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   BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97   

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BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97 (https://dejure.org/1998,1727)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1998 - 3 AZR 385/97 (https://dejure.org/1998,1727)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 3 AZR 385/97 (https://dejure.org/1998,1727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BetrAVG § 1 Zusatzversorgung, § 5 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; BeschFG § 2 Abs. 1; VBL-Satzung §§ 40, 43 a
    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilzeitkräfte - Vollzeitkräfte - Niedrigere Gesamtversorgung - Geringere Arbeitszeit - Anrechnung der Sozialversicherungsrente - Anrechnungsverbot - Gleichheitssatz - Diskriminierung von Teilzeitkräften - Ergänzungsfunktion der Zusatzversorgung - Eigentumsschutz - ...

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Zusatzversorgung; ; BetrAVG § 5 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; BeschFG § 2 Abs. 1; ; VBL-Satzung § 40; ; VBL-Satzung § 43 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 5 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; BeschFG § 2 Abs. 1; VBLS § 40; VBLS § 43 a
    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitkräften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1, § 5 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; BeschFG § 2 Abs. 1; VBL-Satzung §§ 40, 43a
    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 874
  • VersR 1999, 1520
  • BB 1999, 1558
  • DB 1999, 1123
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Die bei anderen Arbeitgebern erzielten Rentenanteile sind mitzuberücksichtigen (BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, 286 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 1 c der Gründe, m.w.N.).

    § 5 Abs. 2 BetrAVG regelt zwar die Anrechnungsverbote nicht abschließend (vgl. BT-Drucks. 7/2843 S. 8; BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG, zu 3 der Gründe; BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG verdeutlicht, daß die Betriebstreue und die Arbeitsleistungen, die in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, nicht als Eigenbeiträge anzusehen sind (vgl. BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - BAGE 81, 345, 351 = AP Nr. 40 zu § 5 BetrAVG, zu B III 1 der Gründe).

    a) Die Anrechnung greift nicht in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte, eigentumsgleiche sozialversicherungsrechtliche Rechtsposition der Klägerin ein, weil sie die gesetzliche Rente ungekürzt erhält (BAGE 81, 345, 353 = AP, aaO, zu B IV 3 a der Gründe).

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Die Verzahnung mit dem Rentenversicherungsrecht ist ein wesentliches Merkmal des Gesamtversorgungssystems (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 199 = AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B III 3 b bb (1) der Gründe).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Ein objektiver, die Ungleichbehandlung rechtfertigender Grund liegt vor, wenn die verlangte "Gleichbehandlung" zu einer Veränderung des Leistungszwecks führen würde (BAG Urteil vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173, 184 f. = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Ein objektiver, die Ungleichbehandlung rechtfertigender Grund liegt vor, wenn die verlangte "Gleichbehandlung" zu einer Veränderung des Leistungszwecks führen würde (BAG Urteil vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173, 184 f. = AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Ausdruck der Gleichbehandlung ist es, daß die Teilzeitarbeitnehmer lediglich nach dem zeitlichen Anteil der Arbeitsleistung im Vergleich zur Vollzeitarbeit vergütet werden (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - AP Nr. 40 zu § 2 BeschFG 1985, zu III 1 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Zudem hat die Klägerin im Schriftsatz vom 21. März 1997 ausdrücklich auf die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 499/94 -, n.v.) und vom 25. April 1995 (- 3 AZR 446/94 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) Bezug genommen.
  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG, zu 3 der Gründe; BAGE 66, 282, 287 = AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 c der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageänderung im Berufungsrechtszug; betriebliche

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. April 1997 - 11 Sa 1844/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 385/97
    Zudem hat die Klägerin im Schriftsatz vom 21. März 1997 ausdrücklich auf die Urteile des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 499/94 -, n.v.) und vom 25. April 1995 (- 3 AZR 446/94 - AP Nr. 25 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) Bezug genommen.
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01

    Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

    Dient eine Leistung jedoch zumindest auch der zusätzlichen Vergütung von Arbeitsleistungen, die von Teilzeit- und Vollzeitarbeitnehmern in einem unterschiedlichen Umfang erbracht werden und ist sie aus diesem Grund als Arbeitsentgelt zu qualifizieren, ist eine anteilige Bemessung entsprechend dem Umfang der Arbeitszeit gerechtfertigt (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35 = AP RuhegeldG Hamburg § 3 Nr. 2 = EzA GG Art. 3 Nr. 73; BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - aaO; 25. Februar 1999 - 6 AZR 488/97 - 14. Oktober 1998 - 3 AZR 385/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 46 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 8; 25. September 1997 - 6 AZR 65/96 - aaO).

