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   BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99   

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BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99 (https://dejure.org/2000,296)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2000 - 9 AZR 255/99 (https://dejure.org/2000,296)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 (https://dejure.org/2000,296)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 271

  • RA Kotz

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung - Wie und Wann kann es widerrufen werden?

  • RA Kotz

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133 157 271
    Urlaubsentgelt: Freiwilligkeitsklausel - Widerruf

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 157, 271
    Urlaubsgeld: Unzulässiger Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Hinweis auf Freiwilligkeit allein reicht nicht aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 204
  • ZIP 2000, 2127
  • MDR 2001, 37
  • NZA 2001, 24
  • BB 2000, 2472
  • DB 2000, 2328
  • JR 2001, 220
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
    Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag ein Urlaubsgeld in der Weise in Aussicht stellen, daß er sich jedes Jahr erneut die Entscheidung vorbehält, ob und unter welchen Voraussetzungen es gezahlt werden soll (sog. Freiwilligkeitsklausel; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruches und beläßt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung zu entscheiden (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - EzA-SD 2000 Nr. 13, 8; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141 mit Klarstellung gegenüber BAG 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 47).

    Denn ein Arbeitnehmer, der wisse, daß der Arbeitgeber noch über die Leistungsgewährung zu entscheiden habe, müsse stets damit rechnen, daß der Arbeitgeber die Leistung einstellen oder von neuen Bedingung abhängig machen könne (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO).

    Der Zehnte Senat wendet die sog. Freiwilligkeitsklausel deshalb nur in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmißverständlichen Weise kundgetan hat (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43), daß "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 187; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO) in Aussicht gestellt wird.

  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruches und beläßt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung zu entscheiden (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - EzA-SD 2000 Nr. 13, 8; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141 mit Klarstellung gegenüber BAG 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 47).

    Der Zehnte Senat wendet die sog. Freiwilligkeitsklausel deshalb nur in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmißverständlichen Weise kundgetan hat (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43), daß "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 187; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO) in Aussicht gestellt wird.

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließt ein sog. Freiwilligkeitsvorbehalt nicht nur eine Bindung des Arbeitgebers für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 187 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 134).

    Der Zehnte Senat wendet die sog. Freiwilligkeitsklausel deshalb nur in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmißverständlichen Weise kundgetan hat (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43), daß "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 187; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO) in Aussicht gestellt wird.

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
    Der Zehnte Senat wendet die sog. Freiwilligkeitsklausel deshalb nur in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmißverständlichen Weise kundgetan hat (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43), daß "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 187; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO) in Aussicht gestellt wird.
  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruches und beläßt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung zu entscheiden (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - EzA-SD 2000 Nr. 13, 8; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141 mit Klarstellung gegenüber BAG 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 47).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151, 155 mwN), wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Sonderzahlungen hindern kann (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, 206 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).

    Der Arbeitgeber kann außer bei laufendem Arbeitsentgelt (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - AP BGB § 308 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 20) grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine in Aussicht gestellte Sonderzahlung ausschließen und sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt (st. Rspr., vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - aaO; 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO, jeweils mwN).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Ein mit einer Zuwendung verbundener Freiwilligkeitsvorbehalt kann aber auch bezwecken, das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Zahlungen zu hindern (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, 206 f.).

    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich auch einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine in Aussicht gestellte Zuwendung ausschließen und sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151 und 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, jeweils mwN).

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Soweit eine Vertragsklausel einen derartigen Vorbehalt nicht ausdrücklich vorsieht, wird eine Bestimmung, nach der die Sonderzahlung "freiwillig" und "ohne jede rechtliche Verpflichtung" erfolgt, von einem um Verständnis bemühten Arbeitnehmer im Zweifel nur als Hinweis zu verstehen sein, dass sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Gratifikation bereit erklärt, ohne dazu durch andere Regelungen gezwungen zu sein (vgl. Senat 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 17, BAGE 124, 259; 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 24 f., aaO; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 103, 151; siehe auch BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - zu I 1 d der Gründe, BAGE 94, 204) .
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151, 155 mwN), wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Sonderzahlungen hindern kann (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, 206 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikaion, Prämie Nr. 141).

    Der Arbeitgeber kann außer bei laufendem Arbeitsentgelt (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182) grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine in Aussicht gestellte Sonderzahlung ausschließen und sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt (st. Rspr., vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - aaO.; 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO., jeweils mwN).

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    a) Dem Landesarbeitsgericht ist zwar darin zu folgen, daß die Bezeichnung der Jubiläumszuwendung als "freiwillige Sozialleistung" nicht den Schluß zuläßt, die Zusage stehe unter einem Widerrufsvorbehalt (letztlich offengelassen von BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, 208).

    Diese Bezeichnung bringt für die Arbeitnehmer nicht unmißverständlich zum Ausdruck, daß sich der Arbeitgeber eine grundsätzlich freie Lösung von der gegebenen Zusage vorbehält, sondern kann auch so verstanden werden, daß sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (vgl. BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO, S 206).

    Er kann zB die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" oder "jederzeit widerruflich" in Aussicht stellen (vgl. BAG 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - aaO; 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 187 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 134; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO).

