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   KG, 13.03.1998 - 7 U 2233/97   

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https://dejure.org/1998,22352
KG, 13.03.1998 - 7 U 2233/97 (https://dejure.org/1998,22352)
KG, Entscheidung vom 13.03.1998 - 7 U 2233/97 (https://dejure.org/1998,22352)
KG, Entscheidung vom 13. März 1998 - 7 U 2233/97 (https://dejure.org/1998,22352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG §§ 3, 9; BGB §§ 133, 157
    Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel in Grundstückskaufvertrag mit der Treuhandanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1998, 1277
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99

    Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel

    Dass letztlich maßgebend der Verkehrswert der Flurstücke zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses sein sollte, steht zwischen den Parteien jedoch außer Streit und ergibt sich insbesondere auch aus der - jedenfalls klarstellenden - Festlegung, dass "bei der Neubewertung solche etwaigen Werterhöhungen, die auf zwischenzeitliche Maßnahmen" zurückzuführen sind "unberücksichtigt" bleiben sollten (aA: KG Berlin, Urteil vom 13.03.1998, DB 1998, 1277 f. - in Bezug auf eine allerdings im Detail anderslautende Nachbewertungsklausel).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist es nämlich ohne Belang, ob das Bestimmungsrecht vom Verwender selbst oder von einem Dritten ausgeübt werden kann (Wolf/Horn/Lindacher-Wolf, a.a.O., Rdn. 5 zu § 11 Nr. 1; KG, DB 1998, 1277 f., 1278).

    Ungeachtet der im Einzelfall jeweils im Detail unterschiedlichen Klauseln haben das OLG Rostock, 1. Zivilsenat (VIZ 1996, 736 ff.) und das OLG Naumburg (VIZ 1998, 412 ff.) eine Zulässigkeit der Klausel verneint, wohingegen sich das Kammergericht (DB 1998, 1277 f.), das Landgericht Rostock (OLG Neue Länder 1999, 123 ff.), das Oberlandesgericht Rostock, 6. Zivilsenat (OLG-Report 1999, 207 ff.) und 7. Zivilsenat (OLG Neue Länder 1996, 121 f.) für eine Zulässigkeit der Klausel ausgesprochen haben.

    In Übereinstimmung mit der auch vom Kammergericht (DB 1998, 1277 f., 1278) vertretenen Auffassung ist im Übrigen davon auszugehen, dass die THA ein berechtigtes Interesse an der Nachbewertungsklausel hatte.

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Sie trägt ausdrücklich dem Umstand Rechnung, daß es im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Beitrittsgebiet erkennbar noch keinen funktionsfähigen Grundstücksmarkt und damit keine verläßliche Grundlage für die Bemessung des Kaufpreises gab (Senat, BGHZ 146, 331, 336 f; Urt. v. 11. Mai 2001, V ZR 491/99, aaO, 1306; ferner OLG Karlsruhe, VIZ 1998, 534, 536 m.w.N.; KG, DB 1998, 1277, 1279; Lindacher, aaO; Schreiber, aaO).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2001 - 13 U 187/98

    AGB: Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel in einem Grundstückskaufvertrag mit

    Dagegen gehen das Kammergericht Berlin (DB 1998, 1277 ff.), das Landgericht Rostock (OLG-Report 1999, 207 ff.) sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe (DB 1998, 1278 ff.) von einer Wirksamkeit derartiger Klauseln aus.
  • LG Rostock, 19.03.1999 - 4 O 281/97
    Die Einordnung als Individualabrede scheitert unabhängig von dem insoweit entgegenstehenden erheblichen Vortrag des Beklagten bereits daran, daß gleichlautende Nachbewertungsklauseln durch verschiedene Oberlandesgerichte (vgl. OLG Rostock, VIZ 1996, 736; KG, DB 1998, 1277; OLG Karlsruhe, DB 1998, 1278) einer Inhaltskontrolle unterworfen waren, die Treuhandanstalt ihre Nachbewertungsklausel deshalb als allgemeine Geschäftsbedingung in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend verwandt hat und Anlaß für eine abweichende Beurteilung als Individualabrede weder hinreichend dargetan noch ersichtlich ist.
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