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Rechtsprechung
   BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99   

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https://dejure.org/2001,1631
BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99 (https://dejure.org/2001,1631)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2001 - IV R 67/99 (https://dejure.org/2001,1631)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2001 - IV R 67/99 (https://dejure.org/2001,1631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schätzungslandwirt - Richtsatzschätzung - Gewinnermittlung - Landwirt - Buchführungspflicht

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; AO 1977 § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, 3; AO (1977) § 162
    Gewinnschätzung bei Landwirten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, AO 1977 § 162
    Gewinn; Landwirtschaft; Schätzung; Schweinemastbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 261
  • BB 2001, 1241
  • DB 2001, 1343
  • BStBl II 2001, 484
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    Insofern hat die Richtsatzschätzung zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eine andere Funktion als die Richtsatzschätzung bei den gewerblichen Einkünften, die in erster Linie einen Vergleich mit vorhandenen Buchführungsergebnissen ermöglichen soll (dazu etwa BFH-Urteile vom 18. September 1974 I R 94/72, BFHE 114, 1, BStBl II 1975, 217, und vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88).

    Diese jährlich aufs Neue ermittelten Richtsätze unterliegen zwar tatsachenrichterlicher Prüfungskompetenz (s. auch BFH-Urteil in BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88); im Streitfall hat das FG diese Richtsätze jedoch ausdrücklich anerkannt, zu Unrecht dann aber eine fehlende Differenzierung nach der Anzahl der verkauften Mastschweine gerügt und insoweit die Richtsatzschätzung durch Elemente einer Deckungsbeitragsrechnung ergänzt.

  • BFH, 08.11.1984 - IV R 33/82

    Landwirt - Buchführungspflicht - Gewinnermittlung - Schätzung - Hektarertrag -

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Schätzung nach den bei einer Vielzahl buchführender Vergleichsbetriebe ermittelten Richtsätzen in der Regel die brauchbarste Methode, den Gewinn buchführungspflichtiger Landwirte zu schätzen, die weder Bücher noch Aufzeichnungen führen (Senatsurteil vom 8. November 1984 IV R 33/82, BFHE 142, 366, BStBl II 1985, 352).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    c) Erweist sich eine Schätzung nach der Rechtsprechung des Senats erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt, und wird die Schätzung --wie im Streitfall-- wegen Verletzung der Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten erforderlich, so kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259, m.w.N., und zuletzt Beschluss vom 13. Juli 2000 IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3, 5).
  • BFH, 18.09.1974 - I R 94/72

    Gewinnschätzung - Umsatzschätzung - Buchführungsergebnis - Formelle

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    Insofern hat die Richtsatzschätzung zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eine andere Funktion als die Richtsatzschätzung bei den gewerblichen Einkünften, die in erster Linie einen Vergleich mit vorhandenen Buchführungsergebnissen ermöglichen soll (dazu etwa BFH-Urteile vom 18. September 1974 I R 94/72, BFHE 114, 1, BStBl II 1975, 217, und vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88).
  • BFH, 24.10.1985 - IV R 185/84

    Buchführungspflicht von Land- und Forstwirten - Verpflichtung von Land- und

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    Schätzungslandwirte hingegen beabsichtigen durch ihr pflichtwidriges Verhalten in der Regel sogar die ausschließliche Anwendung der von der Finanzverwaltung vorgehaltenen Richtsätze, die in den weitaus meisten Fällen zu einer günstigen Besteuerung führen (Senatsurteile vom 24. Oktober 1985 IV R 75/84, BFHE 145, 302, BStBl II 1986, 233; vom 24. Oktober 1985 IV R 185/84, BFH/NV 1987, 547, und vom 26. Juni 1986 IV R 10/84, BFH/NV 1987, 682).
  • BFH, 13.07.2000 - IV R 55/99

    Land- und Forstwirtschaft; Gewinnschätzung

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    c) Erweist sich eine Schätzung nach der Rechtsprechung des Senats erst dann als rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt, und wird die Schätzung --wie im Streitfall-- wegen Verletzung der Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten erforderlich, so kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen will (Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259, m.w.N., und zuletzt Beschluss vom 13. Juli 2000 IV R 55/99, BFH/NV 2001, 3, 5).
  • BFH, 26.06.1986 - IV R 10/84

