Weitere Entscheidungen unten: BAG, 19.12.2000 | LAG Düsseldorf, 09.08.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00   

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https://dejure.org/2001,1223
BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00 (https://dejure.org/2001,1223)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2001 - 6 P 11.00 (https://dejure.org/2001,1223)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 6 P 11.00 (https://dejure.org/2001,1223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungspflicht des Personalrates bei der Einstellung von Arbeitnehmern - Auslegung des Begriffs "Einstellung" in § 75 Abs. 1 Nr. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) - Mitbestimmungspflichtige Tatbestände nach dem BPersVG - Auslegung und Umfang der ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1; ; Altersteilzeitgesetz (Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übe... rgangs in den Ruhestand) § 1; ; Altersteilzeitgesetz (Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand) § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1; ATG §§ 1, 3
    Umwandlung des Vollzeitarbeitsverhältnisses in Teilzeitarbeitsverhältnis nach Altersteilzeitgesetz: Keine mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 308
  • NVwZ 2002, 100 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 769
  • NZA 2001, 1091
  • BB 2002, 359
  • DB 2001, 2303
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Einstellung ist die Eingliederung des Arbeitnehmers in die Dienststelle, die regelmäßig durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit bewirkt wird (Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347, 348 f. m.w.N.).

    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).

    Für den Senat war jeweils wesentlich, dass sich bei den genannten Änderungen des Arbeitsverhältnisses die Frage nach möglichen Zustimmungsverweigerungsgründen gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BPersVG neu und möglicherweise unter anderen Gesichtspunkten stellt (vgl. zuletzt Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 349).

  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 6 P 2.89

    Personalvertretungsrecht: Rechtsschutzbedürfnis nach Erlaß einer den Sachverhalt

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Dieses hat im Beschluss vom 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - (AP Nr. 22 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) eine mitbestimmungspflichtige Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG für Fälle angenommen, in denen Arbeitnehmer während ihres Erziehungsurlaubes aufgrund einer nachträglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorübergehend mit verringerter Stundenzahl eine Aushilfstätigkeit auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz übernehmen.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 6 P 4.87

    Teilzeitbeschäftigung - Mitbestimmung des Personalrats - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Nach dem Wortsinn verlangt eine Einstellung zwar nicht die vollständige Neueingliederung, aber zumindest einen Zuwachs an Eingliederung in den Betrieb (so zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG: BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 3 der Gründe).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, aus den einzelnen normierten Mitbestimmungstatbeständen neue Tatbestände zu entwickeln, die im Gesetzeswortlaut nicht mehr angelegt sind (BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 3 der Gründe - zu der gleich strukturierten Vorschrift des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die zeitliche Begrenzung des Vertrags als Bestandteil der Vereinbarung (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 5 der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10; BVerwG 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308) .
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich nicht auf die zeitliche Begrenzung des Vertrags als Bestandteil der Vereinbarung (BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243

    Mitbestimmung; einseitige Erledigungserklärung; Einstellung; Rückkehr zur

    Das geschlossene System abschließend aufgeführter und konkreter Mitbestimmungstatbestände hindert jedoch nicht die restriktive oder extensive Auslegung eines Mitbestimmungstatbestands je nach Sachzusammenhang und damit verfolgtem Sinn und Zweck (vgl. BVerwGE 114, 308 zu § 75 BPersVG).

    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Der personalvertretungsrechtliche Einstellungsbegriff erfasst dabei nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass dessen spätere Änderungen unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände nicht mitbestimmungspflichtig ist (BVerwGE 114, 308 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 9.06

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Umwandlung eines

    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 16. März 2006 zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - insbesondere nach Maßgabe des Beschlusses vom 12. Juni 2001 (6 P 11.00) - fehle es bei einer Reduzierung der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten an einer Eingliederung bzw. Verfestigung der Eingliederung in die Dienststelle.

    Insoweit wird zunächst auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, denen sich der Senat anschließt (§ 91 Abs. 2 PersVG i.V.m. § 87 Abs. 2 und 69 Abs. 2 ArbGG); hinsichtlich der Beschwerde ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die darin aufgeworfenen Fragen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere durch den Beschluss vom 12. Juni 2001 (6 P 11.00), als geklärt betrachtet werden können.

