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   BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92   

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BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92 (https://dejure.org/1993,762)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1993 - 1 AZR 676/92 (https://dejure.org/1993,762)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 (https://dejure.org/1993,762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 612a; Vereinbarung zwischen dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. und der Industriegewerkschaft Medien vom 27.5.1991
    Zulässigkeit einer während des Arbeitskampfs gezahlten sog. Streikbruchprämie - Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 320
  • NJW 1994, 74
  • MDR 1994, 73
  • NZA 1993, 1135
  • BB 1993, 2096
  • BB 1994, 577
  • DB 1993, 1479
  • DB 1994, 148
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 04.08.1987 - 1 AZR 486/85

    Sonderzahlung an Nicht-Streikende

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Der Entscheidung vom 4. August 1987 (BAGE 56, 6 = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 70 m. Anm. von Belling = SAE 1989, 20 m. Anm. von Konzen = AR-Blattei Arbeitskampf II Streik Entsch. Nr. 29 m. Anm. von Löwisch/Rumler) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Arbeitgeber bei vergleichbarem tariflichen Maßregelungsverbot eine Prämie von 100,- DM je Streiktag teils während, teils nach Beendigung des Arbeitskampfs an die nichtstreikenden Arbeitnehmer gezahlt hatte.

    Die während des Arbeitskampfs in arbeitskampfrechtlich zulässiger Weise ausgelobte Prämie für die Nichtteilnahme am Streik stellt - ebensowenig wie die Aussperrung - richtiger Auffassung nach dann auch keine Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB dar (von Hoyningen-Huene, DB 1989, 1469; Konzen, SAE 1989, 22; Löwisch, RdA 1987, 223; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 609; Zöllner/Loritz, aaO, § 39 IV 5; so im Grundsatz auch Belling/von Steinau-Steinrück, SAE 1993, 51, 54 f.; a.A. Staudinger/Richardi, aaO, Vorbem zu §§ 611 ff. Rz 1279 und § 612 a Rz 8 und Rz 14; im Ergebnis auch Wolter, aaO, Rz 280 ww, der die Maßnahme insgesamt als unzulässig und damit rechtswidrig ansieht; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 612 a Rz 9, allerdings nur unter Verweis auf das Senatsurteil vom 4. August 1987 - 1 AZR 486/85 - ohne Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Prämienzahlung; in diesem Sinne auch RGRK-Michels-Holl, BGB, 12. Aufl., § 612 a Rz 8).

    Das Maßregelungsverbot vom 27. Mai 1991 hat einen weitergehenden Inhalt als § 612 a BGB (ebenso bereits zu einem nahezu gleichlautenden Maßregelungsverbot Senatsurteil vom 4. August 1987, aaO, zu 3 der Gründe).

    Das steht aber der Wiederherstellung des Arbeitsfriedens im Betrieb, die mit dem Maßregelungsverbot bewirkt werden soll, entgegen (ebenso bereits Senatsurteil vom 4. August 1987, aaO, zu 3 b der Gründe).

    Für diese Auslegung des tariflichen Maßregelungsverbots spricht maßgeblich, daß die Tarifvertragsparteien die Vereinbarung in Kenntnis des Senatsurteils vom 4. August 1987 (aaO) geschlossen haben.

    Wenn die Tarifvertragsparteien in Kenntnis des Senatsurteils vom 4. August 1987 (aaO) im vorliegenden Fall ein nahezu gleichlautendes Maßregelungsverbot vereinbart haben, ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, daß sie ihm den Inhalt beigemessen haben, den der Senat im Urteil vom 4. August 1987 durch Auslegung für das dort streitgegenständliche Maßregelungsverbot ermittelt hat.

    Das kann nur in der Weise geschehen, daß auch die streikenden Arbeitnehmer eine entsprechende Zulage erhalten (Senatsurteil vom 4. August 1987 - BAGE 56, 6, 13 f. = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 5 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Der Senat hat in seinen nachfolgenden Entscheidungen keinen Anlaß gehabt, über die Frage der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit von während des Arbeitskampfs gezahlten Streikbruchprämien zu entscheiden (Urteil vom 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 48 m. Anm. von Belling/von Steinau-Steinrück; Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 57 m. Anm. von Hergenröder).

    Für nachträglich gezahlte Prämien hat der Senat daran festgehalten, daß hierin eine unzulässige Maßregelung im Sinne entsprechender tariflicher Maßregelungsverbote (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO) bzw. des § 612 a BGB liegt (Urteil vom 11. August 1992, aaO).

    Einen sachlichen Grund für die Zahlung einer Prämie auch nach Abschluß des Arbeitskampfs an die sich nicht am Streik beteiligenden Arbeitnehmer hat der Senat allein darin gesehen, daß die Begünstigten während der Streikarbeit Belastungen ausgesetzt waren, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwerung hinausgehen (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat weiter festgestellt, Zweck der Zulagenzahlung sei nicht die Abgeltung besonderer Belastungen gewesen, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwernisse hinausgehen und die deshalb eine Sonderzahlung - selbst nach Abschluß des Arbeitskampfs - sachlich rechtfertigen können (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, aaO, zu II 4 b bb der Gründe).

  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Auch die Einstellung der Lohnzahlung an Arbeitnehmer, die infolge eines Streiks nicht beschäftigt werden können, ist nur eine zulässige Reaktion auf streikbedingte Störungen des Betriebs (BAGE 34, 331, 343 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 2 b (1) der Gründe; BAGE 49, 303, 311 - AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 der Gründe).

