Rechtsprechung
EuGH, 25.05.1993 - C-193/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Finanzamt München III / Mohsche
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Steuerbare Umsätze; Private Verwendung eines mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekauften Betriebsgegenstands; Besteuerung von Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen und die der ... - EU-Kommission
Finanzamt München III / Mohsche
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuer: Private Kfz-Verwendung
- Judicialis
Sechste Richtlinie Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Richtlinie Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Private Verwendung eines mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekauften Betriebsgegenstands - Besteuerung von Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen und die der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Nichteinbeziehen von Garagenmiete, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung und Parkgebühren bei privater Firmenwagennutzung in die Umsatzsteuerveranlagung; Besteuerung der privaten Verwendung
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Mehrwertsteuer - Besteuerung der privaten Verwendung eines dem Unternehmen dienenden Fahrzeugs.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1994, 308 (Ls.)
- BB 1993, 1723
- BB 1993, 780
- DB 1993, 24
- DB 1994, 25
- BStBl II 1993, 812
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.06.1989 - 50/88
Kühne / Finanzamt München III
Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
8 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich aus der Systematik der Sechsten Richtlinie, daß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a die Nichtbesteuerung eines zu privaten Zwecken verwendeten Betriebsgegenstands verhindern will und demgemäß die Besteuerung der privaten Nutzung eines solchen Gegenstands nur dann verlangt, wenn er zum Abzug der Steuer berechtigt hat, mit der er beim Erwerb belastet war (Urteil vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8).9 Eine solche Besteuerung eines Betriebsgegenstands, der nicht zum Abzug des Restbetrags der Steuer berechtigt hat, würde nämlich zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, in das sich die Sechste Richtlinie einfügt, zugrunde liegt (Urteil Kühne, a. a. O., Randnr. 10).
- EuGH, 19.01.1982 - 8/81
Becker
Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
17 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53) kann sich ein einzelner auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen.
- BFH, 05.06.2014 - XI R 36/12
PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und …
Diese Bestimmung soll verhindern, daß ein zu privaten Zwecken verwendeter Betriebsgegenstand und eine vom Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken unentgeltlich erbrachte Dienstleistung nicht besteuert werden (vgl. Urteile vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 8). - EuGH, 08.03.2001 - C-415/98
Bakcsi
Einen Gegenstand, der nicht zum Abzug des Restbetrags der Steuer berechtigt hat, unter solchen Umständen zu besteuern, würde nämlich zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, in das sich die Sechste Richtlinie einfügt, zugrunde liegt (vgl. zu Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie Urteil Kühne, Randnr. 10, und Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 9). - EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler
Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 17, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36) kann sich der Einzelne in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne dem Staat gegenüber geltend machen kann.
- EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
34 Im Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91 (Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnrn. - EuGH, 06.11.2003 - C-45/01
Dornier
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 17, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36, sowie Urteil Kügler, Randnr. 51) in allen Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, eine Berufung auf diese Bestimmungen bei Fehlen fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften möglich ist; sie ist auch möglich, soweit diese Bestimmungen so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne gegenüber dem Staat geltend machen kann. - EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
Diese Bestimmung soll verhindern, daß ein zu privaten Zwecken verwendeter Betriebsgegenstand und eine vom Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken unentgeltlich erbrachte Dienstleistung nicht besteuert werden (vgl. Urteile vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 8). - BFH, 11.03.1999 - V R 78/98
Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer
Dabei bleiben die Kosten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, außer Ansatz (Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG-- ; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91 - Mohsche -, Slg. 1993, I-2615, BStBl II 1993, 812). - EuGH, 17.05.2001 - C-322/99
Fischer
Einen Gegenstand, der bei seiner Anschaffung nicht zum Abzug von Mehrwertsteuer berechtigt hat, unter solchen Umständen zu besteuern, würde zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, zu dem die Sechste Richtlinie gehört (vgl. zu Artikel 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie Urteil Bakcsi, Randnr. 46, sowie zu Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a dieser Richtlinie Urteil Kühne, Randnr. 10, und Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 9). - BFH, 28.09.2006 - V R 43/03
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das …
Insbesondere ist zwischen der Verwendung des Gegenstands selbst und der von Gegenständen und Dienstleistungen zur Erhaltung oder zum Gebrauch des Gegenstands (bzw. für seine Nutzung und Wartung) zu unterscheiden (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG: EuGH-Urteile vom 25. Mai 1993 C-193/91, Mohsche Gerhard, Slg. 1993, I-2615, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1993, 309, und vom 8. März 2001 Rs. C-415/98, Bakcsi, Slg. 2001, I-1831, BFH/NV Beilage 2001, 52, UR 2001, 149 RandNr. - BFH, 22.04.2004 - V R 1/98
Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und …
Ein Einzelner kann sich in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen (…vgl. ständige Rechtsprechung des EuGH, u.a. Urteile vom 19. Januar 1982 Rs. 8/81 --Becker--, Slg. 1982, 53, Rdnr. 33; vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91 --Mohsche--, Slg. 1993, I-2615, Rdnr. 17, …und vom 26. September 2000 Rs. C-134/99 --IGI--, Slg. 2000, I-7717, Rdnr. 36, sowie Vorabentscheidung Rdnr. 51). - BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
- BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96
Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der …
- BFH, 29.09.2022 - V R 29/20
Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells
- BFH, 10.02.1994 - V R 33/92
1. Die Überlassung des gesamten Schwimmbades an eine Schule oder an einen Verein …
- BFH, 25.05.2000 - V R 39/99
Vorsteuerabzug bei Selbstnutzung einer Wohnung
- BFH, 03.02.2000 - V R 1/98
Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe
- BFH, 29.05.2008 - V R 45/06
Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung …
- BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt
- BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-288/19
Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00
Kügler
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003 - C-222/02
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN VERLEIHT KEINE DER BANKENRECHTLICHEN RICHTLINIEN …
- BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
Umsatzsteuer; Vereinbarkeit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem …
- BFH, 24.08.2000 - V R 9/00
Bemessungsgrundlage für Verwendungseigenverbrauch bei unterjähriger Nutzung
- FG Thüringen, 22.11.1996 - III 70/96
Bemessung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen an …
- FG Münster, 02.11.2021 - 15 K 2736/18
Besteuerung der Bereitstellung von Flüssigfuttermittel für die Schweinemast über …
- BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91
Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …
- EuGH, 17.05.2001 - C-323/99
Fischer - Steuerrecht
- BFH, 11.04.1996 - V B 133/95
Schätzung der privaten Kfz-Kosten nach der 1 %-Regelung
- FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 486/03
Umsatzsteuerbefreiung der von einem ambulanten Pflegedienst erzielten Umsätze aus …
- FG Köln, 02.06.2008 - 15 K 2935/05
Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW; Gleichstellung der …
- VGH Hessen, 09.11.2006 - 3 UE 3238/03
Abschiebungsschutz, bewaffneter Konflikt, ernsthafter Schaden, …
- BFH, 04.11.1999 - V R 35/99
Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch
- FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
Unternehmerische Nutzung mehrerer hochwertiger Kraftfahrzeuge durch einen …
