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   BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92   

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BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92 (https://dejure.org/1994,1769)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92 (https://dejure.org/1994,1769)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 AZR 478/92 (https://dejure.org/1994,1769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untergang des Urlaubsanspruches - Tarifverträge für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen - Einzelhandel Nordrhein-Westfalen vom 6. Juli 1989 (MTV) - Beiderseitige Tarifbindung - Bemessung des Zusatzurlaubs nach Werktagen - Auslegung der Betriebsordnung - Vorliegen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treueurlaub; Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 Satz 1, § 287 Satz 2; BUrlG § 1; BetrVG § 77 Abs. 3; MTV Einzelhandel NRW vom 6.7.1989 § 14 Abs. 5
    Treueurlaub: Umrechnung von Werk- auf Arbeitstage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 86
  • BB 1994, 1432
  • DB 1994, 2241
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Die Arbeitszeit der in der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter ist nämlich anders auf die Woche verteilt als die der im Verkauf tätigen Mitarbeiter (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG).

    Da die Arbeitszeit des Klägers nicht regelmäßig auf eine Woche verteilt ist, sondern mal auf vier, mal auf fünf Tage in der Woche, ist die Berechnung auf das Jahr zu beziehen (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG).

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Der Arbeitgeber hat für den während des Verzugs eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).

    Da der in der Betriebsvereinbarung geregelte betriebliche Treueurlaub weder im MTV noch in den sonstigen Tarifverträgen des Einzelhandels vorgesehen ist, stellt er keine Erhöhung des in § 14 MTV geregelten Erholungsurlaubs, sondern nur eine außertarifliche Leistung dar, die für langjährige Betriebstreue gewährt wird (vgl. BAGE 49, 299, 301 = AP, aaO, zu 2a der Gründe).

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Die Beklagte hat, soweit sie in der Vergangenheit drei Arbeitstage gewährt haben sollte, für die Belegschaft erkennbar nur ihre Verpflichtung aus der Betriebsvereinbarung erfüllen wollen (vgl. BAG Urteil vom 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Der Arbeitgeber hat für den während des Verzugs eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Der Arbeitgeber hat für den während des Verzugs eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 51/86

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Die tarifliche Bestimmung bedarf der Auslegung nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 51/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG Auslegung).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 1 BUrlG ist der Zusatzurlaub ein befristeter Anspruch und erlischt mit Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 172/91 - AP Nr. 58 zu § 7 BUrlG Abgeltung, m.w.N.).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 478/92
    Der Arbeitgeber hat für den während des Verzugs eingetretenen Untergang des Urlaubsanspruches einzustehen (BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAGE 50, 124 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAGE 68, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Aus denselben Erwägungen hat der Senat die Anwendung der Rundungsregel auf Bruchteile von Zusatzurlaub abgelehnt (Senatsurteil vom 19. April 1994 - 9 AZR 478/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Erst in späteren Entscheidungen hat der Senat angenommen, derartige Rundungsregeln beschränkten sich auf Fälle des Teilurlaubs (9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296; 19. April 1994 - 9 AZR 478/92 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 3 = EzA BUrlG § 3 Nr. 19).
  • LAG Köln, 21.03.2018 - 3 Sa 164/17

    Berechnung des Urlaubsanspruch nach dem MTV Aviation

    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • LAG Köln, 24.05.2017 - 3 Sa 826/16

    Zulässigkeit der Auf- und Abrundung von Urlaubstagen im Geltungsbereich des

    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • LAG Hamm, 25.01.2000 - 11 Sa 966/99

    Dauer eines tariflichen Jahresurlaubsanspruchs; Ersatzurlaub als

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  • LAG Saarland, 28.05.1996 - 3 Sa 12/96

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub - Grad der Behinderung

    Auch für das ZUrlG muss daher davon ausgegangen werden, dass ein Zusatzurlaub von 6 Arbeitstagen eine Kalenderwoche umfassen sollte, Arbeitstage also als Werktage zu verstehen sind (ebenso Dersch-Neumann, BUrlG, 7. Aufl. 1990, Anh. III Rn. 6, vgl. auch BAG, U. v. 19.4.1994, 9 AZR 478/92, DB 1994, S. 2241).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen

    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 170/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 147/17
    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 261/17
    Eine derartige Umrechnung nach einem tariflichen Umrechnungsquotienten hat mit der Regelung in § 5 Abs. 1 BUrlG offensichtlich nichts zu tun, so dass auch § 5 Abs. 2 BUrlG nicht zur Anwendung kommen kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174; BAG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 AZR 478/92, NZA 1995, 86).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 146/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - L 1 AL 118/99

    Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg); Aufhebung eines Erstattungsbescheides;

  • LAG München, 12.11.1996 - 6 Sa 439/95

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

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Rechtsprechung
   BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93   

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https://dejure.org/1994,1984
BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Rationalisierungsentschädigung - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - Begriff der Maßnahme und der Änderungen von Arbeitstechniken, Arbeits- und Produktionsabläufen - Abrenzung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Rationalisierungsentschädigung bei Teil-Betriebsaufgabe

  • Der Betrieb

    TVG § 1; Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen in der Druckindustrie vom 6.7.1984 §§ 3, 8
    Rationalisierungstarifvertrag in der Druckindustrie: Kein Anspruch auf Entschädigung bei Entlassung aufgrund Nutzung allgemeiner technischer Entwicklungen (hier: Schließung der Satzabteilung wegen Herstellung des Fotosatzes durch Kunden mittels DTP)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 38
  • BB 1994, 1711
  • DB 1994, 2241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.03.1975 - 4 AZR 248/74

    Interessenausgleich: Voraussetzungen für die Anwendung des Tarifvertrages zur

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Das entspricht der Senatsrechtsprechung zum gleichlautenden Tarifvertrag in der Fassung vom 2. Oktober 1969, nach dem die Stillegung von Produktionsabschnitten und die Vergabe des Druckes an andere Unternehmen die Änderung von Produktionsabläufen durch organisatorische Maßnahmen bewirkt (BAG Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des Tarifvertrages durch die Verwendung des Wortes "und" (BAG Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP, aaO) bedarf es für eine technische Entwicklung im Sinne des § 3 Rationalisierungsschutzvertrag (i.d.F. vom 2. Oktober 1969) des Vollzugs einer konkreten technischen Maßnahme im Rahmen der allgemeinen technischen Gesamtentwicklung im betreffenden Betrieb oder Unternehmen, was insbesondere z. B. bei der Einführung neuer Maschinen oder Fabrikationsmethoden der Fall ist.

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88

    Dauerhafter Umsatzrückgang

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Eine Kündigung wegen Auftrags mangels, durch den die Beschäftigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, beruht demgegenüber nach der kündigungsrechtlichen Terminologie auf außerbetrieblichen Umständen (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Eine Kündigung wegen Auftrags mangels, durch den die Beschäftigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, beruht demgegenüber nach der kündigungsrechtlichen Terminologie auf außerbetrieblichen Umständen (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Da die Tarifvertragsparteien die Begriffe Arbeitstechniken und Arbeits- und Produktionsabläufe mittels Komma getrennt haben, handelt es sich insoweit um eine alternative Aufzählung, so dass es genügt, wenn eines der Tatbestandsmerkmale gegeben ist (Senat 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Graphisches Gewerbe Nr. 4 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 25, zu II 2 a der Gründe).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des Tarifvertrages durch die Verwendung des Wortes "und" (Senat 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 -aaO, zu II 2 b der Gründe; ebenso zum gleich lautenden Tarifvertrag in der Fassung vom 2. Oktober 1969: Senat 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Graphisches Gewerbe Nr. 3 = EzA TVG § 4 Graphisches Gewerbe Nr. 1).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, aaO, zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2001 - 21 Sa 111/00

    Auslegung des § 3 des Tarifvertrages zur Abwendung sozialer Härten bei

    Sie verteidigt zum Teil das arbeitsgerichtliche Urteil und verweist im übrigen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 = AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Graphisches Gewerbe.

    Die hierfür anzulegenden Auslegungsmaßstäbe und ein richtungsweisendes Auslegungsergebnis hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 270/93 - (AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe; BB 1994, 1711 bis 1713; DB 1994, 2241 bis 2242; NZA 1995, 38 bis 40) aufgezeigt.

    Die Kammer hat dem Fall, in dem es um die Auslegung eines bundesweit geltenden Tarifvertrages geht, grundsätzliche Bedeutung beigemessen, nachdem der zu beurteilende Lebenssachverhalt nicht unwesentlich von dem im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 270/93 - abweicht.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1012/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Einer

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 87/95
    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • LAG Hessen, 04.02.1999 - 3 Sa 2437/97

    Zahlung einer tariflichen Vorhandwerkerzulage

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  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 88/95

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Einer

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • ArbG Cottbus, 05.03.1996 - 1 Ca 1443/95

    Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 (TV

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  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 458/95
    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16

    § 11 1.1 BRTV Bau eröffnet die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( vgl. BAG, 09.03.1994, 4 AZR 270/93; juris ).
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