    Die Tarifautonomie überläßt es dem freien Spiel der Kräfte, zu welchem Ergebnis Tarifverhandlungen und letztlich auch Arbeitskämpfe führen (BVerfGE 18, 18 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BAGE 49, 303, 311 f. = AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Die Tarifautonomie kann sonst unter Ausschluß der staatlichen Zwangsschlichtung nicht funktionieren (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Geht man einmal hiervon aus, verstößt die vorliegend zu beurteilende Arbeitskampfmaßnahme auch nicht erkennbar gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, an dem Arbeitskampfmaßnahmen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971 (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) zu messen sind.

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    a) Die in Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerte Koalitionsfreiheit überläßt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Koalitionen die freie Wahl der Mittel, die sie zur Herbeiführung des Tarifabschlusses für geeignet halten (BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C 11 a der Gründe; BVerfGE 18, 18, 29 ff.).

    Die Tarifautonomie überläßt es dem freien Spiel der Kräfte, zu welchem Ergebnis Tarifverhandlungen und letztlich auch Arbeitskämpfe führen (BVerfGE 18, 18 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BAGE 49, 303, 311 f. = AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Der Senat hat in seinen nachfolgenden Entscheidungen keinen Anlaß gehabt, über die Frage der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit von während des Arbeitskampfs gezahlten Streikbruchprämien zu entscheiden (Urteil vom 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 48 m. Anm. von Belling/von Steinau-Steinrück; Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 57 m. Anm. von Hergenröder).

    Für nachträglich gezahlte Prämien hat der Senat daran festgehalten, daß hierin eine unzulässige Maßregelung im Sinne entsprechender tariflicher Maßregelungsverbote (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO) bzw. des § 612 a BGB liegt (Urteil vom 11. August 1992, aaO).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    a) Die in Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerte Koalitionsfreiheit überläßt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Koalitionen die freie Wahl der Mittel, die sie zur Herbeiführung des Tarifabschlusses für geeignet halten (BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C 11 a der Gründe; BVerfGE 18, 18, 29 ff.).

    Die Tarifautonomie kann sonst unter Ausschluß der staatlichen Zwangsschlichtung nicht funktionieren (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Auch die Einstellung der Lohnzahlung an Arbeitnehmer, die infolge eines Streiks nicht beschäftigt werden können, ist nur eine zulässige Reaktion auf streikbedingte Störungen des Betriebs (BAGE 34, 331, 343 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 2 b (1) der Gründe; BAGE 49, 303, 311 - AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Die Rechtsordnung kennt dementsprechend kein geschlossenes System zulässiger Arbeitskampfmittel (BAGE 28, 295 [BAG 17.12.1976 - 1 AZR 605/75] = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf m. Anm. von Rüthers; BAGE 28, 225 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form m. Anm. von Wiedemann; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 140 ff.; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 46 ff.).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 331/79

    Aussperrung - Mitglieder einer streikenden Gewerkschaft - Verschonen

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92
    Ob eine solche anzunehmen wäre, wenn der Arbeitgeber die Prämie gezielt nur Gewerkschaftsmitgliedern anbieten würde, um sie auf diese Weise zum Streikbruch zu bewegen, bedarf hier keiner Entscheidung (bejahend Wolter, aaO, Rz 280 wy; offengelassen von Hoyningen-Huene, DB 1989, 1467; vgl. zur Unzulässigkeit einer nur gegen Gewerkschaftsmitglieder gerichteten Aussperrung BAGE 33, 195 = AP Nr. 66 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91

    Verjährung von "Streikbruchprämien"

  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

  • BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

    Weiterhin besteht das Risiko, im Fall eines Tarifvertragsabschlusses aufgrund einer vereinbarten sog. Maßregelungsklausel die Prämienzahlungen auch streikenden Arbeitnehmern (nachträglich) gewähren zu müssen (vgl. zB BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 320) .

    (b) Die Höhe der Streikbruchprämie - und deren Verhältnis zum Verdienst der zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer - ist für sich gesehen bei der Angemessenheitsprüfung des Arbeitskampfmittels regelmäßig kein geeignetes Kriterium (im Ergebnis offenlassend - BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - zu III 1 d und 2 der Gründe, BAGE 73, 320) .

    Die Prämiengestaltung der hier streitbefangenen Art mit ihrer zulässigen Differenzierung zwischen streikenden und nichtstreikenden Arbeitnehmern stellt von vornherein keine Maßregelung iSv. § 612a BGB dar (vgl. auch BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 115, 68; 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 73, 320) .

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Dazu versuchen die Koalitionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in gemeinsamen Verhandlungen zu einem Interessenausgleich zu gelangen und die jeweils andere Seite zur Übernahme der selbst für richtig befundenen Position ganz oder in Teilen zu bewegen (BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 73, 320) .
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Der Senat hat entschieden, dass eine während eines Arbeitskampfs ausgelobte Prämie für die Nichtteilnahme an einem rechtmäßigen Streik keine Maßregelung iSv. § 612a BGB darstellt (13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 320, zu IV 1 der Gründe).
  • ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15

    Verhältnismäßigkeit einer Streikbruchprämie in Höhe von 200,00 EUR pro Streiktag

    Die Zusage bzw. Zahlung einer Streikbruchprämie während des Arbeitskampfes entspricht allen Begriffsmerkmalen eines Arbeitskampfmittels (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, AP Nr. 127 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Die Zahlung einer Streikbruchprämie ist jedenfalls dann keine gegen die positive Koalitionsfreiheit gerichtete Maßnahme, wenn sie allen Arbeitnehmern angeboten wird, die zur Arbeitsaufnahme bereit sind, unabhängig von einer etwaigen Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.).

    So ist er berechtigt, durch Streik ausgefallene Arbeit durch arbeitswillige Arbeitnehmer verrichten zu lassen, er darf neue Arbeitnehmer einstellen, durch den Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben und ähnliches (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.) .