- BFH, 10.06.1999 - V R 82/98
Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-322/99
Fischer
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 2 K 1926/97
Umsatzsteuer; Rechtmäßigkeit der 1-v. H.-Regelung zur Ermittlung des …
- FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 248/01
Vorsteuerabzug für PKW mit sehr kurzer Nutzungsdauer im Erwerbsjahr
- FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2022 - C-596/20
DuoDecad - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03
Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes …
- FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
Beurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich Herstellungskosten eines …
- FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02
Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-230/94
Renate Enkler gegen Finanzamt Homburg. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
Seeling
- BFH, 16.12.1993 - V B 124/93
Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-258/95
Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Neustadt. - Sechste …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - 2 K 124/04
Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-323/99
wenn sich die Faktoren, die bei der Festsetzung des Vorsteuerabzugsbetrags …
- BFH, 28.02.1996 - XI R 95/92
Reichweite der Option bei Grundstücksverpachtung
- FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-322/99
- FG Nürnberg, 14.07.1998 - II 168/98
- FG Düsseldorf, 29.09.1999 - 5 K 1480/96
Unternehmerische Betätigung durch den Betrieb eines Schwimmbades zur …
- FG Köln, 14.04.1999 - 11 K 5399/95
Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-63/92
Lubbock Fine & Co. gegen Commissioners of Customs and Excise. - Mehrwertsteuer - …
- FG Hessen, 04.09.2007 - 6 K 1447/03
Besteuerung des Eigenverbrauchs; Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im …
- FG Nürnberg, 26.04.2005 - II 39/04
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Wohnungsverwendung in einem …
- FG Hamburg, 22.01.1998 - II 145/96
Zutreffende Umsetzung einer EG-Richtlinie; Durchbrechung der Bestandskraft von …
- FG München, 02.05.1996 - 14 K 1456/94
Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
- FG München, 19.10.1995 - 14 K 3624/94
- FG Saarland, 09.05.2011 - 1 K 1609/08
Innergemeinschaftlicher Erwerb: Einbezug der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer in …
- FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens
- FG Saarland, 20.07.2004 - 1 V 116/04
Umsatzzuschätzungen aufgrund ungeklärter Einlagen (§ 162 AO)
- FG Baden-Württemberg, 23.01.1999 - 1 K 99/98
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Privatnutzung von betrieblichem Pkw; …
- FG Niedersachsen, 18.05.1995 - V 831/90
Klage eines Verlagskaufmanns und Betreibers eines Zeitschriftenwerberunternehmens …
- BFH, 14.04.1994 - V R 94/91
Begriff des Eigenverbrauchs durch einen Unternehmer - Nutzung des PKWs des …
- FG Münster, 21.04.1998 - 15 K 8362/97
Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch
- FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 319/95
Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids; Umsatzsteuer für …
- FG München, 11.03.2003 - 13 K 5562/98
Private Kfz-Nutzung; Einkommensteuer 1995; Umsatzsteuer 1995; gesonderter …
- FG Münster, 12.05.1998 - 15 K 6197/97
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 1187/91
Umsatzsteuer; Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
- FG Niedersachsen, 25.04.1996 - V 422/95
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.1995 - 4 K 1816/95
Streit über Höhe der Bemessungsgrundlage des Eigenverbrauchs für die private …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 1728/94
Umsatzsteuer; Preis für Schönheitskönigin als Entgelt für sonstige Leistung
- FG München, 16.08.1993 - 14 K 1969/91
Umsatzsteuer; private Telefonnutzung bis 30. 6. 1990 kein Eigenverbrauch
- FG Nürnberg, 29.01.1998 - II 289/97
Umsatzsteuer; nichtunternehmerische Kraftfahrzeugnutzung bei Fullservice-Leasing
Rechtsprechung
EuGH, 22.06.1993 - C-333/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- EU-Kommission
Sofitam / Ministre chargé du Budget
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 19 Absatz 1
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Vorsteuerabzug; Unternehmen, das nur für einen Teil seiner Umsätze steuerpflichtig ist; Pro-rata-Abzug; Berechnung; Dividendeneinnahmen; Ausschluß - EU-Kommission
Sofitam / Ministre chargé du Budget
- Wolters Kluwer
Anforderungen für ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem als einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Gewährung der Harmonisieurng der Rechtsvorschriften der Mitgliedstatten über die Umsatzsteuern; Forderung der Zahlung einer zusätzlichen Mehrwertsteuer einer ...
- riw-online.de
Dividenden: Vorsteuerabzug
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; 6. Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 Art. 19; ; 6. Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 Art. 17
- rechtsportal.de
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Unternehmen, das nur für einen Teil seiner Umsätze steuerpflichtig ist - Pro-rata-Abzug - Berechnung - Dividendeneinnahmen - Ausschluß
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung des Artikels 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Dividenden.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1993 - C-333/91
- EuGH, 22.06.1993 - C-333/91
Papierfundstellen
- BB 1993, 782
- DB 1994, 25
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 20.06.1991 - C-60/90
Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-333/91
12 Nach der Rechtsprechung ist eine Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist, ohne daß sie ° abgesehen von der Ausübung ihrer Rechte als Aktionärin oder Gesellschafterin ° unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser Gesellschaften eingreift, nicht Mehrwertsteuerpflichtiger und hat kein Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Artikel 17 der Sechsten Richtlinie (Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90, Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111, Randnr. 17). - EuGH, 21.09.1988 - 50/87
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-333/91
10 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15) soll der Unternehmer durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden. - EuGH, 08.03.1988 - 165/86
Intiem / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 22.06.1993 - C-333/91
11 Aus dem Mechanismus des Vorsteuerabzugs, wie er in den Artikeln 17 bis 20 der Sechsten Richtlinie geregelt ist, ergibt sich, daß er so anzuwenden ist, daß sein Anwendungsbereich so weit wie möglich dem Bereich der Geschäftstätigkeit des Steuerpflichtigen entspricht (Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 165/86, Intiem, Slg. 1988, 1471, Randnrn.
- EuGH, 29.04.2004 - C-77/01
EDM
49 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nur Zahlungen, die die Gegenleistung für einen Umsatz oder eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen und dass dies nicht auf Zahlungen zutrifft, die auf dem bloßen Eigentum an einem Gegenstand beruhen (vgl. Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13, Régie dauphinoise, Randnr. 17, sowie Floridienne und Berginvest, Randnr. 26).54 Dazu ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie fallen und für die daher kein Vorsteuerabzugsrecht besteht, bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs im Sinne der Artikel 17 und 19 der Sechsten Richtlinie unberücksichtigt bleiben müssen, da andernfalls der Zweck der völligen Neutralität, die das gemeinsame Mehrwertsteuersystem garantiert, vereitelt würde (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Sofitam, Randnrn.
- EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 …
Der Gerichtshof hat klargestellt, dass nur Zahlungen, die die Gegenleistung für einen Umsatz oder eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen und dass dies nicht auf Zahlungen zutrifft, die auf dem bloßen Eigentum an einem Gegenstand beruhen, wie dies bei Dividenden oder anderen Erträgen von Aktien der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 1993, Sofitam, C-333/91, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13, vom 6. Februar 1997, Harnas & Helm, C-80/95, Slg. 1997, I-745, Randnr. 15, sowie EDM, Randnr. 49). - EuGH, 27.09.2001 - C-16/00
Cibo Participations
Der bloße Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung Ausfluss der bloßen Innehabung des Gegenstands ist (siehe Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1997 in der Rechtssache C-80/95, Harnas & Helm, Slg. 1997, I-745, Randnr. 15).Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Dividenden aus Beteiligungen kein Entgelt für eine wirtschaftliche Tätigkeit seien, dass sie daher nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fielen und kein Recht auf Vorsteuerabzug eröffneten (Urteile Sofitam, Randnr. 13, und Floridienne und Berginvest, Randnr. 21).
