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   OLG Celle, 19.05.1999 - 2 U 175/98   

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OLG Celle, 19.05.1999 - 2 U 175/98 (https://dejure.org/1999,40129)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.1999 - 2 U 175/98 (https://dejure.org/1999,40129)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 2 U 175/98 (https://dejure.org/1999,40129)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1999, 1546
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 61/94

    Schadensberechnung nach fristloser Kündigung des Leasingvertrages; Behandlung der

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 2 U 175/98
    BGH DB 1995 S. 467 = NJW 1995 S. 954 = LM § 449 (Ha) BGB Nr. 52.
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 2 U 175/98
    BGH DB 1996 S. 423 = NJW 1996 S. 455 = LM § 9 (Bb) AGBG Nr. 111; Senat, OLG-Report 1996 S. 181.
  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 2 U 175/98
    Soweit die Klägerin in der Berufungsbegründung die Auffassung zu vertreten scheint, daß sich aus der Entscheidung BGH, NJW 1998 S. 1637 (1639) etwas anderes für die Abrechnung von Kilometerabrechnungsverträgen ergebe, folgt dies aus der Entscheidung tatsächlich nicht.
  • BGH, 29.04.1999 - VII ZR 248/98

    Nichtausführung eines Teils der vereinbarten Leistung beim Pauschalpreisvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 2 U 175/98
    Zwar wäre die Berechnung des Anspruchs der Klägerin insoweit auch schon in erster Instanz möglich gewesen, da die Klägerin den Refinanzierungssatz schon in erster Instanz konkret [DB 1999 S. 1547]angegeben hatte; die Klägerin ist dort aber eine Berechnung anhand des konkreten Refinanzierungssatzes unter Berücksichtigung des Wertes des Fahrzeuges bei dessen tatsächlicher Rückgabe und bei der vertraglich vereinbarten Rückgabe schuldig geblieben, so daß es auf die unzutreffende Annahme des Landgerichts, die Klägerin habe den Refinanzierungssatz schon deshalb nicht ausreichend belegt, weil sie sich auf Zeugenbeweis berufen und nicht entsprechende Vertragsurkunden vorgelegt habe, nicht mehr ankommt.
  • OLG Celle, 05.01.1994 - 2 U 177/91

    Kfz-Leasingvertrag; Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Schaden des Leasinggebers;

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.1999 - 2 U 175/98
    Senat OLG-Report 1994 S. 130 (131); zuletzt Senat NJW-RR 1998 S. 705 = OLG Report 1998 S. 47 ff.; ferner Senat OLG Report 1997 S. 51.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 24 U 44/05

    Restwertabrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages?

    Wiederholt hat dies die Rechtsprechung zu den in der gesamten Bundesrepublik geltenden Leasingbedingungen der Klägerin entschieden (vgl. BGH WM 1987, 38 (40); OLG Celle VersR 1995, 585; DB 1999, 1546 f.; OLG Oldenburg DAR 2003, 460 f; zustimmend Wolf/Eckert/Ball, a.a.O. Rn. 2017).; ohne dass die Klägerin daraufhin eine Änderung ihrer Bedingungen vorgenommen hätte.

    Die Klägerin hat in zulässiger Weise entsprechend der vom OLG Celle (NJW-RR 1994, 743; DB 1999, 1546 f.) für einen Kilometerabrechnungsvertrag entwickelten Methode den Barwert der noch offen stehenden Leasingraten ermittelt.

  • OLG Stuttgart, 19.12.2023 - 6 U 9/23

    Schadensersatzanspruch des Kfz-Leasinggebers bei Rückgabe des Fahrzeugs ohne die

    Ob der Leasinggeber den höheren Wert bei der Verwertung tatsächlich realisiert, ist im Hinblick auf die Verteilung der Verwertungschancen und -risiken beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung nicht erheblich (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 U 175/98 -, Rn. 5, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 15. Aufl., Kap. 48 Rn. 581); entscheidend ist, dass sich seine Verwertungsmöglichkeiten durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages verbessert haben.
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