Rechtsprechung
BFH, 29.10.1997 - X R 183/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 157
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15; GewStG § 2 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Großen Senats - Erichtung von Wohnobjekten - Gewerbliche Tätigkeit - Bedingte Veräußerungsabsicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15; GewStG § 2 Abs. 1
Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 15; GewStG § 2 Abs. 1
Einkommensteuer/Gewerbesteuer: Vorlage an Großen Senat - Drei-Objekt-Grenze bei Grundstücksveräußerungen - Bei Produzententätigkeit (Errichtung von Gebäuden) entscheidend? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerblicher Grundstückshandel
- Merkmale des gewerblichen Grundstückshandels
- Keine Objekte i.S.d. Drei-Objekt-Grenze
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 K 44/95
- BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Papierfundstellen
- BFHE 184, 355
- NJW 1998, 1664 (Ls.)
- NZM 1998, 282
- NZM 2002, 408 (Ls.)
- BB 1998, 517
- DB 1998, 1379
- DB 1998, 1683
- BStBl II 1998, 332
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (42)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617 unter C.I.).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C.I.).
Auf der Rechtsgrundlage der § 2 GewStG, § 15 EStG hatte sich bis zur Entscheidung des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt.
Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C.II.2.
Der erkennende Senat hat darauf hingewiesen, daß der Große Senat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C.II.2.) den Bauunternehmer als Beispiel für den auf dem Grundstücksmarkt gewerblich tätigen Produzenten erwähnt hat.
In anderen Urteilen wurde jedoch auch nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 an der Auffassung festgehalten, daß der Bereich der privaten Vermögensverwaltung erst dann überschritten ist, wenn mindestens vier Wohnobjekte "angeschafft und errichtet und in einem engen zeitlichen Zusammenhang hiermit wieder veräußert werden" (…BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170 unter 1.b bb beiläufig).
Nach dem Beschluß des Großen Senats in 178, 86, BStBl II 1995, 617 ist die Anschaffung und Veräußerung von drei Wohneinheiten oder entsprechenden unbebauten Grundstücken --ohne zwischenzeitliche Bebauung oder gleichzustellende werterhöhende Bearbeitung-- nicht "nachhaltig".
Nach Auffassung des erkennenden Senats ist die Erstreckung der "Drei-Objekt-Grenze" auf die "typische" Bauunternehmer-/Bauträgertätigkeit mit den vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 aufgestellten Grundsätzen nicht vereinbar.
Frühere Rechtsprechung ist durch den Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 überholt, soweit die zur Feststellung der Gewerblichkeit verwendeten Indizien nicht in den Dienst einer rechtslogisch vorrangigen Zuordnung entweder zum "Typus des Händlers" oder zum "Typus des Bauunternehmers" gestellt werden.
b) Indem die auch steuerrechtlich grundlegende Unterscheidung zwischen Handel und Produktion nachvollzogen wird und die Einkünfte aus jeglicher unternehmerischer Produktion für den Markt als steuerbar erfaßt werden, wird die vom Großen Senat in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 geforderte Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistet.
Die grundsätzliche Bedeutung der Sache folgt zum einen aus dem Sachzusammenhang der Vorlagefrage mit den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617.
- BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Im Anschluß an die Entscheidung des Große Senat hat der erkennende Senat durch Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, S1, BStBl II 1996, 303 - "Supermarkt") entschieden: Die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung ist auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden.In der Literatur wird dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 darin zugestimmt, daß die Drei-Objekt-Grenze als Vereinfachungsregelung zur Schaffung größerer Rechtssicherheit im Grenzbereich zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb nicht dazu herangezogen werden könne, anstelle einer gesetzlich geregelten Freigrenze "eindeutig gewerbliche Grundstücksgeschäfte" der Besteuerung zu entziehen (…so Bitz in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 15 EStG Rdnr. 132 b; kritisch aber Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung --StBp-- 1996, 219, 221).
Der erkennende Senat hält an den Rechtsgrundsätzen seines Urteils in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 fest: Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit und das ungeschriebene negative Merkmal des Nichtvorliegens von Vermögensverwaltung erfordern eine unterschiedliche Auslegung danach, ob es um den (bloßen) Handel mit Grundstücken oder eine grundstücksbezogene unternehmerische Wertschöpfung geht.
Wegen der Begründung im einzelnen verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 (dort unter 3.).
Unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit mit dem "Bild des Produzenten" besteht kein gleichheitsrechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen der --eindeutig gewerblichen (Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303)-- Errichtung (und Veräußerung) zweier Supermärkte einerseits und von drei Eigentumswohnungen/Einfamilienhäusern andererseits.
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Es wurde die Formel geprägt, daß der sog. gewerbliche Grundstücks-"Handel" in der Regel erst dadurch zustandekommt, daß der Veräußerer eine Anzahl bestimmter Objekte (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen --Wohneinheiten--) "zuvor gekauft oder bebaut" und sie in zeitlichem Zusammenhang hiermit veräußert hat (BFH-Urteile in BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143); in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).
a) Verschiedentlich heißt es, die Verkaufsfälle müßten die sog. Drei-Objekt-Grenze übersteigen (BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238).
Dieses Merkmal erfordert, daß Leistungen am Markt gegen Entgelt für Dritte äußerlich erkennbar angeboten und/oder daß Leistungen Dritter zur eigenen Wertschöpfung in Anspruch genommen werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463, jeweils m.w.N.).
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).Eine private Vermögensverwaltung hat das BFH-Urteil vom 1. Dezember 1989 III R 56/85 (BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054) auch dann angenommen, wenn sich der Veräußerer den Erwerbern gegenüber zur schlüsselfertigen Bebauung zweier Grundstücke verpflichtet hatte (ebenso Urteil in BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053).
Die Drei-Objekt-Grenze gilt hiernach selbst dann, wenn der Veräußerer oder der Gesellschafter einer Gebäude errichtenden und veräußernden Gesellschaft einen Beruf des Baugewerbes ausübt (BFH-Urteile in BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFH/NV 1990, 38;… in BFH/NV 1994, 20).
- BFH, 22.03.1990 - IV R 23/88
Gewerblicher Grundstückshandel einer Erbengemeinschaft bei Veräußerung von sechs …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Im Zusammenhang mit der Errichtung und Veräußerung von sechs Eigentumswohnungen hat das BFH-Urteil vom 22. März 1990 IV R 23/88 (BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637) ausgeführt, "diese Bau- und Veräußerungsmaßnahmen" entsprächen dem Umfang, für den der BFH bereits mehrfach eine gewerbliche Tätigkeit bejaht habe (ähnlich BFH-Urteil vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, 64, BStBl II 1983, 451).Die Rechtsprechung des BFH fördere somit nicht nur die Einfachheit des Gesetzesvollzugs, sondern auch die Rechtssicherheit (Senatsurteil vom 18. Januar 1989 X R 108/88, BFHE 156, 115, BStBl II 1990, 1051; vgl. ferner BFH-Urteile vom 23. Oktober 1987 III R 275/83, BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293; in BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637; vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135; vom 25. April 1991 IV R 111/90, BFHE 165, 188, BStBl II 1992, 283).
Es wurde die Formel geprägt, daß der sog. gewerbliche Grundstücks-"Handel" in der Regel erst dadurch zustandekommt, daß der Veräußerer eine Anzahl bestimmter Objekte (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen --Wohneinheiten--) "zuvor gekauft oder bebaut" und sie in zeitlichem Zusammenhang hiermit veräußert hat (BFH-Urteile in BFHE 160, 249, BStBl II 1990, 637; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143); in BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).In anderen Urteilen wurde jedoch auch nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 an der Auffassung festgehalten, daß der Bereich der privaten Vermögensverwaltung erst dann überschritten ist, wenn mindestens vier Wohnobjekte "angeschafft und errichtet und in einem engen zeitlichen Zusammenhang hiermit wieder veräußert werden" (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170 unter 1.b bb beiläufig).
- BFH, 03.06.1987 - III R 209/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; keine …
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).Die Drei-Objekt-Grenze gilt hiernach selbst dann, wenn der Veräußerer oder der Gesellschafter einer Gebäude errichtenden und veräußernden Gesellschaft einen Beruf des Baugewerbes ausübt (BFH-Urteile in BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277;… vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFH/NV 1990, 38;… in BFH/NV 1994, 20).
- BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
b) Der VIII. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1986 VIII R 317/82 (BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244) die Abgrenzung zur nichtsteuerbaren privaten Vermögensverwaltung hin mittels der sog. Drei-Objekt-Grenze vorgenommen und den Bau und die Veräußerung von drei Wohnungen nicht als gewerblich beurteilt: Je geringer der Umfang "von Anschaffungen und Veräußerungen" sei, desto weniger sei anzunehmen, daß der Zweck der Vermögensmehrung durch Umschichtung --Ausnutzung substantieller Vermögenswerte-- im Vordergrund stehe.Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil in BFHE 148, 480, 483, BStBl II 1988, 244 unter Bezugnahme auf das nichtveröffentlichte Urteil des I. Senats des BFH vom 2. Juni 1976 I R 57/74 entschieden: Je geringer "der Umfang von Anschaffungen und Veräußerungen" ist, desto weniger sei anzunehmen, daß der Zweck der Vermögensmehrung durch Umschichtung --Ausnutzung substantieller Vermögenswerte-- im Vordergrund stehe.
- BFH, 09.05.1996 - IV R 74/95
"Drei-Objekt-Grenze" bei Grundstückshandel auch für interne Übertragungen?
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze ist überwiegend nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Gebäuden) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juni 1987 III R 209/83, BFHE 150, 418, BStBl II 1988, 277; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345 - Erwerb von unbebauten Grundstücken durch eine Personengesellschaft, Bebauung mit Einfamilienhäusern und Veräußerung; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 28. Oktober 1993 IV R 6667/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 - beiläufig; vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 IV R 74/95, BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).Des weiteren hat der IV. Senat Gewerblichkeit in einem Fall verneint, in dem ein Architekt sich zur Veräußerung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung zur schlüsselfertigen Fertigstellung des Gebäudes verpflichtet und eine für Zwecke der Veräußerung errichtete Teileigentumseinheit veräußert hatte (Urteil in BFHE 181, 19, BStBl II 1996, 599).
- BFH, 02.11.1971 - VIII R 1/71
Erstellung und Veräußerung von Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Nach dem BFH-Urteil vom 2. November 1971 VIII R 1/71 (BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360) ist "der Umfang des jeweiligen Bau- und Verkaufsprogramms als wesentlich zu betrachten": Ein hierauf gerichteter Willensentschluß "führt zwangsläufig, planmäßig und von vornherein beabsichtigt zu einer Auffächerung der einheitlichen Entscheidung in eine Vielzahl rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Handlungen".d) Wird ein Branchenfremder nach Art eines Bauunternehmers/Bauträgers tätig, gebietet die Gleichmäßigkeit der Besteuerung seine Gleichstellung mit diesen Unternehmungen, zu denen er in Wettbewerb getreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Februar 1967 IV R 153/66, BFHE 88, 207, BStBl III 1967, 337; in BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360).
- BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76
Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung
- BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )
- BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren
- BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der …
- BFH, 16.02.1967 - IV R 153/66
Grenzen der Vermögensverwaltung bei Veräußerung von Immobilien
- BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
- BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90
Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung …
- BFH, 12.02.1990 - X B 124/88
Veräußerung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück als gewerblicher …
- BFH, 25.01.1996 - IV R 76/92
Objektveräußerung nach Teilauseinandersetzung einer Grundstücksgemeinschaft
- BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U
Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als …
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BFH, 10.08.1983 - I R 120/80
Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84
Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen …
- BFH, 25.04.1991 - IV R 111/90
Gewerblicher Grundstückshandel bei GbR-Beteiligungen
- BFH, 23.10.1956 - I 116/55 U
Betätigung eines Architekten als Gewerbetreibender - Errichtung von Behelfsbauten …
- BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70
Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu …
- BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei …
- BFH, 01.12.1989 - III R 56/85
1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen …
- BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei …
- OVG Saarland, 10.01.1980 - I R 119/79
SGB AT Paragraphen 60 - 67 gelten nicht für das Kündigungsschutzverfahren nach …
- BFH, 18.01.1989 - X R 108/88
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes - …
- BFH, 11.12.1991 - III R 59/89
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 19.10.1983 - I R 106/79
- FG Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 K 44/95
Errichtung und Verkauf von drei Eigentumswohnungen als gewerblicher …
- FG Saarland, 28.02.1992 - 1 K 152/91
- BFH, 17.05.1984 - IV R 51/81
- FG Münster, 25.02.1986 - X 7530/82
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Der X. Senat des BFH hat durch Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96 (BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332) dem Großen Senat des BFH nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.Wegen der weiteren Begründung der Vorlage wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332 Bezug genommen.
Die Rechtsprechung des BFH hat nicht danach unterschieden, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Objekte lediglich angeschafft oder ob er sie errichtet hat (z.B. BFH-Urteile in BFHE 148, 480, BStBl II 1988, 244; vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vgl. weitere Urteile im Vorlagebeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, unter II. 2. b).
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96 (BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332) dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall: Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit sei, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers" entspreche.cc) Der Senat hält an seiner im Vorlagebeschluss vertretenen Auffassung fest, dass Garagen "Zubehör"-Räume von Eigentumswohnungen sind und als Objekte auch dann nicht mitzählen, wenn sie an andere Erwerber als die Käufer der Eigentumswohnungen veräußert werden (zur näheren Begründung vgl. Senatsbeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, 333, rechte Spalte f.).
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Ob auch die Errichtung und Veräußerung von bis zu drei Wohneinheiten als bauunternehmerische Wertschöpfung zu gewerblichen Einkünften führt oder wegen der niedrigen Objektzahl zur privaten Vermögensverwaltung gehört, ist Gegenstand der Anfrage des erkennenden Senats an den Großen Senat des BFH (Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332).Die Rechtsgrundsätze zum sachlichen und zeitlichen Zusammenhang beim bloßen Handel mit mindestens vier Objekten sind das Ergebnis einer am "Bild des Händlers" orientierten Auslegung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale "nachhaltig" und "Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" (Senatsbeschluss in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332).
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Vielmehr sind die Merkmale des § 15 Abs. 2 EStG in dem Sinne typusbezogen auszulegen, daß --unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG-- alle nachhaltigen und selbständigen Tätigkeiten von Dienstleistenden steuerlich erfaßt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, unter III. 3. b). - BFH, 18.05.1999 - I R 118/97
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze
Daß im Zusammenhang mit der Drei-Objekt-Grenze gemeinhin in erster Linie Wohneinheiten angeführt und diese ihrerseits durch Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen erläutert werden (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 1.; siehe auch Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, unter II. 2. b der Gründe, und in BFHE 185, 480, jew. m.w.N.), ändert daran nichts.Ob sich an dieser Einschätzung etwas ändern müßte, wenn die Klägerin zunächst unbebaute Grundstücke erworben und diese anschließend selbst bebaut oder wenn sie der Neubebauung gleichzustellende, erheblich werterhöhende Baumaßnahmen durchgeführt hätte (so BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346; vgl. auch Beschluß in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332), kann vorliegend dahinstehen.
- BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
Diese Sichtweise rechtfertigt es einerseits, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen Eigentumswohnungen zu einer Einheit zu verklammern (hierzu nachfolgend) und Garagengrundstücke nicht als selbständige Objekte zu zählen (vgl. zu Letzterem Senatsentscheidungen vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332; vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238). - FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Objekten und eines …
d) Neben dem durch wiederholten An- und Verkauf von Objekten begründeten gewerblichen Grundstückshandel ist auch die Errichtung von Gebäuden zum Zwecke der Veräußerung - unabhängig von der Drei-Objekt-Grenze - als Gewerbebetrieb angesehen worden, wenn die Tätigkeit des Bauherrn dem Bild des typischen produzierenden Unternehmers (Bauunternehmer, Bauträger usw.) entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996, X R 255/93, BStBl. II 1996, 303 zur Errichtung von zwei Supermärkten auf zuvor erworbenen Grundstücken und anschließender Veräußerung, BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997, X R 183/96, BStBl. II 1998, 332 zur Errichtung von Eigentumswohnungen in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und anschließender Veräußerung von drei Eigentumswohnungen).Sie hat in Bezug auf die Herstellung des A.Centers und der drei Büroeinheiten wertschöpfend Produktionsfaktoren gebündelt, um ein marktgängiges Produkt zu schaffen (vgl. BFH-Beschluss in BStBl. II 1998, 332).
