Rechtsprechung
   BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93   

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https://dejure.org/1994,1434
BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93 (https://dejure.org/1994,1434)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1994 - 9 AZR 49/93 (https://dejure.org/1994,1434)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1994 - 9 AZR 49/93 (https://dejure.org/1994,1434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG § 47; BAT i.d.F. des 66. Änderungstarifvertrags § 48 Abs. 5, Abs. 5a
    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem Schwerbehindertengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 74
  • NZA 1994, 1095
  • BB 1994, 1224
  • BB 1994, 1788
  • BB 1994, 646
  • BB 1994, 648
  • BB 1994, 649
  • DB 1994, 1528
  • DB 1994, 686
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93
    Nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes hätte der Kläger, der regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitete, lediglich einen Anspruch auf 15 Urlaubstage, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BUrlG (zur Umrechnung von 18 Werktagen auf 15 Urlaubstage vgl. BAGE 45, 199; 54, 141 = AP Nr. 15 und 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93
    Nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes hätte der Kläger, der regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitete, lediglich einen Anspruch auf 15 Urlaubstage, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BUrlG (zur Umrechnung von 18 Werktagen auf 15 Urlaubstage vgl. BAGE 45, 199; 54, 141 = AP Nr. 15 und 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG).
  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93
    Nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes hätte der Kläger, der regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitete, lediglich einen Anspruch auf 15 Urlaubstage, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BUrlG (zur Umrechnung von 18 Werktagen auf 15 Urlaubstage vgl. BAGE 45, 199; 54, 141 = AP Nr. 15 und 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen steht auch dann nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - zu III 2 der Gründe, BAGE 76, 74) , wenn längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht die geschuldete Arbeitsleistung erbracht wurde.
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    c) Der Zwölftelung steht nicht entgegen, dass die Tarifvertragsparteien keine Befugnis zur Kürzung der Urlaubsdauer nach § 125 Abs. 1 SGB IX haben (zu § 47 SchwbG: Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Unterlässt der Arbeitnehmer diese Mitteilung, kann er - obwohl der gesetzliche Zusatzurlaub nach § 13 BUrlG nicht disponibel und ein wirksamer Verzicht auf diesen nicht möglich ist (vgl. zu tariflichen Kürzungsbestimmungen BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 42, BAGE 117, 23; 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - zu III 2 der Gründe, BAGE 76, 74)  - seine Rechte aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nF bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF nicht in Anspruch nehmen.
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Die Tarifvertragsparteien können deshalb nur entsprechend § 5 Abs. 1 BUrlG eine Kürzung des vollen Tarifurlaubs für Arbeitnehmer, die in der zweiten Jahreshälfte ausscheiden, regeln (Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74, 78).
  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Das folgt aus § 47 Satz 2 SchwbG (BAGE 76, 74 = AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986).
  • LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01

    Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung

    Vielmehr hat der in der zweiten Jahreshälfte nach Erfüllung der Wartezeit ausscheidende schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Buchst.c BUrlG Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (BAG v. 08.03.1994 - 9 AZR 49/93, BB 1994, 1788 = DB 1994, 1528 ).
  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 604/96

    Altersgrenze - Weiterbeschäftigung - tarifliche Ansprüche bei späterer Beendigung

    Eine Tarifnorm ist dann unwirksam, wenn sie für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Bestimmungen enthält und ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund sich nicht finden läßt (BAGE 76, 74, 77 = AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Eine Tarifnorm ist dann unwirksam, wenn sie für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender sonstiger einleuchtender Grund sich nicht finden läßt (Senatsurteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

    Wenn dem Arbeitnehmer nach den vorgenannten Vorschriften grundsätzlich ein jährlicher Erholungsurlaub von 24 Werktagen zusteht, muss dieser zugleich auch entstehen können (vgl. auch BAG v.08.03.1994, 9 AZR 49/93, juris zu § 48 Abs. 5 BAT in der im Jahre 1991 geltenden Fassung).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 90/98
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93   

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https://dejure.org/1993,4441
LAG Düsseldorf, 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93 (https://dejure.org/1993,4441)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93 (https://dejure.org/1993,4441)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 12 (11) Sa 1657/93 (https://dejure.org/1993,4441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 66 Abs. 1 S. 4; ZPO § 233
    Erforderliche Begründung eines Fristverlängerungsantrags

