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   BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92   

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BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 (https://dejure.org/1993,919)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 (https://dejure.org/1993,919)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 (https://dejure.org/1993,919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Arbeitsverweigerung auf Grund einer nicht nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfasungsgesetzes (BetrVG) erforderlichen Schulungsteilnahme - Anforderungen an die Erkennbarkeit der Nichterforderlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 23 Abs. 1, § 37 Abs. 2 und 6; BGB § 611
    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer nicht erforderlichen Betriebsratsschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 500
  • BB 1994, 1290
  • BB 1994, 651
  • DB 1994, 2554
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Arbeitnehmer die Entfernung einer mißbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, wenn diese Äußerung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, unter 1 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8, aaO, gegen LAG Hamm Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 (18) (12) Sa 714/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30).

    Als Gläubiger der Arbeitsleistung weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf eine Verletzung dieser Pflichten aufmerksam; zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an, insbesondere in Form der Androhung einer Kündigung (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - aaO, m.w.N.).

    An die Berechtigung einer solchen fristlosen Entlassung sei ein "strengerer Maßstab" anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehöre (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, unter II 4 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, unter 2 b aa der Gründe, m.w.N.).

    Umgekehrt ist, wenn das Verhalten eines Arbeitnehmers zugleich auch eine Verletzung seiner Pflicht als Betriebsratsmitglied darstellt, eine Abmahnung wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten nicht ausgeschlossen (BAG Urteil vom 15. Juli 1992, aaO, m.w.N.).

    Damit besteht auch hinsichtlich der Zulässigkeit einer Abmahnung unter diesem Gesichtspunkt kein Unterschied zu Arbeitnehmern, die kein Betriebsratsamt innehaben (BAG Urteil vom 15. Juli 1992, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Die gebotene Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, unter II 1 der Gründe) hat im vorliegenden Fall ebenfalls nicht zur Folge, daß die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen wäre.

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der als Übermaßverbot zur Vermeidung schwerwiegender Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Verstößen zu verstehen ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der ihm zustehenden Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mißbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG Urteil vom 13. November 1991, aaO).

  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Arbeitnehmer die Entfernung einer mißbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, wenn diese Äußerung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, unter 1 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8, aaO, gegen LAG Hamm Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 (18) (12) Sa 714/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30).

    An die Berechtigung einer solchen fristlosen Entlassung sei ein "strengerer Maßstab" anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehöre (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, unter II 4 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, unter 2 b aa der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Vielmehr kommt es darauf an, daß das Betriebsratsmitglied selbst bei eigener gewissenhafter Überlegung und bei ruhiger und vernünftiger Würdigung aller Umstände seine Teilnahme an der Schulungsmaßnahme im Hinblick auf die ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben für erforderlich halten durfte und es deswegen davon ausgehen konnte, insoweit von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 2 BetrVG befreit zu sein (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972 für den Fall der Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat die Aufgabe, über die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zu beschließen, dessen Schulung er zur Erfüllung seiner Aufgaben im Betriebsrat für erforderlich hält (statt vieler: Senatsbeschluß, BAGE 62, 74, 78 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Unbeachtlich ist, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv im Sinne eines Verschuldens vorgeworfen werden kann (BAG Urteil vom 7. September 1988 - 5 AZR 625/87 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II der Gründe, mit Anmerkung Conze).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Arbeitnehmer die Entfernung einer mißbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, wenn diese Äußerung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, unter 1 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8, aaO, gegen LAG Hamm Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 (18) (12) Sa 714/90 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 30).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ist deswegen in der Revisionsinstanz grundsätzlich auch nur daraufhin überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeiner Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, unter II der Gründe).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    Damit besteht auch hinsichtlich der Zulässigkeit einer Abmahnung unter diesem Gesichtspunkt kein Unterschied zu Arbeitnehmern, die kein Betriebsratsamt innehaben (BAG Urteil vom 15. Juli 1992, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
    An die Berechtigung einer solchen fristlosen Entlassung sei ein "strengerer Maßstab" anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehöre (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, unter II 4 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, unter 2 b aa der Gründe, m.w.N.).
  • ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verweigerung der Durchführung von

    Zugleich hat er ihn für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten aufzufordern und, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung anzukündigen (Warnfunktion, vgl. BAG, Urt. v. 10.11.93, Az: 7 AZR 682/92).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    aa) Verletzt ein Betriebsratsmitglied ausschließlich betriebsverfassungsrechtliche Amtspflichten, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BAG 26. Januar 1994 - 7 AZR 640/92 - zu A II 2 der Gründe mwN; 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - zu 5 a der Gründe; 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - zu 2 b aa der Gründe, BAGE 71, 14) vertragsrechtliche Sanktionen wie der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung oder einer individualrechtlichen Abmahnung, mit der kündigungsrechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt werden, ausgeschlossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11

    Anspruch auf Entfernung von mehreren Abmahnungen aus der Personalakte -

    Vielmehr kommt eine Pflichtverletzung durch ein Betriebsratsmitglied als Gegenstand einer Abmahnung in Betracht, wenn das Betriebsratsmitglied zumindest auch seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat ( BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, zu 2 a der Gründe; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - NZA 1994, 500, zu 5 a der Gründe ).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung unterliegt dabei strengeren Maßstäben als diejenige eines Arbeitnehmers, der nicht dem Betriebsrat angehört (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu 2 b der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - NZA 1994, 500 ff. [BAG 10.11.1993 - 7 AZR 682/92], zu 5 a der Gründe).

