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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93   

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https://dejure.org/1995,28
BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 (https://dejure.org/1995,28)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93 (https://dejure.org/1995,28)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 (https://dejure.org/1995,28)
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Sonderkündigungstatbestand mangelnder persönlicher Eignung

Im Einigungsvertrag vorgesehener Sonderkündigungstatbestand für den öffentlichen Dienst ist mit dem GG Grundgesetz vereinbar, Art. 12 i.V.m. Art. 33 Abs. 2 GG, Erfordernis einer Würdigung im Einzelfall, übliche Loyalität und Kooperation im DDR-Staatsdienst begründen für sich keine mangelnde Eignung;

§ 90 Abs. 2 BVerfGG, Rechtswegerschöpfung trotz Nichteinlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (§ 72a ArbGG)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Sonderkündigung

  • openjur.de

    Sonderkündigung

  • Bundesverfassungsgericht

    Der im Einigungsvertrag vorgesehene Sonderkündigungstatbestand mangelnder persönlicher Eignung ist mit dem Grundgesetz vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung - Sonderkündigungstatbestand

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des im Einigungsvertrag geregelten Sonderkündigungstatbestandes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sonderkündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung nach dem EinigV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungsrechts mangels persönlicher Eignung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2; Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Ziff. 1 Abs. 4 Nr. 1
    Neue Bundesländer: Verfassungsmäßigkeit des Sonderkündigungstatbestands der mangelnden persönlichen Eignung für Mitarbeiter des Öffentlichen Diensts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 140
  • MDR 1995, 721
  • NZA 1995, 619
  • NJ 1995, 307
  • DVBl 1995, 789
  • BB 1995, 1036
  • DB 1995, 1135
 
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Wird zitiert von ... (325)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Es ist daher aufgrund einer Prognose festzustellen, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung seiner gesamten Persönlichkeit voraussetzt (vgl. BVerfGE 39, 334 ).

    Die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Radikalen-Beschluß (BVerfGE 39, 334) für die Beurteilung der Verfassungstreue von Bewerbern aus der Bundesrepublik entwickelt hat, können daher nicht rückwirkend auf das Verhalten im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (BVerfGE 84, 133 ).

    Dem Staat obliegt aber insoweit eine aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende Schutzpflicht, der er durch die geltenden Kündigungsvorschriften Rechnung getragen hat (vgl. BVerfGE 84, 133 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nur zu prüfen, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Art. 12 Abs. 1 GG formuliert ein einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit, dessen verschiedene Gewährleistungen allerdings insofern Bedeutung haben, als an die Einschränkung von Berufs- und Arbeitsplatzwahl höhere Anforderungen gestellt werden als an die Einschränkung der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der Verfassungsbeschwerde nur zu prüfen, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 86, 122 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    a) Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung, wie hier, die Berufsfreiheit und den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern, so fordern Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG, daß die Gerichte diesen Rechten bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Der Arbeitgeber sollte dadurch in die Lage versetzt werden, sich von solchen Mitarbeitern zu trennen, die er bei Beachtung des Art. 33 Abs. 2 GG nicht eingestellt hätte (so auch BAG, AP Nr. 12 Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX ; NZA 1994, S. 25 ; AP Nr. 18 Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX ; stRspr).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 89, 276 ).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Doch obliegt dem Staat aus dem Grundrecht folgend der Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 128, 157 ).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    c) Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt durch den Dienstherrn bezieht sich auf die künftige Amtstätigkeit des Betroffenen und enthält zugleich eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ).

    Der Beamte, der keine Gewähr für eine in seinem Gesamtverhalten neutrale, den jeweiligen dienstlichen Anforderungen angemessene Amtsführung bietet, ist ungeeignet im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Sie tragen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der objektiven Schutzpflicht des Staates gegenüber den wechselseitigen Grundrechtspositionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; BVerfGK 1, 308 ; 8, 244 ).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4034
LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94 (https://dejure.org/1994,4034)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94 (https://dejure.org/1994,4034)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 (https://dejure.org/1994,4034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BGB § 630
    Verwirkung eines Zeugnisanspruchs - Keine Durchsetzbarkeit der Formulierung "zur vollsten Zufriedenheit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Verwirkung ; Fristsetzung mit Klageandrohung