  • Der Betrieb

    ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 4; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtsverfahren ; Berufungskläger ; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ; Verlängerungsantrag ; Prozeßbevollmächtigter ; Allgemeine Praxis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 233
    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungsfrist - Antrag auf Verlängerung - pauschale Begründung - Vertrauen auf Fristverlängerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1208
  • DB 1994, 1528
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung der

    Angesichts der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (veröffentlicht in: VersR 1994, S. 1208) habe der Prozessbevollmächtigte mit der Zurückweisung seines Antrags rechnen müssen, jedenfalls aber damit, dass nur eine kurzzeitige Verlängerung gewährt würde, zumal sich aus dem Antrag vom 17. Dezember 1999 keine fortbestehende gesundheitliche Verhinderung des Sachbearbeiters ergeben habe.

    Ob der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin gleichwohl wegen des 1994 veröffentlichten Beschlusses der 12. Kammer (VersR 1994, S. 1208 f.; in Leitsätzen auch veröffentlicht in DB 1994, S. 1528) - wie das Landesarbeitsgericht im angegriffenen Beschluss behauptet - mit einer Ablehnung seines Verlängerungsgesuchs mangels ausreichender Substantiierung seines Verlängerungsgrundes rechnen musste, ist bereits fraglich.

    Aus den Gründen der zitierten Entscheidung ergibt sich vielmehr, dass ausdrücklich offen gelassen wurde, ob ein Anwalt, dem eine kürzere als die beantragte Fristverlängerung gewährt wird, in seinem Vertrauen auf eine vollumfängliche Stattgabe seines Antrags schutzwürdig ist (VersR 1994, S. 1208 f. a.E.).

  • BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Wiedereinsetzung

    Er mußte die restriktive Spruchpraxis des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf im Zeitpunkt des Wiedereinsetzungsantrags (17. März 1994) auch nicht kennen, weil diese erst deutlicher bekannt geworden ist, nachdem der Beschluß der 12. Kammer vom 23. Dezember 1993 (12 (11) Sa 1657/93, rechtskräftig) im Juli 1994 veröffentlicht worden ist (DB 1994, 1528 LS; EzA SD 1994 Nr. 16, 8).

    Dies mag sich nach der Veröffentlichung des Beschlusses der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. Dezember 1993 (aaO) im Juli 1994 anders darstellen.

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2004 - 24 U 194/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ohne Verschulden des Rechtsanwalts -

    Durch Beschluss vom 11.1.2000 lehnte der Vorsitzende der zuständigen 12. Kammer des LAG unter Hinweis auf LAG Düsseldorf VersR 1994, 1208 = DB 1994, 1528 sowie BAG AP Nr. 6 zu § 66 ArbGG 1979 den Verlängerungsantrag ab.

    Aus dem Urteil des BAG vom 23. September 1994 durfte der Beklagte zu 2) schließen, dass das BAG die vom LAG Düsseldorf praktizierte Verfahrensweise als rechtswidrig ansah und damit auch dem im Urteil des BAG vom 27. September 1994 zitierten Beschluss des LAG Düsseldorf vom 23. Dezember 1993 (DB 1994, 1528 = VersR 1994 1208 f) jede Präjudizwirkung absprach (BAG NJW 1995, 1446 f).

  • BVerfG, 12.01.2000 - 1 BvR 222/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Insofern treffen die vom Landesarbeitsgericht im Jahre 1990 entwickelten Grundsätze (vgl. auch LAG Düsseldorf, DB 1994, S. 1528) auf den von ihm gestellten Verlängerungsantrag nicht zu.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.1997 - 6 Sa 792/97

    Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand; Versäumung der Frist; Verschulden des

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Rechtsprechung
   ArbG Oldenburg, 28.10.1993 - 3 BVGa 2/93   

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https://dejure.org/1993,13820
ArbG Oldenburg, 28.10.1993 - 3 BVGa 2/93 (https://dejure.org/1993,13820)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 28.10.1993 - 3 BVGa 2/93 (https://dejure.org/1993,13820)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 3 BVGa 2/93 (https://dejure.org/1993,13820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Zeitweise Untersagung der Verlagerung von Wartungs- und Umrüstungsaufträgen bis zum Abschluß der Verhandlungen über einen Interessenausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DB 1994, 1195
  • DB 1994, 1528
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