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   BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96   

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https://dejure.org/1997,338
BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96 (https://dejure.org/1997,338)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1997 - 2 AZR 265/96 (https://dejure.org/1997,338)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 (https://dejure.org/1997,338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1, 2
    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102 Abs. 1 und 2
    Betriebsratsanhörung bei Kündigung: Verwertbarkeit von Tatsachen im Kündigungsschutzprozeß, die dem Betriebsrat erst auf Nachfrage mitgeteilt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2701 (Ls.)
  • MDR 1994, 697
  • NZA 1997, 656
  • BB 1997, 1311
  • DB 1997, 1284
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, daß auch eine nicht ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe bzw. eine bewußte Irreführung des Betriebsrats die Unwirksamkeit einer Kündigung begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 9. März 1995 - 2 AZR 461/94 - NZA 1995, 678, jeweils m.w.N.).

    Es gilt der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determination", demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 -, aaO, m.w.N.).

    Der Arbeitgeber hat die von ihm für maßgeblich erachteten Kündigungsgründe bei der Anhörung so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 -, aaO und vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972, jeweils m.w.N.).

    Dabei gehört zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information des Betriebsrats auch die Unterrichtung über dem Arbeitgeber bekannte und von ihm als für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam erkannte Tatsachen, die den Arbeitnehmer entlasten und gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Nachträgliche Informationen können allerdings dazu führen, daß insoweit die Frist für die Stellungnahme des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 2 BetrVG neu zu laufen beginnt (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1 d Nr. 3, zu III der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 111 a).

    Auch Informationen, die der Betriebsrat im Zuge der Anhörung vom Arbeitgeber auf Nachfrage erhält, sind Gegenstand der Anhörung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 -, aaO; KR-Etzel, aaO) und können dann ggf. im Kündigungsschutzprozeß zugunsten des Arbeitgebers berücksichtigt werden.

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 461/94

    Betriebsrat: Informationsanspruch - Gründe für den Kündigungsentschluss -

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, daß auch eine nicht ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats über die Kündigungsgründe bzw. eine bewußte Irreführung des Betriebsrats die Unwirksamkeit einer Kündigung begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 9. März 1995 - 2 AZR 461/94 - NZA 1995, 678, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Abgesehen davon, daß die Rechtsvorgängerin der Beklagten die Anhörung nicht erst mit dem Schreiben vom 17. März 1993, sondern bereits am 16. März 1993 durch mündliche Unterrichtung der Personalkommission eingeleitet hat, folgt weder aus der vom Arbeitgeber gewählten schriftlichen Form der Anhörungseinleitung noch aus der Komplexität des Kündigungssachverhalts eine Verpflichtung des Arbeitgebers, sich auf schriftliche Informationen zu beschränken oder gar vorhandene schriftliche Unterlagen dem Betriebsrat auszuhändigen (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP Nr. 69 zu § 102 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Lediglich Informationen, die sich der Betriebsrat nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber anderweitig selbst beschafft, heilen eine unzureichende Unterrichtung seitens des Arbeitgebers nicht (vgl. BAGE 44, 201, 208 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A I 2 d der Gründe; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Es ist schon zweifelhaft, ob die Rechtsvorgängerin der Beklagten den Betriebsrat über die im Schreiben der Klägerin vom 4. Juni 1992 erhobenen Einwendungen gegen die Vorwürfe ihrer Vorgesetzten Dr. He dem Inhalt nach unterrichten mußte (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Lediglich Informationen, die sich der Betriebsrat nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber anderweitig selbst beschafft, heilen eine unzureichende Unterrichtung seitens des Arbeitgebers nicht (vgl. BAGE 44, 201, 208 = AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A I 2 d der Gründe; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96
    Der Arbeitgeber hat die von ihm für maßgeblich erachteten Kündigungsgründe bei der Anhörung so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 -, aaO und vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Eine Verpflichtung, dem Betriebsrat vorhandene schriftliche Unterlagen auszuhändigen, besteht im Allgemeinen nicht (vgl. BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96; KR-Etzel § 102 BetrVG Rn. 68 mwN).
  • ArbG Köln, 17.06.2021 - 12 Ca 450/21

    Corona-Maskenverweigerung am Arbeitsplatz: Pauschales Attest reicht nicht - auch

    Der für den Arbeitgeber maßgebende Sachverhalt ist dabei unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, näher so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 06.02.1997 - 2 AZR 265/96 - juris).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; zuletzt 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10).

    Dazu gehören auch die dem Arbeitgeber bekannten, dem Kündigungsgrund widerstreitenden Umstände (6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - aaO).

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