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   BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93   

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https://dejure.org/1994,1235
BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 (https://dejure.org/1994,1235)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 (https://dejure.org/1994,1235)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 5 AZR 273/93 (https://dejure.org/1994,1235)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 332
  • MDR 1994, 807
  • NZA 1994, 610
  • BB 1994, 1011
  • BB 1994, 1865
  • DB 1994, 1087
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93
    Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT , zu A I der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 535/55

    Angestellte einer Berliner Altbank - Pensionsanspruch - Zuständigkeit der ArbG -

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93
    Dieses während des Revisionsverfahrens in Kraft getretene Verordnungsrecht ist als materielles Recht auf den Streitfall anzuwenden (vgl. zur Berücksichtigung von Gesetzesänderungen in der Revisionsinstanz BAGE 7, 197, 206 f. = AP Nr. 2 zu § 7 AltbankenG Berlin, zu 3 der Gründe).
  • OVG Hamburg, 21.08.1991 - Bs II 67/91

    Muß der Eigentümer alte Nachtspeicheröfen auf Asbest überprüfen?

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93
    Das Fehlen einer Schwellendosis folgt daraus, daß sich nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft kein Asbestfaserkonzentrationswert festlegen läßt, dessen Einatmung über eine bestimmte Zeit ohne turmorerzeugende Wirkung bleibt (vgl. auch OVG Hamburg Beschluß vom 21. August 1991 - Bs II 67/91 - NJW 1992, 524, 525).
  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 315/95

    Zurückbehaltungsrecht bei Arbeit in gefahrstoffbelasteten Räumen

    Beschränkt sich die Gefährdung des Arbeitnehmers darauf, daß er in gefahrstoffbelasteten Räumen arbeitet, kann sich ein Zurückbehaltungsrecht nur aus § 273 Abs. 1, § 618 Abs. 1 BGB, nicht aber aus § 21 Abs. 6 Satz 2 der Gefahrstoffverordnung ergeben (Aufgabe von BAGE 75, 332).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 2. Februar 1994 (- 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB) entschieden, daß die genannte Vorschrift schon dann anwendbar ist, wenn das Gebäude, in dem gearbeitet wird, Gefahrstoffe enthält.

    Diese Entscheidung hat in der Literatur überwiegend Kritik erfahren (Wank, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 273 BGB; Borchert, NZA 1995, 877; Molkentin/Müller, NZA 1995, 873; Mummenhoff, SAE 1995, 67; Schmidt, BB 1994, 1865; zustimmend dagegen Mayer, AiB 1994, 509; Schwab, Anm. zu AR-Blattei ES 200, Nr. 2; Schölzel, BetrR 1994, 98; Bücker, Zeitschrift für Umweltrecht 1994, 202).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 2. Februar 1994 (- 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB) zu § 21 Abs. 6 Satz 2 GefStoffV eine andere Auffassung vertreten hat, wird daran nicht mehr festgehalten.

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 982/94

    Arbeitsverweigerung wegen Asbestbelastung des Betriebsgebäudes

    (Aufgabe des Senatsurteils vom 2. Februar 1994 - 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB und Fortführung des Senatsurteils vom 8. Mai 1996 - 5 AZR 315/95 - NZA 1997, 86).

    Der Senat hat in seinem im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Urteil vom 2. Februar 1994 (- 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB) angenommen, ein besonderes Leistungsverweigerungsrecht ergebe sich aus § 21 Abs. 6 Satz 2 der Gefahrstoffverordnung.

    Der Senat hatte dies zwar im vorangegangenen Revisionsurteil vom 2. Februar 1994 mit der Erwägung angenommen, bei jeder Asbestfaserkonzentration sei von einem Überschreiten der Maximalen Arbeitsplatzkonzentration i.S. des § 21 Abs. 6 Satz 2 GefahrstoffVO auszugehen (- 5 AZR 273/93 - BAGE 75, 332, 339 = AP Nr. 4 zu § 273 BGB, unter II 3 der Gründe, mit ablehnender Anmerkung Wank).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06

    Feststellungsklage - Zurückbehaltungsrecht - Mobbing

    Die Feststellungsklage ist die einzige Möglichkeit, mit Rechtskraftwirkung die zwischen den Parteien bestehende rechtliche Ungewissheit über das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechtes zu beseitigen (BAG 2. Februar 1994 - 5 AZR 273/93 -BAGE 75, 332).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 15 U 9/21

    Ansprüche aus einem Patentübertragungsvertrag; Vorliegen einer Bruttopreisabrede;

    Sie kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urt. v. 02.02.1994 - 5 AZR 273/93, BeckRS 9998, 150396 NZA 2007, 1166 Rn. 14).

    Insoweit kommt auch eine Feststellungsklage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Zurückbehaltungsrechts in Betracht (vgl. BAG, Urt. v. 02.02.1994 - 5 AZR 273/93, BeckRS 9998, 150396; BAG, NZA 2007, 1166).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2203/07

    Reisebeihilfe für Heimfahrten eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung

    Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG 02.02.1994 5 AZR 273/93 - AP Nr. 4 zu § 273 BGB; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 411/06 - juris).
  • LAG Hamm, 25.09.2008 - 11 Sa 944/08

    Erschwerniszulage für Lehrkraft am Abendgymnasium

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können auch einzelne Beziehungen und Folgen eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer Feststellungsklage sein, zulässig sind so beispielsweise Feststellungsklagen zur Verpflichtung, Reisekosten zu erstatten oder Auswärtszulagen zu zahlen (BAG 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 - ZTR 1994, 299 m. w. N.; BAG 21.07.1993 - 4 AZR 471/92 - NZA 1994, 663; BAG 14.07.1988 - 6 AZR 89/86 - ZTR 1989, 155).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2246/07

    Berücksichtigung des Ortszuschlags der Stufe 1 des § 29 Abschnitt B Abs. 1

    Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 - AP Nr. 4 zu § 273 BGB; BAG 06.06.2007 - 4 AZR 411/06 - juris).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 11 B 52.99

    Verwaltungsprozeßrecht; Flurbereinigungsrecht

    vom 15. November 1999 (BGBl I S. 2233) - dürfen deswegen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz Asbestimmissionen nicht ausgesetzt sein (vgl. BAG, Urteil vom 2. Februar 1994 - 5 AZR 273/93 - DB 1994, 1087).
  • LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageänderung im Berufungsrechtszug; betriebliche

    Sie kann auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang der Leistungspflicht (BAG vom 19.06.1985 - 5 AZR 57/84 -, AP Nr. 11 zu § 4 BAT ; BAG vom 02.02.1994 - 5 AZR 273/93 -, EzA § 618 BGB Nr. 10).
  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02

    Direktionsrecht im öffentlichen Dienst

    Die Feststellungsklage ermöglicht bei einem entsprechenden Streit eine prozessökonomisch sinnvolle Streitentscheidung (BAG 23.06.1992 SAE 1993, 193 = NZA 1993, 89; BAG 02.02.1994 NZA 1994, 610; BAG 30.08.1995 AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis im gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 542/97
  • LAG Düsseldorf, 06.03.1998 - 11 (15) Sa 1839/97

    Bestand arbeitsrechtlicher und haftungsrechtlicher Beziehungen; Zulässigkeit

  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

  • BVerwG, 26.05.1994 - 2 DW 2.94

    Rechtsmittel

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