    Berechtigung des Finanzamtes zur Änderung eines Einkommensteuerbescheides -

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    Schätzungslandwirte hingegen beabsichtigen durch ihr pflichtwidriges Verhalten in der Regel sogar die ausschließliche Anwendung der von der Finanzverwaltung vorgehaltenen Richtsätze, die in den weitaus meisten Fällen zu einer günstigen Besteuerung führen (Senatsurteile vom 24. Oktober 1985 IV R 75/84, BFHE 145, 302, BStBl II 1986, 233; vom 24. Oktober 1985 IV R 185/84, BFH/NV 1987, 547, und vom 26. Juni 1986 IV R 10/84, BFH/NV 1987, 682).
  • BFH, 24.10.1985 - IV R 75/84

    Änderung der bestandskräftigen Veranlagung - Landwirt - Buchführungspflicht -

    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    Schätzungslandwirte hingegen beabsichtigen durch ihr pflichtwidriges Verhalten in der Regel sogar die ausschließliche Anwendung der von der Finanzverwaltung vorgehaltenen Richtsätze, die in den weitaus meisten Fällen zu einer günstigen Besteuerung führen (Senatsurteile vom 24. Oktober 1985 IV R 75/84, BFHE 145, 302, BStBl II 1986, 233; vom 24. Oktober 1985 IV R 185/84, BFH/NV 1987, 547, und vom 26. Juni 1986 IV R 10/84, BFH/NV 1987, 682).
  • BFH, 22.11.1963 - V 293/60
    Auszug aus BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99
    Daher sind die Verwerfung der Buchführungsergebnisse und die Schätzung nach Richtsätzen erst die letzten Möglichkeiten, die Besteuerungsgrundlagen eines Gewerbebetriebs zu ermitteln (so BFH-Urteil vom 22. November 1963 V 293/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Umsatzsteuergesetz, § 1 Ziff. 1, Rechtsspruch 302, zur Schätzung von Umsätzen eines Gewerbebetriebs).
  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    Liegen danach im Streitfall die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch den Kläger vor, ist die Finanzbehörde bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO) das FG im Allgemeinen nicht nur berechtigt (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2001 - IV R 67/99, BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484), sondern je nach dem Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr bzw. ihm vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen (vgl. BFH-Urteil vom 09.03.1967 - IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349; BFH-Beschluss vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484), d. h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde nach dem für den Kläger ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen.
  • FG Münster, 12.10.2018 - 14 K 799/11

    Qualifizierung der Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und

    Denn liegen - wie im Streitfall - die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch einen Kläger vor, ist die Finanzbehörde bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO) das Finanzgericht im allgemeinen nicht nur berechtigt (vgl. Urteil des BFH vom 29.03.2001 - IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484), sondern je nach den Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr bzw. ihm vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen (vgl. Urteil des BFH vom 09.03.1967 - IV 184/63, BStBl. III 1967, 349; Beschluss des BFH vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484), d. h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde bzw. dem Finanzgericht nach dem für den Kläger ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen.
  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1124/10

    Zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Bei groben Pflichtverletzungen (z.B. keine Abgabe der Steuerklärung, gravierende Aufzeichnungsverstöße), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484).
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung muss ein Steuerpflichtiger, der Veranlassung zur Schätzung gibt, es vielmehr hinnehmen, dass die im Wesen jeder Schätzung liegende Unsicherheit oder Fehlertoleranz (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1983 VIII R 38/82, BStBl II 1983, 618) gegen ihn ausschlägt und das Finanzamt im Rahmen seines Schätzungsspielraums je nach Einzelfall bei steuererhöhenden Besteuerungsgrundlagen an der oberen, bei steuermindernden Besteuerungsgrundlagen an der unteren Grenze bleibt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484).
  • FG Hamburg, 07.09.2010 - 3 K 13/09

    Ein Taxifahrer verschätzt sich

    Gibt es eine Bandbreite, innerhalb derer die geschätzte Größe sich realistischerweise bewegt, so ist grundsätzlich zuungunsten des Steuerpflichtigen zu schätzen, d. h. auf der Betriebseinnahmenseite (Umsätze) am oberen Ende der Spanne, auf der Betriebsausgabenseite am unteren Ende, denn der "Beweisverderber" darf aus seinem Verhalten keinen Vorteil ziehen (vgl. BFH Urteil vom 29. März 2001, IV R 67/99, BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484, Juris Rn. 17 m. w. N.; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 162 AO Rn. 44: Verbot der Prämierung von Mitwirkungspflichtverletzungen).