    Mit der Garantie des Streiks ist keine Erfolgsgarantie verbunden, vielmehr überlässt die Tarifautonomie es dem freien Spiel der Kräfte, zu welchem Ergebnis Tarifverhandlungen und letztlich auch Arbeitskämpfe führen (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.).

    aa) Nach der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, ist die Streikbruchprämie als Arbeitskampfmittel etwa im Hinblick auf unangemessene hohe Prämien am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen und ggfs. zu begrenzen (BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.) .

    Die Gewerkschaft hat die Möglichkeit und das Recht, mit friedlichen, aber durchaus intensiven Mitteln - etwa durch Streikposten - ihrerseits die Arbeitnehmer zum Streik anzuhalten, sie zu informieren über die Ziele des Arbeitskampfes und über die Folgen eines Bruchs der Solidarität durch Aufnahme der Arbeit (vgl. BAG vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92, a.a.O.) .

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.1993, 1 AZR 676/92.

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

    Die Beseitigung kann nur dadurch erfolgen, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer so stellt, wie er ohne die Maßregelung stünde (st. Rspr. vgl. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 [Höhergruppierung]; 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 320 [Streikbruchprämie]; 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - BAGE 71, 92 mwN [Treueprämien]).
  • BAG, 12.11.1996 - 1 AZR 364/96

    Arbeitskampfrisiko bei "Wellenstreiks"

    Er kann vielmehr - abgesehen von Aussperrungsmaßnahmen - versuchen, das mit dem Streik verfolgte Ziel der zeitweiligen Stillegung des Betriebs oder des bestreikten Betriebsteils zu unterlaufen, indem er ausgefallene Arbeiten an Dritte vergibt oder mit Hilfe arbeitswilliger, erforderlichenfalls auch neu eingestellter Arbeitnehmer nach entsprechender Umorganisation den Betrieb wenigstens teilweise aufrechterhält (BAGE 76, 196, 202 = AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; BAGE 73, 320, 328 = AP Nr. 127 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III 1 d der Gründe).
  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

    Er kann versuchen, das mit dem Streik verfolgte Ziel der zeitweiligen Stillegung seines Betriebes bzw. des bestreikten Betriebsteils zu unterlaufen, indem er mit Hilfe arbeitswilliger (u. U. auch neueingestellter) Arbeitnehmer nach entsprechender Umorganisation den Betrieb wenigstens teilweise aufrechterhält (zur Zulässigkeit finanzieller Anreize zum sog. Streikbruch vgl. zuletzt Senatsurteil vom 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 - AP Nr. 127 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16

    Zahlung einer "Streikbrecherprämie"

    Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. nur die von den Parteien und dem erstinstanzlichen Gericht zitierte Entscheidung vom 13.07.1993 - 1 AZR 676/92 - BAGE 73, 23ff. = EzA Artikel 9 GG Arbeitskampf Nr. 112; Staudinger/Richardi/Fischinger, BGB (2010), § 612a Randziffer 29 mit weiteren Nachweisen) ist die jedenfalls während oder vor dem Streik ausgelobte und/oder gezahlte Streikbruchprämie, die sich in einem verhältnismäßigen Rahmen bewegt, gerechtfertigt.

    Diesen Grundsätzen genügt die Zahlung bzw. Ausführung der Streikbruchprämie durch die Beklagte: Sie ist vor dem Streik ausgelobt worden, wurde allen Arbeitnehmern angeboten und hält sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bei der Zahlung von 30, 00 Euro pro Tag (vergleiche ausführlich und zutreffend zu den Beispielen aus der Rechtsprechung zu angemessenen Prämien nur die Entscheidung des Arbeitsgerichts Potsdam vom 19.04.2016, S. 7 des Urteils von 50 DM in der Entscheidung des BAG vom 13.07.1993, a.a.O., bis 80, 00 Euro in der Entscheidung des LAG Hamm vom 06.08.2009 - 8 Sa 292/09 - BeckRS 2009, 73610).

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 374/06

    Maßregelungsklausel in tariflicher Protokollnotiz - tarifliche Jahresleistung und

    Künftig fällig werdende Ansprüche sollen nicht deshalb entfallen, weil sich Arbeitnehmer an dem Arbeitskampf beteiligt haben (st. Rspr. vgl. BAG 13. Juli 1993 - 1 AZR 676/92 -BAGE 73, 320).
  • LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16

    Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer

    Nach den von dem Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 13.07.1993 (1 AZR 676/92) aufgestellten Grundsätzen stellt die während des Arbeitskampfs in arbeitskampfrechtlich zulässiger Weise ausgelobte Prämie für die Nichtteilnahme am Streik keine Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB dar.
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 19 Sa 629/16

    "Streikbruchprämie" - Auslegung eines tarifvertraglichen "Maßregelungsverzichts"

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 6 Sa 904/16

    Vorenthaltung einer Streikbruchprämie - Auslegung eines tarifvertraglichen

  • BAG, 17.06.1997 - 1 AZR 674/96

    Kürzung einer tariflichen Monatspauschale wegen Streikbeteiligung

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18

    Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05

    Arbeitskampf: Abschluss eines Tarifvertrages; Tarifvertragspluralität im Betrieb

  • LAG Nürnberg, 06.02.1995 - 7 (5) Sa 785/93

    Warnstreik; Streik; Arbeitskampf; Arbeitsniederlegung; Gewerkschaft;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03

