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   BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01   

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https://dejure.org/2002,930
BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 (https://dejure.org/2002,930)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 (https://dejure.org/2002,930)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 AZR 357/01 (https://dejure.org/2002,930)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Nebentätigkeit eines Krankenpflegers - Bestatter - Deutscher Caritasverband - Krankenhaus - Krankenpfleger - Nebentätigkeit - Leichenbestatter - Interessen des Arbeitgebers - Erhebliche Beeinträchtigung - Genehmigung - Leistungsklage - Zulässigkeit - ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    AVR Caritasverband § 5 Abs. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • RA Kotz

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

  • RA Kotz

    Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragsrecht; Nebentätigkeit nach AVR-Caritas - Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter; Zulässigkeit einer Nebentätigkeit nach § 5 Abs. 2 AVR-Caritas

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVR Caritas § 5 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Nebentätigkeit: Massgebend, ob berechtigte erhebliche Interessen des Arbeitgebers objektiv beeinträchtigt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Krankenpfleger - Nebentätigkeit als Leichenbestatter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankenpfleger - Nebentätigkeit als Leichenbestatter

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit eines Pflegers: Bestatten nicht gestattet

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Irritationen bei Patienten: Krankenpfleger darf nicht einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter nachgehen - Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers darf durch Nebentätigkeiten seiner Angestellten nicht beeinträchtigt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Krankenpfleger darf nicht Leichenbestatter sein // Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1920
  • DB 2002, 1560
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 24.04.2001 - 7 Sa 59/01

    Pflicht zur Genehmigung einer Nebentätigkeit als Bestatter im Umfang von fünf

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. April 2001 - 7 Sa 59/01 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82

    Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01
    Berechtigte Interessen des Dienstgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Dienstgebers in der Öffentlichkeit auswirken (vgl. dazu BVerwG 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287; 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254).
  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01
    Ob solche Interessen des Dienstgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 1 a der Gründe; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01
    Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich ohne weiteres aus dem behaupteten materiell-rechtlichen Leistungsanspruch (BAG 11. August 1998 - 9 AZR 155/97 - BAGE 89, 300, zu B I der Gründe).
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01
    Ob solche Interessen des Dienstgebers gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden (BAG 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 1 a der Gründe; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379, zu II 2 b der Gründe).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01
    Berechtigte Interessen des Dienstgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Dienstgebers in der Öffentlichkeit auswirken (vgl. dazu BVerwG 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287; 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Dem Klageziel entspricht deshalb ein auf die Feststellung gerichteter Antrag, dass die Klägerin zur Ausübung der begehrten Tätigkeit als Zeitungszustellerin berechtigt sei (vgl. BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 357/01 - EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2018 - 11 Sa 603/18

    Anspruch eines Niederlassungsberaters bei Teilung einer Nebentätigkeit für

    Der Klageantrag, den der Kläger aufgrund der zutreffenden Auslegung des Arbeitsgerichts in seinem Berufungsantrag formuliert hat, entspricht seinem Rechtsschutzziel (vgl. BAG 24.03.2010 - 10 AZR 66/09, BAGE 134, 43; 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 7) und ist - nach der gebotenen Auslegung - insbesondere hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

    Zum anderen ist die Anzeige oder die Erlaubnis des Arbeitgebers nach der Formulierung des § 3 Abs. 4 Satz 1 und 2 TV-L nicht erforderlich, um die Nebentätigkeit aufnehmen zu können (vgl. auch BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, aaO. zu § 5 Abs. 2 AVR).

    Ob hierfür eine Wahrscheinlichkeit besteht, ist aus Sicht der Kammer unerheblich (vgl. auch BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, aaO. Rn. 27 f.; so auch Bepler/Böhle/Peiper/Russ TVöD 09/2018 § 3 Rn. 32 zum insoweit wörtlichen § 3 TVöD; dafür aber Howald in Burger TVöD/TV-L 3. Aufl. § 3 Rn. 31; Breier/Dassau/Kiefer ua. TV-L 10/2018 6.4.2.3. Rn. 86).

    (a)Dabei ist der Begriff der berechtigten Interessen im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, DB 2002, 1560).

    Berechtigte Interessen des Arbeitgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit auswirken (vgl. BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, aaO.).

    Die Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit (vgl. insoweit BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01, aaO.; 24.06.1999 - 6 AZR 605/977, aaO.; 07.12.1989 - 6 AZR 241/88, aaO.) führen zu einem Überwiegen des Interesses der Beklagten.

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 23/19

    Untersagung einer Nebentätigkeit gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 TV-L

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich aus der Untersagung der Nebentätigkeit durch die Beklagte (BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 12, BAGE 134, 43; 28. Februar 2002 - 6 AZR 357/01 - zu I der Gründe) .

    cc) Berechtigte Interessen des Arbeitgebers sind im Regelfall beeinträchtigt, wenn sich Nebentätigkeiten der Beschäftigten negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit auswirken (vgl. zu § 5 Abs. 2 AVR-Caritas BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 357/01 - zu II 1 der Gründe; HWK/Thüsing 8. Aufl. § 611a BGB Rn. 528) .

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2018 - 2 Ca 3089/18

    Anspruch auf Berechtigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit

    Da die Ausübung der Nebentätigkeit somit keiner Genehmigung durch die Beklagte bedarf, wäre die auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung gerichtete Leistungsklage abzuweisen, ohne dass die Frage geklärt würde, ob der Kläger berechtigt ist, diese Nebentätigkeit auszuüben (vgl. BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 -, Rn. 19 - 22, juris).

