Rechtsprechung
   EuGH, 11.03.1997 - C-13/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,35
EuGH, 11.03.1997 - C-13/95 (https://dejure.org/1997,35)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1997 - C-13/95 (https://dejure.org/1997,35)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1997 - C-13/95 (https://dejure.org/1997,35)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,35) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Süzen / Zehnacker Gebäudereinigung Krankenhausservice

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Auftraggeber, der einen Reinigungsvertrag mit einem unabhängigen Unternehmer kündigt, um einen Vertrag mit einem anderen ...

  • EU-Kommission

    Süzen / Zehnacker Gebäudereinigung Krankenhausservice

  • Wolters Kluwer

    Übergang von Unternehmen; Wahrung von Ansprüchen; Reinigung von Räumlichkeiten; Übertragung relevanter materieller oder immaterieller Betriebsmittel; Übernahme des wesentlichen Teils der Personals; Wirtschaftliche Einheit; Wahrung der Identität

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    RL 77/187 Art. 1 Abs. 1; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 77/187 Art. 1 Abs. 1; BGB § 613a
    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Auftraggeber, der einen Reinigungsvertrag mit einem unabhängigen Unternehmer kündigt, um einen Vertrag mit einem anderen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14.2.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unterneh... men, Betrieben und Betriebsteilen (ABl. L 61 S. 26)
    Betriebsübergang: Anwendungsfall der Richtlinie 77/178/EWG auch bei Kündigung eines Auftrags und Vergabe an anderes Unternehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN REINIGUNGSAUFTRAG VERLOREN HAT, KANN NICHT ZWANGSLÄUFIG ANSPRUCH DARAUF ERHEBEN, VON DER FIRMA ÜBERNOMMEN ZU WERDEN, DIE DIESEN AUFTRAG NUNMEHR ERHÄLT.

  • impulse.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die wechselvolle Geschichte des Betriebsübergangs

Besprechungen u.ä.

  • trittin-rechtsanwaelte.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    EuGH bestätigt die umstrittene Christel Schmidt-Entscheidung (Wolfgang Trittin; DB 1997, 1333-1334)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2039
  • ZIP 1997, 516
  • MDR 1997, 654
  • EuZW 1997, 244
  • NZA 1997, 433
  • BB 1997, 735
  • DB 1997, 1875
  • DB 1997, 626
  • DB 1997, 628
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (477)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
    Liegt unter Zugrundelegung der Entscheidungen des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 und vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91 auch dann ein Anwendungsfall der Richtlinie 77/187/EWG vor, wenn ein Unternehmen einem Fremdunternehmen das Auftragsverhältnis kündigt, um dieses dann einem anderen Fremdunternehmen zu übertragen?.

    8 Entsprechend der Auslegung, die diese Vorschrift durch den Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311) erfahren hat, unterliegt ein Fall wie der im Vorlagebeschluß beschriebene, in dem ein Unternehmer durch Vertrag einem anderen Unternehmer die Verantwortung für die Erledigung der früher von ihm selbst wahrgenommenen Reinigungsaufgaben überträgt, auch dann dem Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn diese Aufgaben vor der Übertragung von einer einzigen Arbeitnehmerin erledigt wurden.

    17 Zwar gehört die Übertragung von Betriebsmitteln auch zu den Kriterien, die von dem innerstaatlichen Gericht bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen sind, ob tatsächlich ein Unternehmensübergang vorliegt; das Fehlen derartiger Betriebsmittel schließt aber einen Übergang im Sinne der Richtlinie nicht notwendigerweise aus (siehe Urteile Schmidt, a. a. O., Randnr. 16, sowie Merckx und Neuhuys, a. a. O., Randnr. 21).

  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
    Entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie ist, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85, Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnrn.

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (siehe u. a. Urteile Spijkers und Redmond Stichting, a. a. O., Randnrn. 13 bzw. 24).

    20 Zu den Umständen, die bei der Feststellung eines Übergangs im Sinne der Richtlinie zu berücksichtigen sind, gehören ausser dem Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und der Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebes u. a. auch die Übernahme oder Nichtübernahme der Hauptbelegschaft durch den neuen Unternehmensinhaber (Urteil Spijkers, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 19.09.1995 - C-48/94

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk

    Auszug aus EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
    13 Die Anwendung der Richtlinie setzt voraus, daß es um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit geht, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (Urteil vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-48/94, Rygaard, Slg. 1995, I-2745, Randnr. 20).

    Denn in diesem Fall erwirbt - entsprechend den Ausführungen im Urteil Rygaard, a. a. O., Randnummer 21 - der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt.

