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   BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99   

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BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99 (https://dejure.org/1999,1530)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1999 - 3Z BR 321/99 (https://dejure.org/1999,1530)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1999 - 3Z BR 321/99 (https://dejure.org/1999,1530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    HGB § 162 Abs. 1; BGB § 181
    Eintragung der Gestattung des Selbskontrahierens bei GmbH & Co. KG

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 162; BGB § 181

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Komplementär-GmbH; Vertretung; Handelsregister; Selbstkontrahieren; Beschränkungen; Eintragungsfähigkeit; Beschwerde

  • Judicialis

    BGB § 181; ; FGG § ... 29 Abs. 1 Satz 3; ; GmbHG § 54 Abs. 2; ; GmbHG § 10 Abs. 1; ; GmbHG § 8 Abs. 4; ; HGB § 162 Abs. 1; ; HGB § 106 Abs. 2; ; HGB § 125 Abs. 4; ; HGB § 106 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 162 Abs. 1; BGB § 181
    Eintragung der Befreiung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens im Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB § 162; BGB § 181
    Eintragung des Verbotes des Selbstkontrahierens bei GmbH & Co. KG

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei KG

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 562
  • MDR 2000, 97
  • DNotZ 2000, 527
  • BB 2000, 59
  • DB 2000, 37
  • Rpfleger 2000, 115
  • BayObLGZ 1999, 349
  • NZG 2000, 138
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.03.1983 - 15 W 1/82

    Anmeldung einer Firmenänderung und Zeichnungspflichten bei einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Dies steht im Einklang mit der Auffassung, daß die Geschäftsführer einer GmbH zusätzlich für die KG beim Handelsregister unterzeichnen müssen und nicht auf die von ihnen für die GmbH zum Handelsregister gegebene Unterschrift verweisen können (vgl. BayObLGZ 1972, 326/329; OLG Hamm OLGZ 1983, 257/264; Baumbach/Hopt Anh. § 177a Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 29.04.1986 - 2 W 3/86

    Verbot des Selbstkontrahierens; Allgemeine Befreiung; Persönlich haftender

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Unabhängig davon, ob auf diese Bestimmung die Eintragungsfähigkeit der Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafter vom Verbot des Selbstkontrahierens gestützt werden kann (bejahend OLG Hamm BB 1983, 858/859; verneinend OLG Hamburg ZIP 1986, 1186), wird von der überwiegenden Auffassung die Eintragungsfähigkeit - zur Eintragungspflicht braucht sich der Senat nicht zu äußern, da eine Anmeldung vorliegt - der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zutreffend bejaht (vgl. Staub/Habersack Großkommentar zum HGB 4. Aufl. § 125 Rn. 64; Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 119 Rn. 22; Röhricht/Graf v. Westphalen/v. Gerkan HGB § 106 Rn. 17; zur Eintragungsfähigkeit der Befreiung eines Prokuristen der GmbH & Co. KG, BayObLG GmbHR 1981, 14).
  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Hinzu kommt, daß die Eintragung dem vom EuGH (EuGH Slg. 1974, 1201/1207) hervorgehobenen Sinn der 1. Richtlinie des Rates der EG vom 9.3.1968 zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Amtsblatt der EG Nr. L 65 vom 14.3. 1968 S. 8) entspricht, im Interesse des Rechtsverkehrs zwischen Angehörigen verschiedener Mitgliedstaaten in Registern oder amtlichen Unterlagen alle einschlägigen Angaben auf zuführen, damit jeder sich unschwer Kenntnis z.B. über die Befugnisse der mit der Vertretung einer Handelsgesellschaft betreuten Person verschaffen kann.
  • BayObLG, 08.01.1980 - BReg. 1 Z 85/79

    Zu den Anforderungen an die Anmeldung von Geschäftsführern

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Die Anmeldung muß die Vertretungsbefugnis ausdrücklich offen legen, es genügt nicht, daß sie durch Schlußfolgerungen (vgl. BayObLG GmbHR 1981, 59) oder durch Bezugnahme auf die dem Registergericht eingereichten Unterlagen (vgl. Kirberger Rpfleger 1976, 237 m. w. N.; Keidel/Schmatz/Stöber Registerrecht 5. Aufl. Rn. 730c) erschlossen werden kann.
  • BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80

    Eintragung der Befreiung des Prokuristen von den Beschränkungen des § 181 BGB in

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Unabhängig davon, ob auf diese Bestimmung die Eintragungsfähigkeit der Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafter vom Verbot des Selbstkontrahierens gestützt werden kann (bejahend OLG Hamm BB 1983, 858/859; verneinend OLG Hamburg ZIP 1986, 1186), wird von der überwiegenden Auffassung die Eintragungsfähigkeit - zur Eintragungspflicht braucht sich der Senat nicht zu äußern, da eine Anmeldung vorliegt - der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zutreffend bejaht (vgl. Staub/Habersack Großkommentar zum HGB 4. Aufl. § 125 Rn. 64; Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 119 Rn. 22; Röhricht/Graf v. Westphalen/v. Gerkan HGB § 106 Rn. 17; zur Eintragungsfähigkeit der Befreiung eines Prokuristen der GmbH & Co. KG, BayObLG GmbHR 1981, 14).
  • BayObLG, 29.05.1979 - BReg. 1 Z 36/79