- EuGH, 26.06.2003 - C-305/01
MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring
Der bloße Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, da eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung Ausfluss der bloßen Innehabung des Gegenstands und keine Gegenleistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist (vgl. Urteile vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnrn. - BFH, 07.09.2006 - V R 6/05
Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und …
15, 17; vom 22. Juni 1993 Rs. C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513 RandNr. - EuGH, 14.11.2000 - C-142/99
Floridienne und Berginvest
Das ergibt sich namentlich daraus, dass das bloße Innehaben finanzieller Beteiligungen an anderen Unternehmen keine wirtschaftlicheTätigkeit im Sinne der Sechsten Richtlinie darstellt (Urteile vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90, Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111, Randnr. 17, und vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91, Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 12).Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Dividenden kein Entgelt für eine wirtschaftliche Tätigkeit sind, dass sie daher nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen und dass die Dividenden aus Beteiligungen somit außerhalb des Systems der Vorsteuerabzugsberechtigung liegen (Urteil Sofitam, Randnr. 13).
- BFH, 18.11.2004 - V R 16/03
Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung …
Zwar bleiben nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH Umsätze, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 77/388/EWG fallen und für die daher kein Vorsteuerabzugsrecht besteht, bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs i.S. der Art. 17 und 19 der Richtlinie 77/388/EWG unberücksichtigt (vgl. EuGH-Urteile vom 22. Juni 1993 Rs. C-333/91 --Sofitam--, Slg. 1993, I-3513, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG, Art. 19 Rdnr. 13 und 14, Rechtsspruch 1;… Cibo Participations SA in Slg. 2001, I-6663, UR 2001, 500, Rdnr. 44;… EDM in UR 2004, 292, Rdnr. 54). - EuGH, 21.10.2004 - C-8/03
DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE …
25 Die BBL verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Grenzziehung auf dem Gebiet der Finanzinstrumente zwischen den Umsätzen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne der Sechsten Richtlinie fielen, und jenen, die hiervon nicht erfasst würden, darunter die Urteile vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90 (Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111), vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513) und vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-155/94 (Wellcome Trust, Slg. 1996, I-3013). - EuGH, 11.07.1996 - C-306/94
Régie dauphinoise
17 Anders als der Bezug von Dividenden durch eine Holdinggesellschaft, der nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 13) kein Entgelt für eine wirtschaftliche Tätigkeit ist und daher nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fällt, fallen Zinsen, die ein Unternehmen der Immobilienverwaltung für Geldanlagen erhält, die es auf eigene Rechnung mit von den Miteigentümern oder Mietern erhaltenen Mitteln vornimmt, in diesen Bereich, da Zinszahlungen nicht auf dem blossen Eigentum eines Wirtschaftsguts beruhen, sondern das Entgelt für die Überlassung von Kapital an einen Dritten darstellen. - EuGH, 06.09.2012 - C-496/11
Portugal Telecom - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 und Art. …
Der bloße Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen stellt nämlich keine Nutzung eines Gegenstands zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis dieser Beteiligung Ausfluss der bloßen Innehabung des Gegenstands ist (vgl. Urteile vom 22. Juni 1993, Sofitam, C-333/91, Slg. 1993, I-3513, Randnr. 12, vom 6. Februar 1997, Harnas & Helm, C-80/95, Slg. 1997, I-745, Randnr. 15, sowie Cibo Participations, Randnr. 19). - FG München, 08.06.2000 - 14 K 3287/97
Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft; Holding als Organträger
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-306/94
Régie dauphinoise - Cabinet A. Forest SARL gegen Ministre du Bdget.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-442/01
KapHag
- EuGH, 20.06.1996 - C-155/94
Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-16/00
Cibo Participations
- EuGH, 06.02.1997 - C-80/95
Harnas & Helm /Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 12.07.2001 - C-102/00
Welthgrove
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2018 - C-249/17
Ryanair - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Gemeinsames …
- BFH, 29.01.1998 - V R 67/96
Steuerpflicht für treuhänderische Geldanlage
- BFH, 16.05.2002 - V R 4/01
Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung
- EuGH, 11.06.1996 - C-2/94
Denkavit Internationaal u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-77/01
EDM
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2007 - C-437/06
Securenta - Besteuerung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG des Rates - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11
Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …
- BFH, 18.11.2004 - V R 17/03
Vorsteueraufteilung nur nach Umsatzschlüssel, nicht nach Investitionsschlüssel; …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.04.2000 - C-142/99
Floridienne und Berginvest
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-8/03
DER GERICHTSHOF IST ZUM ERSTEN MAL MIT DER FRAGE DER ANWENDUNG DES GEMEINSAMEN …
- FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 230/01
Unternehmereigenschaft einer Holding (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG)
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-408/98
Abbey National
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2009 - C-174/08
NCC Construction Danmark - Mehrwertsteuer - Besteuerte Gegenstände und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-98/07
Nordania Finans und BG Factoring - Mehrwertsteuer - Pro-rata-Satz des …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-23/98
Heerma
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1996 - C-80/95
Harnas & Helm CV gegen Staatssecretaris van Financiën.
- EuGH, 21.10.2004 - C-8/01
Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Bestimmung des Ortes der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-155/94
Wellcome Trust Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise. - Sechste …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-241/97
Försäkringsaktiebolaget Skandia
- FG Saarland, 13.11.2001 - 1 V 305/01
Unternehmereigenschaft einer Holding
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
BLP Group plc gegen Commissioners of Customs & Excise. - Mehrwertsteuer - …
- FG Sachsen, 19.08.2003 - 2 K 260/02
Reine Holdinggesellschaft keine Unternehmerin und nicht zum Vorsteuerabzug …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1996 - C-302/93
Etienne Debouche gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen.
Rechtsprechung
EuGH, 25.05.1993 - C-18/92 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Bally / Belgischer Staat
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Besteuerungsgrundlage; Verkauf unter Bezahlung mit Kreditkarte; Vom Kreditkarteninstitut einbehaltene Provision; Einbeziehung in die Besteuerungsgrundlage - EU-Kommission
Bally / Belgischer Staat
- Wolters Kluwer
Auslegung europäischer Richtlinien der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Besteuerung der Provision bei Kreditkartengeschäften
- riw-online.de
Umsatzsteuer: Bezahlung mit Kreditkarte
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; RL Nr. 77/388/EWG Art. 11
- rechtsportal.de
EWGV Art. 177; RL Nr. 77/388/EWG Art. 11
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Besteuerungsgrundlage - Verkauf unter Bezahlung mit Kreditkarte - Vom Kreditkarteninstitut einbehaltene Provision - Einbeziehung in die Besteuerungsgrundlage - juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Besteuerungsgrundlage.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1993 - C-18/92
- EuGH, 25.05.1993 - C-18/92
Papierfundstellen
- BB 1993, 779
- DB 1994, 25
Wird zitiert von ... (30)
- BFH, 10.12.2009 - V R 18/08
Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter …
aa) Bei der Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 und 3 der Richtlinie 77/388/EWG ist zu berücksichtigen, dass der EuGH im Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 das Vorliegen einer Leistung des Forderungskäufers auf das EuGH-Urteil vom 25. Mai 1993 C-18/92, Bally (Slg. 1993, I-2871) gestützt hat (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 Rdnrn. 53 und 56).Demgegenüber hat der EuGH, da es hierauf in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 nicht ankam (s. oben II. 4. a), bei der Beantwortung der zweiten Frage nicht auf das Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Bezug genommen.
bb) In der Rechtssache Bally in Slg. 1993, I-2871 ging es um ein Kreditkarteninstitut, das mit einem Warenlieferanten vereinbart hatte, dass dessen Kunden die Warenlieferung mit einer vom Kreditkarteninstitut ausgegebenen Kreditkarte bezahlen konnten.
