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   BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95   

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https://dejure.org/1996,170
BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 (https://dejure.org/1996,170)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 AZR 895/95 (https://dejure.org/1996,170)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 (https://dejure.org/1996,170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1; KSchG §§ 17 ff.
    Massenentlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 17 ff.; BetrVG § 102 Abs. 1
    Massenentlassung: Umfang der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers an den Betriebsrat hinsichtlich der Kündigungsfristen - Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige - Bindung des ArbG an die Entscheidung des Landesarbeitsamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 267
  • NJW 1997, 2131
  • NZA 1997, 372
  • NZA 1997, 373
  • BB 1997, 268
  • BB 1998, 268
  • DB 1997, 630
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.05.1970 - 2 AZR 294/69

    Kündigungsschutz bei Massenentlassungen - Arbeitnehmer bei

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    "Stimmt das Landesarbeitsamt einer nach § 17 KSchG anzeigepflichtigen Entlassung zu einem bestimmten Zeitpunkt durch bestandskräftigen Verwaltungsakt zu und stellt damit inzident fest, daß eine wirksame Massenentlassungsanzeige vorlag, so sind die Arbeitsgerichte durch die Bestandskraft des Verwaltungsakts gehindert, im Kündigungsschutzprozeß die Entscheidung der Arbeitsverwaltung nachzuprüfen (im Anschluß an Senatsurteil vom 21. Mai 1970 - 2 AZR 249/69 - BAGE 22, 336, 343 = AP Nr. 11 zu § 15 KSchG, zu II 2 der Gründe).«.

    a) Schon in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 (- 2 AZR 294/69 - BAGE 22, 336, 343 = AP Nr. 11 zu § 15 KSchG, zu II 2 der Gründe) hat der Senat angenommen, daß eine Entlassung stets dann zulässig ist, wenn im Zeitpunkt der Entlassung ein bestandskräftiger Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung vorliegt, der die Zulässigkeit der Entlassung feststellt.

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    Zu einer ordnungsgemäßen Anhörung gehört es deshalb, daß der Betriebsrat das ungefähre Vertragsende und die zwischen Ausspruch der Kündigung und Entlassungstermin liegende Zeitdauer in etwa abschätzen kann (BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m.w.N.).

    Eine genaue Mitteilung des Entlassungstermins an den Betriebsrat war hier nicht erforderlich, weil es in der Regel nicht sicher ist, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung zugeht (Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) und sich im vorliegenden Fall die Entscheidungstermine aus der einschlägigen tariflichen Regelung ergaben.

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    d) Die Arbeitsgerichte sind grundsätzlich verpflichtet, einen Verwaltungsakt, der nicht nichtig, d.h. offensichtlich mit schweren Fehlern behaftet ist, als gültig anzuerkennen, solange er nicht von Amts wegen oder auf einen Rechtsbehelf in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP Nr. 10 zu § 128 ZPO; vgl. BGHZ 112, 363 = NJW 1991, 700 und BGHZ 113, 17 = NJW 1991, 1169).
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 683/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    Insbesondere bei längeren Kündigungsfristen kann deshalb die Anzeige auch nach Ausspruch der Kündigung erfolgen, wenn sie noch rechtzeitig vor der Entlassung bei der Arbeitsverwaltung eingeht (Senatsurteil vom 14. August 1986 - 2 AZR 683/85 - RzK I 8b Nr. 8).
  • BAG, 06.12.1973 - 2 AZR 10/73

    Entlassung - Begriff - Definition - Kündigung - Kündigung durch Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    Soweit darüber hinaus aus Fehlern des Arbeitgebers bei der Durchführung des Verfahrens nach §§ 17 ff. KSchG auf eine Unwirksamkeit der Kündigung geschlossen wird (Senatsurteil vom 6. Dezember 1973 - 2 AZR 10/73 - BAGE 25, 430 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969, m.w.N.), ist äußerst streitig, wie diese Unwirksamkeitsfolge, auf die sich der Arbeitnehmer nach der Senatsrechtsprechung erst berufen muß, rechtlich einzuordnen ist (vgl. Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 18 Rz 31, m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 13/90

