Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993

Rechtsprechung
   BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92   

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https://dejure.org/1993,1933
BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92 (https://dejure.org/1993,1933)
BAG, Entscheidung vom 04.01.1993 - 5 AS 12/92 (https://dejure.org/1993,1933)
BAG, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - 5 AS 12/92 (https://dejure.org/1993,1933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse von einem Rechtsweg in den anderen - Entfallen der Bindungswirkung bei offensichtlich gesetzwidriger Verweisung - Begrenzung des Umfangs der Bindungswirkung auf die örtliche oder sachliche Zuständigkeit

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6, § 281; GVG § 17a Abs. 2 bis 4 n.F., § 102; ArbGG § 48 Abs. 1 n.F.
    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1878
  • NZA 1993, 522
  • BB 1993, 584
  • DB 1993, 892
  • JR 1993, 308
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Für den Umfang der Bindungswirkung gilt allgemein der Satz, daß der Verweisungsbeschluß regelmäßig nur insoweit bindet, als er seinem objektiven Inhalt nach binden will (BGHZ 63, 214, 216; BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/62 - NJW 1963, 585; Beschluß vom 13. März 1964 - Ib ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 281 Rz 27).

    Ist nur die örtliche Zuständigkeit des zweiten Gerichts festgestellt worden, so kann wegen sachlicher Zuständigkeit weiter verwiesen werden und umgekehrt (BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/62 -, aaO; BAG Urteil vom 30. April 1970 - 5 AR 98/70 - AP Nr. 7 zu § 36 ZPO; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 281 Rz 27 Fn 70).

  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Für den Umfang der Bindungswirkung gilt allgemein der Satz, daß der Verweisungsbeschluß regelmäßig nur insoweit bindet, als er seinem objektiven Inhalt nach binden will (BGHZ 63, 214, 216; BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/62 - NJW 1963, 585; Beschluß vom 13. März 1964 - Ib ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 281 Rz 27).

    Auf dieser Grundlage hat der Bundesgerichtshof die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses einer Zivilkammer an eine Kammer für Handelssachen auch im Verhältnis zu den Arbeitsgerichten in einem Fall bejaht, in dem die arbeitsgerichtliche Zuständigkeit in den Gründen ausdrücklich verneint worden war (BGHZ 63, 214, 216 = NJW 1975, 450).

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Kreisgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschlüsse vom 24. März 1992 - 5 AS 3/92 - sowie vom 26. März 1992 - 5 AS 7/91 -, beide n.v.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, § 17a GVG Rz 13).

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Im Hinblick auf §§ 17 ff. GVG n.F. ist aber anerkannt, daß die Arbeitsgerichtsbarkeit auch im Verhältnis zur ordentlichen Gerichtsbarkeit als eigenständiger Rechtsweg anzusehen ist (BAG Urteil vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1a bb der Gründe).
  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt dann fünf Monate nach der Verkündung oder - bei nicht verkündeten Beschlüssen - fünf Monate nach der formlosen Mitteilung des Verweisungsbeschlusses (so BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ARZ 28/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Es kommt also darauf an, welche Zuständigkeitsarten das verweisende Gericht für das zweite Gericht geprüft und bejaht hat, wobei wiederum streitig ist, ob dies ausdrücklich zu geschehen hat oder nicht (verneinend BGH Beschluß vom 8. Februar 1963 - Ib ARZ 28/63 - NJW 1964, 45; bejahend Stein/Jonas/Leipold, aaO).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Für den Umfang der Bindungswirkung gilt allgemein der Satz, daß der Verweisungsbeschluß regelmäßig nur insoweit bindet, als er seinem objektiven Inhalt nach binden will (BGHZ 63, 214, 216; BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/62 - NJW 1963, 585; Beschluß vom 13. März 1964 - Ib ARZ 44/64 - NJW 1964, 1416; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 281 Rz 27).
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Kreisgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].
  • BAG, 30.04.1970 - 5 AR 98/70

    Rechtsstreit - Ablehnung der Übernahme - Rechtskräftige Leugnung der

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Ist nur die örtliche Zuständigkeit des zweiten Gerichts festgestellt worden, so kann wegen sachlicher Zuständigkeit weiter verwiesen werden und umgekehrt (BGH Beschluß vom 16. November 1962 - III ARZ 123/62 -, aaO; BAG Urteil vom 30. April 1970 - 5 AR 98/70 - AP Nr. 7 zu § 36 ZPO; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 281 Rz 27 Fn 70).
  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92
    Zum alten Recht (vor Inkrafttreten der §§ 17 ff. GVG n.F.) war anerkannt, daß ein Verweisungsbeschluß innerhalb eines Rechtswegs die Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht ausschloß, und zwar deshalb, weil man andernfalls eine unanfechtbare Entscheidung über den Rechtsweg akzeptiert hätte, wie der Gesetzgeber gerade nicht vorsah (BGH Urteil vom 1. Februar 1978 - IV ZR 142/77 - NJW 1978, 949; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 281 Rz 28).
  • BAG, 25.11.1983 - 5 AS 20/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Kompetenzkonflikt