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zufriedenheitsformel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Zur vollsten Zufriedenheit" gearbeitet? - Arbeitnehmer kann eine sprachlich unmögliche Formulierung im Zeugnis nicht erzwingen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 242 630
    Arbeitszeugnis: Verwirkung des Anspruchs

Papierfundstellen

  • DB 1995, 1135
  • DB 1995, 2235
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 1337/98

    Arbeitszeugnis - Transsexuelle[r]

    Zwar hat die Klägerin damit erstmalig neun Jahre nach ihrem Ausscheiden bei der Beklagten die Erstellung eines neuen Zeugnisses mit dem geänderten Namen bzw. dem geänderten Geschlecht verlangt; sie hat sich aber innerhalb der von der Rechtsprechung ( BAG vom 17.02.1988, AP Nr. 17 zu § 630 BGB [ van Venrooy ] = EzA § 630 BGB Nr. 12 = NZA 1988, 427 = SAE 1989, 59 [ M. Wolf ]; LAG Hamm vom 16.03.1989, EzBAT § 61 BAT Nr. 13; LAG Saarland vom 28.02.1990, LAGE § 630 BGB Nr. 9; LAG Düsseldorf vom 11.11.1994, DB 1995, 2235) für die erstmalige Zeugniserteilung aufgestellten zeitlichen Grenzen der Verwirkung von zehn Monaten um Neuerteilung ihres Arbeitszeugnisses bemüht.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 4 Sa 54/22

    Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung

    Deshalb wird das Zeitmoment in der Rechtsprechungspraxis schon nach relativ kurzer Zeit als erfüllt betrachtet, z.B. bereits nach fünf Monaten (BAG 17. Oktober 1972 - 1 AZR 86/72 - Hessisches LAG 31. März 1999 - 2 Sa 570/96 -), elf Monaten (LAG Düsseldorf 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 -) zwölf Monaten (LAG Köln 8. Februar 2000 - 13 Sa 1050/99 -) oder 15 Monaten (LAG Hamm 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02 -).

    (2) Das LAG Düsseldorf (11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 -) sah in einem elfmonatigen Zuwarten lediglich das Zeitmoment als erfüllt an.

  • LAG Köln, 08.02.2000 - 13 Sa 1050/99

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Berichtigung, Verwirkung

    a) Wie jeder schuldrechtliche Anspruch unterliegt auch der Zeugnisberichtigungsanspruch ebenso wie der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses der Verwirkung (BAG, Urt. v. 17.02.1988 - 5 AZR 638/86 -, AP Nr. 17 zu § 630 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94 -, DB 1995, 1135; LAG Saarland, Urt. v. 28.02.1990 - 1 Sa 209/89 -, LAGE § 630 BGB Nr. 9).

    Zuletzt hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 11.11.1994 (- 17 Sa 1158/94 - DB 1995, 1135) eine Verwirkung des Berichtigungsanspruchs nach elfmonatiger Untätigkeit bei vorheriger anwaltlicher Fristsetzung mit Klageandrohung angenommen.

  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Der Große Senat hat vielmehr entscheidend darauf abgestellt, daß spätere Veränderungen des Veräußerungspreises auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken, der Vorgang mithin noch dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist (vgl. auch Groh, DB 1995, 2235).
  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs

    Unumstritten ist in der veröffentlichten Instanzenrechtsprechung die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung bei einem Untätigbleiben des Arbeitnehmers von 10 oder 11 Monaten (vgl. LAG Düsseldorf, 11.11.1994 - 17 Sa 1158/94, DB 1995, 1135 - 11 Monate; LAG Hamm, 3.7.2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73 - 15 Monate).
  • LAG München, 11.02.2008 - 6 Sa 539/07

    Zeugnisanspruch

    Unumstritten ist bei Zeugnisansprüchen in der veröffentlichten Instanzrechtsprechung die Erfüllung des Zeitmoments bei einem Untätigbleiben des Arbeitnehmers von 10 oder 11 Monaten (vgl. LAG Düsseldorf, 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94, DB 1995, 1135 - 11 Monate; LAG Hamm, 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02, NZA-RR 2003, 73 - 15 Monate; LAG Köln 8. Februar 2000 - 13 Sa 1050/99 - NZA-RR 2001, 130-132 - 12 Monate).
  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

