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   BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92   

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BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 (https://dejure.org/1993,40)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 (https://dejure.org/1993,40)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 (https://dejure.org/1993,40)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1, § 4; Vergütungstarifvertrag Nr. 18 für die Arbeitnehmer des Bodenpersonals der LTU Fluggesellschaft, § 2 Abs. 2, § 5
    Effektivklauseln: Keine Einbeziehung übertariflicher Zulagen in das tariflich festgelegte Entgelt durch Tarifvertragsparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 364
  • NZA 1994, 181
  • BB 1994, 75
  • DB 1994, 1294
  • JR 1994, 181
  • JR 1994, 352
 
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Wird zitiert von ... (281)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel).

    Dies hat der Senat damit begründet, daß am bisherigen Arbeitsplatz gezahlte außertarifliche Zulagen insoweit nur als Berechnungsgrundlage für das künftig zu zahlende Gehalt dienen, ohne daß diese Zulagen aufgrund des Tarifvertrags der Verfügung der Arbeitsvertragsparteien entzogen würden (BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel).

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92

    Eingruppierung, Anzeigenmontierer, Fotosatz

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Derartige Richtbeispiele haben nämlich regelmäßig die Bedeutung, daß die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen sind, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers als Richtbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe im Tarifvertrag aufgeführt ist (Senatsurteile vom 15. März 1989 - 4 AZR 627/88 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 -, zu II 2 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92

    Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Es handelt sich insoweit um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch in der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, zu II 1 der Gründe, n.v.).
  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 627/88

    Eingruppierung: Kraftfahrer in der Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Derartige Richtbeispiele haben nämlich regelmäßig die Bedeutung, daß die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen sind, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers als Richtbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe im Tarifvertrag aufgeführt ist (Senatsurteile vom 15. März 1989 - 4 AZR 627/88 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 -, zu II 2 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67

    Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Es handelt sich insoweit um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch in der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, zu II 1 der Gründe, n.v.).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (BAGE 20, 308, 312 ff. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 33, 83, 88 f. = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 38, 118, 124 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 56, 120, 125 ff. = AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel) sind Tarifbestimmungen unwirksam, nach denen eine Tariflohnerhöhung auf die bisher effektiv gewährte Vergütung aufzustocken ist (sog. begrenzte Effektivklausel), oder nach denen ein bisher über- oder außertariflich gewährter Lohnbestandteil zum Tariflohn wird (sog. Effektivgarantieklausel).
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86

    Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Die Tarifvertragsparteien wollen nämlich im Zweifel Regelungen treffen, die mit zwingendem höherrangigem Recht in Einklang stehen und damit auch Bestand haben (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung von Tarifnormen Senatsurteil vom 21. Januar 1987, BAGE 54, 113, 127 = AP Nr. 47 zu Art. 9 GG; zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - EzA § 612 BGB Nr. 16, zu B II 3 c aa der Gründe, jeweils m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92
    Die Tarifvertragsparteien wollen nämlich im Zweifel Regelungen treffen, die mit zwingendem höherrangigem Recht in Einklang stehen und damit auch Bestand haben (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung von Tarifnormen Senatsurteil vom 21. Januar 1987, BAGE 54, 113, 127 = AP Nr. 47 zu Art. 9 GG; zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 30/92 - EzA § 612 BGB Nr. 16, zu B II 3 c aa der Gründe, jeweils m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben

    aa) Nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 2 Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA, von dem bei der Tarifauslegung grundsätzlich auszugehen ist (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 28; 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 (A) - AP BAT-O § 23a Nr. 2 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), hat eine Auszahlung des Zeitguthabens nur dann zu erfolgen, wenn der Zeitausgleich bis zum Ende der Laufzeit des Tarifvertrags bzw. bis zum Zeitpunkt einer vorherigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines vom Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Grundes unterblieben ist.
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht vereinbaren Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - zu B II 1 a bb der Gründe, BAGE 73, 364; vgl. auch BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - BAGE 114, 272; 16. Dezember 2004 - 6 AZR 658/03 - ZTR 2005, 424) .
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Es kann nicht angenommen werden, daß die Tarifvertragsparteien unzulässige Regelungen schaffen wollen, die wegen Gesetzesverstoßes unwirksam sind (vgl. BAGE 73, 364, 369 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, zu B II 1 a bb der Gründe).
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