    Es entspricht in solchen Fällen gerade dem Gleichbehandlungsgebot des § 2 Abs. 1 BeschFG 1985, wenn die Höhe des Arbeitsentgelts für Teilzeitbeschäftigte quantitativ vom Umfang deren Beschäftigung abhängig gemacht wird (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - aaO; BAG 26. September 2001 - 10 AZR 714/00 - aaO; 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - aaO; 13. Dezember 2000 - 10 AZR 383/99 - 25. Februar 1999 - 6 AZR 488/97 - 14. Oktober 1998 - 3 AZR 385/97 - aaO; 25. September 1997 - 6 AZR 65/96 - aaO; 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/94 - aaO; 27. Juli 1994 - 10 AZR 538/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 37 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 36).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Entsprechen die Leistungen einer zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten Einrichtung nicht den Versorgungspflichten des Arbeitgebers aus dem arbeitsvertraglichen Grundverhältnis, besteht eine Versorgungsverschaffungspflicht des Arbeitgebers (vgl. BAGE 79, 236 unter B; BAG DB 1999, 1123 unter B, jeweils m.w.N.; § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, der gemäß § 18 Abs. 1 BetrAVG auch für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gilt).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 364/02

    Anrechnung einer Abgeordnetenpension auf die betrieblichen Versorgungsleistungen

    (1.) Das Bundesarbeitsgericht hat letzteres für Arbeitsleistungen und Betriebstreue in einem anderen Arbeitsverhältnis sowie für Kindererziehungszeiten abgelehnt (BAG 20.11.1990 3 AZR 31/90 - AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG; BAG 05.12.1995 3 AZR 942/94 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrAVG, BAG 14.10.1998 3 AZR 385/97 AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgung).

    Auf diese Gesamtversorgung ist die Sozialversicherungsrente auch insoweit anzurechnen, wie sie auf der früheren Vollzeitbeschäftigung beruht (BAG 14.10.1998 - 3 AZR 385/97 AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgung).

  • ArbG Wesel, 17.11.2010 - 6 Ca 1695/10

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Differenzierung gesetzliche Rentenversicherung oder

    Das Bundesarbeitsgericht hat einen missverständlichen Klageantrag als genügend bestimmt angesehen, wenn sich aus der Klage aufgrund der dort zitierten Urteile des BAG ergibt, welche von mehreren Möglichkeiten begehrt wird (BAG vom 14.10.1998, Az.: 3 AZR 385/97, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse).

    Nach der Klage ist es dem Kläger egal, wie die Beklagte erreicht, dass der Differenzbetrag ausgeglichen wird (vgl. BAG vom 14.10.1998, Az.: 3 AZR 385/97, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskasse).

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 276/00

    Zusatzversorgung nach Entlassung als Beamter auf Probe

    Der Kläger hat einen Verschaffungsanspruch geltend gemacht (vgl. dazu ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 238 f.; 14. Oktober 1998 - 3 AZR 385/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 46 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 8, zu A der Gründe).
  • BGH, 01.10.2008 - IV ZB 28/07

    Verfassungsmäßigkeit der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung der Arbeiter

    Diese vom Antragsteller gerügte Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die mit der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes bezweckte beamtenähnliche Gesamtversorgung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung schon seit langem als verfassungsgemäß gebilligt (Senatsurteile vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 und vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, jeweils m.w.N.; BAG VersR 1999, 1520).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2005 - 26 Sch 6/05
    Die versprochene Zusatzversorgung deckt nur solche Versorgungslücken, die die gesetzliche Rente offenlässt (vgl. bereits BGH, VersR 1986, 142), so dass es nicht ungerechtfertigt, zumindest jedoch nicht willkürlich ist, wenn die gesetzliche Rente in vollem Umfang auf die Gesamtversorgung angerechnet wird (vgl. insoweit auch BAG, VersR 1999, 1520 ff. zu § 5 Abs. 2 S. 2 BetrAVG).

    Dabei ist es auch im Rahmen des § 5 Abs. 2 BetrAVG unerheblich, welcher Arbeitgeber die Rentenbeiträge mitfinanziert hat, so dass die bei anderen Arbeitgebern erzielten Rentenanteile mit zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, VersR 1999, 1520 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Entsprechen die Leistungen einer zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten Einrichtung nicht den Versorgungspflichten des Arbeitgebers aus dem arbeitsvertraglichen Grundverhältnis, besteht eine Versorgungsverschaffungspflicht des Arbeitgebers (vgl. BAGE 79, 236 unter B; BAG DB 1999, 1123 unter B, jeweils m.w.N.; § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, der gemäß § 18 Abs. 1 BetrAVG auch für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes gilt).
  • BGH, 03.12.2008 - IV ZB 50/05

    Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf

    Die beanstandete Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die auch für die Berechnung der Startgutschriften maßgebende Gesamtversorgung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung schon seit langem als verfassungsgemäß gebilligt (vgl. Senatsurteile vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 und vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 - VersR 1986, 142, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2008 - IV ZB 28/07 - veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs - Tz 9; BAG VersR 1999, 1520; ZTR 1999, 282).
  • ArbG Frankfurt/Main, 15.09.2011 - 11 Ca 2347/11

    Betriebliche Altersversorgung

    Soweit der Arbeitnehmer den Arbeitgeber in Anspruch nimmt, falls die Leistungen eines Versorgungsträgers ausbleiben, macht er damit seinen originären Erfüllungsanspruch aus der Versorgungsvereinbarung geltend (BAG Urt. v. 07.03.1995 - 3 AZR 385/97 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung = NZA 1999, 874).Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge zu einer Versorgungseinrichtung zu leisten und legt fest, welcher Beitrag für den einzelnen Mitarbeiter aufgewendet wird und welche Leistungen bei Anwendung festgelegter Umrechnungsmodalitäten im Versorgungsfall zu erbringen sind.
  • LAG Köln, 30.05.2012 - 3 Sa 1435/11

    Ansprüche aus einer Vorruhestandsvereinbarung

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.08.2008 - 12 Ca 1946/08

    Einstandspflicht des Arbeitgebers im Falle der Durchführung der Versorgung über

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