Rechtsprechung
BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Befristete Verträge bei Sporttrainern sind zulässig
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sporttrainer - Befristung des Arbeitsvertrages - Sachliche Rechtfertigung - Betreuung von Spitzensportlern - Motivation der Sportler
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Sporttrainers
- archive.org
- Judicialis
BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Befristete Arbeitsverträge mit Trainern im Spitzensport
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620
Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Sporttrainers - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 620
Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Sporttrainers bei schwerpunktmäßiger Betreuung von Spitzensportlern? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 21.09.1995 - 6 Ca 51/95
- LAG Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 12 Sa 5/96
- BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97
Papierfundstellen
- NZA 1999, 646
- BB 1999, 1118
- DB 1999, 853
- JR 2000, 308
- SpuRt 1999, 253
- SpuRt 1999, 256
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
Befristung eines Sporttrainervertrages auf Vereinsebene oder Verbandsebene - …
Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97
Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juni 1986 (- 2 AZR 570/85 -, n.v.) gemeint, die Befristung eines Arbeitsvertrages sei gerechtfertigt, wenn das Schwergewicht der Tätigkeit eines Trainers in der Betreuung von Spitzensportlern liege. - BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95
Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung
Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97
Bei dem Arbeitsvertrag vom 13. November 1991 handelt es sich um einen nichttypischen Vertrag, dessen Auslegung durch das Berufungsgericht im Revisionsverfahren nur daraufhin erfolgt, ob gegen Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet worden ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 AZR 674/95 - AP Nr. 23 zu § 620 BGB Bedingung, zu III 1 der Gründe, m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 12 Sa 5/96
Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. Juni 1997 - 12 Sa 5/96 - aufgehoben. - BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 614/86
Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer Mentorin der …
Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97
In der Folgezeit hat das Bundesarbeitsgericht dies in ständiger Rechtsprechung dahin verstanden, daß die Üblichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen nur insoweit zu berücksichtigen ist, wie sich nach Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragspartner als berechtigt anzusehen ist (vgl. z. B. Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 614/86 - BAGE 56, 241 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 436/97
Schon der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem grundlegenden Beschluß vom 12. Oktober 1960 (- GS 1/59 - BAGE 10, 65) darauf hingewiesen, daß es darauf ankomme, was verständige und verantwortungsbewußte Parteien zu vereinbaren pflegen.
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97
Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag
Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Sporttrainers kann nicht darauf gestützt werden, die Fähigkeit zur Motivation der anvertrauten Sportler lasse regelmäßig nach, wenn die zu betreuenden Sportler ohnehin während der vorgesehenen Befristungsdauer wechseln (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 436/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 436/97 - DB 1999, 853, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) kann die Befristung des Arbeitsvertrags eines Sporttrainers sachlich gerechtfertigt sein, wenn mit der Betreuung von Spitzensportlern oder besonders talentierten Nachwuchssportlern die Gefahr verbunden ist, daß die Fähigkeit des Trainers zur weiteren Motivation der anvertrauten Sportler regelmäßig nachläßt (sog. Verschleißtatbestand).
- LAG Köln, 27.08.2004 - 4 Sa 178/04
Ausschlussfrist, Einzelvertrag
So hat der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 29.10.1998 (AP BGB § 611 Berufssport Nr. 14) der Üblichkeit von Befristungsvereinbarungen nur dann Bedeutung zugemessen, wenn sie ihrerseits von einem sachlichen Grund getragen sei. - LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05
Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das …
Sie wirkt zwar nicht konstitutiv als Sachgrund (so aber noch BAG Urteil vom 16.06.1986, SpuRt 96, 21), ist aber ein Indiz für anzuerkennende Bedürfnisse der Praxis (BAG Urteil vom 26.10.1998, NZA 99, 646;… KR/Lipke 7. Aufl. Rnrn. 155 f zu § 14 TzBfG; Dieterich NZA 00, 859). - ArbG Hamburg, 22.09.2015 - 21 Ca 200/15
Kein "Verschleißtatbestand" beim Jugend-Fußballtrainer
Daran fehlt es, wenn die zu betreuenden Sportler während der vorgesehenen Vertragslaufzeit ohnehin wechseln (BAG 29.10.1998, AP BGB § 611 Berufssport Nr. 14).