Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001

Rechtsprechung
   BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00   

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https://dejure.org/2001,129
BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 (https://dejure.org/2001,129)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 (https://dejure.org/2001,129)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 (https://dejure.org/2001,129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • hensche.de

    Insolvenz, Masseunzulänglichkeit, Annahmeverzugslohn, Leistungsklage

  • Judicialis

    InsO § 210; ; InsO § 208 Abs. 1

  • RA Kotz

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 210 208 Abs. 1
    Insolvenzrecht; Zwangsvollstreckung - Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 210, § 208 Abs. 1
    Vergütung: Unzulässigkeit der Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 628
  • NZA 2002, 975
  • NZI 2002, 34
  • NZI 2002, 49
  • NZI 2003, 273
  • BB 2002, 890
  • DB 2002, 1011
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 749/77

    Anspruch des Konkursverwalters auf Rückzahlung geleisteter Provisionszahlungen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Gleichwohl hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 31. Januar 1979 (- 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288) angenommen, daß der Konkursverwalter nicht mehr uneingeschränkt zur Leistung verurteilt werden konnte, wenn Masseunzulänglichkeit gem. § 60 KO eingetreten war.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht unter Geltung der Konkursordnung eine solche teilweise Verurteilung zugelassen hat (31. Januar 1979 - 5 AZR 749/77 - BAGE 31, 288), entspricht dies nicht mehr der seit dem 1. Januar 1999 geänderten Rechtslage.

  • BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 300/91

    Nachholen einer Arbeitsleistung nach Vertragsende - Schadensersatzpflicht eines

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann der Schuldner einer Handlung im Sinne des § 888 Abs. 3 ZPO für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden (vgl. BAG 25. März 1992 - 5 AZR 300/91 - nv.; ArbGV-Ziemann § 61 Rn. 21; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 61 Rn. 26).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, daß Rechtsstreitigkeiten in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (BGH 9. April 1987 - I ZR 44/85 - WM 1987, 1114; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. vor § 253 Anm. III, V).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    a) Das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage folgt regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; BGH 22. September 1972 - I ZR 19/72 - MDR 1973, 30).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Da eine längere Kündigungsfrist auf drei Monate verkürzt wird (vgl. § 113 Abs. 1 S 1, 2 InsO - vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10), war der erste Kündigungstermin der 31. Januar 2000.
  • LG Münster, 29.07.1999 - 5 T 198/99

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses; Anforderungen an die Pflicht

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Das Vollstreckungsverbot in § 888 Abs. 3 ZPO dient dem Schutz der Menschenwürde (vgl. LG Münster 29. Juli 1999 - 5 T 198/99 - NJW 1999, 3787; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 888 Rn. 21 ff.): Auch solche unvertretbaren Handlungen, die nach materiellem Recht geschuldet sind, sollen nicht erzwungen werden, wenn die Ausübung staatlichen Zwangs die Menschenwürde verletzen würde.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 135/97

    Masseunzulänglichkeit - Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Die Forderung des Massegläubigers war im übrigen durch Feststellungsurteil zu bestätigen (vgl. zuletzt Senat 11. August 1998 - 9 AZR 135/97 - AP KO § 60 Nr. 8 = EzA KO § 60 Nr. 6 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 25.05.2000 - 5 Sa 418/00

    Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. Mai 2000 - 5 Sa 418/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    a) Das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage folgt regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; BGH 22. September 1972 - I ZR 19/72 - MDR 1973, 30).
  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78

    Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
    Sonderleistungen sind, wenn sie Gegenleistung für geleistete Arbeit sind, insolvenzrechtlich dem Zeitraum zuzuordnen, für den sie als Gegenleistung geschuldet sind (Weis in Hess/Weis/Wienberg InsO 2. Aufl. Bd. 1 § 55 Rn. 146; Nerlich/Römermann/Andres InsO Stand November 2000 § 55 Rn. 104; ebenso für das bis zum 31. Dezember 1998 geltende Recht: BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Der Regelungszweck des besonderen Verwertungs- und Verteilungsverfahrens nach den §§ 208 ff InsO, dem Insolvenzverwalter trotz Vorliegens einer "Insolvenz in der Insolvenz" die vollständige Abwicklung des Schuldnervermögens zu ermöglichen und ihm die zur Fortsetzung seiner Tätigkeit unerlässliche Handlungsfreiheit zurück zu geben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 7 mwN; HK-InsO/Landfermann, 8. Aufl., § 208 Rn. 4), und der damit verfolgte Vereinfachungs- und Beschleunigungsgewinn (BAG, ZIP 2002, 628, 630) wird durch eine Nachprüfung der Anzeige in einem späteren Haftungsprozess nicht berührt.
  • BGH, 14.02.2018 - IV AR (VZ) 2/17

