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   ArbG Düsseldorf, 07.10.1999 - 9 Ca 4209/99   

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https://dejure.org/1999,16427
ArbG Düsseldorf, 07.10.1999 - 9 Ca 4209/99 (https://dejure.org/1999,16427)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.1999 - 9 Ca 4209/99 (https://dejure.org/1999,16427)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 9 Ca 4209/99 (https://dejure.org/1999,16427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung; Benachteiligungsverbot des § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ; Verschuldenserfordernis; Beweislastumkehr zugunsten des Arbeitnehmers; Geschlechtsneuträlität einer Stellenausschreibung ; Bestimmung der Entschädigungshöhe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611a Abs. 1 bis 3, § 611b, § 612 Abs. 2, § 612b, § 242; ZPO § 308 Abs. 1, § 138 Abs. 3
    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2000, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Niedersachsen, 04.07.2005 - 12 Sa 1244/05

    Ungeeigneter Bewerber

    Die Zurückweisung eines objektiv ungeeigneten Bewerbers bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses löst keine Haftung des Arbeitgebers gemäß §§ 611 a Abs. 2 oder Abs. 3 BGB aus (BAG, Urteil vom 12.11.1998, Az.: 8 AZR 365/97 - NZA 1999, 371, 373; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.1999, Az.: 9 Ca 4209/99 - DB 2000, 381; ArbG Potsdam, Urteil vom 13.07.2005, Az.: 8 Ca 1150/05 - NZA-RR 2005, 651, 652; LAG Berlin, Urteil vom 30.03.2006, Az.: 10 Sa 2395/05 - juris).
  • ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07

    Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts durch Stellenausschreibung

    Daneben wird von der Rechtsprechung gefordert, der Arbeitnehmer müsse auch objektiv für die zu besetzende Stelle überhaupt in Betracht kommen (BAG AP BGB § 611 a Nr. 60; LAG Hamm in LAGE Nr. 9 zu § 611 a BGB; ArbG Düsseldorf DB 2000, 381).
  • LAG Köln, 25.02.2000 - 12 Sa 1402/99

    Geschlechtsbedingte Diskriminierung

    Sind solche Vermutungstatsachen glaubhaft gemacht oder unstreitig, trifft den Arbeitgeber im weiteren die volle Darlegungs- und Beweislast für das nicht Vorliegen einer Diskriminierung (Bergwitz, DB 99, 94, 98; Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.1999 - 9 Ga 4209/99 -, DB 2000, 381).
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