Das Kreditkarteninstitut vergütete dem Lieferanten den Preis der Ware abzüglich einer Provision von 5 % (EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Rdnr. 3).
Nach dem EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 erbringt das Kreditkarteninstitut eine Leistung an den Lieferanten, die insbesondere die Garantie für die Bezahlung der Ware umfasst und nach "Art. 13 Teil B Buchst. d" der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei ist (EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 Rdnrn. 9 f.).
cc) Können nach dem EuGH-Urteil Bally in Slg. 1993, I-2871 im Kreditkartengeschäft steuerfreie Garantieleistungen vorliegen, stellt sich im Streitfall die Frage, ob bei einem Forderungskauf, bei dem der Forderungskäufer - anders als in der Rechtssache MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 - nicht zur Steuerpflicht optiert, gleichfalls eine steuerfreie Leistung vorliegt.
- EuGH, 26.06.2003 - C-305/01
MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring
Diese Auslegung wird durch den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, durch das Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-18/92 (Bally, Slg. 1993, I-2871) sowie durch die englische und die schwedische Fassung von Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nummer 3 a. E. der Sechsten Richtlinie gestützt.Wie die Klägerin und die Kommission zu Recht geltend gemacht haben, ist diese Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Bally auch für die vorliegende Rechtssache von Bedeutung, da die Dienstleistung, die eine echtes Factoring betreibende Gesellschaft ihrem Kunden erbringt, im Hinblick auf die Mehrwertsteuer ihrer Art nach mit der Dienstleistung vergleichbar ist, die ein Kreditkarteninstitut dem Lieferanten erbringt (siehe dazu Randnrn. 49 und 50 des vorliegenden Urteils).
- BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage …
Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt (vgl. EuGH-Urteile Bally vom 25. Mai 1993 C-18/92, EU:C:1993:212, Der Betrieb --DB-- 1994, 25; Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 357, Rz 14; Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324; Primback vom 15. Mai 2001 C-34/99, EU:C:2001:271, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 308; z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, Rz 26; in BFHE 239, 534, BStBl II 2013, 412, Rz 37).bb) Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält, denn die Entrichtung der Gegenleistung für Lieferungen oder sonstige Leistungen kann auch durch einen "anderen als den Leistungsempfänger" (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG) bzw. durch einen "Dritten" (Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 73 MwStSyStRL) erfolgen, d.h. durch einen nicht mit dem Leistungsempfänger identischen Zahlenden (vgl. EuGH-Urteil Bally, EU:C:1993:212, DB 1994, 25, Rz 17; BFH-Urteil in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, Rz 27).
- FG Münster, 13.03.2018 - 15 K 832/15
Zurechnung des sog. Herstellerrabatts als drittseitige Entgeltauffüllung im Sinne …
Denn die Entrichtung der Gegenleistung für Lieferungen oder sonstige Leistungen kann auch durch einen "anderen als den Leistungsempfänger", § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG, bzw. durch "einen Dritten" im Sinne des Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG bzw. im Sinne der Nachfolgevorschrift des Art. 73 der MwStSystRL erfolgen, d.h. durch einen nicht mit dem Leistungsempfänger identischen Zahlenden (vgl. EuGH, Urteil vom 25.02.1993 Bally, Slg. 1993, I-2871, DB 1994, 25). - BFH, 24.02.2021 - XI R 15/19
Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"
d) Wenn dieser unmittelbare Zusammenhang regelmäßig auf dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger, beruht (vgl. EuGH-Urteile Bally vom 25.05.1993 - C-18/92, EU:C:1993:212; Tolsma, EU:C:1994:80, Rz 14; Elida Gibbs vom 24.10.1996 - C-317/94, EU:C:1996:400; Primback, EU:C:2001:271, Rz 25; z.B. BFH-Urteile vom 16.10.2013 - XI R 39/12, BFHE 243, 77, BStBl II 2014, 1024, Rz 32; vom 15.04.2015 - V R 46/13, BFHE 250, 253, BStBl II 2015, 947, Rz 40), gilt dies sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält (vgl. EuGH-Urteil Le Rayon d'Or vom 27.03.2014 - C-151/13, EU:C:2014:185, Rz 29, 35;… BFH-Urteil vom 19.10.2001 - V R 75/98, BFH/NV 2002, 547, unter II.3.c, Rz 23 f.;… BFH-Beschluss vom 29.03.2007 - V B 208/05, BFH/NV 2007, 1542, unter II.1., Rz 10; BFH-Urteile vom 22.07.2010 - V R 14/09, BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Rz 26; in BFHE 243, 77, BStBl II 2014, 1024, Rz 33 und 34; vom 22.02.2017 - XI R 17/15, BFHE 257, 169, BStBl II 2017, 812, Rz 26).Die Entrichtung der Gegenleistung kann auch --wie im Streitfall-- durch eine Bank erfolgen (EuGH-Urteile Bally, EU:C:1993:212, Rz 16 f.; Dixons Retail, EU:C:2013:758, Rz 35).
Jenes gesondert zu betrachtende Leistungsverhältnis kann die Bemessungsgrundlage für die Lieferung der Klägerin an den Kunden nicht berühren (vgl. hierzu allgemein EuGH-Urteile Bally, EU:C:1993:212, Rz 16 f.; Primback, EU:C:2001:271, Rz 29; Dixons Retail, EU:C:2013:758, Rz 34; s.a. Treiber in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 10 Rz 123).
Denn die Darlehensvermittlung als Nebenleistung zur Lieferung stellt für den jeweiligen Kunden keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel dar, um die Warenlieferung der Klägerin als Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH-Urteile Bally, EU:C:1993:212, Rz 17; Primback, EU:C:2001:271, Rz 30 f., 45; Everything Everywhere vom 02.12.2010 - C-276/09, EU:C:2010:730, Rz 25, 27).
Diese von der Bank an die Klägerin erbrachte steuerfreie Finanzdienstleistung ist Teil eines anderen unabhängigen Geschäftsvorgangs, für den der jeweilige Kunde ein Dritter ist und der die Bemessungsgrundlage des Kaufvertrags zwischen ihm und der Klägerin nicht berühren kann (s. allgemein EuGH-Urteil Bally, EU:C:1993:212, Rz 16; Primback, EU:C:2001:271, Rz 29; Dixon Retails, EU:C:2013:758, Rz 34).
- BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen …
Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt (vgl. EuGH-Urteile vom 25. Mai 1993 C-18/92 --Bally--, Slg. 1993, I-2871, Der Betrieb --DB-- 1994, 25; vom 3. März 1994 C-16/93 --Tolsma--, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 357, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 1941, Rz 14; vom 24. Oktober 1996 C-317/94 --Elida Gibbs--, Slg. 1996, I-5339, HFR 1997, 111; vom 15. Mai 2001 C-34/99 --Primback Ltd.--, Slg. 2001, I-3833, UR 2001, 308; z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c; in BFHE 239, 534, BStBl II 2013, 412, Rz 37).b) Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält, denn die Entrichtung der Gegenleistung für Lieferungen oder sonstige Leistungen kann auch durch einen "anderen als den Leistungsempfänger" (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG) bzw. durch einen "Dritten" (Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG bzw. Art. 73 MwSyStRL) erfolgen, d.h. durch einen nicht mit dem Leistungsempfänger identischen Zahlenden (vgl. EuGH-Urteil --Bally-- in Slg. 1993, I-2871, DB 1994, 25, Rz 17; BFH-Urteil in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c).