    Es verbietet jedoch, aus dem Sinn und Zweck einzelner normierter Mitbestimmungsrechte neue Tatbestände zu entwickeln, die im Gesetzeswortlaut nicht mehr angelegt sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 -, Die Personalvertretung 2002, S. 93 f., Hervorhebung durch den Senat).

  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01

    Mitbestimmung der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzung und Abordnung.

    Ist die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten durch enumerative Benennung von Mitbestimmungstatbeständen geregelt, so verbietet es sich im Übrigen, den Anwendungsbereich des Mitbestimmungstatbestandes "Einstellung" nach Art einer Generalklausel auszudehnen (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308, 311).
  • BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch;

    Allein die Schutzbedürftigkeit der Beschäftigten ist im Rahmen eines vom Gesetzgeber als abschließend gedachten Konzepts im Einzelnen aufgezählter Mitbestimmungstatbestände kein Gesichtspunkt, der es nach Art einer Generalklausel rechtfertigt, ein Mitbestimmungsrecht losgelöst vom Eingreifen eines Mitbestimmungstatbestands zu entwickeln (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308, 310 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2001 - PL 15 S 612/01

    Keine Mitbestimmung bei Errichtung einer rettungsdienstlichen Leitstelle

    Dem entspricht es, dass sich die Zuständigkeit des Personalrats auf diejenigen Angelegenheiten der Dienststelle beschränkt, in denen der Leiter der Dienststelle regelungsbefugt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20.06.2000 - PL 15 S 1618/99 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2001- BVerwG 6 P 8.00 -, ZfPR 2001, 228).

    Damit ist die integrierte Leitstelle für die Feuerwehren und den Rettungsdienst im Landkreis Böblingen eine, durch die Beteiligung des Ortsverbandes Böblingen des Deutschen Roten Kreuzes erweiterte, gemeinsame Dienststelle verschiedener Körperschaften, nämlich des Landkreises Böblingen und der Stadt Böblingen, und damit ein gemeinsamer oder gemeinschaftlicher Betrieb, der der Zuständigkeit des Antragstellers entzogen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20.06.2000, a.a.O., m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 13.06.2001 - BVerwG 6 P 8.00 -, ZfPR 2001, 228; BAG, Beschluss vom 24.01.1996, BAGE 82, 112).

  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von

    Die Umwandlung des nach § 16a Satz 1 TVAöD befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 16a Satz 2 TVAöD ist - was zwischen den Verfahrensbeteiligten zu Recht nicht streitig ist - als Einstellung im Sinne des in Rede stehenden gesetzlichen Mitbestimmungstatbestandes zu werten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1989 - 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 S. 8; vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 ; vom 12. Juni 2001 - 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308 und vom 24. Oktober 2001 - 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 ).
  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244

    Mitbestimmung; Einstellung (verneint); Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung

    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfPersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Der personalvertretungsrechtliche Einstellungsbegriff erfasst dabei nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass dessen spätere Änderung unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (BVerwGE 114, 308 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02

    Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.

  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 P 3.06

    Beurteilungsrichtlinie; Ordnung in der Dienststelle; Verhalten; Verhalten der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 2 Ta 137/05

    Keine hinreichende Erfolgsaussicht für Klage auf tariflich verfallene Ansprüche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05

    Hinreichende Erfolgsaussichten für Prozesskostenhilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 2 Ta 12/04

    Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeld wegen "Mobbing"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 315/01

    Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers bei einem Übergang seines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 11 Ta 53/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Überstundenvergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 11 Ta 98/12

    Prozesskostenhilfebewilligung

  • VG Mainz, 04.12.2012 - 5 K 936/12

    Mitbestimmung bei der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  • VG Berlin, 23.05.2012 - 71 K 3.12

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Einstellung externer Bewerber und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 2 Ta 225/04

    Fehlende Erfolgsaussichten für Prozesskostenhilfe

  • VG Bremen, 31.01.2008 - P K 283/07

    Mitbestimmung bei Bewilligung von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

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Rechtsprechung
   BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,852
BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung; ; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 17 Abs. 3 S. 3
    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsportal.de

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung; Hinterbliebenenversorgung - Beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten und § 1 Abs. 1 BetrAVG - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • Der Betrieb

    BetrAVG §§ 1, 17 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 6 Abs. 1; BGB §§ 133, 157
    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1515
  • NZA 2001, 1260
  • FamRZ 2002, 391 (Ls.)
  • VersR 2001, 1309
  • BB 2001, 1690
  • DB 2001, 2303
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 03.11.1999 - 8 Sa 1808/98

    Versorgungsansprüche von Ehefrau und Kind des Arbeitnehmers wenn Eheschließung

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    3 AZR 186/00 8 Sa 1808/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. November 1999 - 8 Sa 1808/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    Dabei kann es insbesondere auch sachgerecht sein, wenn Witwenbezüge nur einer Witwe desjenigen Arbeitnehmers zustehen sollen, welche die Berufsarbeit des Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hat (vgl. BAG 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    In seinem Urteil vom 26. August 1997 (- 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216) hat der Senat noch einmal seinen Standpunkt bekräftigt, daß auch Spätehenklauseln wirksam sind.
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    Ein Arbeitnehmer, dem Invalidenversorgung zugesagt worden ist, kann deshalb die sich aus dieser Zusage ergebenden Leistungen auch dann - teilweise - in Anspruch nehmen, wenn er im Arbeitsverhältnis eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben hat und erst nach seinem vorzeitigen Ausscheiden Invalide geworden ist; eine zusätzliche vertragliche Bedingung, daß Arbeitsverhältnis müsse bei Eintritt der Invalidität noch bestanden haben, ist nichtig (BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - BAGE 89, 180, 184 f.).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Aus den Urteilen des Senats vom 28. Juli 2005 (- 3 AZR 457/04 - BAGE 115, 317) und vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 186/00 -) folgt bereits deshalb nichts Abweichendes, weil die dort vom Senat gebilligten Spätehenklauseln nicht am AGG zu messen waren.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    So kann er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu A der Gründe; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Nach dem gefundenen Ergebnis kommt es nicht auf die vom Landesarbeitsgericht angeführte Rechtsprechung des Senats zu der Frage an, ob die Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung auf Ehen, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen worden sind, mit § 1b Abs. 1 BetrAVG, vereinbar ist (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 27; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Diese Bestimmungen schränken vielmehr den Kreis der möglichen Versorgungsberechtigten von vornherein in einer für den Mitarbeiter erkennbare Weise auf Hinterbliebene ein, die bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses in familiärer Beziehung zum Mitarbeiter standen (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9).

    Aus dem Grunde ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9; 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 115, 317).

    Das Ausbleiben eines ursprünglich erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu B II der Gründe, BAGE 86, 216).

  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

    Mithin ist er grundsätzlich berechtigt, die Versorgung hinterbliebener Ehegatten an zusätzliche Voraussetzungen zu knüpfen (BAG v. 19.12.2000 - 3 AZR 186/00, NZA 2001, 1260; BAG v. 26.8. 1997 - 3 AZR 235/96, NZA 1998, 817; BAG v. 11.8. 1987 - 3 AZR 6/86, NZA 1988, 158; vgl. auch BAG v. 20.4. 2010, a.a.O.).

    Entsprechend kann der Arbeitgeber, wie das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 11.8. 1987, a.a.O; BAG v. 19.12.2000, a.a.O., S. 1262) ausführt, nur diejenige Ehefrau hinterbliebenenversorgungsberechtigt ausstatten, welche die Berufsarbeit des rentenberechtigten Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hatte.

    Diese Umstände erkennt das Bundesarbeitsgericht - worauf er ebenso zutreffend hinweist - als berechtigte und anerkennenswerte Erwägung bei der Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung an (BAG v. 19.12.2000, a.a.O., S. 1262).

    Demzufolge ist er ebenso berechtigt, die eingeführte Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen, wie etwa der Eheschließung vor Ruhestandseintritt, abhängig zu machen und auf diese Weise bestimmte Gruppen von Hinterbliebenen der Arbeitnehmer von dieser Versorgung auszuschließen(BAG 20.4. 2010, a.a.O., unter Rz. 74 [juris]; BAG 19.2. 2002, a.a.O., unter Rz. 24 ff. [juris]; BAG 19.12.2000, a.a.O., unter Rz. 27 [juris]; BAG v. 11.8. 1987, a.a.O., unter Rz. 28 [juris]).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Eheschließung durch Einräumung von Ansprüchen zu fördern (BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, zu B II der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9, zu B II der Gründe).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Ähnliche Spätehenklauseln waren Gegenstand der Senatsurteile vom 26. August 1997 (- 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216) und vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01

    Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

    Bei diesem geht es um die Frage, ob vorübergehend überhaupt weniger oder mehr, als betriebsüblich ist, gearbeitet werden soll und von wem, und ggf. um die Festlegung des Umfangs der von den Arbeitnehmern abweichend vom Üblichen geschuldeten Arbeitsleistung (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2006 - 12 Sa 1660/05
    Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung hat Altersdifferenzklauseln in der Konstellation akzeptiert, dass die Ehefrau einen Anspruch auf Witwenversorgung nur dann erwirbt, wenn sie nicht mehr als 25 Jahre jünger ist als der Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00 DB 2001, 2303, Urteil vom 18.07.1972, 3 AZR 472/71, DB 1972, 2067; vgl. Urteil vom 09.11.1978, 3 AZR 784/77, DB 1979, 410).

    Durch die Zusage einer Hinterbliebenenversorgung soll nach zutreffender Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00, DB 2001, 23034) der Arbeitnehmer in der Sorge um die finanzielle Lage seiner Hinterbliebenen entlastet werden.

    Des weiteren kann die Versorgungsordnung bestimmen, dass Witwenbezüge nur der Witwe zustehen sollen, die die Berufsarbeit des Ehemannes (Arbeitnehmers) durch ihre Fürsorge über längere Zeit mitgetragen hat (BAG, Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00, DB 2001, 2303).

  • LAG Köln, 14.06.2004 - 2 Sa 259/04

    Witwenrente, betriebliche Altersversorgung, Späteheklausel, Missbauch, Auslegung

    Hier folgt die erkennende Kammer den Überlegungen des BAG in den Entscheidungen vom 19.02.2002 - 3 AZR 99/01 - vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 - vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96 - und vom 11.08.1997 - 3 AZR 6/96 -.

    Insbesondere in der Entscheidung vom 19.12.2000 (3 AZR 186/00) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass der Arbeitgeber nicht jede Ehe von Anfang an gleichbehandeln muss.

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2005 - 5 Sa 509/05

    Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdifferenzklausel

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

  • LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07

    Betriebliche Altersversorgung vor Eintragung einer Lebenspartnerschaft

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11

    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

  • LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10

    Ausschluss der Witwenversorgung durch Spätehenklausel des Essener Verbandes;

  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 11 Sa 41/09

    Betriebliche Witwenrente - Rechtswirksamkeit einer Spätehenklausel in

  • ArbG München, 20.04.2016 - 34 Ca 7847/15

    Streit um die Höhe einer Witwenrente

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3164
LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01 (https://dejure.org/2001,3164)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.2001 - 5 Sa 732/01 (https://dejure.org/2001,3164)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 2001 - 5 Sa 732/01 (https://dejure.org/2001,3164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Auslegung eines Tarifvertrages Ende seiner Nachwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 Abs. 5 TVG, §§ 14, 15 RTV Gebäudereiniger-Handwerk
    Auslegung eines Tarifvertrages Ende seiner Nachwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Tarifvertrages ; Ende der Nachwirkungen eines Tarifvertrages; Ansrpüche des Arbeitnehmers aus einem alten Tarifvertrag; Streit um Urlaubsgeldansprüche und Jahressonderzahlungsansprüche; Anspruch auf Zahlung anteiliger Jahressondervergütung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Tarifvertrages Ende seiner Nachwirkung

  • Der Betrieb

    TVG § 4 Abs. 5; RTV Gebäudereiniger-Handwerk §§ 14, 15
    Nachwirkung eines Regelungskomplexes in gekündigtem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2303
  • NZA-RR 2002, 31
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 136/94

    Kürzung einer Sonderzahlung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    4.2.1 Eine tarifliche Sonderleistung, die als Vergütungsbestandteil Entgeltcharakter hat, wird grundsätzlich in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient, um dann am vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt ausbezahlt zu werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa: BAG, Urteil vom 11.10.1995-10 AZR 984/94-EzA§ 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 132; BAG, Urteil vom 19.04.1995 -10 AZR 136/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 123).

    Demgegenüber ist die Vereinbarung von Wartezeiten eher ein Kriterium, das darauf hinweist, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Gratifikation vereinbaren wollten (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 14.08.1996 -10 AZR 70/96 -AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG; BAG, Urteil vom 11.10.1995 -10 AZR 984/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 132; BAG, Urteil vom 10.05.1995 -10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125; BAG, Urteil vom 19.04.1995, a. a. O.).

