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   BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95   

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BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 (https://dejure.org/1996,600)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 (https://dejure.org/1996,600)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 (https://dejure.org/1996,600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen - Nachwirkung von Tarifverträgen - Zulässigkeit der untertariflichen Beschäftigung eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Störung des Betriebsfriedens durch Geltung unterschiedlicher ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99; TVG § 4 Abs. 5
    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99; TVG § 4 Abs. 5
    Kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers zu untertariflichem Entgelt im Nachwirkungszeitraum eines gekündigten Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 447
  • BB 1996, 2416
  • BB 1996, 2570
  • DB 1996, 2551
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95
    Hiergegen spricht, daß nach herrschender Meinung ein nachwirkender Tarifvertrag nicht mehr zwingenden Charakter hat, so daß Abweichungen ohne weiteres vereinbart werden können (vgl. nur BAGE 54, 191, 206 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, zu B II 6 b der Gründe; MünchArbR/Löwisch, § 266 Rz 8).
  • BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88

    Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95
    Zu Unrecht beruft sich der Betriebsrat in der Rechtsbeschwerdeerwiderung insoweit auf den Beschluß des Vierten Senats vom 1. Februar 1989 (BAGE 61, 66 [BAG 01.02.1989 - 4 ABR 86/88] = AP Nr. 63 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt Beschluß vom 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.) kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur dann verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen eine Bestimmung in einem Gesetz oder einem Tarifvertrag oder gegen eine sonstige in dieser Vorschrift genannte Norm verstößt.
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95
    Hierbei handelt es sich um eine Schutznorm, deren Verletzung die Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung begründen kann (BAGE 63, 226 = AP Nr. 77 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95
    So sollen z.B. auch solche Nachteile abgewehrt werden, die der Belegschaft infolge der Erschwerung ihrer Arbeit drohen (BAGE 56, 108, 117 f. = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 c der Gründe).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 1, zu B I 1 b der Gründe; Senat 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - BAGE 77, 165, zu B II 1 der Gründe).

    Auf dieser Grundlage hat der Senat ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei Einstellungen dann bejaht, wenn die tatsächliche Beschäftigung aus Gründen des kollektiven oder individuellen Arbeitnehmerschutzes verhindert werden soll oder wenn bei der Einstellung ein Auswahlverfahren nicht beachtet worden ist, das zugunsten besonders schutzwürdiger Mitbewerber vorgeschrieben ist (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B I 1 b der Gründe; Senat 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - aaO, zu B II 1 c der Gründe).

    Für tarifgebundene Arbeitnehmer wäre ein tarifvertragliches Verbot der Einstellung zu untertariflichen Bedingungen sinnlos, da die Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags unabhängig davon, ob die Arbeitsvertragsparteien etwas Ungünstigeres vereinbart haben, für das Arbeitsverhältnis maßgebend sind (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B I 1 c der Gründe).

    Insoweit gilt nichts anderes als für den Fall der Zustimmungsverweigerung wegen Verstoßes gegen einen Tarifvertrag (Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B I 2 der Gründe).

    Die Nachteile müssen nämlich "infolge" der personellen Maßnahme eintreten, also hier Folge der Einstellung sein (vgl. Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B III der Gründe).

    Sie können nicht durch die Einstellung als solche benachteiligt sein, sondern allenfalls durch die Konditionen, zu denen sie eingestellt werden (vgl. Senat 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - aaO, zu B II der Gründe mwN).

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

    Als Betriebsnormen in Betracht gezogen werden etwa neben Skalen für die Beschäftigung einer bestimmten Höchstzahl von Lehrlingen oder sonstigen Arbeitnehmergruppen auch Regelungen, die sich insofern auf die Zusammensetzung der Belegschaft beziehen, als sie das quotenmäßige Verhältnis von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern festlegen (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - BAGE 58, 183 = AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; siehe auch Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Eine Zustimmungsverweigerung ist danach nicht bei jeder Einstellung gerechtfertigt, die in irgendeiner Weise normative Vorgaben verletzt; Voraussetzung ist vielmehr, daß der Zweck der verletzten Norm nur dadurch erreicht werden kann, daß die Einstellung insgesamt unterbleibt (Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, unter B II 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung, unter B I 1 der Gründe).