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    cc) Besteht kein kollektivrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers, ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Bestimmung der Zwecke, die er mit einer bisher noch nicht vereinbarten freiwilligen Leistung (vgl. Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, 206) verfolgen will.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Der Arbeitgeber kann deshalb grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine in Aussicht gestellte Sonderzahlung ausschließen und sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt (st. Rspr., vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151; 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, jeweils mwN).
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Die "freiwillige" Gewährung einer Zulage schließt einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die versprochene Leistung nicht aus, sondern macht nur kenntlich, daß es sich um eine gesetzlich, tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung nicht vorgesehene, zusätzliche Leistung der Beklagten handelt (siehe auch BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 174/91 - AP BUrlG § 1 Treueurlaub Nr. 2 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 21; 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204), wovon auch die Parteien, wie ihre Einlassungen im Rechtsstreit zeigen, selbst ausgehen.
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 546/01

    Ablösung von Ansprüchen durch Aushang

    Stellt der Arbeitgeber die Entscheidung über eine freiwillige Leistung nur in Aussicht, so schließt dies die Bindung des Arbeitgebers sowohl für den laufenden Bezugszeitraum als auch für die Zukunft aus (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204).

    Maßgeblich ist der Empfängerhorizont (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO).

    Die in den Aushängen ab 1983 enthaltene Formulierung, das Urlaubsgeld stelle eine freiwillige soziale Leistung der Firma dar, macht nicht in ausreichender Weise deutlich (Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO; BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BB 2003, 369), daß die Beklagte dem Kläger als langjährigen Beschäftigten den vorbehaltslosen Anspruch wieder nehmen wollte.

    Der Senat kann es deshalb offenlassen, ob aus der Begründung eines Widerrufsvorbehalts zusammen mit der Zusage einzelner Leistungen überhaupt geschlossen werden kann, daß sich ein solcher Widerrufsvorbehalt auch auf bereits bestehende Ansprüche bezieht (ebenso Senat 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - aaO).

  • LAG Hamm, 05.10.2006 - 15 Sa 1070/06

    Auslegung des Arbeitsvertrages; Unklarheitenregelung

    Denn ein Arbeitnehmer, der weiß, dass der Arbeitgeber noch über die Leistungsgewährung zu entscheiden hat, muss stets damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Leistung einstellen oder von neuen Bedingungen abhängig machen wird (vgl. BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 255/99 -, DB 2000, 2328 m.w.N.).

    Ein so verstandener Freiwilligkeitsvorbehalt setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber sich nicht schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer rechtlich zur Leistungserbringung verpflichtet hat (vgl. BAG, Urteil vom 11.04.2000, a.a.O., m.w. Nachw.).

    Will ein Arbeitgeber jede vertragliche Bindung verhindern und sich die volle Entscheidungsfreiheit vorbehalten, so muss er das in seiner Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich deutlich machen; denn nach §§ 133, 157 BGB ist im Zweifel der Empfängerhorizont maßgeblich (vgl. BAG, Urteil vom 11.04.2000, a.a.O. m.w.N.).

    Einem Widerruf kann gestaltende Wirkung nur für die Zukunft zukommen (vgl. BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 255/99 - , DB 2000, 2328).

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 729/05

    Abfindung - Gleichbehandlung

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 221/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

  • LAG Hamm, 11.08.2021 - 10 Sa 284/21

    Berechnung der Karenzentschädigung; Begriff der vertragsmäßigen Leistung;

  • LAG München, 04.12.2007 - 6 Sa 478/07

    Urlaubsgeld

  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2011 - 9 Sa 146/11

    AGB-Kontrolle - Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - Zulässigkeit der

  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05

    Wirksamer Ausschluss üblicher Leistung durch doppelte Schriftformklausel und

  • LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05

    Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung

  • OLG Frankfurt, 18.11.2003 - 11 U (Kart) 35/03

    Kfz-Vertragshändler: Verpflichtung des Herstellers zum Ausgleich von durch

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 2/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle,

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 3/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld; Freiwilligkeitsvorbehalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 2 Sa 66/05

    Leistungspaket, einzelvertragliche Zusage, Auslegung, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05

    Widerrufsvorbehalt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07

    Zahlung von Weihnachtsgeld

  • LAG Köln, 31.05.2007 - 10 Sa 567/06

    Tantieme; Bezugnahme auf Tarifvertrag; Nachbindung; Nachwirkung; andere Abmachung

  • LAG Köln, 06.12.2006 - 7 Sa 989/06

    Unbegründeter Klage auf Sonderzuwendung unter Freiwilligkeitsvorbehalt bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 2 Sa 67/05

    Leistungspaket, einzelvertragliche Zusage, Auslegung, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 13.04.2021 - 3 Ca 242/20

    Betriebliche Übung - Aufhebung durch Freiwilligkeitsvorbehalt - Sonderzahlung -

  • LAG Hessen, 04.05.2009 - 7 Sa 1607/08

    Anspruch auf Bonuszahlung - Unwirksamkeit eines arbeitsvertraglichen

  • LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05

    Unbegründeter Anspruch auf Gratifikation und Urlaubsgeld bei unmissverständlichem

  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2001 - 15 Sa 53/01

    Zulage als freiwillige Leistung - betriebliche Übung

  • ArbG Hamm, 17.05.2011 - 1 Ca 2230/10

    Weihnachtsgeld, Freiwilligkeitsvorbehalt, Transparenzgebot

  • LAG Brandenburg, 26.01.2006 - 3 Sa 546/05

    AGB, Inhaltskontrolle, Freiwilligkeitsvorbehalt, Leistungszulage

  • LAG Hessen, 28.11.2001 - 7 Sa 1517/01

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Köln, 04.03.2002 - 2 Sa 870/01

    Urlaubsabgeltung; Stillschweigendes Übertragungsverlangen aufgrung

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