Bei einer Mehrzahl von Handlungen ist das Merkmal der Nachhaltigkeit in der Regel zu bejahen (vgl. BFH-Beschluss in BStBl. II 1998, 332 m.w.N.).
Hinsichtlich der Produzententätigkeit reicht insoweit aus, dass Fremdleistungen zur Herstellung eines Produkts für den Markt in Anspruch genommen wurden (vgl. BFH-Beschluss in BStBl. II 1998, 332).
Die Revision war im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BFH in BStBl. II 1998, 332 und die Frage, wie viele Objekte der Verkauf eines Anteils an einer gewerblich tätigen und mehrere Grundstücke haltenden Personengesellschaft verkörpert, wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 nr. 1 FGO).
- BFH, 20.12.2000 - X R 1/97
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2
Die im vorliegenden Zusammenhang als Vergleichsmaßstab allein in Betracht kommende Tätigkeit des Händlers ist auf die Ausnutzung substantieller Werte durch Umschichtung von Vermögenswerten gerichtet; sie unterscheidet sich von der "Vermögensumschichtung im Rahmen privater Vermögensverwaltung" durch den marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (Senatsbeschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332). - BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
Vor allem aber fehle der notwendige sachliche Zusammenhang zwischen der Veräußerung der verschiedenen Objekte (…BFH-Urteil vom 11. Dezember 1996 X R 241/93, BFH/NV 1997, 396; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, betreffend Errichtung von Wohnobjekten). - BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99
Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze
Soweit der X. Senat des BFH die Auffassung vertreten hat, dass die Drei-Objekt-Grenze nur für den reinen Handel und nicht auf Fälle der Veräußerung nach Bebauung anzuwenden sei (Vorlagebeschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332), ist ihm der Große Senat des BFH (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) nicht gefolgt. - FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts
- FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und …
- BFH, 03.08.2004 - X R 55/01
Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei …
- FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 1419/16
Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine …
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1998 - 1 K 2702/97
Drei-Objekt-Grenze in Errichtungsfällen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97
Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- FG München, 18.03.1998 - 1 K 2862/96
- BFH, 27.11.2002 - X R 53/01
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 19/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Teilentgeltliche Veräußerung
- BFH, 18.09.2002 - X R 108/96
Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 4673/02
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Unterschreiten der sog.
- FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
- BFH, 16.07.2003 - X B 7/03
Gewerblicher Grundstückshandel, 3-Objekt-Grenze
- BFH, 26.06.2003 - X B 15/03
NZB; kumulative Urteilsbegründung; gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96
Gewerblicher Grundstückshandel eines Zimmermeisters; Errichtung und Verkauf von …
- FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer …
- FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf
- OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung, …
- FG Saarland, 15.05.2000 - 1 K 291/95
Verjährungshemmung für alle Tochterunternehmen durch Antrag der Konzernmutter auf …
- FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht; …
- FG Köln, 26.02.2000 - 15 K 3056/93
Nachhaltigkeit der Betätigung (3-Objektgrenze)
- FG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 K 1377/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Projektgesellschaft; …
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2002 - I 333/01
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur Bauträgertätigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 3017/97
Gewerblicher Grundstückshandel über
- BFH, 04.07.2006 - IV B 59/05
Gewerblicher Grundstückshandel - Veräußerungsabsicht
- BFH, 13.08.2002 - VIII R 53/97
Errichtung von Gebäuden auf verkauften Grundstücken
- FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 20.12.2000 - X R 67/98
Gewerblicher Wertpapierhandel
- FG Köln, 16.10.1998 - 6 V 6724/98
Begründung einer gewerblichen Tätigkeit durch Errichten von Wohnobjekten in …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00
Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche …
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 316/95
Gewerblicher Grundstückshandel bei zumindest angestrebtem häufigen …
- BFH, 22.10.1998 - X R 108/96
Grundstücksgeschäft - Besteuerung - Gewerblich
- FG Berlin, 26.11.2002 - 7 K 7309/98
Freie Mitarbeiter von Volkshochschulen unternehmerisch tätig
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier …
- FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …
- FG Niedersachsen, 13.12.2000 - 9 K 130/94
Allgemeine Voraussetzungen sowie Beginn und Ende des gewerblichen …
- FG Münster, 12.09.2008 - 13 K 4118/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als 3 Objekten
- OLG Köln, 13.04.2000 - 8 U 40/99
Formbedürftigkeit des Gesellschaftsvertrages einer GbR nach § 313 BGB
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
- FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2000 - 4 K 3272/98
Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der …
- FG München, 23.12.1998 - 7 K 3286/96
Drei-Objekt-Grenze bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- FG München, 23.09.2010 - 11 K 2166/07
Keine Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze, wenn in engem zeitlichen …
- BFH, 22.09.2000 - XI B 137/99
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 13 K 202/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei Parzellierung
- OLG Köln, 01.12.1997 - 5 U 126/97
Auslegung eines Grundstückskaufrechts hinsichtlich Erschließungsbeiträgen
- FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
Einschaltung einer GmbH
- FG Baden-Württemberg, 20.12.2000 - 2 K 96/99
Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Verkauf von drei …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner …
- FG Niedersachsen, 04.11.1998 - XII 993/97
Prüfung der Nachhaltigkeit eines Grundstückhandels bei Geschäftsgrundstücken; …
- FG München, 12.05.1998 - 1 V 4470/97
- FG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 2 K 1603/98
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96
Rechtsprechung
BFH, 24.01.1996 - X R 255/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
- Wolters Kluwer
Gewerbebetrieb - Immobilienhandel
- rechtsportal.de
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze
Sonstiges
Papierfundstellen
- BFHE 180, 51
- NJW 1996, 2182
- BB 1996, 1205
- DB 1996, 1165
- DB 1998, 1683
- BStBl II 1996, 303
Wird zitiert von ... (108) Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Die zu Wohneinheiten entwickelte "Drei-Objekt-Grenze" (BFH-Beschluß vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) schließt diese Annahme nicht aus.In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 unter C. I.).
Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) entschieden: Die "Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf)" habe für die Beurteilung am Maßstab des § 15 EStG eine indizielle Bedeutung.
Auch der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) den Bauunternehmer als Beispiel für den auf dem Grundstücksmarkt gewerblich tätigen Produzenten erwähnt.
- BFH, 23.10.1956 - I 116/55 U
Betätigung eines Architekten als Gewerbetreibender - Errichtung von Behelfsbauten …
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Aus diesem Grunde hat der BFH entschieden, daß ein im übrigen freiberuflich tätiger Architekt, der sich zur Erstellung eines schlüsselfertigen Baus auf einem dem Erwerber zu übereignenden Grundstück verpflichtet, über die freiberufliche Tätigkeit hinaus gewerblich tätig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1956 I 116/55 U, BFHE 64, 46, BStBl III 1957, 17; vgl. ferner BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291). - BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Die Errichtung auch nur eines Gebäudes kann nachhaltig i. S. des § 15 Abs. 2 EStG sein, weil für diese Annahme ausreicht, daß die Erledigung des Bauauftrags mehrere (Einzel-) Tätigkeiten erfordert (BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194, zur Rechtslage bei Arbeitsgemeinschaften vor Einfügung des § 2 a GewStG; allgemein BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, 36 f., BStBl II 1986, 88).