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
    Liegt unter Zugrundelegung der Entscheidungen des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 und vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91 auch dann ein Anwendungsfall der Richtlinie 77/187/EWG vor, wenn ein Unternehmen einem Fremdunternehmen das Auftragsverhältnis kündigt, um dieses dann einem anderen Fremdunternehmen zu übertragen?.

    Wie der Gerichtshof schon im Urteil in der Rechtssache C-29/91 (Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189) u. a. festgestellt hat, findet der Begriff "vertragliche Übertragung" auf eine Situation Anwendung, in der eine Behörde beschließt, die Gewährung von Subventionen an eine juristische Person einzustellen, wodurch die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit dieser juristischen Person bewirkt wird, um die Subvention auf eine andere juristische Person zu übertragen, die einen ähnlichen Zweck verfolgt.

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
    11 und 12, und zuletzt Urteil vom 7. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 16; siehe auch Gutachten des Gerichtshofes der Europäischen Freihandelsassoziation vom 19. Dezember 1996 in der Rechtssache E-2/96, Ulstein und Röiseng, noch nicht veröffentlicht, Randnr. 27).

    12 Wie nämlich - zuletzt im Urteil Merckx und Neuhuys (a. a. O., Randnr. 28) - entschieden worden ist, ist die Richtlinie in allen Fällen anwendbar, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt.

  • EFTA-Gerichtshof, 19.12.1996 - E-2/96

    Jørn Ulstein and Per Otto Røiseng v Asbjørn Møller - Council Directive 77/187/EEC

    Auszug aus EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
    11 und 12, und zuletzt Urteil vom 7. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-171/94 und C-172/94, Merckx und Neuhuys, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 16; siehe auch Gutachten des Gerichtshofes der Europäischen Freihandelsassoziation vom 19. Dezember 1996 in der Rechtssache E-2/96, Ulstein und Röiseng, noch nicht veröffentlicht, Randnr. 27).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorgang kennzeichnenden tatsächlichen Umstände (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, Süzen, Randnr. 14, sowie Allen u. a., Randnr. 26) festzustellen, ob die Identität der übertragenen wirtschaftlichen Einheit bewahrt worden ist.

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    11 und 12, und vom 11. März 1997 in der Rechtssache C-13/95, Süzen, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 10).

    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (u. a. Urteil Süzen, Randnr. 13).

    Sie stützt ihr Vorbringen auf die Urteile, in denen der Gerichtshof festgestellt hat, dass in bestimmten Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden sind, eine wirtschaftliche Einheit darstellen kann und dass also in diesem Fall eine solche Einheit ihre Identität über ihren Übergang hinaus bewahren kann, wenn der neue Unternehmensinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt für diese Tätigkeit eingesetzt hatte (u. a. Urteil Süzen, Randnr. 21, und Urteil vom 10. Dezember 1998 in den Rechtssachen C-173/96 und C-247/96, Hidalgo u. a., Slg. 1998, I-8237, Randnr. 32).

    Dazu gehören namentlich die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebes, der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeiten (Urteile Spijkers, Randnr. 13, und Süzen, Randnr. 14).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (u. a. Urteile Spijkers, Randnr. 13, und Süzen, Randnr. 14).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs im Sinne der Richtlinie 77/187 maßgeblichen Kriterien kommt notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und auch nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (Urteile Süzen, Randnr. 18, und Hidalgo u. a., Randnr. 31).

    28 bis 30, Urteil Süzen, Randnr. 12, und Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-51/00, Temco, Slg. 2002, I-969, Randnr. 31).

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Nach den vom Gerichtshof zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit entwickelten Vorgaben - von denen der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeht (vgl. etwa BAG 13. August 2019 - 8 AZN 171/19 - Rn. 10; 25. Januar 2018 - 8 AZR 309/16 - Rn. 49 mwN, BAGE 161, 378; 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18)  - ergibt sich die Identität einer wirtschaftlichen Einheit aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Merkmalen wie dem Personal der Einheit, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (vgl. etwa EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 62; 20. Juli 2017 - C-416/16 - [Piscarreta Ricardo] Rn. 43; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41 mwN; 11. März 1997 - C-13/95 - [Süzen] Rn. 15) .

    Jedenfalls scheidet eine Bewertung als Fortführung der "bloßen" Tätigkeit (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 41; 11. März 1997 - C-13/95 - [Süzen] Rn. 15; 10. Dezember 1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74/97 - [Hernández Vidal ua.] Rn. 30; 10. Dezember 1998 - C-173/96 und C-247/96 - [Hidalgo ua.] Rn. 30) durch einen anderen (sog. - bloße - Funktionsnachfolge bzw. Auftragsnachfolge) aus.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht