Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.05.2000

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   BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99   

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BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 (https://dejure.org/2000,194)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 (https://dejure.org/2000,194)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 (https://dejure.org/2000,194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; BGB § 315

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b, Abs. 3; BGB § 315
    Betriebsbedingte Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b; § 1 Abs. 3; BGB § 315
    Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitsplatzwegfall in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 59 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b, Abs. 3 KSchG; § 315 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 59 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b, Abs. 3 KSchG; § 315 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung/Sozialauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 388
  • NZA 2001, 535
  • NJ 2001, 278
  • BB 2001, 1152
  • BB 2001, 580
  • DB 2001, 1207
  • JR 2001, 484
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    Führt die unternehmensbezogene Weiterbeschäftigungspflicht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG) dazu, daß mehrere Arbeitnehmer aus verschiedenen Betrieben eines Unternehmens um denselben Arbeitsplatz in einem der Betriebe konkurrieren, so hat der Unternehmer bei seiner Entscheidung über die Besetzung dieses Arbeitsplatzes die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen (Bestätigung von BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Eine der Stellen für Projektierungsingenieure im KPZ ASI in Leipzig hätte der Kläger allenfalls im Wege der Sozialauswahl oder zumindest einer Auswahl unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte (Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66) erhalten können.

    a) Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (st. Rspr. vgl. zB BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    b) Fallen in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens Arbeitsplätze weg, und ist die Weiterbeschäftigung nur einer entsprechend geringeren Anzahl von Arbeitnehmern auf einem oder mehreren freien Arbeitsplätzen in einem dieser Betriebe möglich, so hat der Arbeitgeber bei der Besetzung der freien Arbeitsplätze (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG) die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zumindest nach § 315 BGB mit zu berücksichtigen (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    cc) Jedenfalls durfte die Beklagte nach der Senatsrechtsprechung (15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - aaO) die verbleibenden Stellen nicht nach ihrem Belieben besetzen, sondern es war auf Grund einer in erster Linie durch die Berücksichtigung sozialer Belange der betroffenen Arbeitnehmer geprägten Auswahlentscheidung festzulegen, welchem der betroffenen Arbeitnehmer eine Stelle im KPZ Niederspannung Leipzig angeboten werden mußte und wer von ihnen nicht mehr weiterbeschäftigt werden konnte.

    Das Senatsurteil vom 15. November 1994 (- 2 AZR 320/94 - aaO) stellt dies nicht in Frage, sondern betrifft nur den Ausnahmefall, daß mehrere Arbeitnehmer aus verschiedenen Betrieben des Unternehmens um einen freien Arbeitsplatz konkurrieren, weil die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, unternehmensweit geregelt ist und der Gesetzgeber für diesen Fall keine § 1 Abs. 3 KSchG entsprechende Regelung getroffen hat.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    a) Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (st. Rspr. vgl. zB BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. zB BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO, jeweils mwN).

    Zur Weiterbeschäftigung auf einer freien Beförderungsstelle ist der Arbeitgeber hingegen nicht verpflichtet, da das Arbeitsverhältnis nur in seinem bisherigen Bestand und Inhalt geschützt ist (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61).

    Beruft sich dann der Arbeitnehmer im Prozeß auf eine solche Möglichkeit, handelt es sich bei dem nunmehr erforderlichen Vortrag des Arbeitgebers lediglich um eine Erläuterung des Kündigungsgrundes (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1b Nr. 26).

    Hat der Arbeitgeber bei der getroffenen Sozialauswahl bestimmte Arbeitnehmer übersehen oder nicht für vergleichbar gehalten und insoweit dem Betriebsrat die für die soziale Auswahl erheblichen Umstände zunächst nicht mitgeteilt, so darf er auf entsprechende Rüge des Arbeitnehmers im Prozeß insoweit seinen Vortrag ergänzen, ohne daß darin ein unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (BAG 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    a) Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (st. Rspr. vgl. zB BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. zB BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO, jeweils mwN).

    Nach der neueren Senatsrechtsprechung (17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, - 2 AZR 522/98 - und - 2 AZR 456/98 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 101 bis 103; vgl. Bitter DB 2000, 1760, 1767) hat der Arbeitgeber seine Unternehmerentscheidung, den Personalbestand auf Dauer zu reduzieren, hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen, damit das Gericht ua. prüfen kann, ob sie nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist; je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluß rückt, um so mehr muß der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, daß ein Beschäftigungsbedürfnis für den betroffenen Arbeitnehmer entfallen ist.

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    Dies folgt aus dem "ultima-ratio-Grundsatz", dem vor allem bei der betriebsbedingten Kündigung maßgebliche Bedeutung zukommt (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 31).

    Das setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - aaO).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß der Arbeitgeber vor einer ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer von sich aus eine beiden Parteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten, dabei klarstellen, daß im Falle der Ablehnung des Änderungsangebots eine Kündigung beabsichtigt ist und dem Arbeitnehmer eine Überlegungsfrist einräumen (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 31).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    Ist nach Auffassung des Arbeitgebers eine Sozialauswahl überhaupt nicht vorzunehmen, kann er dem Betriebsrat keine Auswahlgesichtspunkte mitteilen (BAG 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26; KR-Etzel 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62 f.).

    Beruft sich dann der Arbeitnehmer im Prozeß auf eine solche Möglichkeit, handelt es sich bei dem nunmehr erforderlichen Vortrag des Arbeitgebers lediglich um eine Erläuterung des Kündigungsgrundes (BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1b Nr. 26).

    Hat der Arbeitgeber bei der getroffenen Sozialauswahl bestimmte Arbeitnehmer übersehen oder nicht für vergleichbar gehalten und insoweit dem Betriebsrat die für die soziale Auswahl erheblichen Umstände zunächst nicht mitgeteilt, so darf er auf entsprechende Rüge des Arbeitnehmers im Prozeß insoweit seinen Vortrag ergänzen, ohne daß darin ein unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen gesehen werden kann (BAG 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    Eine Kündigung ist nicht nur dann nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (st. Rspr., zB BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, jeweils mwN; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 103).

    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - aaO; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - aaO).

    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr., zB BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - aaO; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/99 - aaO).

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr., zB BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - aaO; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/99 - aaO).

    Die in objektiver Hinsicht unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber, im Prozeß Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    Eine Kündigung ist nicht nur dann nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (st. Rspr., zB BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, jeweils mwN; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 103).

    Daß ein dem Ausgangsfall des Senatsurteils vom 17. Februar 2000 (- 2 AZR 913/98 - aaO) vergleichbarer Sachverhalt vorgelegen hätte, ist nicht festgestellt.

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    An diese in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils aufgenommene Feststellung (vgl. BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32) ist das Revisionsgericht gebunden.

    b) Nach den nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen und damit gemäß § 561 Abs. 2 ZPO bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts in den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils (vgl. BAG 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32) ist der Arbeitsplatz des Klägers als Projektierungsingenieur für Niederspannung infolge der unternehmerischen Entscheidung der Beklagten, die Projektierungsarbeiten im Bereich der Niederspannung aus dem Geschäftsbereich der EV herauszulösen, dem Bereich ASI anzugliedern und in Leipzig und Erlangen zu konzentrieren, in der Zweigniederlassung Rostock weggefallen.

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
    Zwar sind in der Regel das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit sowie ein evtl. Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers für die Beurteilung der Kündigungsabsicht durch den Betriebsrat unverzichtbare Daten (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75; 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - AP BGB § 613 a Nr. 173 = EzA BGB § 613 a Nr. 161).

    Verfügt der Betriebsrat allerdings bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand, ist eine Mitteilung der sozialen Daten des Arbeitnehmers entbehrlich (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - aaO; KR-Etzel 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 58 a).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.1999 - 5 Sa 512/96
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 61/83

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Düsseldorf, 19.11.1996 - 8 TaBV 80/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Unterlassung betriebsbedingter Kündigungen bei

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96

    Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 440/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der

  • LAG Hamburg, 24.06.1997 - 3 TaBV 4/97
  • BAG, 14.06.1958 - 2 AZR 188/55

    Berufungsinstanz - Widerklage - Sachdienlichkeit der Zulassung - Ermessensgrenzen

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 05.11.1981 - 2 AZR 597/79
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Die Erläuterung der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Hintergründe, Motive oder Vorüberlegungen ist dagegen nicht erforderlich (vgl. BAG 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - zu B II 3 b der Gründe; APS/Koch 4. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 109a) .
  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Zulässig ist nur die Beschränkung auf einen Teil des Streitstoffs, über den auch durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden könnte (BAG 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - BAGE 47, 179; 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 - BAGE 51, 314; 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - BAGE 81, 371, 375; 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 107; BGH 5. Februar 1998 - III ZR 103/97 - BGHZ 138, 67).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    b) Die Verkennung der Darlegungs- und Beweislast ist ein materieller Rechtsfehler, der revisionsrechtlich ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu beachten ist (vgl. BAG 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - zu B IV 2 e der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1369
BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99 (https://dejure.org/2000,1369)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 4 AZR 237/99 (https://dejure.org/2000,1369)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 (https://dejure.org/2000,1369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BAT-O/VKA § 22; ; BAT-O/VKA § 23; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BAT -O/VKA §§ 22, 23; BGB § 242
    Korrigierende Rückgruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    BAT-O/VKA §§ 22, 23; BGB § 242
    Abwehr einer korrigierenden Rückgruppierung: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für Behauptung einer bewusst übertariflichen Einstufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    §§ 22, 23 BAT-O/Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände; § 242 BGB
    Rückgruppierung/Leistung nach Treu und Glauben/Darlegungs- und Beweislast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1316
  • NJ 2001, 331 (Ls.)
  • BB 2001, 788
  • DB 2001, 1207
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Sachsen, 26.11.1998 - 6 Sa 624/97
    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 6 Sa 624/97 -.

    4 AZR 237/99 6 Sa 624/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. November 1998 - 6 Sa 624/97 - aufgehoben.

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die dieser korrigierten Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und, so sie hinreichend bestritten werden, zu beweisen habe (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.] - im Anschluß an BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).

    Wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat, kann das für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung der Vergütungsgruppe unabhängig von der tariflichen Eingruppierung sprechen (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zVv.).

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die dieser korrigierten Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und, so sie hinreichend bestritten werden, zu beweisen habe (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.] - im Anschluß an BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).

    b) Dem Arbeitgeber kann es zwar unter besonderen Umständen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verwehrt sein, sich zur Begründung der Rückgruppierung auf eine fehlende tarifliche Voraussetzung für die bisher gewährte Vergütung zu berufen (so für den Fall der Verweigerung des Bewährungsaufstiegs Senat 17. August 1994 - 4 AZR 623/93 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 35; Senat 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2).

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    IV b BAT-O kann der Senat als Revisionsgericht nicht selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht nicht alle dafür erforderlichen Feststellungen getroffen hat (vgl. schon BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279, 282).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die dieser korrigierten Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und, so sie hinreichend bestritten werden, zu beweisen habe (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.] - im Anschluß an BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    Sie stellt den Grundsatz klar, der Angabe der Vergütungsgruppe in Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst lasse sich ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht die Willenserklärung entnehmen, daß der öffentliche Arbeitgeber unabhängig von den tariflichen Bestimmungen die angegebene Vergütung zahlen will (ua. BAG 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 223).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 623/93

    Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    b) Dem Arbeitgeber kann es zwar unter besonderen Umständen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verwehrt sein, sich zur Begründung der Rückgruppierung auf eine fehlende tarifliche Voraussetzung für die bisher gewährte Vergütung zu berufen (so für den Fall der Verweigerung des Bewährungsaufstiegs Senat 17. August 1994 - 4 AZR 623/93 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 35; Senat 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die dieser korrigierten Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und, so sie hinreichend bestritten werden, zu beweisen habe (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.] - im Anschluß an BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94

    Eingruppierung einer Horterzieherin nach BAT-O - Horterzieherin - Tätigkeit einer

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    beinhaltet eine ausdrückliche Klarstellung für Eingruppierungen, die bis zum 31. Dezember 1992 vorgenommen worden sind und trägt damit dem Umstand Rechnung, daß im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern eine Vielzahl von Eingruppierungen vorgenommen werden mußten, über deren Grundlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht noch besondere Unsicherheit bestand (BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1035/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 10).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99
    Ein Verstoß der tariflichen Regelung selbst gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Art. 3 Abs. 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die berufliche Qualifikation als Differenzierungsmerkmal für tarifliche Vergütungsregelungen selbstverständlich zulässig ist (vgl. zur Frage der Bindung der Tarifvertragsparteien an die Grundrechte den Hinweis des Senats im Urteil vom 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 70 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 40).
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

    aa) Dem Arbeitgeber kann es zwar im Einzelfall unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich zur Begründung der Rückgruppierung auf eine fehlende tarifliche Voraussetzung für die bisher gewährte Vergütung zu berufen, wenn für den Arbeitnehmer ein entgegenstehender Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - mwN, BAGE 93, 340; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - mwN, AP BAT § 23b Nr. 2) .
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    dd) Zwar kann es für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tarifvertraglichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die der korrigierenden Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MT Ang-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 524/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers, Treuwidrigkeit