- BFH, 30.05.1973 - I R 35/71
Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer …
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Auch der Baubetreuer (vgl. § 37 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes; § 34 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b der Gewerbeordnung - GewO -) ist bei teilweiser (BFH-Urteil vom 30. Mai 1973 I R 35/71, BFHE 109, 368, BStBl II 1973, 668 betreffend finanzielle Betreuung) und erst recht bei umfassender Betreuung (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1965 IV 61/61, 100/61, 336/64 U, BFHE 83, 237, BStBl III 1965, 586) gewerblich tätig. - BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U
Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als …
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Die Errichtung auch nur eines Gebäudes kann nachhaltig i. S. des § 15 Abs. 2 EStG sein, weil für diese Annahme ausreicht, daß die Erledigung des Bauauftrags mehrere (Einzel-) Tätigkeiten erfordert (BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194, zur Rechtslage bei Arbeitsgemeinschaften vor Einfügung des § 2 a GewStG; allgemein BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, 36 f., BStBl II 1986, 88). - BFH, 12.08.1965 - IV 61/61 U
Aufgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung und Errichtung von Gebäuden als …
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Auch der Baubetreuer (vgl. § 37 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes; § 34 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b der Gewerbeordnung - GewO -) ist bei teilweiser (BFH-Urteil vom 30. Mai 1973 I R 35/71, BFHE 109, 368, BStBl II 1973, 668 betreffend finanzielle Betreuung) und erst recht bei umfassender Betreuung (vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1965 IV 61/61, 100/61, 336/64 U, BFHE 83, 237, BStBl III 1965, 586) gewerblich tätig. - BFH, 15.12.1971 - I R 49/70
Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere …
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Aus diesem Grunde hat der BFH entschieden, daß ein im übrigen freiberuflich tätiger Architekt, der sich zur Erstellung eines schlüsselfertigen Baus auf einem dem Erwerber zu übereignenden Grundstück verpflichtet, über die freiberufliche Tätigkeit hinaus gewerblich tätig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1956 I 116/55 U, BFHE 64, 46, BStBl III 1957, 17; vgl. ferner BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291). - BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91
Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
c) Der XI. Senat des BFH hat im Vorlagebeschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, 33, BStBl II 1993, 668) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Drei-Objekt-Regel insofern befürwortet, als es auf Wert, Größe und Nutzungsart des jeweiligen Grundbesitzes nicht ankomme. - BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70
Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu …
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Die Absicht, gewerbliche Gewinne zu erzielen, muß durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch gewertet wird (Beschluß des Großen Senats vom 17. Januar 1972 GrS 10/70, BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700 unter II. 2.). - BFH, 12.03.1964 - IV 136/61 S
Errichtung von Häusern als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
d) Im übrigen ist die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 12. März 1964 IV 136/61 S, BFHE 79, 366, BStBl III 1964, 364). - BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
- FG Niedersachsen, 07.10.1993 - VII 3/92
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Supermärkten
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem …
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Der Unterschied zwischen Bautätigkeiten, die auf Gewerblichkeit hindeuten, und solchen, bei denen das nicht der Fall ist, zeigt sich auch durch einen Vergleich mit den vom vorlegenden Senat im Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) als Beispiele typischer Gewerbetreibender genannten Unternehmern. - BFH, 29.10.1997 - X R 183/96
Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?
Im Anschluß an die Entscheidung des Große Senat hat der erkennende Senat durch Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, S1, BStBl II 1996, 303 - "Supermarkt") entschieden: Die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung ist auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden.In der Literatur wird dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 darin zugestimmt, daß die Drei-Objekt-Grenze als Vereinfachungsregelung zur Schaffung größerer Rechtssicherheit im Grenzbereich zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb nicht dazu herangezogen werden könne, anstelle einer gesetzlich geregelten Freigrenze "eindeutig gewerbliche Grundstücksgeschäfte" der Besteuerung zu entziehen (…so Bitz in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 15 EStG Rdnr. 132 b; kritisch aber Gosch, Die steuerliche Betriebsprüfung --StBp-- 1996, 219, 221).
Der erkennende Senat hält an den Rechtsgrundsätzen seines Urteils in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 fest: Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit und das ungeschriebene negative Merkmal des Nichtvorliegens von Vermögensverwaltung erfordern eine unterschiedliche Auslegung danach, ob es um den (bloßen) Handel mit Grundstücken oder eine grundstücksbezogene unternehmerische Wertschöpfung geht.
Wegen der Begründung im einzelnen verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 (dort unter 3.).
Unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit mit dem "Bild des Produzenten" besteht kein gleichheitsrechtlich bedeutsamer Unterschied zwischen der --eindeutig gewerblichen (Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303)-- Errichtung (und Veräußerung) zweier Supermärkte einerseits und von drei Eigentumswohnungen/Einfamilienhäusern andererseits.
- BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen …
Der BFH hat in solchen Fällen einen gewerblichen Grundstückshandel allerdings nur dann in Betracht gezogen, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb/Errichtung und Veräußerung des Objekts besteht (z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, bei Veräußerung unmittelbar nach Fertigstellung oder bereits während Bauphase; vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, bei Haltedauer von ca. zwei Jahren; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, bei Haltedauer von unter zwei Jahren; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, bei Haltedauer von bis zu acht Jahren; vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, bei Veräußerung eines kurz zuvor erworbenen Grundstücks mit einer vom Veräußerer noch zu errichtenden Einkaufspassage; in BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787, bei Haltedauer von ca. zehn Monaten).
- BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Hiernach begründen der Ankauf zweier Grundstücke, die Bebauung mit zwei Supermärkten in Verkaufsabsicht und die zeitnahe Veräußerung eine gewerbliche Wertschöpfung und damit einen Gewerbebetrieb (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303), desgleichen der Ankauf eines Grundstücks, die Bebauung mit einem Sechsfamilienhaus in Veräußerungsabsicht und dessen zeitnahe Veräußerung (Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346).Vorliegend geht es um den Händler, der neben dem Produzenten (Erzeuger) und dem Dienstleistenden (vgl. Art. 4 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG--) zu den "Urbildern" des Gewerbetreibenden gehört (vgl. --zum Bauunternehmer als dem "Urbild" des auf dem Grundstücksmarkt tätigen Produzenten-- Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303).
- FG Köln, 05.12.1997 - 10 V 5576/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Großobjekts
Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze sei bei der Errichtung und Veräußerung von gewerblichen Großprojekten unerheblich (BMF-Schreiben vom 20.12.1990, BStBl I, S. 884, Tz. 9; Urteil des BFH vom 24.01.1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303 ).In Abgrenzung zu dem Urteil des BFH vom 24.01.1996 (BStBl II 1996, 303 ) sei hervorzuheben, daß die Gesellschafter keinerlei Leistungen in ihrer beruflichen Tätigkeit erbrächten, die mit Bebauung, Vermietung, Verwaltung oder Veräußerung von Immobilien verbunden seien.
Demgegenüber soll es nach dem Urteil des BFH vom 24.01.1996 X R 255/93 (BStBl II 1996, 303 ) und weiteren Stimmen in Rechtsprechung (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.11.1995 2 K 224/91, EFG 1996, 107) und Literatur (Kempermann, DStR 1996, 1156, 1159) auf die Anzahl der veräußerten Objekte bei solchen Grundstücksgeschäften nicht ankommen, die unabhängig von ihrer Häufigkeit dem Bild des typischen produzierenden Unternehmens entsprechen.
Dementsprechend hat der BFH (Urteil vom 24.01.1996, a.a.O.) bei der Errichtung von zwei gewerblich genutzten Großobjekten (Supermärkten) der Unterschreitung der Drei-Objekt-Grenze keine Indizwirkung zugunsten der Annahme einer privaten Vermögensverwaltung zugemessen.
Unabhängig von dem Umfang der Bautätigkeit und dem Einsatz von Fremdmitteln setzt die Annahme gewerblichen Grundstückshandels die zumindest bedingte Absicht einer Veräußerung voraus, die nach dem Urteil des BFH vom 24.01.1996, a.a.O., im Falle der Errichtung eines gewerblichen Großobjekts jedenfalls im Zeitpunkt der Bebauung bestehen muß.
Je kürzer dieser Zeitabstand ausfällt, um so strengere Anforderungen sind an die Widerlegung der Vermutung zu stellen (Urteil des BFH vom 24.01.1996, a.a.O., m.w.N. der ständigen Rechtsprechung).
So kann die Errichtung auch nur eines Gebäudes durch einen Bauunternehmer nachhaltig im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG sein, weil für diese Annahme ausreicht, daß die Erledigung des Bauauftrags mehrere (Einzel-) Tätigkeiten erfordert (Urteil des BFH vom 24.01.1996, a.a.O., unter Tz. III b, m.w.N. der ständigen Rechtsprechung).
Entspricht demnach die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen bei Errichtung und Verkauf eines gewerblichen Großobjekts ihrem wirtschaftlichen Kern nach der Tätigkeit eines Bauunternehmers, so kann sie nach dem Urteil des BFH vom 24.01.1996, a.a.O., auch bei einer nur einmaligen Veräußerung als nachhaltig anzusehen sein.
Ernstlich zweifelhaft erscheint indessen, ob die einmalige Errichtung und Veräußerung eines gewerblichen Großobjekts - ohne erkennbare Wiederholungsabsicht - die Annahme einer nachhaltigen gewerblichen Tätigkeit rechtfertigt, wenn - anders als in dem von dem BFH mit Urteil vom 24.01.1996, a.a.O., entschiedenen Fall - eine bereits während der Errichtung des Bauwerks bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht nicht nachgewiesen ist und überdies der (qualifizierte) Einsatz eigener Arbeitskraft als Produktionsfaktor mangels beruflicher Nähe zum Bau- und Immobilienbereich nicht in Betracht kommt.
- FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an …
Die Aussage der Tz. 29 entspreche aber der Regelung der Tz. 9 des BMF-Schreibens vom 09. Juli 2001, das dem BMF-Schreiben vom 26. März 2004 vorangegangen sei, sowie der Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 1996 und 1998 (Urteile vom 24. Januar 1996, BStBl. II 1996, 303, sowie vom 14. Januar 1998, BStBl. II 1998, 346).Dies galt insbesondere im Fall von Großobjekten: So hat der BFH die Einkünfte aus der Veräußerung zweier Grundstücke, die in zeitlichem Zusammenhang nach ihrem Erwerb mit jeweils einem Supermarktgebäude bebaut wurden, als gewerbliche Einkünfte eingestuft (BFH, Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl. II 1996, 303; bezüglich Großobjekten offen gelassen hingegen im BFH, Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl. II 1998, 346).
- FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
Die Annahme eines Gewerbebetriebs sei aber dann nicht ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige eine "Grundstücksbearbeitung" vorgenommen habe (BFH vom 24.1. 1996 X R 255/93, BStBl. II 1996, 303).Die Tätigkeit müsse ihrem wirtschaftlichen Kern nach derjenigen eines Bauunternehmers bzw. Bauträgers entsprechen (BFH vom 24.1. 1996 BStBl. II 1996, 303, 305).
Der Hinweis des Finanzamts auf das "Supermarkturteil" (BFH o. a. BStBl. II 1996, 303) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.
Beträgt z. B. der Zeitabstand nur zwei Jahre, so sind an die Widerlegung der von Anfang an gegebenen zumindestens bedingten Veräußerungsabsicht strenge Anforderungen zu stellen (BFH o. a. BStBl. II 1996, 303).
Denn die Bebauung von zwei Grundstükken mit jeweils einem Supermarkt und anschließender Veräußerung stelle sich als gewerbliche Wertschöpfung nach Art. eines Bauunternehmers und nicht als Fruchtziehung aus zu erhaltenden Vermögenswerten dar (BFH vom 24.1. 96 X R 255/93 BStBl. II, 303).
Unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des Großen Senats (Vorlagebeschluß des 10. Senats des BFH a. a. 0. BStBl. II 1998, 332) war Gewerblichkeit schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH bejaht worden (vgl. Reiß in Kirchhof a. a. 0. m. w. N.), wenn weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet wurden bzw. wenn Großobjekte in eigener Regie errichten wurden (BFH a. a. 0. BStBl. II 1996, 303 und BFH vom 14.1. 1998 X R 1/96 BStBl. II, 346).
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Bei gewerblichen Objekten genüge u.U. sogar eine geringere Anzahl (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, 305).Da bei Annahme des Kaufs und Verkaufs von nur drei Beteiligungen entscheidend ist, daß es um Miteigentumsanteile bzw. Miterbbaurechten an vier Grundstücken ging, bedarf es ferner im Revisionsverfahren keiner abschließenden Klärung, ob auf die Art der durch die Anteile repräsentierten Objekte abzustellen ist und ob schließlich mit der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 884 Tz. 9) davon auszugehen ist, daß die Drei-Objekt-Grenze u.a. nicht für --wie im Streitfall-- gewerblich genutzte Grundstücke gilt (vgl. dazu auch Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I. 3. e, aa der Gründe, m.w.N.;… offengelassen auch im Urteil des BFH vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94, BFH/NV 1996, 535, 536, m.w.N.;… vgl. ferner Beschluß des erkennenden Senats in BFH/NV 1997, 229, unter Ziff. 2. der Gründe, m.w.N.; bejahend für den in der Form einer Bauunternehmung betriebenen gewerblichen Grundstückshandel, BFH-Urteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter Ziff. 2. c der Gründe, und zustimmend für den gewerblichen Grundstückshandel in der Form des Handels, BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 12/92, BFH/NV 1996, 608).
- BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses
b) Im Anschluß hieran hat der erkennende Senat durch Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) ausgeführt: Die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung ist auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden.Der erkennende Senat hält an den Rechtsgrundsätzen seines Urteils in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 fest.
Der XI. Senat hatte in seinem Beschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668) nicht über die von anderen Gebäuden als "Wohneinheiten" zu befinden (vgl. Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter 2 c).
- BFH, 20.12.2000 - X R 1/97
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2
Zu den "Urbildern" des Gewerbebetriebs (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) gehören neben der unternehmerischen Betätigung des Händlers und des Produzenten auch die des Dienstleistenden. - BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer
- BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96
Zuordnung von Grundstücksveräußerungen
- FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und …
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn ein Verkauf des …
- FG Thüringen, 25.06.1997 - III 78/96
Gewerbliche Einkünfte bei der Errichtung und Veräußerung von 3 …
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- BFH, 11.12.1996 - X R 241/93
Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen
- BFH, 15.03.2005 - X R 51/03
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 21.01.1998 - I R 3/96
Hinzurechnungsbetrag bei Vermögensverwaltung der Zwischengesellschaft
- FG Thüringen, 02.03.2006 - IV 203/03
Gewerblicher Grundstückshandel bei Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze - hier: …
- FG Köln, 13.12.2001 - 15 K 6179/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- BFH, 15.12.2004 - X B 48/04
Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters
- BFH, 17.12.2003 - XI R 83/00
Keine Bindung von Feststellungsbescheiden für Gewerbesteuer
- FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung; …
- BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
- FG Niedersachsen, 07.06.2000 - 3 K 310/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung eines Großobjekts
- FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96
"3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen; …
- BFH, 18.08.2009 - X R 41/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00
Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3818/18
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche …
- FG Hamburg, 09.07.1996 - V 221/95
Abgrenzung der "privaten Vermögensverwaltung" von gewerblicher Tätigkeit mit …
- OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung, …
- BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97
Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen
- OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
- BFH, 26.07.2006 - X R 41/04
Betriebsvermögen des Bauträgers
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 234/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung einer Vielzahl von Grundstücken …
- FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von …
- BFH, 20.06.2000 - VIII R 18/99
Allmähliche Abwicklung der Bautätigkeit: Betriebsaufgabe?
- BFH, 27.07.1999 - VIII R 56/98
Klagebegehren und Beschwer
- FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht; …
- BFH, 17.02.2005 - X B 185/03
Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7103/96
Gewerblicher Grundstückshandel; 3-Objekt-Grenze; Mehrfamilienhäuser; …
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 7104/96
Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb von der privaten …
- FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
- BFH, 03.07.2002 - XI R 31/99
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Köln, 18.05.2010 - 1 K 3094/09
Umqualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene
- BFH, 20.12.2000 - X R 67/98
Gewerblicher Wertpapierhandel
- BFH, 02.12.2009 - X B 242/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze …
- OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 37/08
Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unzulässiger Bezugnahme …
- BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze
- FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 7540/99
Errichtung nur eines Gewerbeobjekts (Supermarkt)
- BFH, 19.12.2002 - IX B 39/02
Gewerblicher Grundstückshandel; zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude
- BFH, 27.07.1999 - VIII R 55/98
Klagebegehren und Beschwer
- FG Düsseldorf, 16.03.2004 - 16 K 4780/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung; Unbedingte Veräußerungsabsicht; …
- FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99
Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Veräußerung nur eines Objekts möglich
- OLG Hamm, 01.06.2005 - 12 U 59/03
Verkauf sanierter Altbauten: Werkvertragsrecht anwendbar!
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2005 - 4 K 150/02
Klauseln in Gaststättenpachtverträgen über Getränkebezugsverpflichtungen und die …
- FG Nürnberg, 16.05.2001 - III 140/97
Zuordnung eines Anteils (25 v. H.) an einer vermögensverwaltenden GmbH zum …
- BFH, 04.07.2002 - VIII B 72/02
AdV; Grundlagenbescheid; Sicherheitsleistung; gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 26.11.2009 - III B 253/08
Starre Drei-Objekt-Grenze beim Grundstückshandel als Vertrauenstatbestand
- BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels
- OLG Hamm, 05.11.2003 - 25 U 104/02
Schadensersatz wegen pflichtwidriger Beratung über die Anforderungen an einen …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18
Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten …
- FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2009 - 10 U 86/09
Regresspflicht eines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Sekundärhaftung
- FG München, 28.06.1999 - 13 K 2563/94
Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf
- FG München, 23.12.1998 - 7 K 3286/96
Drei-Objekt-Grenze bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht
- FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 …
- BFH, 09.04.2003 - IX B 194/02
Gewerblicher Grundstückshandel, 3-Objekt-Grenze, MFH
- FG Niedersachsen, 26.06.2002 - 9 K 777/98
Selbstbewohntes Einfamilienhaus als Zählobjekt bei Anwendung der …
- BFH, 22.04.1998 - IV B 66/97
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides - Behandlung …
- FG Düsseldorf, 23.03.2004 - 16 K 4780/99
- FG Niedersachsen, 09.01.2001 - 7 K 303/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Beteiligungen an Supermärkten, …
- FG Nürnberg, 19.10.2000 - IV 384/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von zwei Objekten und eines …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97
Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit
- BFH, 29.10.1997 - X R 112/94
- FG Köln, 16.02.2000 - 1 K 4808/98
Zahlung in einem einzigen VZ für Steuerbegünstigung unabdingbar
- FG Düsseldorf, 18.02.1999 - 15 K 4052/95
Abgrenzung zwischen gewerblicher oder ausschließlich vermögensverwaltender …
- FG Niedersachsen, 11.08.2004 - 2 K 757/00
Berücksichtigung von Schuldzinsen bei den Werbungskosten im Rahmen einer privaten …
- BFH, 28.06.1996 - X B 148/96
Anwerbung von Teilnehmern für das "Unternehmensspiel Life" (Veranstaltung nach …
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.1998 - V 864/97
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen mit einem auf Handel mit Bankobligationen …
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 1656/07
Veräußerung eines Grundstücks als einzigem Gegenstand des Betriebsvermögens 9 …
- FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 4063/03
Vermietung und Verpachtung
- FG Berlin, 24.11.1997 - 8 B 8308/97
- FG Nürnberg, 16.05.2013 - 6 K 889/12
Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer …
- FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 64/11
Kein gewerbesteuerrechtlich begünstigter Veräußerungsgewinn
- FG München, 30.04.2009 - 5 K 1657/07
Gewinn aus Veräußerung eines Grundstücks als einzigem wesentlichem Wirtschaftsgut …
- FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner …
- FG Nürnberg, 27.03.2002 - III 154/99
Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem …
- FG München, 21.11.2001 - 13 V 2937/01
Nachhaltigkeit (Merkmal einer gewerblichen Betätigung); privates …
- FG Nürnberg, 10.10.2001 - V 491/98
Die Förderung junger Sportler mit der Hoffnung, in die Weltspitze zu gelangen, …
- FG Schleswig-Holstein, 10.03.2003 - 3 K 327/01
Vergabe von Darlehen durch Privatpersonen - kein Gewerbebetrieb
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2002 - I 333/01
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur Bauträgertätigkeit
- FG München, 12.05.1998 - 1 V 4470/97
- FG Hamburg, 04.09.1997 - II 75/94
Streit um die Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 2 K 1603/98
- FG Niedersachsen, 28.05.1999 - XII (IV) 525/93
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG München, 18.03.1998 - 1 K 2862/96
- FG Münster, 05.02.1998 - 11 V 7243/97
FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel
- FG Hamburg, 25.07.1997 - VI 243/96
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheides; Ernstliche …
- FG Baden-Württemberg, 09.04.1997 - 2 K 553/94
Gewerblichkeit bei Errichtung und Verkauf eines Doppelhauses
- FG Münster, 17.02.1997 - 13 K 5055/94
Rechtsprechung
BFH, 14.01.1998 - X R 1/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 2; EStG § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Gewerbliche Bauunternehmung
- Judicialis
- rechtsportal.de
GewStG § 2; EStG § 15 Abs. 2
Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist die Bebauung des erworbenen Grundstücks mit anschließender Weiterveräußerung gewerblich? (IBR 1998, 320)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 2 K 224/91
- BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Papierfundstellen
- BFHE 185, 242
- NZM 1998, 541
- BB 1998, 1189 (Ls.)
- BB 1998, 880
- DB 1998, 1379
- DB 1998, 1683
- BStBl II 1998, 346
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (20)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, 90, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I.).
a) Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) entschieden: Die "Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf)" haben für die Beurteilung am Maßstab des § 15 EStG eine indizielle Bedeutung.
Auch der Große Senat hat in seinem Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617 (unter C. II. 2.) den Bauunternehmer als Beispiel für den auf dem Grundstücksmarkt gewerblich tätigen Produzenten erwähnt.
Nur aufgrund dieser Auslegung der § 2 Abs. 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG ist eine den Erfordernissen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) genügende Erfassung aller Fälle einer gewerblichen Produktion von Gütern für den Markt möglich, wie sie vom Großen Senat des BFH (Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617) gefordert wird.
a) Nach der Rechtsprechung des BFH kommt der sog. gewerbliche Grundstücks-"Handel" in der Regel erst dadurch zustande, daß der Veräußerer eine Anzahl bestimmter Objekte (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen --Wohneinheiten--) zuvor gekauft oder bebaut und sie in zeitlichem Zusammenhang hiermit veräußert hat (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
b) Die bisherige Rechtsprechung hatte offengelassen, ob die "Drei-Objekt-Grenze" nur für sog. "Wohneinheiten" --Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen (vgl. Großer Senat, Beschluß in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.)-- gilt.
Auch zeitlich nach Ergehen des Beschlusses des Großen Senats in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, der hierzu nicht Stellung genommen hatte, ist diese Frage höchstrichterlich nicht abschließend entschieden worden.
Die Gleichheit der Rechtsanwendung (vgl. Großer Senat in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2.) gebietet jedenfalls bei "Großobjekten" der hier zu beurteilenden Art eine Unterscheidung zwischen den Fällen des bloßen Handels und der unternehmerischen Wertschöpfung nach Art eines Bauunternehmers/Bauträgers.
- BFH, 12.07.1991 - III R 47/88
Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Überwiegend ist bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze zumeist nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Wohnobjekten) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 1. Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20;… ausdrücklich auch BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 173; a.A. FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1992 1 K 152/91, EFG 1992, 407).Ein die Veräußerungsabsicht indizierender zeitlicher Zusammenhang zwischen Ankauf bzw. Bebauung eines Grundstücks und dessen Veräußerung wird in der Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen der Errichtung des Gebäudes und dem Verkauf weniger als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, m.w.N. der Rechtsprechung).
Hiernach kann dahingestellt bleiben, ob in der Zwischenschaltung der GmbH ein Scheingeschäft i.S. des § 41 der Abgabenordnung (AO 1977) oder ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO 1977) liegt (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).
- BFH, 24.01.1996 - X R 255/93
Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils …
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
b) Im Anschluß hieran hat der erkennende Senat durch Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) ausgeführt: Die Bebauung eines Grundstücks des Privatvermögens ohne Absicht der Veräußerung ist auch dann private Vermögensverwaltung, wenn dies in großem Umfang geschieht und hierbei erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden.Der erkennende Senat hält an den Rechtsgrundsätzen seines Urteils in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303 fest.
