Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 30.06.2000

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99   

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https://dejure.org/2000,1103
BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99 (https://dejure.org/2000,1103)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2000 - IX ZR 206/99 (https://dejure.org/2000,1103)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - IX ZR 206/99 (https://dejure.org/2000,1103)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7
    Kurze Verjährungsfrist für Aufwendungsersatzanspruch nach Inanspruchnahme auch aufgrund Avalkredits übernommener Bürgschaft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1717
  • ZIP 2000, 1576
  • MDR 2000, 1258
  • WM 2000, 1797
  • BB 2000, 1856
  • DB 2000, 2060
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Ein solcher Avalkreditvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB (BGHZ 95, 375, 380 f).

    Daran ändert auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Hauptschuldners nichts (vgl. BGHZ 95, 375, 384 f).

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, kann sich der Bürge auch dann auf die Verjährung der verbürgten Forderung berufen, wenn sie während des gegen ihn geführten Rechtsstreits oder sogar erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eintritt (BGHZ 76, 222, 225 ff; 139, 214, 216 ff; BGH, Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, ZIP 1999, 19, 20 f).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, kann sich der Bürge auch dann auf die Verjährung der verbürgten Forderung berufen, wenn sie während des gegen ihn geführten Rechtsstreits oder sogar erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eintritt (BGHZ 76, 222, 225 ff; 139, 214, 216 ff; BGH, Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, ZIP 1999, 19, 20 f).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, kann sich der Bürge auch dann auf die Verjährung der verbürgten Forderung berufen, wenn sie während des gegen ihn geführten Rechtsstreits oder sogar erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eintritt (BGHZ 76, 222, 225 ff; 139, 214, 216 ff; BGH, Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, ZIP 1999, 19, 20 f).
  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 5/74

    Anforderungen an die Einrede der Verjährung - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99
    Denkbar wäre freilich auch eine Vereinbarung zwischen der Klägerin und der GmbH gewesen, wonach diese den aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung aufzuwendenden Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung stellte (vgl. BGH, Urt. v. 28. April 1975 - II ZR 5/74, WM 1975, 555 für den Fall einer Wechseleinlösung durch die Bank); der Rückzahlungsanspruch würde dann gemäß § 195 BGB erst in 30 Jahren verjähren.
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 27/05

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen: steuerunschädliche Besicherung

    Ein Avalkreditvertrag, bei dem sich --wie im Streitfall-- eine Bank für die Verbindlichkeit eines Kunden (hier: des Klägers) gegenüber Dritten verbürgt, ist jedoch kein Darlehen i.S. des § 607 BGB, sondern ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Bank und ihrem Kunden, durch den die Bank es gegen Zahlung einer Avalprovision übernimmt, sich zugunsten ihres Kunden gegenüber dessen Gläubiger zu verbürgen (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Mai 1984 IX ZR 37/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2088; Oberlandesgericht --OLG-- München, Urteil vom 6. Mai 1987 7 U 1661/87, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 1988, 1554; BGH-Urteil vom 6. Juli 2000 IX ZR 206/99, DB 2000, 2060; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363).
  • FG München, 22.03.2005 - 13 K 1565/03

    Steuerschädliche Verwendung einer zur Absicherung eines Avalkredits eingesetzten

    Auch die Behandlung des Avalkredits durch die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung als eine Geschäftsbesorgung i.S. des § 675 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -(Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2000 IX ZR 206/99, Der Betrieb 2000, 2060) ist für den Streitfall nicht ausschlaggebend.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 227/01

    Bürgschaft: Einrede der kurzen Verjährung bei Untergang der Hauptforderung

    Die neueste diesbezügliche Entscheidung des 9. Zivilsenats vom 06. Juni 2000 (BGH NJW-RR 2000, 1717-1718) enthält folgende Passage:.
  • OLG Köln, 08.04.2011 - 2 U 137/10

    Erfüllungswirkung von Lastschriftbuchungen

    Dazu tritt der Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen im Falle der Inanspruchnahme der Bürgschaft, der einer eigenen Verjährung unterliegt und daher ggf. auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn die gesicherte Hauptforderung schon verjährt wäre (BGH NJW-RR 2000, 1717; MüKo-Habersack, BGB, 5. Aufl. 2009, § 774, Rn. 15).
  • OLG München, 28.06.2007 - 19 U 2398/07

    Haftung einer Grundschuld für Prozessbürgschaften

    Denkbar wäre allerdings auch eine Vereinbarung gewesen, wonach die Beklagte den auf Grund der Bürgschaftsverpflichtung aufzuwendenden Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung stellte (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1717).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 30.06.2000 - 416 O 91/00   

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https://dejure.org/2000,3334
LG Hamburg, 30.06.2000 - 416 O 91/00 (https://dejure.org/2000,3334)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2000 - 416 O 91/00 (https://dejure.org/2000,3334)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 416 O 91/00 (https://dejure.org/2000,3334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen der Verwendung des "lastminute"-Begriffs in einer Second-Level-Domain unter dem Aspekt unzulässiger Behinderung; Unlautere Behinderung durch Verwendung einer Gattungsbezeichnung oder beschreibenden Angabe als Domain; Anforderungen an eine ...