  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 984/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Betriebsübergang nach Konkurseröffnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    4.2.1 Eine tarifliche Sonderleistung, die als Vergütungsbestandteil Entgeltcharakter hat, wird grundsätzlich in den jeweiligen Abrechnungsmonaten verdient, um dann am vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt ausbezahlt zu werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa: BAG, Urteil vom 11.10.1995-10 AZR 984/94-EzA§ 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 132; BAG, Urteil vom 19.04.1995 -10 AZR 136/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 123).

    Demgegenüber ist die Vereinbarung von Wartezeiten eher ein Kriterium, das darauf hinweist, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Gratifikation vereinbaren wollten (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 14.08.1996 -10 AZR 70/96 -AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG; BAG, Urteil vom 11.10.1995 -10 AZR 984/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 132; BAG, Urteil vom 10.05.1995 -10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125; BAG, Urteil vom 19.04.1995, a. a. O.).

  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 545/95
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    Die gesetzlich vorgesehene Rückwirkung verhindert demgemäß eine inhaltliche Leere der betroffenen Arbeitsverhältnisse (BAG, Urteil vom 28.05.1997 - 4 AZR 545/95 - AP Nr. 27 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Es findet dann auch kein Günstigkeitsvergleich zwischen ihnen statt (BAG, Urteil vom 28.05.1997, a. a. O., m. w. N.).

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung kann zwar ein Tarifvertrag auch rückwirkend und verschlechternd die Arbeitsverhältnisse der tarifunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen regeln (BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 216/99 - EzA § 1 TVG Rückwirkung Nr. 5); indessen bedarf es hierzu einer klaren und unmissverständlichen tarifvertraglichen Vereinbarung (BAG, Urteil vom 21.07.1988 - 2 AZR 527/87 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 44).
  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    Demgegenüber ist die Vereinbarung von Wartezeiten eher ein Kriterium, das darauf hinweist, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Gratifikation vereinbaren wollten (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 14.08.1996 -10 AZR 70/96 -AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG; BAG, Urteil vom 11.10.1995 -10 AZR 984/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 132; BAG, Urteil vom 10.05.1995 -10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125; BAG, Urteil vom 19.04.1995, a. a. O.).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    Demgegenüber ist die Vereinbarung von Wartezeiten eher ein Kriterium, das darauf hinweist, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Gratifikation vereinbaren wollten (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 14.08.1996 -10 AZR 70/96 -AP Nr. 19 zu § 15 BErzGG; BAG, Urteil vom 11.10.1995 -10 AZR 984/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 132; BAG, Urteil vom 10.05.1995 -10 AZR 648/94 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 125; BAG, Urteil vom 19.04.1995, a. a. O.).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 216/99

    Rückwirkende Senkung tariflicher Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung kann zwar ein Tarifvertrag auch rückwirkend und verschlechternd die Arbeitsverhältnisse der tarifunterworfenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen regeln (BAG, Urteil vom 17.05.2000 - 4 AZR 216/99 - EzA § 1 TVG Rückwirkung Nr. 5); indessen bedarf es hierzu einer klaren und unmissverständlichen tarifvertraglichen Vereinbarung (BAG, Urteil vom 21.07.1988 - 2 AZR 527/87 - EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 44).
  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 307/84

    Tarifliches Ablösungsprinzip - Ersetzung des Vorgängers durch insgesamt neu

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen derartige Abweichungen aber einer besonderen Regelung, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden (BAG, Urteil vom 30.01.1985 - 4 AZR 117/83 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge-Einzelhandel; BAG, Urteil vom 06.11.1985 - 4 AZR 307/84 - n. v.).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 117/83

    Einzelhandel-Buchhandel - Anrechnung von Berufsjahren - Verkaufsbuchhandel -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    Im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedürfen derartige Abweichungen aber einer besonderen Regelung, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden (BAG, Urteil vom 30.01.1985 - 4 AZR 117/83 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge-Einzelhandel; BAG, Urteil vom 06.11.1985 - 4 AZR 307/84 - n. v.).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 09.08.2001 - 5 Sa 732/01
    § 4 Abs. 5 TVG knüpft nämlich allein an den Ablauf des Tarifvertrages an und enthält keine Einschränkung auf Arbeitsverhältnisse mit beiderseitig kraft Organisationszugehörigkeit tarifgebundenen Parteien (BAG, Urteil vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - FA 2001, 223; BAG, Urteil vom 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - BAGE 69, Seite 119).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

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