    Aufgrund des gewählten Ansatzes von Durchschnittswerten (statt vom oberen Ende der Spanne bei den Einnahmen und dem unteren Ende bei den Ausgaben) handelt es sich dem Charakter nach tendenziell um eine Durchschnittsgewinnermittlung, die sich einer weiter gehenden Differenzierung entzieht, so dass für die Berücksichtigung individueller Besonderheiten grundsätzlich kein Raum bleibt (BFH Urteil vom 29. März 2001, IV R 67/99, BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484, Juris Rn. 17 m. w. N.).

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 3030/11

    Frage der Rechtmäßigkeit von Zuschätzungen nach Steuerfahndungsprüfung

    Bei einer Schätzung besteht daher naturgemäß ein sogenannter Schätzungsrahmen, dessen obere Grenze im Einzelfall ausgeschöpft werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 01.10.1992 IV R 34/90, BStBl. II 1993, 259 und vom 29.03.2001 IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484).
  • FG Saarland, 13.01.2010 - 1 K 1101/05

    Abgrenzung zwischen Betriebsverlegung und Betriebsaufgabe bei Neueröffnung eines

    Bei groben Pflichtverletzungen (z.B. keine Abgabe der Steuerklärung), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH v. 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; v. 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484).
  • FG Münster, 19.06.2015 - 14 K 3865/12

    Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines wiederholt über bestimmte

    Liegen danach im Streitfall die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch den Kläger vor, ist die Finanzbehörde bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz FGO das Finanzgericht im Allgemeinen nicht nur berechtigt (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2001 - IV R 67/99, BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484), sondern je nach dem Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr bzw. ihm vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen (vgl. BFH-Urteil vom 09.03.1967 - IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349; BFH-Beschluss vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484), d. h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde nach dem für den Kläger ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen.

    a) Dabei kann sich die Finanzbehörde unter anderem auch der Werte der amtlichen Richtsatzsammlung bedienen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484).

  • BFH, 29.11.2001 - IV R 13/00

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Zwar muss der Gewinn eines Landwirts grundsätzlich nach der Gewinnermittlungsart geschätzt werden, die er selbst gewählt hat (Senatsurteil vom 29. März 2001 IV R 67/99, BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484); das hindert aber das FA nicht, im Streitfall, in dem schon die Voraussetzungen für die vom Kläger gewählte Gewinnermittlungsart nicht erfüllt waren, den wahrscheinlichen Gewinn mit Hilfe der amtlich aufgestellten Richtsätze zu schätzen (vgl. auch das Senatsurteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 144/03

    Säumniszuschläge bei überzogener Schätzung des Finanzamts (§§ 162, 240 AO)

    Bei groben Pflichtverletzungen (z.B. fehlende Steuerklärung), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH v. 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; v. 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484).
  • FG Hamburg, 18.12.2015 - 2 K 281/14

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen

  • FG München, 04.05.2010 - 13 V 540/10

    Nachkalkulation anerkannte Schätzungsmethode - Anforderungen an die Kassenführung

  • FG Köln, 09.05.2017 - 5 K 727/15

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei Einnahmeüberschussrechnung

  • FG Münster, 07.01.2015 - 8 V 1774/14

    Buchführungsmängel, Hinzuschätzung

  • FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09

    Veruntreute Fremdgelder erhöhen die Betriebseinnahmen (und damit den Gewinn)

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 238/16

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung bei einem Taxibetrieb

  • FG Saarland, 14.02.2007 - 1 K 1391/03

    Einkommensteuer; Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Auslandsanlage

  • FG Saarland, 13.09.2006 - 1 K 269/02

    Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid im Klageverfahren gegen den

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2019 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

  • FG Niedersachsen, 25.03.2014 - 12 K 38/10

    Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land und

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 27/02

    Buchführungspflicht bei Hofübergabe

  • FG Saarland, 17.02.2011 - 1 K 1468/08

    Schätzung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei ungewöhnlich hohen

  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 244/06

    Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung: Rechtsverletzung bei überhöhter

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 1 K 1423/17

    Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 6 K 1169/12

    Lohnsteuerhaftung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei illegaler