    Erbringen des Nachweises der Empfangsberechtigung im Fall der Hinterlegung zur

    dd) Alldem steht nicht entgegen, dass § 210 InsO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts nicht nur für das Vollstreckungsverfahren von Bedeutung ist, sondern auch das Rechtsschutzinteresse eines Massegläubigers an der Durchführung von Verfahren entfallen lässt, die - wie das Klageverfahren und das Kostenfestsetzungsverfahren - das Ziel haben, einen zur Vollstreckung geeigneten Titel zu schaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03, NZI 2005, 328 unter III 1 a [juris Rn. 6]; Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358 unter II 1 [juris Rn. 7 f.]; BAG NZI 2003, 273, 274 f.).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Nach feststehender Rechtsprechung kann nach diesem Zeitpunkt eine solche Masseverbindlichkeit auch nicht mehr im Wege der Leistungsklage verfolgt werden (BGHZ 154, 358, 360; BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, WM 2004, 295, 298; v. 29. April 2004 - IX ZR 141/03, ZInsO 2004, 674, 675; BAG ZIP 2002, 628, 629 f).

    Der Senat zweifelt daran, dass die in Übereinstimmung mit § 208 Abs. 1 und 2 InsO erfolgte Anzeige der Masseunzulänglichkeit die von der Revision angenommene Bindungswirkung (vgl. BGHZ 154, 358, 360 f; BAG ZIP 2002, 628, 631) ausnahmslos entfaltet.

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01   

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https://dejure.org/2001,6709
LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01 (https://dejure.org/2001,6709)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01 (https://dejure.org/2001,6709)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. November 2001 - 3 Sa 1005/01 (https://dejure.org/2001,6709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung gezahlten Konkursausfallgeldes; Schadenersatzanspruch der Bundesanstalt für Arbeit wegen Konkursverschleppung

  • Judicialis

    KO § 107; ; AFG § 141 b; ; AFG § 141 b I; ; AFG § ... 141 b III Nr. 1; ; GmbHG § 64; ; GmbHG § 64 I; ; GmbHG § 84; ; StBG § 53; ; StBG § 283; ; StBG § 283 I Nr. 7 d; ; StBG § 266 a; ; BGB § 286; ; BGB § 823; ; BGB § 823 II; ; BGB § 826; ; BGB § 852; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543; ; ZPO § 543 I; ; ArbGG § 72

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; GmbHG § 62 Abs. 1, § 64 Abs. 1; AFG § 141b Abs. 1
    Schadensersatzanspruch der Bundesanstalt für Arbeit bei Konkursverschleppung (hier: durch GmbH-Geschäftsführer)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1011
  • NZA-RR 2002, 432
  • NZA-RR 2002, 432
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01
    Der Tatbestand einer schuldhaften Konkursverschleppung liegt deshalb zweifellos vor (vgl. BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97 - EZA Nr. 7 zu § 303 AktG).

    Daraus rechtfertigt sich der Schluss, dass der Beklagte die Schädigung auch der Klägerin zumindest billigend in Kauf genommen hat (BAG, 03.09.1998, a.a.O.).

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01
    Nach nahezu einhelliger Auffassung enthält § 64, I GmbHG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823, II BGB (vgl. BGH, 26.06.1989, II ZR 289/88).
  • BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97

    Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung?

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01
    Für die Annahme eines Schädigungsvorsatzes im Sinne des § 826 BGB genügt es, wenn sich nach den äußeren Umständen die Möglichkeit einer Schädigung der Gläubiger geradezu aufdrängen musste (BAG, 10.02.99 - 5 AZR 677/97 - EZA Nr. 9 zu § 303 AktG).
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92

    Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01
    Wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenzereignis sein Ende gefunden hat, so ist für die Berechnung des Konkursausfallgeldes von dem letzten Tat des Arbeitsverhältnisses drei Monate zurückzurechnen; dabei ist stets das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses maßgebend (vgl. Krause, Anm. zu BSG 22.11.94 - 10 RAR 3/92 - EZA Nr. 2 zu § 141 b AFG).
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