  • BAG, 26.03.1992 - 5 AS 7/91

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Offensichtlich gesetzwidrige

  • BAG, 24.03.1992 - 5 AS 3/92

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Fehlen der Begründung -

  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2019 - 11 LC 121/17

    Übergang des Auskunftsanspruchs bezüglich personenbezogener Daten von

    Da es sich somit bei dem Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29. Oktober 2015 "nur" um eine örtliche Verweisung innerhalb desselben Rechtswegs handelte, ist insofern hinsichtlich des Rechtswegs auch keine Bindungswirkung eingetreten; das Verwaltungsgericht Lüneburg hätte den Rechtsstreit also grundsätzlich noch nach § 17 a Abs. 1 GKG einem anderen Rechtsweg zuweisen können (vgl. BAG, Beschl. v. 4.1.1993 - 5 AS 12/92 -, NJW 1993, 1878, juris, Leits. und Rn. 18; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 41, Rn. 21).
  • BAG, 21.12.2015 - 10 AS 9/15

    Rechtsweg - Verweisung durch ein Gericht, bei dem der Rechtsstreit nicht anhängig

    Das Landgericht Lüneburg ist nach der Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht Celle nach § 506 Abs. 1 ZPO nicht gehindert, seinerseits die Frage der Rechtswegzuständigkeit gemäß § 17a GVG zu prüfen (vgl. BAG 4. Januar 1993 - 5 AS 12/92 - zu II 4 b der Gründe; MüKoZPO/Prütting 4. Aufl. § 281 Rn. 46; Stein/Jonas/Leipold § 281 Rn. 39) .
  • BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines

    Es ist anerkannt, daß die Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges die Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 4. Januar 1993 - 5 AS 12/92 - EzA § 36 ZPO Nr. 17 = NZA 1993, 522 = NJW 1993, 1878 [BAG 04.01.1993 - 5 AS 12/92]).
  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 3814/02

    Pflicht zur Erteilung einer Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis beim

    Für den Umfang der Bindungswirkung gilt allgemein der Satz, dass der Verweisungsbeschluss regelmäßig nur insoweit bindet, als er seinem objektiven Inhalt nach binden will (vgl. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 4. Januar 1993 5 AS 12/92, NJW 1993, 1878; BGH-Urteil vom 30. September 1974 II ZR 41/74, BGHZ 63, 214).
  • LAG Hessen, 17.06.2008 - 6 Ta 226/08

    Keine Beschwerde gegen den Beschluss über die Verweisung an das örtlich

    Soweit die Klägerin demgegenüber Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert (BAG NJW 1993, 1878; 1886, 413), sind diese durch die Gesetzesänderung oder (BAG MDR 2003, 1010) geänderte Rechtsprechung überholt.
  • VG Köln, 23.02.2023 - 13 K 278/21
    Dieser Beschluss ist auch nicht offensichtlich unrichtig oder entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 17. März 2010 - 7 AV 1.10 -, juris Rn. 7; Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 4. Januar 1993 - 5 AS 12/92 -, juris Rn. 12.
  • BGH, 27.03.1996 - XII ARZ 1/96

    Bindungswirkung einer irrtümlich erfolgten Abgabe

    Allgemein gilt für den Umfang der Bindungswirkung gemäß §§ 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO, 18 Abs. 1 Satz 3 HausratsVO, daß eine Entscheidung nur insoweit bindend ist, als sie nach ihrem objektiven Gehalt binden will (vgl. BAG NJW 1993, 1878, 1879 [BAG 04.01.1993 - 5 AS 12/92] m.w.N.).
  • BAG, 17.07.1996 - 5 AS 30/95

    Anspruch auf eine individuell vereinbarte und später widerrufene Pensionszusage -

    Weiter hat das Bundesarbeitsgericht über die Rechtswegzuständigkeit in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO bei einem negativen Kompetenzkonflikt von Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten zu entscheiden, wenn es zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (BAGE 44, 246 [BAG 23.11.1983 - 5 AS 20/83] = AP Nr. 34 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 4. Januar 1993 - 5 AS 12/92 - AP Nr. 42 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 03.06.1996 - 5 AS 34/95

    Zuständigkeitsbestimmung bei Drittwiderklage des Arbeitgebers -

    Weiter hat das Bundesarbeitsgericht über die Rechtswegzuständigkeit in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO bei einem negativen Kompetenzkonflikt von Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten zu entscheiden, wenn es zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (BAGE 44, 246 [BAG 23.11.1983 - 5 AS 20/83] = AP Nr. 34 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 4. Januar 1993 - 5 AS 12/92 - AP Nr. 42 zu § 36 ZPO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.1998 - 4 Sha 7/98

    Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts; Möglichkeit des gemeinsamen

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  • LAG Nürnberg, 25.03.1993 - 6 Ta 32/93

    Eigenständigkeit des Arbeitsgerichtsbarkeit; Zur Frage der Beschwer bei

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 Ta 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3001
LAG Schleswig-Holstein, 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 (https://dejure.org/1993,3001)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 (https://dejure.org/1993,3001)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 (https://dejure.org/1993,3001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle

  • Der Betrieb

    Streitwert im Beschlußverfahren über die Bestellung einer Einigungsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1087
  • DB 1993, 892
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.1994 - 6 Ta 120/93

    Bemessung des Gegenstandswertes im Falle der Einsetzung einer Einigungsstelle

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  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Die 3. und die 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein haben in mehreren Beschlüssen die Auffassung vertreten, die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 76 BetrVG und das summarische Verfahren nach § 98 ArbGG rechtfertigten eine deutliche Herabsetzung des Streitwerts unter den Regelwert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO dergestalt, dass beim Streit um die Anzahl der Beisitzer ein Sechstel dieses Wertes, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Sechstel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle abermals ein Sechstel, insgesamt also höchstens drei Sechstel des so genannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen sei (Beschluss vom 31. August 1998 - 3 Ta 57 b/98 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 211; Beschluss vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 19; Beschluss vom 14. Oktober 1993 - 3 TaBV 8/93 - AnwBl. 1994, 246 f.; Beschluss vom 29. September 1995 - 4 Ta 105/95 - NZA-RR 1995, 307).

    Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Beschluss vom 01. September 1993 - 3 Ta 67/93 - (DB 1993, 2604) unter Bezugnahme auf den Beschluss der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 (a.a.O.) entschieden, wegen der im Vergleich mit sonstigen Beschlussverfahren gewöhnlich eher geringen Bedeutung von Verfahren nach § 98 ArbGG komme als Gegenstandswert für ein solches Beschlussverfahren, auch wenn die Beteiligten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten, grundsätzlich kein höherer, eher ein geringerer Wert als der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO in Betracht.

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/95

    Anwaltliche Tätigkeit; Beschlußverfahren; Bestellung einer Einigungsstelle;

    Die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG rechtfertige daher eine Herabsetzung des Wertes (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 -).

    Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist gering (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 24.07.1992 - 3 Ta 68/92 - ebenso LAG Berlin, Beschluß vom 03.11.1987 - 1 Ta 112/87 -, LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 - und - 4 TaBV - vom 14.10.1993, Beschluß vom 18.10.1994 - 4 Ta 105/95 -), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll.

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/94

    Festsetzung eines anwaltlichen Gebührenwertes für die Bewertung der anwaltlichen

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  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.1996 - 4 Ta 14/96

    Wert des Streitgegenstandes als Maßstab hinsichtlich einer Bewertung des

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  • LAG Schleswig-Holstein, 31.08.1998 - 3 Ta 57b/98

    Wert des Streitgegenstandes eines Beschlußverfahrens

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  • LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier

    Der Streit um die Person des Vorsitzenden einer Einigungsstelle und um die Anzahl der Beisitzer kann aber nicht lediglich mit einem Sechstel des Ausgangswertes des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (früher: § 8 Abs. 2 BRAGO) bewertet werden (so aber LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993 - DB 1993, 892; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.09.1995 - NZA-RR 1996, 307).
  • LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08

    Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Die Bedeutung einer Entscheidung nach § 98 ArbGG ist regelmäßig eher gering (ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.1992 - 3 Ta 68/92 - ebenso LAG Berlin, Beschluss vom 03.11.1987 - 1 Ta 112/87 --, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993 - 4 Ta 13/93 - und 4 TaBV - vom 14.10.1993, Beschluss vom 18.10.1994 - 4 Ta 105/95 -), denn es geht dabei lediglich um die Frage der Einsetzung eines Entscheidungsgremiums, das dann selbst die im Betrieb bestehende eigentliche Streitfrage aus dem Betriebsverfassungsgesetz einer verbindlichen Regelung zuführen soll (Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 20. Dezember 1999 - 4 Ta 321/99 - AiB 2000, 646).
  • LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 Ta 261/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Der einschränkenden früheren Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Beschluss vom 09.03.1993 - DB 1993, 892; Beschluss vom 29.09.1995 - NZA-RR 1996, 307) ist das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung nicht gefolgt, weil sie dem Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und der grundrechtlichen Dimension der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten nicht gerecht wird.
  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

    Kommen diese Grundsätze wegen § 40 BetrVG in einem vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat oder von den Verbänden eingeleiteten Kostenbeschwerdeverfahren unmittelbar zum tragen, dann muss das Gleiche aus Gründen der Gleichbehandlung auch bei einer vom Anwalt des Betriebsrates eingelegten Beschwerde gelten (vgl. Wenzel in GK-ArbGG, a. a. O. m. w. N. aus der Rechtsprechung; ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.1994, a. a. O. und vom 13.10.1994 a. a. O.; anderer Auffassung Germelmann-Matthes-Prütting, § 12 ArbGG Rz 132; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1993, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.03.1993, 4 Ta 13/93, LAGE § 8 BRAGO, Entsch. 19).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93

    Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.1994 - 6 Ta 16/94

    Gegenstandswert für Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren;

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.03.2001 - 5 Ta 148/00

    Festsetzung des Gegenstandswertes; Vermögensrechtliche Natur des

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