    Soweit die Versäumung der Arbeitszeit auf einer Verkennung des Begriffes der Erforderlichkeit i. S. des § 37 Abs. 2 BetrVG beruht, wird dem Betriebsratsmitglied ebenso wie dem Betriebsrat selbst ein revisionsrechtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zugestanden (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, aa0, zu 5 b aa der Gründe).

    Liegt eine so geartete Überschneidung der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied mit Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und eine damit verbundene Fehleinschätzung (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) vor, kann eine Abmahnung ihren Zweck nur erfüllen, wenn dem Arbeitnehmer vor Augen geführt wird, welches Verhalten von ihm künftig zur Vermeidung individualrechtlicher Konsequenzen verlangt wird (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, aaO).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Mit dieser eingeschränkten Fassung seines Antrags will der Betriebsrat erkennbar der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Rechnung tragen, nach der eine Abmahnung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten nicht dadurch ausgeschlossen ist, daß das Verhalten des Arbeitnehmers zugleich auch eine Verletzung seiner Pflichten als Betriebsratsmitglied darstellt (vgl. BAG 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - BAGE 71, 14, 18 = AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 9 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 26, zu 2 b aa der Gründe; 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 29, zu 5 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion; vgl. BAG Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAGE 63, 240 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309;Urteil vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;Urteil vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236;Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Abmahnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteile vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 71, 14 [BAG 15.07.1992 - 1 AZR 466/91] = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung; in der neueren Literatur: zustimmend Becker/Schaffner BB 1995, 2526, 2527; ablehnend: Walker NZA 1995, 601, 605).

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

    In solchen Fällen ist an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer" Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zu B II 4 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - zu 5 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 29).
  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion; vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972).

    Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Nebentätigkeit), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 94/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung).

  • LAG Hamburg, 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11

    Wahlvorstandsschulung - zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung - Entfernung

    Im Hinblick auf die Überprüfung der Erforderlichkeit der Versäumung der Arbeitszeit beim Betriebsratsmitglied im Sinne von § 37 Abs. 2 BetrVG wird dem Betriebsratsmitglied aber, ebenso wie dem Betriebsrat selbst, ein Beurteilungsspielraum zugestanden (vgl. BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - zu 5 b aa er Gründe) .

    Kommt es zu einer Überschreitung des Beurteilungsspielraums und ist dieses für die Arbeitsversäumnis kausal, ist eine Abmahnung unter dem Gesichtspunkt ihrer Warnfunktion nur dann gerechtfertigt, sofern eine hinreichende Gefahr der Wiederholung eines willensgesteuerten objektiven Überschreitens des Beurteilungsspielraumes besteht (BAG 10. November 1993, - 7 AZR 682/92 - zu 5 b bb der Gründe) .

  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Das Landesarbeitsgericht ist zwar zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen, nach der der Arbeitnehmer die Entfernung mißbilligender Äußerungen des Arbeitgebers aus seiner Personalakte verlangen kann, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können (vgl. z.B. BAG Urteile vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. August 1992 - 5 AZR 531/91 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung, jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Bei Verstößen gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten, die nicht zugleich eine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen, kommt indessen nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe, m.w.N.; Senatsurteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, a.a.O., zu 5 a der Gründe) keine Kündigung und damit auch keine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall, sondern nur ein Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG und damit auch nur die Inaussichtstellung eines solchen Antrags für den Wiederholungsfall in Betracht.

  • LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 15 Sa 81/06

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

  • LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2008 - 2 Ss 110/07

    Jede Schlechterstellung im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Arbeitnehmern

  • LAG Hessen, 10.04.2014 - 9 TaBV 106/13

    Abmahnung; Behinderungsverbot; Ordnungsgeld; Schwerbehindertenvertretung

  • LAG Hamm, 06.11.2002 - 18 Sa 838/02

    Abmahnung, Abgeltung von Urlaubsvergütung, Dienstwagen, Privatnutzung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

  • LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 2009/99

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der

  • ArbG Gießen, 15.06.2016 - 7 Ca 415/15

    Einzelfallentscheidung betreffend die Wirksamkeit einer außerordentlichen,

  • LAG Sachsen, 24.02.2022 - 2 Sa 453/20

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Ungerechtfertigte Abmahnung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14

    Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2005 - 6 Ca 7216/04
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2002 - 4 Sa 337/01

    Kündigung, fristgemäß, verhaltensbedingt, Presseabteilung, Pflichtverletzung,

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 5 Sa 396/07

    Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09

    Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 Sa 827/01

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - aufgrund anwaltlicher

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03

    Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97

    Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf

  • LAG Düsseldorf, 06.09.1995 - 12 TaBV 69/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - einstweilige Verfügung

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2008 - 2 Ss 110/07
  • LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04

    Schmähkritik - Abmahnung!

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95

    Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 348/10

    Abgrenzung zwischen Mobbing und Konflikt

  • LAG Köln, 08.08.1997 - 11 Sa 656/97

    Abmahnung; Verschulden; richtige Tatsachenbehauptung

  • ArbG Bonn, 18.06.2020 - 3 Ca 3431/19
  • LAG Niedersachsen, 07.01.1997 - 13 Sa 1830/96

    Maßgeblichkeit der Prüfung der Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme

  • ArbG München, 10.01.2023 - 40 Ca 4560/22

    Abmahnung wegen angeblicher Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit -

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