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Gleiches gilt, wenn die Tarifbindung erst nach diesem Zeitpunkt eintritt, etwa weil der Arbeitnehmer vorher nicht Gewerkschaftsmitglied war und erst im Nachwirkungszeitraum der Gewerkschaft beitritt, die den nachwirkenden Tarifvertrag abgeschlossen hatte (st. Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung, zuletzt Beschluß vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; vgl. auch Beschluß vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erstreckt sich die Nachwirkung eines Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 TVG nicht auf erst nach dem Ablauf begründete Arbeitsverhältnisse (BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; vom 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel; vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; vom 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90 = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG; vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung), während die überwiegende Meinung in der Literatur annimmt, nachwirkende Normen erfaßten auch die nach Ende des Tarifvertrages begründeten Arbeitsverhältnisse (vgl. die Literaturnachweise bei Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Bd. I, 1997, § 18 VII 6, S. 879 Fn. 581 und S. 880 Fn. 583).

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97

    Nachwirkung eines Tarifvertrages

    b) Demgegenüber nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, die nur noch nachwirkenden Inhaltsnormen eines Tarifvertrags ergreifen ein Arbeitsverhältnis nicht, wenn es erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird (BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; vom 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel; vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; vom 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90 = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG; vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; Urteil des Senats vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - AP Nr. 20 zu § 3 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Auf die weiteren, von den Beteiligten problematisierten Fragen, ob der Arbeitgeber wegen der Nachwirkung des § 11 ERTV zu Gunsten der betroffenen Mitarbeiter auf die Anforderungen des § 11 verzichten konnte (vgl.: BAG, Beschluss vom 09.07.1996 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9 - unter B. I. 1. c) der Gründe; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz. 293; Schaub, ErfK, 3. Aufl., § 4 TVG Rz. 73), ob es sich bei § 11 Satz 1 ERTV um eine tarifliche Besetzungsregelung und eine Betriebsnorm im Sinne des § 3 Abs. 2 TVG handelt (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 26.04.1990 - AP GG Art. 9 Nr. 57 - unter B. IV. V. der Gründe; BAG, Beschluss vom 22.01.1991 - AP GG Art. 12 Nr. 67 - unter B. II. 3. der Gründe; Kempen/Zachert, a.a.O., § 3 Rz. 14; Schaub, a.a.O., § 1 TVG Rz. 31 und 14x; Hanau, RdA 1996, 164 f.; Beck, AuR 1991, 158, 160; Gamillscheck, Kollektives Arbeitsrecht, 1997, S. 588 ff. m.w.N.) oder ob § 11 ERTV lediglich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer regelt bzw. - wie das Arbeitsgericht angenommen hat - seinem Regelungsgehalt nach obsolet geworden ist, kam es danach nicht mehr an.
  • LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung einer

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG vom 28.03.2000 - 1 ABR 16/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 27, BAG vom 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9; BAG vom 28.06.1994 - 1 ABR 59/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 4).

    Der Widerspruch des Betriebsrates wegen Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers kann deshalb nur mit der Einstellung als solcher begründet werden und nicht mit einzelnen Regelungen des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9).

  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1068/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag nur bis zu dessen Ablauf

    Es kann nicht rechtens sein, dass Nicht- organisierte und Organisierte auf Grund der Verweisungsklausel eine günstigere Rechtsposition erlangen als die Organisierten, deren Situation sich durch den Wechsel eines Tarifvertrages, den ein und dieselbe Gewerkschaft abgeschlossen hat, verschlechtert hat (so BAG DB 1996, 2551).

    Es ging bei der Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag nicht darum, dass durch die vertragliche Bezugnahme des Haus-Lohntarifvertrages unabhängig von jedweder Organisationszugehörigkeit die Anwendbarkeit dieses Tarifvertrages vereinbart wird, sondern dass aus Gründen sozialpolitischer Gerechtigkeit und einfacherer Abwicklung der Arbeitsverhältnisse unter Zugrundelegung des Tarifvertrages, an den der Arbeitgeber gebunden war, alle Arbeitnehmer gleichgestellt werden (vgl. BAG DB 1996, 2551).