    Tarifeinheit bei Streik

  • LAG Bremen, 22.01.2013 - 1 Sa 151/12

    Unzumutbares Beschäftigungsangebot während restlicher Nachtschicht nach

  • LAG Hamm, 14.11.2001 - 18 Sa 530/01

    Voraussetzungen für Abwehraussperrung von Streikteilnehmer eines Warnstreiks als

  • LAG Hamm, 16.09.1997 - 13 TaBV 33/97

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht und Unterlassungsanspruch bei Zahlung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.1994 - 4 Sa 97/93

    Arbeitskampf; Streik; Auslegung des im Arbeitsrecht geltenden

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.09.1999 - 15 BV 92/99

    Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsantrages

  • ArbG Potsdam, 30.03.2016 - 4 Ca 2136/15

    Streikbruchprämien sind auch an streikende Arbeitnehmer zu zahlen, soweit ein

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Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2063
BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 (https://dejure.org/1992,2063)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 (https://dejure.org/1992,2063)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 (https://dejure.org/1992,2063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil - Vollstreckungsgegenklage - Erfüllung einer Auskunftsverpflichtung - Anforderungen an die Erfüllung der tariflichen Auskunftsverpflichtung - Bedeutung einer Fristsetzung nach § 61 Abs. 2 ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb

    ZPO § 767; ArbGG § 61 Abs. 2; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
    Erfüllung einer Auskunftsverpflichtung: Geltendmachung durch Vollstreckungsgegenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 520
  • BB 1993, 224
  • DB 1993, 1479
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91
    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts wird bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung und zur Zahlung einer Entschädigung für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung innerhalb der vom Gericht bestimmten Frist nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 ArbGG die Frist auch noch durch die Zustellung des den Rechtsstreit beendenden Urteils in Lauf gesetzt (BAG Urteil vom 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91, mit zustimmenden Anmerkungen von Schwab, AR-Blattei, D, Zwangsvollstreckung E 47 und Schreiber, SAE 1991, 78).

    Damit würde in den Rechtsmittelinstanzen die Grundlage für eine Verurteilung zur Zahlung der Entschädigung entfallen, wenn sich der Auskunftsanspruch nach Ablauf einer erstinstanzlich gesetzten Frist schon endgültig in den Entschädigungsanspruch "umwandeln" würde (vgl. BAGE 63, 91).

    Ansonsten käme der erstinstanzlich vorläufig vollstreckbaren Verurteilung eine rechtskraftgleiche Wirkung zu, die mit den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozeßrechts und dem Wesen der Rechtskraft, die nicht vor Erledigung eines zulässigen Rechtsmittels eintreten kann, unvereinbar wäre (vgl. BAGE 63, 91).

  • LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnis-Urteil;

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    Er kann die Handlung innerhalb der gesetzten Frist vornehmen oder die Frist ablaufen lassen und schuldet dann nur noch die Entschädigungssumme (BAG 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - zu II 3 b der Gründe; Schwab/Weth/Tiedemann 5. Aufl. ArbGG § 61 Rn. 54) .

    Er kann jedoch auch nach Ablauf der vom Arbeitsgericht gesetzten Frist noch erfüllt werden (BAG 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

    Insbesondere ergibt sich hieraus nicht, dass bereits aus prozessrechtlichen Gründen mit dem Fristablauf eine automatische Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Entschädigungsanspruch eintritt (vgl. BAG, NZA 1993, 520, 521 zu der Parallelvorschrift des § 61 Abs. 2 ArbGG).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Dies kann der Schuldner noch im Wege der Zwangsvollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen (BAG 4. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 - BAGE 63, 91; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 17).
  • LAG Berlin, 16.05.2006 - 6 Ta 771/06

    vollstreckbare Ausfertigung

    Während ohne den Eintritt dieser Bedingung kein Prozessvergleich als Vollstreckungstitel i.S.d. § 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO zustande gekommen ist, gibt die Erteilung der verlangten Auskunft dem Schuldner lediglich noch eine Möglichkeit zur Abwendung der Vollstreckung des bereits titulierten Entschädigungsanspruchs, und dies sogar noch nach Ablauf der im Urteil für die Auskunftserteilung gesetzten Frist (dazu BAG, Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 - AP ArbGG 1979 § 61 Nr. 8 zu II1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 10.06.2009 - 18 Sa 2187/08

    Erfüllung der Meldepflicht gegenüber ZVK-Bau

    § 767 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen, da die Erfüllung erst nach Schluss der Verhandlung eingetreten sein kann (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 541/91 - NZA 1993, 520; Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 510 b ZPO Rz 11.).

    Zu diesem Zeitpunkt war die im Urteil bestimmte 6-wöchige Frist abgelaufen, so dass neben den nicht mehr vollstreckbaren Anspruch auf Auskunft der Anspruch der Beklagten auf Zahlung der Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 Satz 2 ArbGG getreten war (vgl. BAG Urteil vom 28. Oktober 1992- 10 AZR 541/91 - NZA 1993, 520).Die Beklagte hat die verspätete Auskunft des Klägers nicht an Erfüllungs statt gem. § 364 Abs. 1 BGB angenommen.