- BFH, 10.12.2020 - V R 34/18
Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von …
Entsprechendes gilt für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird (BFH-Urteil in BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 27; vgl. auch EuGH-Urteil Bally vom 25.05.1993 - C-18/92, EU:C:1993:212, UR 1994, 72, Rz 17). - FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 195/17
Bemessungsgrundlage für die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines …
Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt (vgl. EuGH-Urteile Bally vom 25. Mai 1993 C-18/92, EU:C:1993:212, Der Betrieb --DB-- 1994, 25; Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 357, Rz 14; Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, BStBl II 2004, 324; Primback vom 15. Mai 2001 C-34/99, EU:C:2001:271, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 308; z.B. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, Rz 26; in BFHE 239, 534, BStBl II 2013, 412, Rz 37).bb) Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält, denn die Entrichtung der Gegenleistung für Lieferungen oder sonstige Leistungen kann auch durch einen "anderen als den Leistungsempfänger" (§ 10 Abs. 1 Satz 3 UStG) bzw. durch einen "Dritten" (Art. 73 MwStSyStRL) erfolgen, d.h. durch einen nicht mit dem Leistungsempfänger identischen Zahlenden (vgl. EuGH-Urteil Bally, EU:C:1993:212, DB 1994, 25, Rz 17; BFH-Urteil in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, Rz 27).
- BFH, 19.10.2001 - V R 48/00
Forderungserfüllung durch Dritte
Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich regelmäßig aus dem "Rechtsverhältnis", d.h. den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt (EuGH-Urteile in UR 2001, 308; vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94, Elida Gibbs, Slg. 1996 1, 5339, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1997, 111; vom 3. März 1994 Rs. C-16/93, Tolsma, HFR 1994, 357; vom 25. Mai 1993 Rs. C-18/92, Bally, Slg. 1993 1, 2871;… z.B. BFH-Urteile vom 26. Oktober 2000 V R 12/00, BFH/NV 2001, 494; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169;… vom 15. Oktober 1998 V R 51/96, BFH/NV 1999, 833, m.w.N.;… vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 16/99, BFH/NV 2000, 1057). - Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2017 - C-462/16
Boehringer Ingelheim Pharma - Mehrwertsteuer - Lieferung von Arzneimitteln vom …
19 Deutschland bezieht sich auf die Urteile vom 25. Mai 1993, Bally (C-18/92, EU:C:1993:212, Rn. 16), und vom 15. Mai 2001, Primback (…C-34/99, EU:C:2001:271, Rn. 38). - EuGH, 15.10.2002 - C-427/98
Kommission / Deutschland
- EuGH, 21.11.2013 - C-494/12
Dixons Retail - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Lieferung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten
- FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 281/14
Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für Leistungen gegen Prämienpunkte
- BFH, 26.09.2012 - V R 22/11
Ausfuhrerstattung nach VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten i. S. d. § …
- EuGH, 15.05.2001 - C-34/99
Primback
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-93/10
GFKL Financial Services - Kauf zahlungsgestörter Forderungen zu einem Preis, der …
- BFH, 19.10.2001 - V R 75/98
Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers
- FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97
Vorsteuerabzug; Echtes Factoring; Unternehmer; Anschlusskunde - Vorsteuerabzug …
- FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 550/98
Minderung der Bemessungsgrundlage durch die Hingabe von Parkchips durch einen …
- FG München, 06.03.2008 - 14 K 3663/05
Vorsteuerberichtigung gemäß § 17 UStG aufgrund Zahlung einer bürgenden Bank
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-398/99
Yorkshire Co-operatives Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise.
- BFH, 07.04.1998 - V B 134/97
Umsatzsteuerpflicht im Fall des echten Factoring
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-310/11
Grattan - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 8 Buchst. a der Zweiten Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-34/99
Primback
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-288/94
Argos Distributors Ltd gegen Commissioners of Customs & Excise. - Mehrwertsteuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-116/96
Reisebüro Binder GmbH gegen Finanzamt Stuttgart-Körperschaften. - Sechste …
- FG Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 9 K 54/21
Zum Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Leistungen im Zusammenhang mit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-33/93
Empire Stores Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise. - Mehrwertsteuer - …
- VG Ansbach, 16.10.2008 - AN 18 K 08.01154
Baurecht; Antrag auf Zurückstellung eines Baugesuchs; fehlende ortsübliche …
Rechtsprechung
EuGH, 01.07.1993 - C-312/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Metalsa
1. Völkerrechtliche Verträge; Verträge der Gemeinschaft; Auslegung; Übertragung der Auslegung von Bestimmungen des EWG-Vertrags auf ähnliche Bestimmungen; Voraussetzungen
- EU-Kommission
Metalsa
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verstöße gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger als Verstöße gegen Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei Veräußerung von Gegenständen im Inland bestrafenden nationalen Regelung; Übernahme der Auslegung einer Vorschrift des ...
- Judicialis
Freihandelsabkommen zwischen der EWG und Österreich Art. 18 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95
- rechtsportal.de
1. Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Auslegung - Übertragung der Auslegung von Bestimmungen des EWG-Vertrags auf ähnliche Bestimmungen - Voraussetzungen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
- EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
Papierfundstellen
- DB 1994, 25
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.04.1982 - 17/81
Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg
Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641). - EuGH, 25.02.1988 - 299/86
Drexl
Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des Artikels 95 EWG-Vertrag durch den Gerichtshof im Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213), die auf die Auslegung der genannten Vorschrift des Abkommens mit Österreich übertragen werden müsse. - EuGH, 09.02.1982 - 270/80
Polydor u.a. / Harlequin u.a.
Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641).
- EuGH, 26.10.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.
Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641). - EuGH, 16.07.1992 - C-163/90
Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.
Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641). - EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91
Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …
Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 bestimmt insoweit, daß ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14).
- EuGH, 06.05.2010 - C-63/09
Der Gerichtshof bestätigt, dass die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust …
Hierzu heißt es in Art. 31 des am 23. Mai 1969 in Wien unterzeichneten Übereinkommens über das Recht der Verträge, mit dem Regeln des allgemeinen Völkerrechts kodifiziert werden, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne insbesondere Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14, sowie Urteile vom 1. Juli 1993, Metalsa, C-312/91, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12, vom 2. März 1999, Eddline El-Yassini, C-416/96, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47, und vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 35). - EuGH, 20.11.2001 - C-268/99
Jany u.a.
Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge bestimmt dazu, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (vgl. insbesondere Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14, und Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12, und vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96, Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47). - EuGH, 29.01.2002 - C-162/00
Pokrzeptowicz-Meyer
29 bis 31, vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnrn.Insoweit kommt dem Vergleich von Gegenstand und Kontext des Abkommens einerseits und des EG-Vertrags andererseits erhebliche Bedeutung zu (siehe Urteile Metalsa, Randnr. 11, und Gloszczuk, Randnr. 49).