    Weil eine Steigerung des Wortes "voll" sprachlich ausgeschlossen ist, ist allerdings in der Rechtsprechung umstritten, ob der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf diese Formulierung hat (dafür: BAG, Urteil vom 23.09.1992, 5 AZR 573/91, EzA Nr. 16 zu § 630 BGB; dagegen: LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.1994, DB 1995, 1135).
  • LAG Köln, 11.09.2002 - 7 Sa 530/02

    Zeugnis, Zwischenzeugnis, Teilzeugnis, Ausschlussfristen, Verwirkung, Treu und

    Auch eine solche Verwirkung ist bereits nach Zeitabläufen anerkannt worden, die wesentlich kürzer waren als der Zeitraum, der vorliegend zwischen dem Ende der Abordnung nach Braunschweig und dem erstmaligen Begehren des Klägers auf Erteilung eines darauf bezogenen Zeugnisses lag (BAG DB 88, 1071: 10 Monate; LAG Düsseldorf DB 95, 1135: 11 Monate).
  • FG Düsseldorf, 04.03.1998 - 14 V 9135/97

    Kaufpreisherabsetzung bei Veräußerung zwischen Angehörigen

    Für die Praxis: Auch der BFH hat sich für den Fall der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages gegen Stornierung des Kaufpreises dafür ausgesprochen, daß eine rückwirkende Korrektur der Besteuerungsgrundlage auch dann geboten ist, wenn der Erwerber sein Optionsrecht aus einem außerhalb des Vertragsverhältnisses liegenden, privaten Grund ausgeübt haben sollte (BFH vom 21.12.1993, BStBl II 1994, 648 ; Groh, DB 1995, 2235 ).
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Rechtsprechung
   BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3312
BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93 (https://dejure.org/1994,3312)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1994 - 8 AZR 131/93 (https://dejure.org/1994,3312)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1994 - 8 AZR 131/93 (https://dejure.org/1994,3312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung einer Genossenschaft gegenüber einem Organvertreter - Fortgeltung von in der DDR begründeten Dienstverhältnissen - Mindestbestand eines Arbeitsverhältnisses für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) - Vergleich des Begriffs des "Werktätigen" in ...

  • rechtsportal.de

    Fortbestehen von DDR-Dienstverhältnissen nach dem Beitritt

  • Der Betrieb

    KSchG § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 1; BGB § 611; AGB-DDR § 15; ZGB-DDR § 197; EGBGB Art. 232, § 6
    Neue Bundesländer: Kündigung einer Genossenschaft gegenüber einem Organvertreter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 571
  • NJ 1995, 386
  • BB 1995, 575
  • DB 1995, 1135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 370/92

    Bestimmung des Arbeitnehmerstatus nach DDR-Recht - Arbeitsrechtsverhältnis bei

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93
    So war anerkannt, daß persönliche Dienstleistungen im Sinne von § 197 ZGB-DDR im Gegensatz zu arbeitsrechtlichen Dienstleistungen nicht unter Einordnung in das Arbeitskollektiv des Betriebes erbracht wurden (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 370/92 -, n. v., zu I 1a der Gründe, mit Hinweis auf die dort zitierte DDR-Literatur).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93
    Zu Unrecht beruft sich das Landesarbeitsgericht auf die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers das ursprüngliche, lediglich suspendierte Arbeitsverhältnis wieder aufleben könne (BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/84 - AP Nr. 3 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93
    So hat der Zweite Senat entschieden, daß dann, wenn der Arbeitnehmer zwecks späterer Anstellung als GmbH-Geschäftsführer zunächst in einem Arbeitsverhältnis erprobt werden sollte, im Zweifel anzunehmen sei, daß mit Abschluß des Geschäftsführervertrages das ursprüngliche Arbeitsverhältnis beendet werde (BAG Urteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.1992 - 2 Sa 42/92

    Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Kündigung; Kündigungsfrist; Arbeitsvertrag;

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 131/93
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 1992 - 2 Sa 42/92 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2004 - 10 Sa 528/04

    Befristung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Darüber hinaus obliegt es dem Arbeitnehmer, der im Prozess von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, zumal wenn zwischen der Geltendmachung und behaupteten Leistung ein längerer Zeitraum liegt, bei Bestreiten der Überstunden auch darzulegen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (BAG, AP Nr. 4 zu § 14 KSchG 1969).
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