  • FG Hamburg, 11.07.2008 - 8 K 44/08

    Prozessrecht: Kostenentscheidung in Schätzungsfällen bei nachgereichter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - 14 A 1903/13

    Festsetzung der Vergnügungssteuer für aufgestellte Geldspielgeräte in einer

  • FG Saarland, 17.01.2013 - 1 K 1362/11

    Umsatzsteuerliche Rechnungsberichtigung - Schätzungsbefugnis wegen fehlerhafter

  • FG Saarland, 01.02.2007 - 1 V 1273/06

    Einkünfte von Bordellbetreibern, Status der Prostituierten

  • FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10

    Schätzungsmethoden - Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Begünstigung

  • FG München, 17.05.2011 - 13 V 357/11

    Gewinnzuschätzungen bei einem die Kasseneinnahmen täglich nur in einer Summe

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG Saarland, 25.10.2006 - 1 V 185/06

    Zuschätzung bei Kassenfehlbeträgen nach Rohgewinnsätzen (§ 162 AO)

  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

  • FG Saarland, 26.01.2010 - 1 K 1184/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen unüblich niedriger Entgelte für Bauleistungen

  • FG Niedersachsen, 10.03.2008 - 4 K 10004/03

    Berücksichtigung von nachgereichten Schriftsätzen und Wiedereröffnung einer

  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 107/05

    Jahresabschluss des Steuerpflichtigen und Schätzung des Finanzamts (§§ 150 Abs.

  • FG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 8 K 59/04

    Steuerhinterziehung durch Verlagerung von Wertpapieren nach Luxemburg - Schätzung

  • FG Hessen, 31.01.2005 - 6 V 3493/04

    Steuerhinterziehung bei Nichterklären von wiederangelegten Zinsen

  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 476/02

    Schätzung und Teilwertabschreibung bei nicht ordnungsgemäßer Buchführung (§ 6

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Rechtsprechung
   BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2049
BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98 (https://dejure.org/2001,2049)
BFH, Entscheidung vom 12.01.2001 - VI R 102/98 (https://dejure.org/2001,2049)
BFH, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - VI R 102/98 (https://dejure.org/2001,2049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerabzug - Bescheinigung - Arbeitgeber - Steuerklasse - Haftung

  • Judicialis

    EStG § 39c Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 39d Abs. 3 Satz 4; ; EStG § 39d Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Arbeitgeberhaftung bei falschem Lohnsteuerabzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeberhaftung bei Nichtvorlage der Bescheinigung des Betriebsstätten-FA

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 372
  • NZA 2001, 826
  • NZA 2003, 604
  • BB 2001, 1189
  • DB 2001, 1343
  • BStBl II 2003, 151
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.12.1963 - VI 81/63 U

    Nachberechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber während des laufenden

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
    Der Senat hat zur Auslegung des § 37 Abs. 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1959) entschieden, dass das FA bei einer Nachberechnung der Lohnsteuer § 37 Abs. 1 LStDV 1959 nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, nicht mehr anwenden kann (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1963 VI 81/63 U, BFHE 78, 396, BStBl III 1964, 142).
  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
    Während des laufenden Kalenderjahres könne sich lediglich vorübergehend eine höhere Lohnsteuer unter Anwendung der Steuerklasse VI ergeben (Hinweis auf Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. Juli 1985 1 StR 284/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1986, S. 600).
  • BFH, 15.11.1974 - VI R 167/73

    Nachforderung - Schätzung - Gering beschäftigter Arbeitnehmer - Vorlage der

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
    Der Arbeitgeber könne nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht im Wege der Haftung auf eine nach der Steuerklasse VI berechneten Steuer in Anspruch genommen werden (BFH-Urteil vom 15. November 1974 VI R 167/73, BFHE 114, 342, BStBl II 1975, 297).
  • BFH, 09.10.1992 - VI R 47/91

    Zuschüsse zur Lebensversicherung als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
    Der Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d EStG liegt in der Sicherung der ordnungsgemäßen Besteuerung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Februar 1977 1 BvR 33/76, BVerfGE 44, 103, 104; BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 47/91, BFHE 169, 208, BStBl II 1993, 169).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
    Der Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d EStG liegt in der Sicherung der ordnungsgemäßen Besteuerung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. Februar 1977 1 BvR 33/76, BVerfGE 44, 103, 104; BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 47/91, BFHE 169, 208, BStBl II 1993, 169).
  • BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76

    Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
    Dieser während des Revisionsverfahrens eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1979 VII R 115/76, BFHE 128, 251, BStBl II 1979, 714).
  • FG Hessen, 10.06.1998 - 10 K 622/98

    Umfang der Arbeitgeberhaftung nach Ablauf des Kalenderjahres

    Auszug aus BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 290 veröffentlichten Gründen stattgegeben.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    In Bezug auf die Voraussetzung für die Besteuerung nach § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG, dass die Lohnsteuerkarte vom Arbeitnehmer schuldhaft nicht vorgelegt wurde, hat der BFH mit Urteil vom 29.5.2008 (BFHE 221, 182, unter Hinweis auf frühere Rspr) im Falle eines Haftungsverfahrens (vgl § 42d Abs. 1 Nr. 1 iVm § 38 Abs. 3 EStG) entschieden, dass ein den Haftungstatbestand ausschließender entschuldbarer Rechtsirrtum bei der Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs regelmäßig nicht vorliegt, wenn der Arbeitgeber, der die Verschuldensprüfung durchzuführen hat (vgl BFHE 194, 372) , von der Möglichkeit der sog Anrufungsauskunft nach § 42e EStG keinen Gebrauch gemacht hat.
  • BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher

    Dieser während des Revisionsverfahrens eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Senatsurteil vom 12. Januar 2001 VI R 102/98, BFHE 194, 372, BStBl II 2003, 151).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09

    Ein illegales Beschäftigungsverhältnis liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber

    Die Verschuldensprüfung ist hierbei Aufgabe des Arbeitgebers, wobei aus § 39c Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 39d Abs. 3 Satz 4 EStG folgt, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich des fehlenden Verschuldens beweispflichtig ist (BFH, Urteil vom 12.01.2001 - VI R 102/98, BFHE 194, 372).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Dieser während des Revisionsverfahrens eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1979 VII R 115/76, BFHE 128, 251, BStBl II 1979, 714, und vom 12. Januar 2001 VI R 102/98, BFHE 194, 372, BStBl II 2003, 151).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04

    Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts

    Insoweit werde auf das BFH-Urteil vom 12.01.2001 VI R 102/98 verwiesen, wonach bei Nichtvorlage einer Lohnsteuerkarte zur Vermeidung von Steuerausfällen immer diese Steuerklasse angenommen werde.

    Es ist aber zu beachten, dass im Streitfall die Regelung des § 39 c Abs. 1 Satz 1 EStG, auf die sich der Beklagte in Anlehnung an das Urteil des BFH vom 12.01.2001 (VI R 102/98, BFHE 194, 372, BStBl II 2003, 151) stützt, nicht anwendbar ist.

  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

    Die vorangestellten Grundsätze gelten für das Bescheinigungsverfahren nach § 39d EStG sinngemäß (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 102/98, BFHE 194, 372, BStBl II 2003, 151).

    Der Beklagte durfte die Bescheinigung, für die die Vorschriften über die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sinngemäß gelten (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 102/98, BFHE 194, 372, BStBl II 2003, 151), somit gemäß § 39a Abs. 4 Satz 1 EStG i. V. m. § 164 Abs. 2 Satz 1 AO aufheben.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 4 K 4083/15

    Haftungsbescheid vom 28.03.2012 über Lohnsteuer

    Die Grund für die Vorlage der Lohnsteuerkarte/Steuerbescheinigung, Steuerausfälle bei Mehrfachbeschäftigungsverhältnissen zu vermeiden (siehe hierzu Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 12.01.2001 VI R 102/98, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2003, 51), sei aufgrund der inzwischen geschaffenen elektronischen Kontrollmöglichkeiten entfallen.

    Die Entscheidung des BFH vom 12.01.2001 (a.a.O.) könne unter diesen Voraussetzungen keine Anwendung mehr finden, mit der Konsequenz, dass die Löhne ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer nach Steuerklasse I zu versteuern seien.

    Auch dem Einwand der Klägerin, die vom BFH besorgten Steuerausfälle bei Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte (Urteil vom 12.01.2001 VI R 102/98, BStBl II 2003, 151) seien auszuschließen, weil Lohnsteuerkarten ab dem Jahr 2011 ohnehin nicht (mehr) ausgestellt werden und dem FA aufgrund der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen nebst Ordnungsmerkmal nach § 41c EStG eine ausreichende Kontrollmöglichkeit über die (vermeintlich) vorschriftsmäßig erfolgte Lohnabzugsbesteuerung an die Hand gegeben sei, vermag der Senat aus folgenden Erwägungen gleichfalls nicht zu folgen:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2019 - L 2 BA 38/19

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Vereinsfußballspieler;

    Eine den Haftungstatbestand ausschließender entschuldbarer Rechtsirrtum bei der Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs liegt insoweit regelmäßig nicht vor, wenn der Arbeitgeber - wie im vorliegenden Fall der Antragsteller -, welcher die Verschuldensprüfung durchzuführen hat (vgl. BFHE 194, 372), von der Möglichkeit der sog Anrufungsauskunft nach § 42e EStG keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH, Urteil vom 29. Mai 2008 - VI R 11/07 -, BFHE 221, 182, BStBl II 2008, 933, und BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254, Rn. 31).
  • FG Düsseldorf, 03.04.2003 - 10 K 3063/00

    Lohnsteuerhaftung; Steuerberatungsgesellschaft; Kammerbeiträge;

    Es kann jedoch dahinstehen, ob das Gericht dieser Rechtsauffassung folgen könnte (vergl. dazu Heuermann in Blümich, Kommentar zum EStG, § 42d Tz 32 ff und Trzaskalik in Kirchhof-Söhn-Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 42d Tz 9 ff mit Hinweis auf das Urteil des BFH vom 12. Januar 2001 - VI R 102/98, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2001, 963).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - 4 K 4109/15

    Haftungsbescheid vom 10.04.2014 über Lohnsteuer Januar 2007 bis Dezember 2010

    Der Grund für die Vorlageverpflichtung der Lohnsteuerkarte/Steuerbescheinigung, Steuerausfälle bei Mehrfachbeschäftigungsverhältnissen zu vermeiden (siehe hierzu Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 12.01.2001 VI R 102/98, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2003, 51), sei aufgrund der inzwischen geschaffenen elektronischen Kontrollmöglichkeiten entfallen.

    Auch dem Einwand der Klägerin, die vom BFH besorgten Steuerausfälle bei Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte (Urteil vom 12.01.2001 VI R 102/98, BStBl II 2003, 151) seien auszuschließen, weil Lohnsteuerkarten ab dem Jahr 2011 ohnehin nicht (mehr) ausgestellt werden und dem FA aufgrund der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen nebst Ordnungsmerkmal nach § 41c EStG eine ausreichende Kontrollmöglichkeit über die (vermeintlich) vorschriftsmäßig erfolgte Lohnabzugsbesteuerung an die Hand gegeben sei, vermag der Senat aus folgenden Erwägungen gleichfalls nicht zu folgen:.

  • BFH, 29.07.2009 - VI B 99/08

    Ermittlung der Lohnsteuer nach § 39c Abs. 1 Satz 1 EStG

  • BFH, 18.09.2012 - VI B 9/12

    Lohnsteuerhaftung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 9 V 9023/18

    Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers wg. Lohnsteuer

  • BFH, 27.04.2005 - I R 114/03

    KSt - Anrechnung bis VZ 1996

  • FG München, 07.06.2013 - 8 K 2826/10

    Bemessung der Haftung des Arbeitgebers bei Nichtvornahme der Lohnversteuerung

  • FG Münster, 21.01.2016 - 6 K 3303/14

    Erlöschen der Erstattungsforderung eines Steuerpflichtigen gegenüber dem

  • FG Sachsen, 13.09.2006 - 6 K 1898/02

    Zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 11 R 4640/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2021 - L 8 R 842/17

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 9 K 9217/08

    Haftung einer GbR nach § 42d EStG bzw. der ehemaligen Gesellschafter nach § 71 AO

  • FG Sachsen, 05.05.2004 - 7 K 2162/02

    Grunderwerbsteuer; Vertragliches Wahlrecht des Käufers, bereits vor Übereignung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 9 R 140/17
  • FG Hessen, 04.10.2007 - 10 K 1471/02

    Steuerbarkeit von Ausgleichzahlungen wegen außerordentlicher Kündigung von

  • FG Sachsen, 13.09.2005 - 1 K 215/02

    Gegenstand des Erwerbsvorgangs

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