- EuGH, 24.09.2013 - C-221/11
Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines …
Insoweit kommt dem Vergleich der Ziele und des Kontexts des Abkommens einerseits und des Vertrags andererseits erhebliche Bedeutung zu (vgl. Urteile vom 1. Juli 1993, Metalsa, C-312/91, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 11, vom 27. September 2001, Gloszczuk, C-63/99, Slg. 2001, I-6369, Randnr. 49, und vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer, C-162/00, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über …
Im Urteil vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91(39) wurde die Übertragung der Auslegung einer Vertragsbestimmung auf eine ähnlich gefasste Bestimmung eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland davon abhängig gemacht, welchen Zweck diese Bestimmungen in ihrem jeweiligen Rahmen verfolgen; insoweit komme "dem Vergleich von Zweck und Kontext des Abkommens mit demjenigen des Vertrages erhebliche Bedeutung zu".Vgl. ferner Urteil vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75 (Bresciani, Slg. 1976, 129, Randnr. 16), vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90 (Kziber, Slg. 1991, I-199, Randnr. 15), vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91 (Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12), vom 5. Juli 1994 in der Rechtssache C-432/92 (Anastasio u. a., Slg. 1994, I-3087, Randnr. 23), vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/99 (Racke, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 31), vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96 (El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 25), vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96 (Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 60) und vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-162/00 (Pokrzeptowicz-Meyer, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 19).
39 - Metalsa (Slg. 1993, I-3751, Randnr. 11).
- EuGH, 02.03.1999 - C-416/96
Eddline El-Yassini
Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 bestimmt hierzu, daß ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (vgl. insbesondere Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14, und Urteil vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12). - EuGH, 27.09.2001 - C-63/99
DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND …
29 bis 31, und vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache 312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnrn.Insoweit kommt dem Vergleich von Zweck und Kontext des Abkommens und des EG-Vertrags erhebliche Bedeutung zu (siehe Urteil Metalsa, Randnr. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
Sürül
Dafür, daß Artikel 9 des Abkommens EWG-Türkei im Rahmen des Vertrages, zu dem er gehört, denselben Zweck erfüllt wie das Diskriminierungsverbot des Artikels 6 des Vertrages, sprechen auch die Grundsätze, die der Gerichtshof im Urteil Metalsa aufgestellt hat: "Die Übertragung der Auslegung einer Vertragsbestimmung auf eine vergleichbar, ähnlich oder übereinstimmend gefaßte Bestimmung eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland [hängt] insbesondere davon ab, welchen Zweck die Bestimmungen in dem ihnen je eigenen Rahmen verfolgen; insoweit kommt dem Vergleich von Zweck und Kontext des Abkommens mit demjenigen des Vertrages erhebliche Bedeutung zu.Daher wäre die Auslegung des Artikels 48 Absatz 2 durch den Gerichtshof nach Ihrem Urteil Metalsa (vgl. oben, Nr. 8) auf den vorgenannten Artikel 37 zuübertragen.
10: - Vgl. Urteil vom 30. September 1987 (zitiert in Fußnote 5), Randnr. 14.11: - Vgl. u. a. Urteile vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 (Wilhelm/Bundeskartellamt, Slg. 1969, 1) zu Artikel 7 (nunmehr Artikel 6), vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73 (Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359) zu Artikel 48, vom 21. Juni 1974 in der Rechtssache 2/74 (Reyners, Slg. 1974, 631) zu Artikel 52, vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) zu Artikel 59 und vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lüttike, Slg. 1966, 258) zu Artikel 95.12: - Vgl. Urteil vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91 (Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnrn.
- EuG, 22.01.1997 - T-115/94
Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von …
Dies werde durch den Umstand bestätigt, daß der Gerichtshof bei der Auslegung von durch die Gemeinschaft geschlossenen internationalen Abkommen, einschließlich des Freihandelsabkommens (…vgl. insbesondere Gutachten 1/91, a. a. O., Randnr. 14, und Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12) mehrmals auf Bestimmungen des Übereinkommens zurückgegriffen habe. - Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-425/11
Ettwein - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …
10 - Vgl. wegen weiterer Ausführungen u. a. Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991 (Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14), Urteile vom 1. Juli 1993, Metalsa (C-312/91, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12), vom 2. März 1999, Eddline El-Yassini (C-416/96, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47), vom 20. November 2001, Jany u. a. (C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 35), vom 25. Februar 2010, Brita (C-386/08, Slg. 2010, I-1289, Randnrn.15 bis 19), Gutachten 1/91 (Randnr. 14), Urteil Metalsa (Randnrn. 11 und 15 bis 19) und die in Fn. 11 angeführte Rechtsprechung.
- EuGH, 27.09.2001 - C-257/99
Barkoci und Malik
- EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Kondova
- EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
Rioglass und Transremar
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03
Pupino
- EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-221/11
Nach Ansicht von Generalanwalt P. Cruz Villalón haben türkische Staatsangehörige …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2005 - C-265/03
ERSTE RECHTSSACHE BETREFFEND EINES DER PARTNERSCHAFTSABKOMMEN DER GEMEINSCHAFT:
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96
Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-268/99
Jany u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-327/02
Panayotova u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-321/97
Andersson und Wåkerås-Andersson
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-257/99
Barkoci und Malik
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Chiquita Italia SpA.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1994 - C-324/93
The Queen gegen Secretary of State for Home Department, ex parte Evans Medical …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-101/10
Pavlov und Famira - Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen - Unmittelbare …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-97/05
Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesier, der mit einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-63/99
Gloszczuk
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-115/02
Rioglass und Transremar
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97
Schoonbroodt
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
Kondova
Rechtsprechung
EuGH, 16.12.1992 - C-208/91 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Beaulande / Directeur des services fiscaux de Nantes
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 33
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben; Zweck; Begriff der "Umsatzsteuern"; Bedeutung; Inländische Abgabe von der Art der französischen ... - EU-Kommission
Beaulande / Directeur des services fiscaux de Nantes
- Wolters Kluwer
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ; Eintragungsgebühr für den Erwerb von Baugrundstücken als Umsatzsteuer; Gemeinschaftswidrige Einführung oder Beibehaltung einer inländischen Abgabe
- riw-online.de
Eintragungsgebühr für Baugrundstücke
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 77/388/EWG Art. 33
- rechtsportal.de
EWGV Art. 177; VO Nr. 77/388/EWG Art. 33
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Zweck - Begriff der "Umsatzsteuern" - Bedeutung - Inländische Abgabe von der Art der französischen ... - rechtsportal.de
EWGV Art. 177; VO Nr. 77/388/EWG Art. 33
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Verbot, andere nationale Steuern zu erheben, die den Charakter von Umsatzsteuern haben - Zweck - Begriff der "Umsatzsteuern" - Bedeutung - Inländische Abgabe von der Art der französischen ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-208/91
- EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
Papierfundstellen
- BB 1995, 256
- DB 1994, 25
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 13.07.1989 - 93/88
Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
14 Zu diesen Merkmalen hat der Gerichtshof bereits mehrfach folgendes ausgeführt (siehe insbesondere die Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15; vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink, Slg. 1989, 2671; vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn. - EuGH, 07.05.1992 - C-347/90
Bozzi / Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore degli avvocati e dei …
Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe zuletzt das Urteil vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9) ist Zweck des Artikels 33, die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurch beeinträchtigen würden, daß sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise belasten. - EuGH, 31.03.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet
Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
11 und 12; vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-200/90, Dansk Denkavit, Slg. 1992, I-2217, Randnr. 11; schließlich vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache Bozzi, a. a. O., Randnr. 12): Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte. - EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
14 Zu diesen Merkmalen hat der Gerichtshof bereits mehrfach folgendes ausgeführt (siehe insbesondere die Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15; vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink, Slg. 1989, 2671; vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn. - EuGH, 19.03.1991 - C-109/90
Giant / Overijse
Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
14 Zu diesen Merkmalen hat der Gerichtshof bereits mehrfach folgendes ausgeführt (siehe insbesondere die Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnr. 15; vom 13. Juli 1989 in den verbundenen Rechtssachen 93/88 und 94/88, Wisselink, Slg. 1989, 2671; vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-109/90, Giant, Slg. 1991, I-1385, Randnrn.