  • LAG Hessen, 30.04.1996 - 15 Sa 1521/95

    Auskunft: Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erteilung

    Jedenfalls gegen den Willen des Gläubigers kann er damit dann nicht mehr auf die Verpflichtung zur Vornahme der Handlung zurückgreifen und nunmehr, trotz abgelaufener Frist diese noch erfüllen und damit den Entschädigungsanspruch zu Fall bringen (im Ergebnis ebenso BAG, Urteil vom 04. Oktober 1989 - 4 AZR 396/89 -, AP Nr. 9 zu § 61 ArbGG 1979; BAG, Urteil vom 28.10.1992 - 10 AZR 541/91 -, AP Nr. 8 zu § 61 ArbGG 1979).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

    Zur Ordnungsgemäßheit der Begründung gehört, dass allein das Durchlesen des erstinstanzlichen Urteils und der Berufungsbegründung genügt, um klarzustellen, welche Angriffe erhoben werden (BAG, Urteil vom 29. Juli 1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 157 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = EzA § 4 TVG BauindustrieNr. 64; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1981 - IVb ZB 505/81 - APNr. 34 zu § 519 ZPO).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.04.1995 - 4 Sa 140/94
    Zur Ordnungsgemäßheit der Begründung gehört, daß allein das Durchlesen des erstinstanzlichen Urteils und der Berufungsbegründung genügt, um klarzustellen, welche Angriffe erhoben werden (BAG, Urteil vom 29.7.1992 - 4 AZR 512/91 - AP Nr. 157 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau = EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 64; vgl. auch BGH AP Nr. 34 zu § 519 ZPO).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2802
LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92 E (https://dejure.org/1993,2802)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92 E (https://dejure.org/1993,2802)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 6 Sa 1094/92 E (https://dejure.org/1993,2802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 119 Abs. 1 EWG-Vertr; § 22 BAT; § 612 Abs. 3 BGB; Art. 3 Abs. 1 GG
    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an Sonderschule; Geltungsbereich des Lohngleichheitsgebots; Verbot diskriminierender Regelungen; Erfordernis der Bildung von Vergleichsgruppen; Vergleichbarkeit mit Beamten; Bedeutung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an Sonderschule; Geltungsbereich des Lohngleichheitsgebots; Verbot diskriminierender Regelungen; Erfordernis der Bildung von Vergleichsgruppen; Vergleichbarkeit mit Beamten; Bedeutung des ...

  • Der Betrieb

    EWG-Vertrag Art. 119
    Keine Lohndiskriminierung bei Rechtfertigung ungleicher Vergütung durch unterschiedliche Qualifikation

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ungleiche Vergütung gleicher Arbeit ; EWG- Verletzung ; Gerechtfertigte ungleiche Vergütung ; Unterschiedliche Qualifikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 659
  • BB 1993, 1149
  • DB 1993, 1479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Dabei kommt es nicht auf die absoluten Zahlen der betroffenen Arbeitnehmer, sondern auf die Prozentsätze an, zu denen Männer einerseits und Frauen andererseits die geforderten Voraussetzungen erfüllen (BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, ZTR 1989, 110).

    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist davon auszugehen, daß die Hochschulausbildung eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung vermittelt (so auch BAGE 45, 111, 115 ff [BAG 08.02.1984 - 5 AZR 501/81] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, m.w.N.).

    Eine rein tätigkeitsbezogene Eingruppierung würde demgegenüber dazu führen, daß die allseits geforderte Qualifizierung durch Ausbildung vernächlässigt wird und umgangen werden könnte (BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Vielmehr erstreckt sich das Diskriminierungsverbot auch auf solche Regelungen, die zwar geschlechtsneutral formuliert und deshalb auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, in Wirklichkeit jedoch aus Gründen, die auf dem Geschlecht oder der Geschlechterrolle beruhen, wesentlich mehr Frauen als Männer betreffen (EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, EuGHE 1986, 1607 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Nur dann, wenn objektiv rechtfertigende Gründe vorliegen, die mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nichts zu tun haben, bedeutet eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen keine Verletzung des Art. 119 Abs. 1 EWG-Vertrag (EuGH, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.; vgl. auch LAG Hamm. Vorlagebeschluß vom 22. Oktober 1992. - 17 Sa 1035/92 -).

    Die seitens der Klägerin beanstandete nachteilige Wirkung bedeutet nämlich bereits deshalb keine Verletzung des Artikel 119 Absatz 1 EWG-Vertrag, weil dem beklagten Land objektiv rechtfertigende Gründe zur Seite stehen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981, EuGHE 1981, 911 = NJW 1981, 2639 [EuGH 31.03.1981 - - 96/80]; EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.; Pfarr - Bertelsmann, Gleichbehandlungsgesetz, 1985, S. 99, 107 f.).

    Es ist Sache der nationalen Gerichte anhand der tatsächlichen Umstände, der Vorgeschichte und der Beweggründe aufzuklären, ob die Regelung in Wirklichkeit ein indirektes Mittel dafür ist, das Lohnniveau der nicht wissenschaftlich ausgebildeten Arbeitnehmer aus dem Grunde zu senken, weil diese Arbeitnehmergruppe zu einem wesentlichen Teil aus weiblichen Beschäftigten besteht (EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.).

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist zulässig, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachwels bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 31.05.1967 - 4 AZR 256/66

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Eingruppierung - Höhergruppierung - Ablegung einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist zulässig, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachwels bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Zwar ist grundsätzlich für eine Feststellungklage kein Raum, wenn das Klagebegehren mit einer Leistungsklage verfolgt werden kann (BAG, Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 -, AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, unter I. der Gründe m.w.N.).

    Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/37 -, AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 60, 350, 353 [BAG 10.01.1989 - 3 AZR 308/87] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2 a der Gründe; BAG, Urteil vom 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 -, DB 1992, 1432).