    Der Begriff "berechtigte Interessen des Arbeitgebers" ist im weitesten Sinne zu verstehen (BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 -, Rn. 25, juris).

    Daher bedarf es auch keiner Entscheidung, ob eine unwirksame Zustimmung des Personalrats zur Untersagung der Nebentätigkeit überhaupt dazu führt, dass der Kläger berechtigt wäre, dieser Nebentätigkeit nachzugehen (vgl. BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 - dort verneint).

  • ArbG Düsseldorf, 21.06.2020 - 2 Ca 3089/18
    Da die Ausübung der Nebentätigkeit somit keiner Genehmigung durch die Beklagte bedarf, wäre die auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung gerichtete Leistungsklage abzuweisen, ohne dass die Frage geklärt würde, ob der Kläger berechtigt ist, diese Nebentätigkeit auszuüben (vgl. BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 -, Rn. 19 - 22, juris).

    Der Begriff "berechtigte Interessen des Arbeitgebers" ist im weitesten Sinne zu verstehen (BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 -, Rn. 25, juris).

    Daher bedarf es auch keiner Entscheidung, ob eine unwirksame Zustimmung des Personalrats zur Untersagung der Nebentätigkeit überhaupt dazu führt, dass der Kläger berechtigt wäre, dieser Nebentätigkeit nachzugehen (vgl. BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 - dort verneint).

  • LAG Hamm, 23.06.2016 - 11 Sa 23/16

    Kündigungsschutzprozess Thomas Frings (Jugendamt) gegen Stadt Gelsenkirchen;

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Beklagten, dass die Ausübung einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit ohne die vorgeschriebene Genehmigung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen kann, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis in seinem Leistungs- oder Vertrauensbereich beeinträchtigt wird und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt werden wie etwa in Fällen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit oder bei einer Beeinträchtigung der im Arbeitsverhältnis geschuldeten Arbeitsleistung durch die Intensität der Nebentätigkeit ( BAG 28.02.2002 AP AVR Caritasverband § 5 Nr. 1 = EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 7; BAG 11.12.2001 AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8 = EzA § 611 BGB Nebentätigkeit Nr. 6; BAG 30.05.1996 EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 34; KR-Fischermeier, 9. Auflage 2009, § 626 BGB Rn. 434 ); bei Fehlen derartiger konkreter Beeinträchtigungen kann nach dem Gebot des mildesten Mittels eine Abmahnung wegen Verletzung der Genehmigungspflicht in Betracht kommen ( a. a. O. ).
  • LAG Düsseldorf, 08.10.2003 - 12 (9) Sa 1034/03

    Nebentätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts - Namensangabe auf Briefkopf und

    Dazu zählen Fälle von Interessenkollisionen, die auftreten können, wenn etwa der Arbeitnehmer für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden möchte, wenn im Aufgabenbereich der Teilzeitarbeit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers berührt werden und bei diesem gewonnene Insider-Kenntnisse verwertbar sind oder wenn sein Geschäftsziel und das des anderen Arbeitgebers sich dermaßen widersprechen, dass sich die Nebentätigkeit negativ auf die Wahrnehmung der Geschäftspartner oder der Öffentlichkeit auswirkt (vgl. BAG, Urteil vom 28.02.2002, 6 AZR 357/01, DB 2002, 1560 ­ Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Leichenbestatter, Singer, Anm. zu AP Nr. 8 zu § 611 BGB Nebentätigkeit).
  • KAG Paderborn, 16.10.2014 - III/14

    Nebentätigkeit

    Eine Unterrichtung im Sinne des § 5 Abs. 2 AVR - AT hätte über Art, Ort und Umfang der Nebentätigkeit informieren müssen (BAG Urt. v. 28.2.2002, 6 AZR 357/01, Gründe 11, 3 b).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 5 Abs. 2 Satz 3 AVR nicht nur eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Dienstgebers verlangt, sondern die Beeinträchtigung erheblich, d.h. von besonderem Gewicht, sein muss" (BAG Urt. v, 28.2.2002, 6 AZR 357/01, Gründe 11, 1) c) Inhalt des Dienstvertrages ist gem. Stellenbeschreibung Stand 2012 u.a. die "eigenverantwortliche Fachberatung, Vertretung und Begleitung der dem Verband angeschlossenen Einrichtungen der Suchtkranken(hilfe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

    Es gibt, wenn der Kläger auf Behandlungs- und Schultransporte verzichtet, keinen Zielkonflikt zwischen beiden Tätigkeiten (hierzu zuletzt BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01 - AP AVR § 5 Caritasverband Nr. 1).
  • LAG München, 17.03.2011 - 3 Sa 817/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

    Dies bedeutet, dass das arbeitsvertragliche Schriftformerfordernis hier durch formfreie betriebliche Übung überwunden werden konnte (vgl. BAG 28.02.2002 - 6 AZR 357/01; BAG 07.09.1982 - 3 AZR 5/80).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2011 - 12 Sa 2452/10

    Nebentätigkeitsgenehmigung - Umstellung der Leistungsklage auf Feststellungsklage

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 274/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 652/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 22.12.2011 - 3 Sa 277/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 16.12.2010 - 4 Sa 651/10

    "Beamtenähnliche Versorgung"

  • LAG München, 22.12.2011 - 4 Sa 239/11

    "Beamtenähnliche Versorgung"

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