  • Kanzlei Flick

    Lastminute.com/de

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1
    Zulässige Verwendung eines Gattungsbegriffs als Domain (hier: lastminute.de)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gattungsbegriffe als Domainnamen erlaubt!

  • beck.de (Leitsatz)

    Lastminute.com

  • beck.de (Kurzinformation)

    Gattungsbezeichnende Domainnamen nicht in jedem Fall wettbewerbswidrig

Papierfundstellen

  • MMR 2000, 763
  • DB 2000, 2060
  • K&R 2000, 409
  • afp 2001, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 13.07.1999 - 3 U 58/98

    Verwendung nicht unterscheidungskräftiger Internet-Domain-Bezeichnungen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2000 - 416 O 91/00
    Die Entscheidung "mitwohnzentrale.de" des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (CR 1999, 779, 780) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Die Klägerin kann sich nicht auf die Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 13. Juli 1999 (3 U 58/98 in CR 1999, 779 ff.) - "mitwohnzentrale.de") berufen.

  • LG Darmstadt, 17.04.2001 - 16 O 501/00

    Kueche.de

    Die Klägerin stützt ihr Unterlassungsbegehren nicht auf die -keinen Erfolg versprechende-direkte oder analoge Anwendung markenrechtlicher Bestimmungen (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, WRP 1997, 341; LG Hamburg MMR 2000, 763, 765).

    Teilweise werden derartige Domains als wettbewerbswidrig angesehen (OLG Hamburg MD 2000, 32- Mitwohnzentrale-; LG München 1 BB 2001, 488 - Rechtsanwaelte-), teilweise als zulässig (OLG Frankfurt am Main WRP 1997, 341 - wirtschaft-online-; LG Hamburg MMR 2000, 763 - lastminute.com -), teilweise wird die Rechtswidrigkeit von besonderen Umständen abhängig gemacht, etwa davon, ob die Nutzung der jeweiligen Domain auch anderen Marktbewerbern offen steht (OLG Braunschweig MMR 2000, 610).

    Die Benutzung einer Gattungsbezeichnung als Domain ist gerade nicht identisch mit der Situation, in der potentielle Kunden in unmittelbarer Nähe eines, Ladengeschäfts abgefangen werden und an der weiteren Suche nach Produkten der Konkurrenz durch psychischen oder gar physischen Druck gehindert werden (LG Hamburg MMR 2000, 763, 764 - lastminute.com-).

  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Dementsprechend wurde auch in nachfolgenden Entscheidungen (OLG Braunschweig CR 2000, 614 = MMR 2000, 610 mit zust. Anm. Abel - stahlguss.de; LG Hamburg CR 2000.617 = MMR 2000, 763 - lastminute.com) als wesentliches Kriterium darauf abgestellt, ob der Suchende durch die Gestaltung bzw. den Inhalt der Homepage davon abgehalten wird, Angebote und Informationen von anderen Mitbewerbern einzuholen (so auch Renck a.a.O. S. 266 f; Ubber a.a.O. S. 510; Abel a.a.O. S. 611; vgl. auch Ernst a.a.O. S. 182 re. Sp. zweiter Abs.).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00

    Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und

    Sie trifft deshalb nicht den Regelfall, der dadurch gekennzeichnet ist, daß der potentielle Kunde und Internet-Nutzer weiß, daß es weitere Anbieter auf einem bestimmten Marktsegment gibt (so zu Recht: LG Hamburg, CR 2000, 617, 619 - "last minute.com" - Kopie: Bl. 79-89).
  • LG München I, 28.09.2000 - 4 HKO 13251/00

    Www.autovermietung.com

    Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung zur Verwendung von Gattungsbegriffen als Domainnamen ist festzustellen, dass eine solche nicht grundsätzlich als unlautere Behinderung in Form des Abfangens von Kunden angesehen wird (OLG Hamburg, CR 1999, 779 - Mitwohnzentrale, LG Hamburg, CR 2000, 617 - lastminute.com, OLG Braunschweig, CR 2000, 614 - stahlguss.de; zum Streitstand auch Renck, WRP 2000, 264 ff).
  • OLG Nürnberg, 14.05.2009 - 3 U 418/09

    Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung im Internet: Unterlassungsanspruch

    5 Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg (CR 2000, 617; CR 1999, 48) ist insoweit nicht einschlägig.
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