  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Dem Angestellten steht hingegen nach den tariflichen oder einzelvertraglich geregelten Vorgaben ein Vergütungsanspruch zu ohne Rücksicht darauf, ob dieser durch den Stellen- oder Haushaltsplan gedeckt ist (BAG - 4 AZR 147/70 -, Urteil vom 15.02.1971, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 34, 250, 257 [BAG 12.11.1980 - 4 AZR 779/78] = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).
  • BAG, 15.02.1971 - 4 AZR 147/70

    Analytische Stellenbewertung - Aufgabenbereich des Angestellten -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Dem Angestellten steht hingegen nach den tariflichen oder einzelvertraglich geregelten Vorgaben ein Vergütungsanspruch zu ohne Rücksicht darauf, ob dieser durch den Stellen- oder Haushaltsplan gedeckt ist (BAG - 4 AZR 147/70 -, Urteil vom 15.02.1971, AP Nr. 38 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 34, 250, 257 [BAG 12.11.1980 - 4 AZR 779/78] = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).
  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Die Vergütung einer besonderen Berufsausbildung läßt sich jedoch dadurch rechtfertigen daß die geforderte Ausbildung für die Ausführung der dem Arbeitnehmer übertragenen spezifischen Aufgaben von Bedeutung ist (EuGH - Rs 109/88 -, Urteil vom 17. Oktober 1990, NZA 1990, 772, 774) [EuGH 17.10.1989 - - 109/88].
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Demgegenüber vertritt der EuGH (Rs 152/73 - Sotgiu -, Urteil vom 12. Februar 1974, EuGHE 1974, 153) zu Artikel 48 Absatz 4 EWG-Vertrag die Auffassung, daß die Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses kein Abgrenzungskriterium darstellt, weit diese rechtlichen Qualifizierungen nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verschiedenen Inhalt haben und deswegen für die Bedürfnisse des Gemeinschaftsrechts als Auslegungsmerkmal ungeeignet sind (vgl. dazu: Hochbaum, ZBR 1989, 33, 34 m.w.N.; Goerlich/Bräth. Zur Freizügigkeit im öffentlichen Sektor, NVwZ 1989, 330 [EuGH 16.06.1987 - - 225/85] m.w.N.).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92
    Die seitens der Klägerin beanstandete nachteilige Wirkung bedeutet nämlich bereits deshalb keine Verletzung des Artikel 119 Absatz 1 EWG-Vertrag, weil dem beklagten Land objektiv rechtfertigende Gründe zur Seite stehen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH, Urteil vom 31. März 1981, EuGHE 1981, 911 = NJW 1981, 2639 [EuGH 31.03.1981 - - 96/80]; EuGH Rs 170/74 - Bilka -, Urteil vom 13. Mai 1986, a.a.O.; Pfarr - Bertelsmann, Gleichbehandlungsgesetz, 1985, S. 99, 107 f.).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 62/81

    Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 308/87

    Betriebliche Altersversorgung: Verbot des Ausschlusses bei nachrangigem

  • BAG, 11.04.1979 - 4 AZR 567/77

    Aufseher im Justizvollzugsdienst - Strafvollzugsdienst - Tarifliche

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • EuGH, 27.03.1980 - 129/79

    Macarthys / Smith

  • EuGH, 11.03.1981 - 69/80

    Worringham und Humphreys / Lloyds Bank

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • LAG Hamm, 22.10.1992 - 17 Sa 1035/92

    Vorlagebeschluß an den EuGH - Überstundenvergütung von Teilzeitkräften

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

  • LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94

    Gewährung von Vergütung aus Vergütungsgruppe; Anspruch aus Arbeitsvertrag;

    Nach dieser neuesten Rechtsprechung des BAG bestehe kein Erfahrungssatz, wonach eine wissenschaftliche Ausbildung regelmäßig zu besseren Arbeitsergebnissen gegenüber Absolventen anderer Ausbildungsformen führe (Urteil des BAG Vom 23.02.1994 zum Az. 4 AZR 219/93, zu 6 Sa 1094/92 E LAG Niedersachsen).

    In Unkenntnis der neuen Rechtsprechung und der Feststellungen in dem Verfahren 6 Sa 1094/92 des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen sei zum einen zu Unrecht der Klägervortrag zu dem Frauenanteil der Lehrkräfte mit Staatsexamen zu den Lehrkräften mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung als unsubstantiiert gerügt, zum anderen wiederum eine objektive Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aus der unterschiedlichen Qualifikation hergeleitet worden, ohne daß Vergleichsgruppen gebildet worden seien und eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Leistungen der einzelnen Gruppen stattgefunden habe.

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Rechtsprechung
   BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9021
BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92 (https://dejure.org/1993,9021)
BAG, Entscheidung vom 13.07.1993 - 1 AZR 675/92 (https://dejure.org/1993,9021)
BAG, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 1 AZR 675/92 (https://dejure.org/1993,9021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliches Maßregelungsverbot - Prämie für arbeitswillige Arbeitnehmer - Rechtmäßige Teilnahme an einem Streik - Gewährung einer echten Streikbruchprämie

  • Der Betrieb

    Zahlung einer Streikbruchprämie als zulässiges Arbeitskampfmittel - Reichweite eines tariflichen Maßregelungsverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1514
  • DB 1993, 1479
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 04.08.1987 - 1 AZR 486/85

    Sonderzahlung an Nicht-Streikende

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Der Entscheidung vom 4. August 1987 (BAGE 56, 6 = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 70 m. Anm. von Belling = SAE 1989, 20 m. Anm. von Konzen = AR-Blattei Arbeitskampf II Streik Entsch. Nr. 29 m. Anm. von Löwisch/Rumler) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Arbeitgeber bei vergleichbarem tariflichen Maßregelungsverbot eine Prämie von 100, 00 DM je Streiktag teils während, teils nach Beendigung des Arbeitskampfs an die nichtstreikenden Arbeitnehmer gezahlt hatte.