Der XI. Senat hatte in seinem Beschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668) nicht über die von anderen Gebäuden als "Wohneinheiten" zu befinden (vgl. Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter 2 c).
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem …
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Beträgt der Zeitabstand der für die Einstufung als gewerbliche Wertschöpfung maßgebenden Tätigkeiten wie im Streitfall nur zwei Jahre, sind an die Widerlegung der Vermutung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).Beträgt der Zeitabstand weniger als ein Jahr, ist "ohne weiteres davon auszugehen", daß zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen war; dies ist für die Bejahung einer gewerblichen Betätigung ausreichend (BFH-Urteile in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844;… vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, m.w.N.).
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94
Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Überwiegend ist bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze zumeist nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Wohnobjekten) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 1. Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; ausdrücklich auch BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 173; a.A. FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1992 1 K 152/91, EFG 1992, 407).Zwar hat der VIII. Senat in seinem Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94 (BFH/NV 1997, 170) ausgeführt, Objekt im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel sei "jedes einzelne Immobilienobjekt ..., das selbständig veräußert und genutzt werden" könne.
- BFH, 01.12.1989 - III R 56/85
1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Überwiegend ist bei der Anwendung der Drei-Objekt-Grenze zumeist nicht unterschieden worden zwischen den Fällen des Handels mit baulich unveränderten Objekten einerseits und den Fällen der unternehmerischen Wertschöpfung (Errichtung bzw. rechtlich gleichwertige Modernisierung von Wohnobjekten) in Veräußerungsabsicht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. März 1989 VIII R 373/83, BFHE 158, 214, BStBl II 1990, 1053;… vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784; vom 1. Dezember 1989 III R 56/85, BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054; vom 20. November 1990 VIII R 15/87, BFHE 163, 66, BStBl II 1991, 345; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, 403, BStBl II 1992, 1007; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 28. Oktober 1993 IV R 66-67/91, BFHE 173, 313, BStBl II 1994, 463;… vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20;… ausdrücklich auch BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 173; a.A. FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1992 1 K 152/91, EFG 1992, 407).Eine private Vermögensverwaltung hat der BFH im Urteil in BFHE 159, 167, BStBl II 1990, 1054 auch dann angenommen, wenn sich der Veräußerer den Erwerbern gegenüber zur schlüsselfertigen Bebauung zweier Grundstücke verpflichtet hatte.
- BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92
1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen …
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Der IV. Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94 (…BFH/NV 1996, 535) und vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, 129 f., BStBl II 1996, 369) offengelassen, ob ein Mehrfamilienhaus Ein "Objekt" im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung ist. - BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92
Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Beträgt der Zeitabstand weniger als ein Jahr, ist "ohne weiteres davon auszugehen", daß zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen war; dies ist für die Bejahung einer gewerblichen Betätigung ausreichend (BFH-Urteile in BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, m.w.N.). - BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91
Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Der XI. Senat hatte in seinem Beschluß vom 2. September 1992 XI R 21/91 (BFHE 171, 31, BStBl II 1993, 668) nicht über die von anderen Gebäuden als "Wohneinheiten" zu befinden (vgl. Senatsurteil in BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, unter 2 c). - BFH, 07.12.1995 - IV R 78/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Mehrfamilienhäusern?
Auszug aus BFH, 14.01.1998 - X R 1/96
Der IV. Senat hat in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1995 IV R 78, 81/94 (BFH/NV 1996, 535) und vom 7. März 1996 IV R 2/92 (BFHE 180, 121, 129 f., BStBl II 1996, 369) offengelassen, ob ein Mehrfamilienhaus Ein "Objekt" im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung ist. - BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U
Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als …
- BFH, 20.11.1990 - VIII R 15/87
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel bei …
- BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84
Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen …
- FG Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 2 K 224/91
Verkauf eines Grundstücks als gewerbliches Unternehmen; Abgrenzung von …
- BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90
Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei …
- BFH, 14.03.1989 - VIII R 373/83
Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei …
- BFH, 17.01.1972 - GrS 10/70
Absicht, unter Ausnutzung der Steuervergünstigung im Baupatenverfahren Steuern zu …
- FG Saarland, 28.02.1992 - 1 K 152/91
- BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91
Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 2.).Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum sog. gewerblichen Grundstückshandel unterliegen entgegen der von den Klägern geäußerten Ansicht keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. dazu schon Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Mai 1969 1 BvR 162/69, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1969, 347; vom 23. Oktober 1972 2 BvR 261/72, HFR 1972, 659; vgl. ferner die nicht veröffentlichten Beschlüsse des BVerfG vom 6. Oktober 2000 2 BvR 809/00; vom 17. Juni 1998 1 BvR 790/98, …und vom 19. April 1997 1 BvR 745/96, in denen die Verfassungsbeschwerden gegen die BFH-Entscheidungen vom 2. Februar 2000 X B 83/99, BFH/NV 2000, 946; in BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, …und vom 3. Dezember 1996 VIII S 3/96, BFH/NV 1997, 292 nicht zur Entscheidung angenommen wurden).
- als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S. von § 42 AO 1977 gewertet werden müssten (vgl. hierzu insbesondere Sentsbeschluss vom 17. Oktober 2002 X B 13/02, juris Nr: StRE200251075;… BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 302, 304; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 2000 1 K 3017/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 629; BFH-Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 2.;… in BFH/NV 1993, 728, unter 2.; vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232, unter III. 2. e; in BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter II. 3. und 5.;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 773, unter 5.; in BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II. 4. e bb;… in BFH/NV 1996, 746;… vom 6. Mai 1998 IV B 108/97, BFH/NV 1999, 146, …und vom 7. Juni 2000 III B 35/97, BFH/NV 2001, 138).
- BFH, 28.09.2017 - IV R 50/15
Überschreiten privater Vermögensverwaltung - Verklammerung auch bei unbeweglichen …
Der BFH hat in solchen Fällen einen gewerblichen Grundstückshandel allerdings nur dann in Betracht gezogen, wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb/Errichtung und Veräußerung des Objekts besteht (z.B. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, bei Veräußerung unmittelbar nach Fertigstellung oder bereits während Bauphase; vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303, bei Haltedauer von ca. zwei Jahren; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, bei Haltedauer von unter zwei Jahren; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, bei Haltedauer von bis zu acht Jahren; vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, bei Veräußerung eines kurz zuvor erworbenen Grundstücks mit einer vom Veräußerer noch zu errichtenden Einkaufspassage; in BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787, bei Haltedauer von ca. zehn Monaten). - BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
Hiernach begründen der Ankauf zweier Grundstücke, die Bebauung mit zwei Supermärkten in Verkaufsabsicht und die zeitnahe Veräußerung eine gewerbliche Wertschöpfung und damit einen Gewerbebetrieb (Senatsurteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303), desgleichen der Ankauf eines Grundstücks, die Bebauung mit einem Sechsfamilienhaus in Veräußerungsabsicht und dessen zeitnahe Veräußerung (Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346).a) Die auch im vorliegenden Verfahren entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob für den An- und Verkauf ("Durchhandeln" ohne zwischenzeitliche gewerbliche Wertschöpfung) von anderen Grundstücken als Wohneinheiten ebenfalls die Drei-Objekt-Grenze gilt oder ob beispielsweise der An- und Verkauf von zwei Wohneinheiten und zusätzlich eines Mehrfamilienhauses gewerblich sein kann, war bisher offen geblieben (…BFH-Entscheidungen vom 20. November 1990 VIII B 102/89, BFH/NV 1991, 304; vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143, unter 1. a bb;… vom 10. November 1992 VIII R 100/90, BFH/NV 1993, 538, unter 2. a;… vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2. a;… vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, unter 1. b dd; in BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346; vom 22. April 1998 IV B 19/98, BFHE 185, 480, BStBl II 1999, 295).