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (17) TaBV 23/01

    Zur Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrates bei Einstellung von

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 1), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur dann verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen eine Bestimmung in einem Gesetz oder einem Tarifvertrag oder gegen eine sonstige in dieser Vorschrift genannte Norm verstößt.

    Tarifvertragliche Regelungen über das Arbeitsentgelt und sonstige Arbeitsbedingungen haben aber nicht die Einstellung eines Arbeitnehmers zum Gegenstand (BAG 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - a. a. O.).

  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Abweichungen von nur nachwirkenden Tarifverträgen können ohne Weiteres vereinbart werden (BAG, Beschluss vom 24.02.1987 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 21 - unter B. II. 6. b) d.G.; BAG, Beschluss vom 09.07.1996 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9 - unter B. I. 1. c) d.G.; ErfK/Schaub/Franzen, 6. Aufl., § 4 TVG Rdz. 71; Kempen/Zachert, TVG, 4. Aufl., § 4 Rdz. 293 m.w.N.).
  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1078/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag - Inhalt

    Es kann nicht rechtens sein, dass Nichtorganisierte und Organisierte auf Grund der Verweisungsklausel eine günstigere Rechtsposition erlangen als die Organisierten, deren Situation sich durch den Wechsel eines Tarifvertrages, den ein und dieselbe Gewerkschaft abgeschlossen hat, verschlechtert hat (so BAG DB 1996, 2551).

    Es ging bei der Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag nicht darum, dass durch die vertragliche Bezugnahme des Haus-Lohntarifvertrages unabhängig von jedweder Organisationszugehörigkeit die Anwendbarkeit dieses Tarifvertrages vereinbart wird, sondern dass aus Gründen sozialpolitischer Gerechtigkeit und einfacherer Abwicklung der Arbeitsverhältnisse unter Zugrundelegung des Tarifvertrages, an den der Arbeitgeber gebunden war, alle Arbeitnehmer gleichgestellt werden (vgl. BAG DB 1996, 2551).

  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1076/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag - Inhalt

  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1071/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag - Inhalt

  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1072/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag - Inhalt

  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1070/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag - Inhalt

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 193/97

    Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
  • LAG München, 05.04.2006 - 9 Sa 1069/05

    Vorrang des Haustarifvertrages vor Verbandstarifvertrag - Inhalt

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (15) TaBV 24/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 (9) TaBV 33/01

    Betriebsrat hat kein Recht zur Verweigerung der Einstellung eines

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 4/97
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

  • LAG Bremen, 29.07.2009 - 2 TaBV 5/09

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personeller Maßnahme; unbegründeter

  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 15 TaBV 8/98

    Betriebsrat: Zustimmung zur Eingruppierung bei einseitiger Änderung der

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 194/97
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 214/97
  • LAG Niedersachsen, 28.05.1998 - 1 TaBV 41/97

    Tarifwidriges Verhalten des Arbeitgebers durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 215/97
  • ArbG Leipzig, 15.02.2012 - 11 BV 79/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 290/97
  • ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03

    Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 6 TaBV 40/07

    Streitgegenstand, Deutsche Post, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.1999 - 4 TaBV 47/98

    Streitigkeit über das Vorliegen einer ordnungsgemäße Zustimmungsverweigerung des

  • ArbG Düsseldorf, 09.09.2015 - 8 BV 86/15

    Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme (hier:

  • LAG München, 17.04.2008 - 4 TaBV 112/07

    Zustimmungsersetzungsantrag

  • LAG Hessen, 21.08.2007 - 4 TaBV 63/07

    Einstellung - Widerspruch - Befristung

  • LAG Hamm, 23.06.2004 - 18 Sa 551/04

    Auslegung einer Verweisung, arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2006 - 4 TaBV 49/05

    Eingruppierung, Änderung von Entlohnungsgrundsätzen, Fehlende Tarifbindung

  • VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04

    Keine Zustimmungsverweigerung unter Berufung auf sozial ungerechtfertigte

  • LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 426/97
  • LAG Bremen, 04.11.2009 - 2 TaBV 15/09

    Informationspflichten der Arbeitgeberin bei personellen Maßnahmen; unbegründeter

  • KAG Freiburg, 04.08.2006 - 3/06

    Zustimmung zur Eingruppierung; Erledigung der Hauptsache

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