    Die während des Arbeitskampfs in arbeitskampfrechtlich zulässiger Weise ausgelobte Prämie für die Nichtteilnahme am Streik stellt - ebensowenig wie die Aussperrung - richtiger Auffassung nach dann auch keine Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB dar (von Hoyningen-Huene, DB 1989, 1469; Konzen, SAE 1989, 22; Löwisch, RdA 1987, 223; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 609; Zöllner/ Loritz, aaO, § 39 IV 5; so im Grundsatz auch Belling/von SteinauSteinrück, SAE 1993, 51, 54 f.; a.A. Staudinger/Richardi, aaO, Vorbem zu §§ 611 ff. Rz 1279 und § 612 a Rz 8 und Rz 14; im Ergebnis auch Wolter, aaO, Rz 280 ww, der die Maßnahme insgesamt als unzulässig und damit rechtswidrig ansieht; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 612 a Rz 9, allerdings nur unter Verweis auf das Senatsurteil vom 4. August 1987 - 1 AZR 486/85 - ohne Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Prämienzahlung; in diesem Sinne auch RGRK-Michels-Holl, BGB, 12. Aufl., § 612 a Rz 8).

    Das Maßregelungsverbot vom 27. Mai 1991 hat einen weitergehenden Inhalt als § 612 a BGB (ebenso bereits zu einem nahezu gleichlautenden Maßregelungsverbot Senatsurteil vom 4. August 1987, aaO, zu 3 der Gründe).

    Das steht aber der Wiederherstellung des Arbeitsfriedens im Betrieb, die mit dem Maßregelungsverbot bewirkt werden soll, entgegen (ebenso bereits Senatsurteil vom 4. August 1987, aaO, zu 3 b der Gründe).

    Für diese Auslegung des tariflichen Maßregelungsverbots spricht maßgeblich, daß die Tarifvertragsparteien die Vereinbarung in Kenntnis des Senatsurteils vom 4. August 1987 (aaO) geschlossen haben.

    Wenn die Tarifvertragsparteien in Kenntnis des Senatsurteils vom 4. August 1987 (aaO) im vorliegenden Fall ein nahezu gleichlautendes Maßregelungsverbot vereinbart haben, ist dies ein gewichtiges Indiz dafür, daß sie ihm den Inhalt beigemessen haben, den der Senat im Urteil vom 4. August 1987 durch Auslegung für das dort streitgegenständliche Maßregelungsverbot ermittelt hat.

    Das kann nur in der Weise geschehen, daß auch die streikenden Arbeitnehmer eine entsprechende Zulage erhalten (Senatsurteil vom 4. August 1987 - BAGE 56, 6, 13 f. = AP Nr. 88 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 5 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1992 - 1 AZR 87/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Der Senat hat in seinen nachfolgenden Entscheidungen keinen Anlaß gehabt, über die Frage der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit von während des Arbeitskampfs gezahlten Streikbruchprämien zu entscheiden (Urteil vom 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 48 m. Anm. von Belling/von Steinau-Steinrück; Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 57 m. Anm. von Hergenröder).

    Für nachträglich gezahlte Prämien hat der Senat daran festgehalten, daß hierin eine unzulässige Maßregelung im Sinne entsprechender tariflicher Maßregelungsverbote (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO) bzw. des § 612 a BGB liegt (Urteil vom 11. August 1992, aaO).

    Einen sachlichen Grund für die Zahlung einer Prämie auch nach Abschluß des Arbeitskampfs an die sich nicht am Streik beteiligenden Arbeitnehmer hat der Senat allein darin gesehen, daß die Begünstigten während der Streikarbeit Belastungen ausgesetzt waren, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwerung hinausgehen (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat weiter festgestellt, Zweck der Zulagenzahlung sei nicht die Abgeltung besonderer Belastungen gewesen, die erheblich über das normale Maß der mit jeder Streikarbeit verbundenen Erschwernisse hinausgehen und die deshalb eine Sonderzahlung - selbst nach Abschluß des Arbeitskampfs - sachlich rechtfertigen können (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, aaO, zu II 4 b bb der Gründe).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Die Tarifautonomie kann sonst unter Ausschluß der staatlichen Zwangsschlichtung nicht funktionieren (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Geht man einmal hiervon aus, verstößt die vorliegend zu beurteilende Arbeitskampfmaßnahme auch nicht erkennbar gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, an dem Arbeitskampfmaßnahmen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971 (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) zu messen sind.

  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Auch die Einstellung der Lohnzahlung an Arbeitnehmer, die infolge eines Streiks nicht beschäftigt werden können, ist nur eine zulässige Reaktion auf streikbedingte Störungen des Betriebs (BAGE 34, 331, 343 [BAG 22.12.1980 - 1 ABR 2/79] = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 2 b (1) der Gründe; BAGE 49, 303, 311 = AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 der Gründe).

    Die Tarifautonomie überläßt es dem freien Spiel der Kräfte, zu welchem Ergebnis Tarifverhandlungen und letztlich auch Arbeitskämpfe führen (BVerfGE 18, 18 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BAGE 49, 303, 311 f. = AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 der Gründe).

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Die in Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerte Koalitionsfreiheit überläßt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Koalitionen die freie Wahl der Mittel, die sie zur Herbeiführung des Tarifabschlusses für geeignet halten (BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 1 a der Gründe; BVerfGE 18, 18, 29 ff.).

    Die Tarifautonomie überläßt es dem freien Spiel der Kräfte, zu welchem Ergebnis Tarifverhandlungen und letztlich auch Arbeitskämpfe führen (BVerfGE 18, 18 = AP Nr. 15 zu § 2 TVG; BAGE 49, 303, 311 f. = AP Nr. 86 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu B II 1 der Gründe).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Die in Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerte Koalitionsfreiheit überläßt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Koalitionen die freie Wahl der Mittel, die sie zur Herbeiführung des Tarifabschlusses für geeignet halten (BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C I 1 a der Gründe; BVerfGE 18, 18, 29 ff.).