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
- § 42 AO 1977 wird für anwendbar gehalten, wenn die Mittel des zwischengeschalteten Rechtsträgers für den Kaufpreis ganz oder zu einem erheblichen Teil vom "dahinter stehenden" Steuerpflichtigen selbst stammen oder im Wesentlichen erst aus dem Verkaufserlös für den Weiterverkauf der Wohnungen oder Gebäude aufgebracht werden müssen (z.B. BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143;… in BFH/NV 1993, 728, unter 2.; vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 8.; vom 17. Juni 1998 X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667).aa) Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil in BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346 gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 17. Juni 1998 1 BvR 790/98, nicht veröffentlicht).
- BFH, 10.07.2019 - X R 21/17
Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten
(2) Aus den nämlichen Gründen soll auch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft, deren Geschäftsanteile der Veräußerer und/oder diesem nahe stehende Personen halten, einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten begründen können (…BFH-Entscheidungen vom 25.04.1996 - VIII B 50/95, BFH/NV 1996, 746; vom 14.01.1998 - X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II.8.; vom 20.05.1998 - III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II.4.e bb; in BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, unter II.2.c sowie II.4.a; ähnlich Senatsurteil vom 17.06.1998 - X R 68/95, BFHE 186, 288, BStBl II 1998, 667, unter II.3.b und c sowie II.5.: "Durchgriff auf die Gesellschaft aufgrund Tatbestandserfüllung durch 'mittelbare Tatherrschaft'"). - FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04
Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an …
Die Aussage der Tz. 29 entspreche aber der Regelung der Tz. 9 des BMF-Schreibens vom 09. Juli 2001, das dem BMF-Schreiben vom 26. März 2004 vorangegangen sei, sowie der Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 1996 und 1998 (Urteile vom 24. Januar 1996, BStBl. II 1996, 303, sowie vom 14. Januar 1998, BStBl. II 1998, 346).Dies galt insbesondere im Fall von Großobjekten: So hat der BFH die Einkünfte aus der Veräußerung zweier Grundstücke, die in zeitlichem Zusammenhang nach ihrem Erwerb mit jeweils einem Supermarktgebäude bebaut wurden, als gewerbliche Einkünfte eingestuft (BFH, Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl. II 1996, 303; bezüglich Großobjekten offen gelassen hingegen im BFH, Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl. II 1998, 346).
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. II.; Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346, unter II. 2.). - BFH, 18.05.1999 - I R 118/97
Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze
Ob sich an dieser Einschätzung etwas ändern müßte, wenn die Klägerin zunächst unbebaute Grundstücke erworben und diese anschließend selbst bebaut oder wenn sie der Neubebauung gleichzustellende, erheblich werterhöhende Baumaßnahmen durchgeführt hätte (so BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346; vgl. auch Beschluß in BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332), kann vorliegend dahinstehen. - BFH, 03.08.2004 - X R 40/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff, …
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96 (BFHE 185, 242, BStBl II 1998, 346) wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 17. Juni 1998 1 BvR 790/98, nicht veröffentlicht). - FG München, 20.04.1999 - 11 K 903/96
"3-Objekt-Grenze": gewerblicher Grundstückshandel in Sonderfällen; …
Beträgt der Zeitabstand weniger als ein Jahr, ist ohne weiteres davon auszugehen, daß zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen war (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346 ).Zur Begründung hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 14. Januar 1998 X R 1/96, BStBl II 1998, 346 , ausgeführt, daß in diesen Fällen die Gesamtheit der miteinander verbundenen Tätigkeiten sich unter besonderer Berücksichtigung der Bebauung für Zwecke der Veräußerung nicht als Fruchtziehung aus zu erhaltender Vermögenswerte darstellt.
Ob eine Veräußerung beabsichtigt war, bestimmt sich nach denselben Grundsätzen wie beim gewerblichen Grundstückshandel durch marktmäßigen Umschlag von Sachwerten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 346 ).
Da entscheidend auf die Art. der Tätigkeit abzustellen ist, ist ein Gewerbebetrieb auch bei der Errichtung und Veräußerung eines einzigen Großprojekts gegeben (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 346 , für ein Mehrfamilienhaus).
Auch die Errichtung und Veräußerung nur eines einzigen Gebäudes ist nachhaltig i. S. des § 15 Abs. 2 EStG bzw. des § 1 Abs. 1 GewStDV in der im Streitjahr geltenden Fassung, wenn die Tätigkeit eine Reihe zusammenhängender, auf einem einmaligen Entschluß beruhender Einzelhandlungen beinhaltet (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 346 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 60/80, BStBl II 1986, 88 ).
- BFH, 20.05.1998 - III B 9/98
Gewerblicher Grundstückshandel; GmbH-Zwischenschaltung
- BFH, 16.10.2002 - X R 74/99
Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 25.07.2001 - X R 55/97
Der Handel mit GmbH-Geschäftsanteilen unterliegt der Gewerbesteuer
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97
Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier …
- BFH, 18.08.2009 - X R 41/06
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Niedersachsen, 05.07.2001 - 14 K 557/96
Gewerblicher Grundstückshandel bei im wesentlichen auf Finanzierung und …
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 765/94
"Drei-Objekt-Grenze" gilt auch für Mehrfamilienhäuser
- FG Münster, 21.04.1999 - 13 K 799/94
Drei-Objekt-Grenze bei Mehrfamilienhäusern
- OLG Hamm, 02.08.2001 - 2 Ws 156/01
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung, …
- FG Nürnberg, 24.11.2000 - VII 16/97
Gewerblicher Grundstückshandel oder private Vermögensverwaltung
- FG Schleswig-Holstein, 22.05.2008 - 1 K 50267/03
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von fünf Mehrfamilienhäusern auf …
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2005 - 11 K 40/04
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch vorliegen, wenn ein Verkauf des …
- FG Düsseldorf, 16.03.2004 - 16 K 4780/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung; Unbedingte Veräußerungsabsicht; …
- FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 3501/12
Ehegattenübergreifende Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
- FG Münster, 15.09.2021 - 13 K 3818/18
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche …
- FG Köln, 13.12.2001 - 15 K 6179/94
Gewerblicher Grundstückshandel bei sog. Großobjekten
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2857/96
- FG Münster, 27.04.1999 - 15 K 297/96
Gewerblicher Grundstückshandel
- FG Düsseldorf, 23.03.2004 - 16 K 4780/99
- OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
- FG Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 9 K 173/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als ein Objekt i. S. der …
- BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98
Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken
- BFH, 17.10.2002 - X B 13/02
Gewerblicher Grundstückshandel, Weiterveräußerung geschenkter Grundstücke; …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2858/96
- FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 6361/99
Qualifizierung der Tätigkeit einer mit dem Erwerb und der Verwaltung von …
- FG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - 7 K 51/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Bebauung von zwei Grundstücken mit jeweils …
- FG Düsseldorf, 12.09.2006 - 3 K 3105/03
Gewerblicher Grundstückshandel; Errichtung eines Mehrfamilienhauses; Veräußerung …
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 264/02
Steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung und der Veräußerung …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00
Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18
Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten …
- FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel …
- FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 45/99
Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von 10 Eigentumswohnungen ; …
- BFH, 24.02.2005 - X B 132/04
Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines …
- FG Düsseldorf, 11.12.2014 - 16 K 2972/14
Gewerblicher Grundstückshandel: Steuersubjektsübergreifende Überschreitung der …
- BFH, 09.04.2003 - IX B 194/02
Gewerblicher Grundstückshandel, 3-Objekt-Grenze, MFH
- FG Münster, 20.07.1999 - 1 K 4468/96
Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.1998 - 1 K 184/97
Keine Drei-Objekt-Grenze bei bauträgertypischer Tätigkeit
- FG Düsseldorf, 06.06.2008 - 18 K 986/03
Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen …
- OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00
Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks
- FG Niedersachsen, 11.08.2004 - 2 K 757/00
Berücksichtigung von Schuldzinsen bei den Werbungskosten im Rahmen einer privaten …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 3017/97
Gewerblicher Grundstückshandel über
- FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05
Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte …
- OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00
Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie
- FG Baden-Württemberg, 01.10.1997 - 13 V 32/97
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2002 - I 333/01
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zur Bauträgertätigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 2 K 1603/98
- FG Düsseldorf, 28.04.1999 - 14 K 4710/94
Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels; Abgrenzung zur privaten …
- FG Hamburg, 18.06.1999 - VI 347/97
Erzielung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im Rahmen einer …