    Eintragung der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Eine der Anmeldung entsprechende Eintragung stünde im übrigen in Widerspruch zu dem von der Richtlinie verfolgten Zweck, die Schnelligkeit des Geschäftsverkehrs (vgl. BayObLGZ 1979, 182/185) zu erhöhen.
  • BayObLG, 13.10.1972 - BReg. 2 Z 55/72
    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Dies steht im Einklang mit der Auffassung, daß die Geschäftsführer einer GmbH zusätzlich für die KG beim Handelsregister unterzeichnen müssen und nicht auf die von ihnen für die GmbH zum Handelsregister gegebene Unterschrift verweisen können (vgl. BayObLGZ 1972, 326/329; OLG Hamm OLGZ 1983, 257/264; Baumbach/Hopt Anh. § 177a Rn. 13).
  • BayObLG, 04.02.1998 - 3Z BR 462/97

    Anmeldung der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter

    Auszug aus BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 321/99
    Er hat vor dem Registergericht den verfahrensgegenständlichen Antrag gestellt (vgl. BayObLGZ 1998, 29).
  • OLG Hamburg, 04.12.2008 - 11 Wx 80/08

    Eintragungsfähigkeit einer kaufmännischen Generalvollmacht zum Handelsregister

    Denn gerade bei der Eintragung der Vertretungsbefugnis erfordert die Schnelligkeit des Geschäftsverkehrs, dass eine solche Eintragung ohne Hinzuziehung anderer Registerblätter oder zum Handelsregister eingereichter Urkunden aus sich heraus verständlich sein muss (BayObLG DNotZ 2000, 527 (529); OLG Düsseldorf GmbHR 1995, 51 - [...] tz.
  • OLG Celle, 08.02.2001 - 22 U 157/99

    Berechtigung der Zahlungsverweigerung restlichen Werklohns; Verjährungsfrist;

    Aus § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, wonach einzutragen ist, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführer haben, folgt, dass die Gestattung des Selbstkontrahierens eine eintragungspflichtige Tatsache ist (BGHZ 87, S. 59 (61) und Palandt-Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 181 Rdn. 21), soweit sie sich nicht nur auf ein konkretes Einzelgeschäft bezieht (Scholz-Winter, GmbHG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 13 und Baumbach-Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., § 35 Rdn. 75), wobei die Eintragungspflicht auch für eine GmbH & Co. KG hinsichtlich der Geschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH gilt (BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).

    Denn die Klägerin wird organschaftlich durch die Geschäftsführer ihrer Komplementär GmbH vertreten und sie will der Beklagten entgegenhalten, dass die Geschäftsführerin ####### ihrer Komplementär GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, sodass es insoweit nicht von Bedeutung ist, dass es sich bei der Komplementär GmbH um eine von der Klägerin verschiedene Rechtspersönlichkeit handelt (vgl. auch BayObLG NJW-RR 2000, S. 562).

  • OLG Frankfurt, 28.07.2006 - 20 W 191/06

    Handelsregistereintragung einer KG: Eintragungsfähigkeit der Befreiung vom

    Hierzu hat das BayObLG (NJW-RR 2000, 562 und 1479) für die GmbH & Co. KG ausgeführt, dass die Eintragung der Gestattung des Selbstkontrahierens eine Warnfunktion hat, indem sie den Rechtsverkehr auf die Gefahr hinweisen soll, dass zwischen der Gesellschaft und ihrem Vertretungsorgan Vermögen verlagert und die rechtliche Zuordnung bewußt unklar gehalten werden kann.
  • LG Hannover, 14.12.1999 - 26 T 1787/99

    Ordnungsmäßige Anmeldung bei Begründung einer GmbH, hier: Volleinzahlung der

    Die Eintragung der Befreiung eines namentlich benannten Geschäftsführers ist daher nicht zulässig (Ergänzung von BayObLGZ 1999, 349 = MittRhNotK 1999, 390 ).

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 4.11.1999 (BayObLGZ 1999, 349 = NZG 2000, 138 = BB 2000, 59 = DB 2000, 37 = GmbHR 2000, 91 = Rpfleger 2000, 115 = MittRhNotK 1999, 390) die Eintragungsfähigkeit der Gestattung, daß der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen und der KG vornehmen könne, bejaht.

  • BayObLG, 07.04.2000 - 3Z BR 77/00

    Eintragung der Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens im

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 4.11.1999 (BayObLGZ 1999, 349 = NZG 2000, 138 = BB 2000, 59 = DB 2000, 37 = GmbHR 2000, 91 = Rpfleger 2000, 115) die Eintragungsfähigkeit der Gestattung, daß der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen und der KG vornehmen könne, bejaht.
  • LG Berlin, 28.02.2001 - 86 T 589/00

    § 181 BGB bei der GmbH & Co. KG

    Die maßgebende Befreiung durch die eingetragene Eigentümerin selbst müsste demgegenüber im Handelsregister A eingetragen sein (vgl. zur Eintragungsfähigkeit der Befreiung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH im Handelsregister der GmbH & Co. KG: BayObLG DB 2000, 37 f. = DNotZ 2000, 527 = MittRhNotK 1999, 390 : Baumbach/Hopt, a. a. 0., § 119 HGB, Rn. 22).
  • LG Berlin, 27.02.2007 - 102 T 4/07

    Eintragung einer englischen Limited als Komplementärin einer KG im

    Unabhängig davon, ob auf diese Bestimmung die Eintragungsfähigkeit der Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafter vom Verbot des Selbstkontrahierens gestützt werden könnte (auf der Grundlage des engeren § 125 Abs. 4 HGB a.F. bejahend etwa OLG Hamm, BB 1983, 858, 859; OLG Hamburg, ZIP 1986, 1186), wird von einer Auffassung die Eintragungsfähigkeit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bejaht, wenn es dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH gestattet ist, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen und der KG vorzunehmen (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 562 m.w.N.).
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