätte befördert werden müssen (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1992, a.a.O., zu II 1 b bb, Urteil vom 13.11.1987, a.a.O., zu IV a. E.).

    Anzumerken ist lediglich das Folgende: Tätigkeits- und Qualifikationsunterschiede, die ohne die Ausübung des Personalratsamtes oder ohne die Freistellung nicht vorlägen, dürfen bei der Prüfung des beruflichen Werdeganges nicht zu Ungunsten des Personalratsmitgliedes berücksichtigt werden (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1992, a.a.O., zu II 1 a).

    Unabhängig hiervon ist daraus, daß sich ein Arbeitgeber bei dem Angestellten nach dessen beruflichen Ambitionen erkundigt, nicht zu schließen, daß der Angestellte konkret in die Auswahl für eine zu besetzende Stelle einbezogen worden wäre und der Arbeitgeber sich dann für den Angestellten entschieden hätte (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1992, a.a.O., zu II 2 c dd).

  • ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14

    Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung -

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 87/05

    Betriebsrat: Anspruch auf Vergütung; Vergleichbarkeit eines Arbeitnehmers mit

  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 22.04.2005 - 10 Sa 2183/04

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Verrechnung einer

  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 203/11

    Vergütung freigestellter Personalratsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage bei

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 587/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 Sa 427/11

    Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitgliedes; unbegründete Zahlungsklage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - 10 Sa 1687/17

    Dienstvereinbarung - Benachteiligungsverbot - Ausschluss eines freigestellten

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Sa 13/15

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Mitglieds des Betriebsrats

  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 663/14

    Bewährungsaufstieg - Umfang der Rechtskraft einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - 10 Sa 1688/17

    Dienstvereinbarung - Benachteiligungsverbot - Ausschluss eines freigestellten

  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Vergütung - Beförderung eines Kollegen

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2016 - 10 Sa 929/15

    Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 1693/12

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen

  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

  • BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98

    Benachteiligungsverbot bei Mitgliedern des Betriebsrats - Gewährung von

  • LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02

    Bewerbung, Mandatsträger, Benachteiligungsverbot

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 669/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.11.2019 - 2 Sa 103/19

    Benachteiligung - Betriebsratsmitglied - berufliche Entwicklung - Vergütung -

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 13 Sa 686/09

    Vergütung des freigestelltem Betriebsratsvorsitzenden; unbegründete Zahlungsklage

  • LAG Köln, 26.07.2010 - 5 SaGa 10/10

    Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds durch Zuweisung eines Großraumbüros;

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02

    Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

  • ArbG Düsseldorf, 18.12.2003 - 2 Ca 5091/03

    Anforderungen an das Arbeitsentgelt eines Betriebsratsmitglieds gem. § 37 Abs. 4

  • LAG Köln, 06.02.2019 - 5 Sa 571/18

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1446/05

    Einseitige Änderung einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag trotz Fehlens eines

  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 Sa 1479/11

    Arbeitsentgelt; Jahresabschlussprämie für einen freigestellten

  • LAG Nürnberg, 12.11.2008 - 4 Sa 300/07

    Erfolgsbeteiligung - Berechnung - gruppenbezogener Erfolg - Wahl eines

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04

    Schuldner einer zugesagten, vorgezogenen Altersrente - Maßgeblichkeit der

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03

    Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG Hessen, 19.11.2013 - 13 Sa 640/13

    Zahlung der Differenz zwischen tatsächlich gezahlten und der der betriebsüblichen

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 51/01

    Diskriminierungsverbot und Anspruch auf Beförderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.1998 - 8 Sa 867/97

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2023 - 2 Sa 116/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligungsverbot - berufliche

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 15 Sa 81/06

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 584/02
  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 2 Sa 20/02

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Wahlamt - Eingruppierung

  • LAG Hessen, 17.07.2007 - 4 TaBV 9/07
  • ArbG Düsseldorf, 28.02.2012 - 2 Ca 4878/11

    Notwendigkeit des Vorliegens einer konkreten Abrede zwischen Arbeitgeber und

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2005 - 6 Ca 7216/04
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