    Die Tarifautonomie kann sonst unter Ausschluß der staatlichen Zwangsschlichtung nicht funktionieren (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 103/92

    Kurzstreik, unverhältnismäßige Aussperrung u. Treueprämie

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Der Senat hat in seinen nachfolgenden Entscheidungen keinen Anlaß gehabt, über die Frage der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit von während des Arbeitskampfs gezahlten Streikbruchprämien zu entscheiden (Urteil vom 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP Nr. 120 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Urteil vom 28. Juli 1992 - 1 AZR 87/92 - AP Nr. 123 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 48 m. Anm. von Belling/von Steinau-Steinrück; Urteil vom 11. August 1992 - 1 AZR 103/92 - AP Nr. 124 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = SAE 1993, 57 m. Anm. von Hergenröder).

    Für nachträglich gezahlte Prämien hat der Senat daran festgehalten, daß hierin eine unzulässige Maßregelung im Sinne entsprechender tariflicher Maßregelungsverbote (Urteil vom 28. Juli 1992, aaO) bzw. des § 612 a BGB liegt (Urteil vom 11. August 1992, aaO).

  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Die Rechtsordnung kennt dementsprechend kein geschlossenes System zulässiger Arbeitskampfmittel (BAGE 28, 295 [BAG 17.12.1976 - 1 AZR 605/75] = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf m. Anm. von Rüthers; BAGE 28, 225 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form m. Anm. von Wiedemann; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 140 ff.; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 46 ff.).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 331/79

    Aussperrung - Mitglieder einer streikenden Gewerkschaft - Verschonen

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Ob eine solche anzunehmen wäre, wenn der Arbeitgeber die Prämie gezielt nur Gewerkschaftsmitgliedern anbieten würde, um sie auf diese Weise zum Streikbruch zu bewegen, bedarf hier keiner Entscheidung (bejahend Wolter, aaO, Rz 280 wy; offengelassen von Hoyningen-Huene, DB 1989, 1467; vgl. zur Unzulässigkeit einer nur gegen Gewerkschaftsmitglieder gerichteten Aussperrung BAGE 33, 195 = AP Nr. 66 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

    Auszug aus BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92
    Die Rechtsordnung kennt dementsprechend kein geschlossenes System zulässiger Arbeitskampfmittel (BAGE 28, 295 [BAG 17.12.1976 - 1 AZR 605/75] = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf m. Anm. von Rüthers; BAGE 28, 225 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form m. Anm. von Wiedemann; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 140 ff.; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 46 ff.).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.1992 - 3 Sa 409/92

    Streik; Streikbruchprämie; Arbeitskampfmittel; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91

    Verjährung von "Streikbruchprämien"

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 20.01.1993 - 12 Sa 76/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3283
LAG Baden-Württemberg, 20.01.1993 - 12 Sa 76/92 (https://dejure.org/1993,3283)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1993 - 12 Sa 76/92 (https://dejure.org/1993,3283)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1993 - 12 Sa 76/92 (https://dejure.org/1993,3283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einzubeziehender Personenkreis in den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft; Darlegung der Überstunden, wenn eine Vergütung für die Ableistung von Überstunden verlangt wird

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 286
    Arbeitsentgelt: Geltendmachung von Vergütung für Überstunden - Darlegungslast

  • Der Betrieb

    § 611 BGB
    Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstundenvergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1016
  • DB 1993, 1479
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1960 - IV Sa 103/59
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.1993 - 12 Sa 76/92
    In diesem Zusammenhang genügt es für einen Anspruch auf Überstundenvergütung schon, daß der Arbeitgeber Arbeit zuweist, die nur unter Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet werden kann (vgl. hierzu näher: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.1.1960 - 4 Sa 103/59 -, DB 1960, 267 = BB 1960, 364).
  • BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60

    Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.1993 - 12 Sa 76/92
    Ferner muß er - und hierauf kommt es hier entscheidend an - eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erbringung der ihm - dem Arbeitnehmer - obliegenden Arbeiten notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (so wörtlich: BAG, Urteil vom 5.6.1961 - 2 AZR 436/60 -, AP Nr. 7 zu § 253 ZPO = DB 1961, 1168 = BB 1961, 976).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2007 - 6 Sa 492/06

    Überstundenvergütung, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers,

    Eine anspruchsbegründende Duldung der Mehrarbeit ist gegeben, wenn Mehr- bzw. Überstunden tatsächlich geleistet wurden, sie nach dem festgestellten Sachverhalt sachdienlich waren und der Arbeitgeber von ihrer Leistung Kenntnis hatte und sie zugelassen hat (LAG Baden Württemberg 20.01.1993 - 12 Sa 76/92 - LAGE § 612 BGB Mehrarbeit Nr. 2).
  • LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07

    Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik

    d) Fehlt es damit bereits an der Darlegung einer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden Tätigkeit, kommt es nicht mehr darauf an, ob auch sonst unter Berücksichtigung tatsächlich eingehaltener Pausen, Art und Erforderlichkeit der Erbringung der Arbeitsleistungen außerhalb der Normalarbeitszeit für jede einzelne Stunde konkret angegeben sind (vgl. dazu: BAG vom 03.11.2004 - a.a.O.; LAG Hamm LAG Report 2005, 2; LAG Baden-Württemberg DB 1993, 1479).
  • LAG München, 27.07.2005 - 10 Sa 199/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung - Reisezeiten im Außendienst

    Die Art der Tätigkeit wie die Erforderlichkeit sind danach für jede einzelne Stunde anzugeben (vgl. LAG Köln ZTR 2000, 128; LAG Baden -Württemberg DB 1993, 1479).
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