    Wirkung eines Duldungsbescheides

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    d) Die Arbeitsgerichte sind grundsätzlich verpflichtet, einen Verwaltungsakt, der nicht nichtig, d.h. offensichtlich mit schweren Fehlern behaftet ist, als gültig anzuerkennen, solange er nicht von Amts wegen oder auf einen Rechtsbehelf in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP Nr. 10 zu § 128 ZPO; vgl. BGHZ 112, 363 = NJW 1991, 700 und BGHZ 113, 17 = NJW 1991, 1169).
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    Das bedeutet regelmäßig auch, daß die Arbeitsgerichte an den Inhalt der in dem Verwaltungsakt getroffenen Regelung gebunden sind (zur Bindung an Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vgl. auch Senatsurteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    Einer besonderen Mitteilung der Kündigungsfrist bzw. des Endtermins bedarf es jedoch nicht, wenn der Betriebsrat über die tatsächlichen Umstände für die Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist bzw. den Endtermin unterrichtet ist (vgl. BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 420/89 - AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    Dabei muß der Arbeitgeber jedoch nur die Umstände mitteilen, die aus seiner Sicht Grundlage des Kündigungsentschlusses sind (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
    d) Die Arbeitsgerichte sind grundsätzlich verpflichtet, einen Verwaltungsakt, der nicht nichtig, d.h. offensichtlich mit schweren Fehlern behaftet ist, als gültig anzuerkennen, solange er nicht von Amts wegen oder auf einen Rechtsbehelf in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP Nr. 10 zu § 128 ZPO; vgl. BGHZ 112, 363 = NJW 1991, 700 und BGHZ 113, 17 = NJW 1991, 1169).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    a) Es ist umstritten, ob die Arbeitsgerichtsbarkeit durch einen bestandskräftigen, nicht offensichtlich unwirksamen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung, der die Zulässigkeit der Entlassungen zu einem bestimmten Zeitpunkt feststellt, gehindert ist, im Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige anzunehmen, ob also Fehler, die dem Arbeitgeber bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige unterlaufen sind, durch einen Verwaltungsakt der Arbeitsverwaltung nach §§ 18, 20 KSchG geheilt werden (für eine Heilung: BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 84, 267; 22. Januar 1998 - 2 AZR 266/97 - zu II 5 der Gründe; 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - zu B III 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 13 = EzA KSchG § 17 Nr. 9; 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - Rn. 63, AP BGB § 613a Nr. 370 = EzA KSchG § 17 Nr. 20; KR/Weigand 9. Aufl. § 17 KSchG Rn. 92 und § 20 KSchG Rn. 72 f.; Mückl Anm. EWiR 2011, 165; offenlassend: BAG 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 107, 318; gegen eine Heilung: Reinhard RdA 2007, 207, 214; ErfK/Kiel 12. Aufl. § 20 KSchG Rn. 6; Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen S. 150 ff.; Niklas/Koehler NZA 2010, 913, 918; Zwanziger Kommentar zum Arbeitsrecht der Insolvenzordnung 4. Aufl. § 125 Rn. 124; differenzierend v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 17: keine Heilung bei Verstößen, die nicht zur Unwirksamkeit der Anzeige führen; APS/Moll 4. Aufl. § 17 KSchG Rn. 136 ff.: Bindung der Arbeitsgerichtsbarkeit, aber Unterrichtung der Arbeitsverwaltung über aus Sicht der Arbeitsgerichtsbarkeit bestehende Rücknahmegründe und Aussetzung bis zur Bescheidung) .

    Erst die Entscheidung der nach § 20 KSchG zuständigen Entscheidungsträger über den Antrag nach § 18 KSchG ist ein Verwaltungsakt (vgl. BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 84, 267; 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99) .

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Begründet wurde diese Auslegung vor allem mit dem Wortlaut, der Gesetzessystematik und dem arbeitsmarktpolitischen Zweck (vgl. Senat 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267; 18. September 2003 - 2 AZR 79/02 - aaO).

    Nur in den Fällen, in denen die Massenentlassungsanzeige überhaupt nicht oder erst nach der Entlassung erstattet worden war, konnte der Arbeitgeber eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam herbeiführen (Senat 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267; 11. März 1999 - 2 AZR 461/98 - BAGE 91, 107; 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - aaO; APS-Moll 2. Aufl. § 17 KSchG Rn. 42 ff. mwN).

  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

    Die Anzeige einer Massenentlassung musste daher nicht vor dem Ausspruch der Kündigung erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 -, NJW 1997, S. 2131 ).
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