- EuGH, 27.11.2008 - C-156/08
Vollkommer - Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Sechste …
Der Gerichtshof hat in Bezug auf nach französischem Recht auf den Erwerb von Baugrundstücken erhobene Eintragungsgebühren entschieden, dass solche Gebühren keine allgemeinen Steuern sind, da sie nur entgeltlich übereignete unbewegliche Sachen betreffen, deren Übertragung mit einer Reihe von Formalitäten verbunden ist, und somit nicht darauf abzielen, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem beteiligten Mitgliedstaat zu erfassen (Urteil vom 16. Dezember 1992, Beaulande, C-208/91, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 16). - BFH, 02.04.2008 - II R 53/06
Anteilsvereinigung in der Person einer Gesamthand nicht gemäß § 5 Abs. 1 GrEStG …
Der EuGH (Urteil vom 16. Dezember 1992 C-208/91, Beaulande, Slg. 1992, I-6709) hat für die nach französischem Recht erhobenen Eintragungsgebühren auf ein Baugrundstück festgestellt, dass derartige Eintragungsgebühren keine allgemeinen Steuern sind, da sie nur entgeltlich übereignete unbewegliche Sachen beträfen, deren Übertragung mit einer Reihe von Formalitäten verbunden ist. - BFH, 03.09.2008 - XI R 54/07
Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein …
c) Für die nach französischem Recht erhobenen Eintragungsgebühren auf ein Baugrundstück hat der EuGH im Urteil vom 16. Dezember 1992 Rs. C-208/91 --Raymond Beaulande-- (Slg. 1992, I-6709) entschieden, dass derartige Eintragungsgebühren keine allgemeinen Steuern sind, da sie nur entgeltlich übereignete unbewegliche Sachen betreffen, deren Übertragung mit einer Reihe von Formalitäten verbunden ist.
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Eine Abgabe wie die vom vorlegenden Gericht beschriebene ist keine allgemeine Steuer, da sie nicht darauf abzielt, sämtliche Umsätze in dem beteiligten Mitgliedstaat zu erfassen (vgl. in diesem Sinne das Urteil Solisnor-Estaleiros Navais, Randnr. 17, sowie das Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-208/91, Beaulande, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 16). - EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
GIL Insurance u.a.
35 Insoweit steht fest, dass eine Steuer, wie sie das vorlegende Gericht beschreibt, keine allgemeine Steuer ist, da sie nicht darauf abzielt, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem betreffenden Mitgliedstaat zu erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteile Solisnor-Estaleiros Navais, Randnr. 17, und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-208/91, Beaulande, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 16). - Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-385/12
Generalanwältin Kokott erkennt in der ungarischen Sondersteuer für den …
56 - Vgl. Urteile vom 19. März 1991, Giant (C-109/90, Slg. 1991, I-1385, Randnr. 14), und vom 16. Dezember 1992, Beaulande (C-208/91, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 18).57 - Urteile Beaulande (zitiert in Fn. 56, Randnr. 16), vom 17. September 1997, Solisnor-Estaleiros Navais (C-130/96, Slg. 1997, I-5053, Randnr. 17), sowie Tulliasiamies und Siilin (zitiert in Fn. 38, Randnr. 101); vgl. auch Urteil EKW und Wein & Co (zitiert in Fn. 38, Randnr. 24).
- FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4414/05
Die doppelte Belastung von Baukosten mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer ist …
Nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des EuGH, auf die auch das Niedersächsische FG verweist, sind die wesentlichen vier Merkmale der Mehrwertsteuer folgende: (1.) Allgemeine Geltung der Mehrwertsteuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; (2.) Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; (3.) Erhebung dieser Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; (4.) Abzug der auf den vorhergehenden Produktions- und Vertriebsstufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Mehrwertsteuer, so dass sich diese Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (vgl. EuGH-Urteile vom 11. Oktober 2007 Rs. C-283/06 u.a., HFR 2007, 1262; vom 25. Juni 1997 Rs. C-45/95, HFR 1997, 781; vom 16. Dezember 1992 Rs. C-208/91, HFR 1995, 286).In diesem Fall zielt die Abgabe nicht darauf ab, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem jeweiligen Mitgliedstaat zu erfassen (EuGH in HFR 1995, 286).
- EuGH, 17.09.1997 - C-130/96
Solisnor-Estaleiros Navais
Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteile vom 27. November 1985 in der Rechtssache 295/84, Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759, Randnr. 16, vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90, Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 9, und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-208/91, Beaulande, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 12) soll Artikel 33 der Sechsten Richtlinie, indem er den Mitgliedstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben, wie z. B. von Verbrauchsteuern, beläßt, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die ... den Charakter von Umsatzsteuern haben", verhindern, daß das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr belasten und kommerzielle Umsätze in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Art und Weise erfassen.Hierzu genügt der Hinweis, daß eine Stempelsteuer, wie sie das vorlegende Gericht beschreibt, keine allgemeine Steuer ist, da sie nicht darauf abzielt, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem beteiligten Mitgliedstaat zu erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Beaulande, a. a. O., Randnr. 16).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-101/00
DIE GENERALANWÄLTIN HÄLT DIE FINNISCHEN VORSCHRIFTEN, AUF DEREN GRUNDLAGE BEI DER …
24: - Urteil vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-347/90 (Bozzi, Slg. 1992, I-2947, Randnr. 12); vgl. Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-208/91 (Beaulande, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 18).27: - Urteile in der Rechtssache C-208/91 (zitiert in Fußnote 24), Randnr. 16, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-130/96 (Solisnor-Estaleiros Navais, Slg. 1997, I-5053, Randnr. 17).
- EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN …
So ist die auf die Kraftfahrzeugsteuer erhobene Steuer erstens keine allgemeine Steuer, da sie nicht darauf abzielt, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Vorgänge in dem beteiligten Mitgliedstaat zu erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-208/91, Beaulande, Slg. 1992, I-6709, Randnr. 16, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-130/96, Solisnor-Estaleiros Navais, Slg. 1997, I-5053, Randnr. 17). - Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-130/96
Fazenda Pública gegen Solisnor-Estaleiros Navais SA, Beteiligter: Ministério …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-370/95
Careda SA (C-370/95), Federación nacional de operadores de máquinas recreativas y …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE …
- EuGH, 08.11.2012 - C-299/11
Gemeente Vlaardingen - Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-475/03
Banca popolare di Cremona
- EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
Het Oudeland Beheer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-387/01
Weigel
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1999 - C-437/97
EKW und Wein & Co.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1997 - C-318/96
SPAR Österreichische Warenhandels AG gegen Finanzlandesdirektion für Salzburg.
- VG Cottbus, 04.05.2010 - 1 L 358/09
Vergnügungssteuer
- VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09
Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit
- FG Thüringen, 25.06.1997 - III 285/96
Rechtsprechung
EuGH, 02.08.1993 - C-276/91 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
EWG-Vertrag, Artikel 95; Richtlinie 77/388 des Rates
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuer; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Nationale Sanktionsregelung für Steuerumgehungen; Differenzierung zwischen Einfuhr und Inlandsregelung; Zulässigkeit; Voraussetzung; Kein unverhältnismässiger Unterschied zwischen den Sanktionen - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Nationale Sanktionsregelung für Steuerumgehungen - Differenzierung zwischen Einfuhr und Inlandsregelung - Zulässigkeit - Voraussetzung - Kein unverhältnismässiger Unterschied zwischen den ...
- riw-online.de
Frankreich: Sanktionen bei der Einfuhrumsatzsteuer
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169
- rechtsportal.de
EWG-Vertrag Art. 169
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Nationale Sanktionsregelung für Steuerumgehungen - Differenzierung zwischen Einfuhr und Inlandsregelung - Zulässigkeit - Voraussetzung - Kein unverhältnismässiger Unterschied zwischen den ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Sanktionen bei Verstoß gegen das Mehrwertsteuerrecht - Unverhältnismäßigkeit.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-276/91
- EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
Papierfundstellen
- BB 1993, 865
- BB 1993, 957
- DB 1994, 25
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 25.02.1988 - 299/86
Drexl
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
Erstens seien sie strenger als die Sanktionen, die bei Verstössen verhängt würden, die bei im Inland getätigten Geschäften begangen worden seien, und dieser Unterschied stehe ausser Verhältnis zu der Verschiedenartigkeit der beiden Kategorien von Verstössen (vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213).13 Zur Rüge der Kommission hinsichtlich des Mißverhältnisses zwischen den Sanktionen macht die französische Regierung weiter geltend, daß die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 95 des Vertrages so, wie er im genannten Urteil Drexl ausgelegt worden sei, nicht verpflichtet seien, für Verstösse gegen die Vorschriften über die bei der Einfuhr erhobene Mehrwertsteuer und für Verstösse gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei im Inland abgewickelten Geschäften die gleichen Sanktionssysteme vorzusehen.
15 Jedoch kann, wie der Gerichtshof im erwähnten Urteil Drexl ausgeführt hat, die mehr oder weniger grosse Schwierigkeit, mit der ein Verstoß aufgedeckt werden kann, einen offensichtlich unverhältnismässigen Unterschied in der Strenge der für die beiden Kategorien von Verstössen vorgesehenen Sanktionen nicht rechtfertigen.
- EuGH, 05.05.1982 - 15/81
Schul
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
Zweitens berücksichtigten diese Sanktionen entgegen dem Grundsatz, den der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul, Slg. 1982, 1409) und vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 (Schul, Slg. 1985, 1491) aufgestellt habe, nicht den Restbetrag der im Ausfuhrstaat entrichteten Mehrwertsteuer. - EuGH, 02.12.1986 - 239/85
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich nur zwingende nationale Vorschriften die Unvereinbarkeit einer nationalen Vorschrift mit den Vorschriften des Vertrages entfallen lassen (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 3249).
- EuGH, 07.02.1973 - 39/72
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
12 Zu diesem Argument ist lediglich zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung der Gegenstand einer nach Artikel 169 erhobenen Klage durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bestimmt wird und daß auch dann, wenn der Vertragsverstoß nach Ablauf der gemäß Artikel 169 Absatz 2 gesetzten Frist abgestellt wäre, für die Weiterbetreibung der Klage noch ein Rechtsschutzinteresse bliebe (vgl. Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 9). - EuGH, 21.06.1988 - 257/86
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich nur zwingende nationale Vorschriften die Unvereinbarkeit einer nationalen Vorschrift mit den Vorschriften des Vertrages entfallen lassen (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 3249). - EuGH, 21.05.1985 - 47/84
Staatssecretaris van Financiën / Schul
Auszug aus EuGH, 02.08.1993 - C-276/91
Zweitens berücksichtigten diese Sanktionen entgegen dem Grundsatz, den der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Schul, Slg. 1982, 1409) und vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84 (Schul, Slg. 1985, 1491) aufgestellt habe, nicht den Restbetrag der im Ausfuhrstaat entrichteten Mehrwertsteuer.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
Garage Molenheide BVBA (C-286/94), Peter Schepens (C-340/95), Bureau Rik …
Die Kläger beziehen sich u. a. auf das Urteil Kommission/Frankreich(46), mit dem der Gerichtshof entschieden hat, "daß es den Steuerpflichtigen möglich sein muß, das Recht auf Abzug der gesamten Steuerbelastung der vorausgehenden Umsatzstufen sofort auszuüben, sofern es keine Vorschrift gibt, die den Mitgliedstaaten eine Einschränkung dieses Rechts gestattet"(47).(19) - Die Kläger beziehen sich hierbei unter vielen anderen auf die Mehrwertsteuerfragen betreffenden Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92 (Balocchi, Slg. 1993, I-5105).
(24) - Die Kommission bezieht sich insbesondere auf die Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861) und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).
(36) - Siehe z. B. die Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 16) und vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15).
- EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
EINE LÄNGERE NACHFORDERUNGSFRIST IN FÄLLEN, IN DENEN DEN STEUERBEHÖRDEN …
Entgegen dem Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/08 ist daher die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung nicht mit der italienischen und der französischen Regelung vergleichbar, die Gegenstand der Urteile vom 25. Februar 1988, Drexl (299/86, Slg. 1988, 1213), und 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, Slg. 1993, I-4413), waren und die für Verstöße gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer Sanktionen vorsahen, die in Fällen, in denen die Steuer für Einfuhren aus einem anderen Mitgliedstaat geschuldet wurde, strenger waren als in Fällen, in denen sich die Steuer auf im Inland der betroffenen Mitgliedstaaten getätigte Geschäfte bezog. - Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-389/95
Siegfried Klattner gegen Elliniko Dimosio (Griechischer Staat). - …
(44) - Urteil in der Rechtssache 299/86, a. a. O., Randnr. 23; vgl. auch Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, "Patron", Slg. 1993, I-4413).22 und 23; Urteil in der Rechtssache C-276/91, "Patron", a. a. O.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-788/19
Résidents fiscaux en Espagne : selon l'avocat général Saugmandsgaard Øe, sont …
98 Urteil vom 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, EU:C:1993:336, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01
Kommission / Rat
- Urteil Drexl (zitiert in Fußnote 15) und Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413). - Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot.
(1) ° Siehe auch die Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 17. Februar 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Urteil vom 2. August 1993, Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413). - EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im …
83 Entgegen dem Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/08 ist daher die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung nicht mit der italienischen und der französischen Regelung vergleichbar, die Gegenstand der Urteile vom 25. Februar 1988, Drexl (299/86, Slg. 1988, 1213), und 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, Slg. 1993, I-4413), waren und die für Verstöße gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer Sanktionen vorsahen, die in Fällen, in denen die Steuer für Einfuhren aus einem anderen Mitgliedstaat geschuldet wurde, strenger waren als in Fällen, in denen sich die Steuer auf im Inland der betroffenen Mitgliedstaaten getätigte Geschäfte bezog. - Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-145/99
Kommission / Italien
26: - 5. Begründungserwägung der Richtlinie 98/5.27: - Urteile vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213, Randnr. 25) sowie vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413, Randnr. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97
Schoonbroodt
(27) - Vgl. zur Mehrwertsteuer die Urteile vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213) und vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91 (Metalsa, Slg. 1993, I-3751) und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-276/91 (Kommission/Frankreich, Slg. 1993, I-4413).