    Sie stellt für die bis zum 31. Dezember 1992 vorgenommenen Eingruppierungen den Grundsatz klar, dass die Angabe der Vergütungsgruppe in den Arbeitsverträgen keine konstitutive Vereinbarung darstellt, und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass im öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern eine Vielzahl von Eingruppierungen vorgenommen werden musste, über deren Grundlage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht noch besondere Unsicherheit bestand (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295, 296 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

    Zwar kann für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tariflichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295, 296 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Umstände, aus denen folgt, daß ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 14. April 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M. Lehrer Nr. 99; 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295, 296 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 352/03

    Eingruppierung einer Diplomingenieurökonomin als Lehrerin an einer beruflichen

    Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, aus widersprüchlichem Verhalten Höhergruppierungsansprüche abzuleiten, denn sogar wenn über eine lange Zeit fehlerhaft eine übertarifliche Vergütung tatsächlich gezahlt worden ist - der stärkste Umstand für einen Vertrauensschutz des Arbeitnehmers -, hindert dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine korrigierende Rückgruppierung (17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2).
  • ArbG Hagen, 02.04.2015 - 4 Ca 6/15

    Überprüfung der tarifgerechten Eingruppierung durch den Arbeitnehmer im Wege der

    Die Darlegungslast für eine entsprechend konstitutive Vereinbarung trifft den Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 237/99 -, in: NZA 2001, 1316 ff.).

    Dem Arbeitgeber kann es zwar im Einzelfall unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich zur Begründung der Rückgruppierung auf eine fehlende tarifliche Voraussetzung für die bisher gewährte Vergütung zu berufen, wenn für den Arbeitnehmer ein entgegenstehender Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340; BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17; BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2).

  • LAG Brandenburg, 03.07.2002 - 4 Sa 111/02

    Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Hausmeister; Anspruch eines

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  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 26/01

    Eingruppierung -Berufsschullehrerin mit Fachschulteilabschlüssen

    Dazu muß er, wenn sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; diese Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn eine der tariflichen Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340, 351 ff.; 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295 f.; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17, zu 1 e der Gründe; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18, zu 2 c aa der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

  • LAG Köln, 26.09.2001 - 3 Sa 538/01

    Wirkung arbeitsvertraglicher Bezugnahmen auf den Bundesangestelltentarifvertrag

  • BAG, 11.05.2005 - 4 AZR 332/04

    Eingruppierung einer "Fachkoordinatorin Krankengeld

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 349/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers, Treuwidrigkeit

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 12 Sa 225/07

    korrigierende Rückgruppierung; Zusage einer Vergütungsgruppe nach dem BAT

  • LAG Bremen, 25.03.2003 - 1 Sa 3/03

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 20/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei Verstoß gegen Treu und Glauben

  • LAG Bremen, 19.03.2003 - 2 Sa 248/02

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 10/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer

  • LAG Niedersachsen, 08.04.2002 - 11 Sa 1856/01

    Abhängigkeit der Vergütungsgruppe einer Kindergartenleiterin von der

  • LAG Köln, 06.12.2001 - 6 (2) TaBV 54/01

    Treu und Glauben; korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Köln, 29.11.2001 - 5 TaBV 57/01

    Korrigierende Rückgruppierung

  • LAG Köln, 29.11.2001 - 5 Sa 414/01

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

  • LAG Köln, 12.12.2001 - 7 Sa 530/01

    Eingruppierung; korrigierende Rückgruppierung, Treu und Glauben;

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2001 - 5 Sa 1/01

    Korrigierende Rückgruppierung; Änderungskündigung; Brauwirtschaft

  • LAG Berlin, 28.03.2002 - 7 Sa 1849/01

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Professoren im Angestelltenverhältnis;

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